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„Stjeppsholm, und folglich zugleich der ganzen Admiralität, wider die Ausführung ,,des Königl. Unternehmens, zu bemächtigen. Es leistete auch die Admiralität wirklich, nach S. M. persönlichen Ueberkunft auf obgedachte Insel, den vorgeleg= ten Eid der Treue.

Der General Graf Heffenstein, überreicht dem König feinen Degen.

Der General Graf Hessenstein der sich auf S. K. M. schriftlich_geåuffertes Verlangen, zwar in Zeughofe eingefunden, aber das ihm angebotene Comman= do verbeten hatte, begab sich, zu Folge des Königl. Willens, und nach beschehener Ueberreichung seines Degens, auf daß Schloß, wo selbst S. M. bey Höchst- Dero Rückkunft diesen General auf sein gegebenes Ehrenwort, sowohl als den Kammerherrn von Essen von Ablegung des mehrgedachten neuen Eides vor der Hand dispen= firten.

Die sämtlichen fremben Gesandten werden auf das Königl. Schloß eingeladen.

Während dieser Unruhen, hatten endlich S. M. der König den allhier restdirenden Herrn französischen Umbassadeur, und andere fremden Gesandten, durch einen Kammerherrn unter der ausdrücklichen Versicherung,,daß dieses aus besonderer ,,Sorgfalt für die allerseits ihrem Character schuldige, und Höchst-Dero für sie he,,genden persönlichen Achtung angemessene Sicherheit und Unverleßlichkeit bey allen ,,möglichen Eräugnissen,, geschehe, auf das Königl. Schloß laden, und unterdessen mit einem Mittagsmaal bewirthen lassen.

Einige Stunden darauf, nämlich nach glücklich vollendeter Revolution, liessen S. M. nurgedachte sämtliche Herren Ambassadeur und Gesandten vor sich, und versicherten sie Höchst - Dero besondern Aufmerksamkeit für ihre persönliche Sicherheit, und insbesondere einer unverückten Fortdauer Höchst - Dero Freundschaft gegen ihre respl. Höfe; stellten ihnen aber übrigens fren, ob sie långer auf dem Königl. Schlosse verbleiben, oder sich wieder nach Hause begeben wolten. Die sämtlichen Herren Gesandten kehrten demnach unverzüglich in ihre eigene Wohnungen zurück.

Nach vollbrachter Staats: Veränderung, lassen Se. K. M. den am 21ten August auf bem Reichs: Saale versammelten Reichsständen eine neue Regierungsform vorlegen, welche dieselben annehmen und beschwören.

Solchergestalt ward diese wichtige Staats- Veränderung, durch die Klugheit und den Rath S. K. M. ohne einiges Blutvergiessen, obschon mit allen nach Maaßgebung der Umstände aller Orten gemachten fürchterlichen Anstalten, am 19ten August 1772 völlig zu Stande gebracht, und kann auch daher die neue Regierungsform, die Sc. M. den am folgenden 21sten August auf dem Reichs - Saale versammleten

Reichsständen vorgelegt, und von ihnen beschwören lassen, vielmehr als ein Merkmal Höchst-Dero Mäßigung und freywilligen Einschränkung der Königl. Gewalt angesehen werden.

Die vom König zuvor genommene Maaßregeln sind in den Provinzen genau und glücks lich befolgt worden.

Ueberhaupt waren von Sr. M. die Maßregeln in allen Stücken sowohl ge= nommen, und von Ihro der Prinzen Carl und Friedrich Königl. Hoheiten in Schonen und Ostgothland, und vom Obristen Baron Sprengtporten in Finland, so pünktlich befolget worden, daß binnen wenigen Tagen aus allen Provinzen des Reichs die zuverläßigsten Nachrichten von der glücklichen Vervollkommung dieser grossen Staats- Veränderung allhier einliefen.

Die aus Finland zugeführte Mannschaft landet zu spåt.

Daher auch der vom Obristen Baron Sprengtporten aus Finland zuzuführende, aber widrigen Windes wegen zurückgehaltene Beystand von etlichen tausend Köpfen, welche dieser Officier in der Eil daselbst zusammen (geraffet, contremandirt ward, und nur aus denselben 500 Mann allhier anlangten, welche unter die hier liegende Regimenter vertheilet worden sind.

Die förmlichen Abschiedsschreiben an den zeitherigen Reichsrath, werden ausgefertiget, und ein neues Reichsraths Collegium aus diesem und dem kurz zuvor verabscheis deten, vom König ernannt.

Nachdem also der König diese grosse Staats- Veränderung, mittelst der am 21sten August von den Reichsstånden feyerlich beschwornen neuen Regierungsform, befestigt hatte, so liessen Höchst - Dieselben des folgenden Tags die förmliche Abschiedsschreiben an die bisherigen und zum Theil annoch auf dem Schlosse in Verwahrung gehaltenen Reichsräthe, ausfertigen, unter welchen jedoch „die Grafen „Lieven, (Reichsmarschall) Wallwyk, Schwerin, Sinclair, (General-Gou „verneur in Pommern) nebst den Freyherrn Ribbing, Falckengren, Wrans gel und Falckenberg, (Vice-Canzley-Präsident) sogleich; den Grafen Horn Reichs-Stallmeister) aber wenige Tage hernach, wieder zu Höchst Dero und des Reichs Råthen ernannten. Ueber dieses ruften S. K. M. die von den widrigge= sinten drey Monate zuvor verabschiedeten Reichsråthe, Grafen jerne, Stockens ström, Bjelke (der Königin Oberhofmarschall) Ulric Scheffer (Canzley -Prá

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sident,)

fidenten,) Hermansson, Bekfries, Posse und Bark, der seitdem mit Tode abgegangen ist, zurück, und ernannten endlich den mit ganz besondern Eigenschaften begabten, und bey der Nation im höchsten Ansehn stehenden Feldmarschall Grafen Fersen, zum Reichsrath, welcher jedoch auf sein wiederholtes Unsuchen im Monat März dieses Jahrs seine gänzliche Diensterlassung erhalten, und im ReichsrathsCollegio den Hoffanzler Baron Bunges, dieser aber den Canzley- Rath Baron Friedrich Sparre, in der Hofcanzler Würde, zum Nachfolger gehabt hat.

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Endschaft dieses in verschiedenem Betrachte höchstmerkwürdigen Reichstags.

Nach erfolgter Berichtigung der das Finanz Wesen betreffenden 3 Puncte, die Se. Königl. Majest. am 25sten August in einem anderweitigen Pleno Plenorum den Reichsständen aufgegeben hatten, entliessen Se. Majest. am 9ten September die seit dem 13ten Junii 1771 versammlet gewesenen Reichsstän= de auf 6 Jahre, und beschlossen hiermit zugleich einen Reichstag, unter wel= chem ben Gelegenheit der Königl. Versicherung, und besonders wegen der von den Bürgern und Bauerstånden verlangten den seitherigen adelichen Vorrechten äusserst nachtheiligen Privilegien, das Feuer der Zwietracht nicht nur, wie bis dahin geschehen, zwischen einzelnen Personen und Partheyen, sondern so gar Stand wider Stand, zwischen der Ritterschaft und den drey unadelichen Ständen, in volle Flammen ausgebrochen war.

Es werden die zeither gebräuchlichen Beynamen von Huth und Müßen gänzlich vers boten.

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Um das Andenken dieser durch den Parthey - Geist vornämlich seit 1756 verursachten unglücklichen Zeitläufte, bey der Nation desto geschwinder und gånzlich auszulöschen, verboten Se. Königl. Majest. bey unfehlbarer schwerer Ahndung, jemanden wer es auch seyn mögte, mit den vormals, so charakterisirenden, nunmehr aber mit der Wurzel ausgerotteten Beynamen von Huth oder Müßen zu belegen, oder sonst einem Reichstagsmanne wegen irgend einer vorgefallenen Begebenheit Vorwürfe zu machen.

Fort

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Fortsetzung der Geschichte

der Regierungs-Veränderung in Schweden,

nebst Beylagen.

ie von Sr. Königl. Majest. seit dieser grossen Staatsveränderung ausgetheilten Belohnungen und Gnadenzeichen; die zu Höchst Dero und des Reichs Sicherheit gegen fremde und einheimische Mißvergnügte genommenen Maaße regeln; insbesondere aber die zur Verbesserung der Staatsverwaltung gereichende Anstalten und neue Einrichtungen, sind so verschieden als wichtig, und verdienen demnach in aller Kürze einzeln angemerket zu werden.

Die verwittwete Königin nimmt den pommerischen Beamten ben neuen Eid der Treue für den König ab.

Unmittelbar nach vollbrachter Staatsveränderung waren Se. Majest. der Köz nig bedacht, der verwittweten Königin und den beyden königl. Prinzen einige Vortheis le und Verbesserungen zu ertheilen.

Ihro Majest. Hochgedachte auf Ihrer Rückreise von Berlin nach Schweden begriffene Königin, die der König durch den an Höchst-Dieselbe nach Stralsund ab= gefertigten General Major Ramsay, von dieser groffen Begebenheit benachrichtigte, und zugleich ersuchte, ben ihrer dermaligen Anwesenheit in Pommern, den neuen Huldigungs Eid für Se. K. M. einzunehmen, gab auch ben dieser Gelegenheit Be= weise von Höchst - Dero Zärtlichkeit für den König, welcher auch da die lehten Reichsstände allerley für Höchst - Dieselben unangenehme Einschränkungen ihres Staats und Leibgedinges machen wollen,

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Jährliches Leibgeding der verwittweten Königin.

Seitdem dahin abgeändert worden, daß ausser dem lebenslangen Besitz vom Schloßse Swartsid, und dem ben hiesiger Residenz gelegenen Wintersit Friedrichs Hof, Höchst= Dero jährlicher Staat auf 4 Tonnen Goldes oder 133000 Rthlr. Hamb. Banco, nebst einigen andern zu verschiedenen Ausgaben angeschlagenen Geldsummen nunmehr festgesetzt ist. Es verordneten auch ferner Se. K. M. die vier Compagnien, mit welchen das Regiment der verwittweten Königin vermehret worden, zur allei. nigen Leibwache dieser Durchlauchtigen Fürstin.

Büschings Magazin XII. Theil.

R

Die

Die Prinzen Carl und Friedrich werden vom König zu Herzogen ernannt; Leßterer erhält das Schloß Tullgarn.

Ihro Königl. Hoheiten die Prinzen Carl und Friedrich, welche wie bereits oben angemerket worden ebenfalls die deutlichsten Beweise ihrer Liebe, und gänzlichen Ergebenheit für das königl. Interesse gegeben hatten, wurden von Sr. Majest. am 11 Sept. zu Herzogen, der Prinz Carl zum Herzoge von Südermanland, der Prinz Friedrich aber zum Herzoge von Ostgothland erkläret, und bald darauf im Januar der Kauf des de la gardischen Schlosses Tullgarn für den Herzog Friederich gänzlich abgeschlossen.

Der Oberste Baron Sprengtporten wird General Lieutenant und Chef des Garde-Res giments welchem seine Dragoner einverleibet worden.

Der Oberste Baron Sprengeporten, welcher sich obgedachter Maassen des Gehorsams der Vestungen und anderer Plåke in Finland für den König versichert, und hernach mit einiger Mannschaft anher begeben hatte, ward von Sr. Königl. Majest gleich am 7ten Sept. nach seiner Ankunft vor Stockholm, und an der Spike feines Corps, zum General - Lieutenant befördert, und mit dem Bande und Zeichen eines Commandeurs vom Königl. Schwerdtorden beehret, auch einige Zeit darauf am 6ten Octobr. an die Stelle des in den Reichsrach beruffenen Feldmarschalls Grafen Fersen, zum Chef des Garde-Regiments ernannt, welchem Regiment auch 400 von seinen aus Finland zum besondern Dienst des Königs bey Sturm und Wetter zugeführten Dragonern, jedoch mit Beybehaltung ihrer vorigen Uniform, am 26sten Novbr, einverleibet, und und 100 davon so gleich beritten gemacht worden.

Baron Friedrich Horn wird Graf und Generals Lieutenant.

Der um den König den ganzen Reichstag hindurch gleichfalls wohlverdiente General Major Baron Friedrich Horn, ist von Höchst-Denselben in den Grafen= Stand erhoben, und ebenfalls zum General - Lieutenant ernannt worden.

Die sämtlichen Officiers vom Gardes Regiment werden für ihre Personen um einen
Grad befördert, und erhalten den Schwerdtorden.

Ausser vielen andern militairischen Beförderungen, wovon die Listen zu ihrer Zeit eingeschicket worden sind, haben Se. K. M. am 13ten Sept. die sämtlichen bey dem Garde-Regiment angestellten, und am 19ten August allhier gegenwärtigen Oberofficiers, jedoch nur für ihre Personen, um einen Grad zu avanciren, und mit dem kleinem Kreuße vom Schwerdtorden;

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