صور الصفحة
PDF
النشر الإلكتروني

12 Unterofficiers davon bekommen filberne Medaillen und 300 Thlr. Kupfm. Pens fion jeder.

die selbigen Tags zwölf wachthabenden Unterofficiers aber am 25ten Januar 1773 mit einer an einem blauen Bande im Rockknopfloche zu tragenden silbernen Medaille, nebst einem jährlichen Gnadengehalt von 300 Dlr. Kpfm. für ihre ganze Lebenszeit zu begnadigen geruhet.

Der König ertheilet auf eine feyerliche Weise den Officiers der hiesigen Bürgerschaft bas Privilegium hinführo Uniform, Feldzeichen und galonirten Huth zu tragen. Da ferner die Bürgerschaft dieser Königl. Residenz, insbesondere aber die Officier derselben, sowohl ben als nach oftbemeldeter Revolution, Sr. Majest. dem Könige untrügliche Merkmale ihrer Treue, namentlich durch ihr in die 3 Wochen hindurch unermüdetes Patroulliren in allen Theilen der Stadt, gegeben hatten, so er hoben sich Se. Königl. Majest. am 24sten Januar nach dem hiesigen Stadthause, und stelleten daselbst der Bürgerschaft auf eine für sie höchst feyerliche Weise das Privilegium zu, Kraft dessen ihre Officiere künftighin Uniform, Feldzeichen und bordirten Huth zu tragen berechtiget werden.

zu gleicher Zeit werden 15 goldene und 50 filberne Medaillen unter die bey der Revolution sich am meisten verdient gemachten hiesigen Bürger vertheilet.

Wonebst sie aus eben diesen Bewegungsgründen, 15 Goldene und 50 Silberne Medaillen, davon jene an einem gelben Bande, diese aber an einem weiffen gez tragen werden, unter die verdientesten aus ihrem Mittel zum Andenken mehrgedach ten 19 Aug. des verflossenen 1772 Jahrs austheilen liessen.

Der König bezeiget sich übrigens bey Austheilung der Aemter sehr unparthenisch.

Diese und andere zum Andenken oder zur Belohnung der um den König bey der rühmlichst gedachten Revolution sich besonders verdient gemachten Personen, erfolgte Militair- und Civil- Beförderungen, auch Ertheilung anderer Gnadenzeichen, sind indessen von der Weißheit des Königs dergestalt abgemessen worden, daß dieje= nigen, die sich bey dieser Gelegenheit weniger eifrig oder werkthätig, ja selbst in einem gewissen Verstande widrig betragen haben, und in so weit als es die geläutertesten Regeln der Staats-Klugheit ertheilen, und zwar auch nur größten Theils in den ersten Augenblicken des königl. Vertrauens weniger theilhaftig zu seyn geschienen haben.

Graf von Hessenstein wird Feldmarschall.

Nebst vielen andern hieher passenden Vorfällen, dürfte die am 14ten Merz 1773 erfolgte Ernennung des Grafen von Hessenstein zum Feldmarschall, mit dem zeither

R 2

bem

1

dem Reichsrath allein zustehenden Rechte in den innern Schloßhof aufzufahren, hiervon hinlängliche Beweise an die Hand geben.

Es werden indessen einige Personen wegen frafbarer Aeußerungen wider den König eingezogen.

So sehr aber der König auf der einen Seite bedacht gewesen ist, den Eifer der vornehmsten Instrumente dieser grossen Staats- Veränderung, ohne Nachtheil der damals widriggesînnten zu belohnen, eben so nothwendig hat Sr. Königl. Majest. geschienen, wider alle mögliche häusliche oder fremde Beeinträchtigungen, die kräftig= ften Maßregeln in Zeiten zu nehmen.

Es liessen daher auch Se. K. M. bis einige Tage nach dem Reichstagsschlusse, in hiesiger Residenz fleißig patroulliren, und visitirten selbst einige mal in der Nacht die verschiedenen Posten, um sich derselben Wachsamkeit um so mehr zu versichern. Wi ewohl ferner Se. Majest. erkläret, wie sie sich überhaupt ein Gesetz gemacht hät= ten" niemanden seine bey der vorherigen Constitution, wenigstens dem Scheine nach erlaubten Vergehungen wider das Königl. Unsehen entgelten zu lassen, und demnach ausser den vorhin gedachten in Verhaft genominenen Personen, die Probste Rros ger und Wickman, die Burgemeister Sundblad, Munthe u. a. m. nach und nach wieder auf freyen Fuß stellen lassen: so hat man dennoch für nöthig erachtet, seitdem aufs neue im Monathe Octbr. einige geringere Perfonen, als einen LandPriester wegen eines an Se. M. über diese grosse Begebenheit gerichteten enthusiastischen Briefs; zwey Unterofficier wegen des wieder sich erregten grossen Verz dachts, die Verfasser der unter dem Namen des unadlichen Soldaten bekannten, unterm leßten Reichstage wider den Adel abgefaßten Schrift, und die Veranlaffer verschiedener verbotener Zusammenkünfte zu seyn; imgleichen im Monat April einen hiesigen Fabrikanten, die sich bey Gelegenheit des Brantwein Verbots mit höchststrafbaren Worten wider die Königl. Majest, vergangen, zwar in gefänglichen Ver haft zu nehmen, es sind aber dieselben dennoch wegen dieser Vergehungen nicht beftrafet, sondern die beyden Unterofficier wegen verschiedener anderer nach den Kriegsartikeln strafbaren Fehler, zum Bestungs- Bau verurtheilet; der Priester und Faz brikant hingegen bis zu ihrer Sinnes Erhohlung auf Königl. Befehl in eine für blödsinnige schickliche Verwahrung gebracht worden, ungeachtet das hiesige Königl. Hofgericht den Fabrikanten bereits zum Tode, nach zu erfolgender Abhackung der rechten Hand, verurtheilet hatte.

Der König entschließt sich seine Ericsgata Retse in die weftlichen Provinzen des Reichs an zutreten.

Um sich nun endlich der Treu und liebe der ganzen Nation in höchsteigner Person immer mehr und mehr zu vergewissern; auf alle zu Benbehaltung der inner

lichen Ruhe oder Abwehrung aller möglichen fremden Befehdung erforderliche Maßregeln auf der Stelle selbst nehmen zu können, beschlossen Se. Majest. im Monath Novbr. annoch diesen Herbst, ungeachtet der bereits ziemlich rauhen Jahrszeit Höchst - Dero Ericsgata Reise in die westlichen Provinzen des Reichs anzutreten, und insbeson= dere die an Norwegen stossenden äussersten Gegenden ben Eda Schanz in Werme land, wohin seit Carl XII kein König von Schweden gekommen war, in genauen, Augenschein zu nehmen.

Dem Herzoge Carl wird unterbeffen die Oberstatthalterschaft in Stockholm aufges tragen. Baron Carl Sparre wird Oberstatthalter.

Höchst dieselben übertrugen am 8ten November Sr. K. Hoheit dem Herzoge Carl die Oberstatthalterschaft in Stockholm mittlerweile und bis in den Januar nach Höchstdero Rückkunft, allwo Se. Königl. Majest. dieselbe aufs neue feyerlichst übernahmen, und erst am 22sten des darauf folgenden Aprilmonats, dem zeitheri gen Landes - Hauptmann von Gefle und General-Major Baron Carl Sparre anvertrauten, da denn dem bis dahin beurlaubten Oberstatthalter Baron Rudbeck mit Beybehaltung des Characters eines Oberstatthalters die landeshauptmannschaft Ups land zu Theil ward.

Der König siehet sich veranlasset Zurüstungen zu seiner Vertheidigung zu machen.
Graf Ehrenfoerd übernimmt aufs neue das Generals Commando in Finland.

Die im Monat Detbr. angelangten Antwortsschreiben und andere Erklä= rungen die Se. Majest. von den benachbarten Mächten und Bundsgenossen in Rücksicht auf die bewerkstelligte grosse innerliche Staats- Veränderung erhalten, schienen zwar nach Sr. K. M. Wunsch und Erwartung ausgefallen zu seyn; da sich aber dennoch auch zugleich gegen das Ende des Octbr. das Gerücht verbreiten wollen, als wenn Rußland seine Garnisonen an den finländischen Gränzen ansehnlich verstärke, und Dänemark ebenfalls verschiedene bedenkliche Zurüstungen, besonders in Norwegen mache, so vermogten Se. K. M. auf der einen Seite den unterm leßten Reichstag auf sein eigenes Begehren verabschiedeten Feldmarschall Grafen Ehrensverd das General-Commando in Finland wieder zu übernehmen, welches derselbe auch bis an sein im Monat -- erfolgtes Lebensende mit aller ihm eigenen Treue, Klugheit und Erhaltung zum Dienste seines Königs geführt, alle verdächtige Correspondenz gehemmet, und namentlich die beyden aus Stockholm am 19ten Aug. aus gefährlichften Absichten nach S. Petersburg geflüchteten den Baron Rehbinder und Kaufmann Falck, als schwedische Unterthanen im Namen des Königs durch den Königl. schwe= dischen Gesandten Baron Ribbing reclamiren laffen,

R 3

Es sollen gegen die norwegischen Gränzen zwey Corps Truppen zusammengezogen wers
Die ganze Armee soll sich marschfertig halten.

den.

In Ansehung der norwegischen Gränzen hingegen befahlen Se. K. M. allen bey den National oder eingerichteten Regimentern angestellten Officiers gemessenst, sich schleunigst zu ihren Posten zu verfügen, und beorderten hierauf zu Anfang des Novbr. ausser dem an norwegischen Gränzen vertheilten jemteländtschen Regiment, 9 Regimenter, nämlich, Nerike, Wermeland, und Dalecarlien unter dem Commando des General Lieutenant Grafen Spens; Westgothland, Dahlland, Elfs, borg, Skaraborg, Jonkoping und Ostgothland aber unter des General Lieutenant Baron Peter Schefer nebst der hierzu erforderlichen Artillerie von Stockholm und Gothenburg zum schleunigsten Aufbruche; gaben auch allen Landeshauptleuten des Reichs durch Circularien auf, den Befehlshabern in ihren Bezirken bey der gebotenen Completirung der National - Regimenter allen erforderlichen Beystand zu leisten, damit die ganze Armee vor Verlaufe des nächstkommenden Januar 1773 in marschfertigen Stand gefeßet seyn mögte.

=

Der Reichsrath wird in verschiedene Deputationen vertheilet.

Weil nun aber ben so bewandten Umständen Se. K. M. damals nicht voraus sehen konnten, von wie langer Dauer Höchst- Dero Abwesenheit seyn dürfte, so bes stätigten sie annoch vor ihrer Abreise aus dem Reichsrathe verschiedene Deputationen, unter welchen nach der Hand und besonders nunmehr die Geschäfte dergestalt vertheis let sind, daß den Grafen Lieven und Bjelke das Militairwesen; dem Baron Falckens gren die Marine; dem Grafen Walwyk die Finanz- und andere dahin einschlagenden Angelegenheiten; den Grafen Hjärne und Hermanson das Zollwesen; dem Grafen Stockenstrom die Polizey; dem Grafen Posse das Jagd und Forstwesen, dem Grafen Horn die Stuttereyen c. und endlich dem neuen ReichsrathB.Bunge, mit Zuziehung des neuen im May Monat erwarteten fünften Staats-Secretarii von Liljens crang, die Handlungs und andere allgemeine Finanz-Angelegenheiten vorzüglich anvertrauet sind, dieselben auch nunmehr im geheimen Confilio gewöhnlicher Weise des Abends die nöthigen Vorträge, jeder über die ihm besonders aufgetragene Sachen, zu machen haben, um Sr. K. M. gnädigste Entscheidung zu befolgen. Die ausländische Geschäfte hingegen hat der König sich selbst und dem Canzlen Präsidenten Grafen Schefer nebst dein Vice Präsidenten Baron Falckenberg, allein vorbehalten.

Der König macht seine erste Ericsgata Neise in die westlichen Provinzen des Reichs. Nach diesen und andern vorläufig gemachten Anstalten und Einrichtungen, so freylich erst in der Folge und bemeldeter Maßen zu einem gewissen Grad der Boll kommenheit gebracht werden können, traten am 9ten Novbr. 1772 Ihro K. M.

in Begleitung Sr. K. Hoheit des Herzog Friedrich, und der Reichs - Räthe Grafen Ulric Schefer und Lieven, nebst einen kleinem unentbehrlichen Gefolge, Höchst-Dero Ericsgata Reise von Ekholmsund über Derebro, Christinahamn, und Carlstad nach den äussersten Gränzen von Norwegen an; sekten dieselbe größten theils zu Pferde, nach dem Beyspiele der alten berühmtesten schwedischen Könige, unter den lebhaftesten Segens- Wünschen der gesammten Einwohner, und mit der sorgfältigsten Aufmerksamkeit auf die zur Beförderung ihres allgemeinen Wohlstan= des dienlichen möglichen Anstalten fort, und kamen erst am Weynachts-Heiligen Abend davon über Gothenburg in obgedachtem Ekholmsund, bey vollkommensten Wohlseyn zurück.

Zu Bezeugung Höchst - Dero Vertrauens und Achtung gegen die Einwohner der auf Höchst- Dero Reise-Route belegenen Städte, haben Ihro Majest. überall, wo ein auf militairischen Fuß eingerichtetes Bürger - Corps befindlich, diesem die allei= nige Bewachung Höchst-Dero Person anvertrauet, obgleich in allen diesen Orten militairische Detaschamenter befindlich gewesen.

Der Aufbruch ber beorderten Corps wird contramandiret.

Da übrigens Se. Majest. der König auf die von Höchst - Dero Gesandten am Königl. Dänischen Hofe, Baron Sprengtporten, dem Dänischen Ministerio im Monath Detbr zugestellte Note, neue Versicherungen von den freundschaftlichen Gesinnungen Sr. K. Dänischen Majest. gegen das Reich Schweden während besagter Reise erhalten: so sind die sämmtlichen obberührten Defensiv - Rüstungen von schwedischer Seite, ins besondere aber vorgedachte Truppen Versammlungen mittelst Königl. Schreibens an den Reichsrath, von Christinahamn sogleich contramandiret worden,

Es entstehen neue Besorgnisse die anderweitige Zurüftungen verursachen, aber gleichfalls eingestellet werden.

Die im Monat Februar des jeßtlaufenden Jahrs, ben Gelegenheit einiger in Dänemark und Rußland vorgenommenen Schiffs- und Galeeren Ausrüstungen, allhier entstandenen neuen Besorgnisse, haben zwar Se. K. Schwed. Majeft, verans lasset, 15 Kriegs-Schiffe und 5 Fregatten in Carlscrona; 15 Galeeren in Stockholm, und 10 dergleichen in Finland, auf alle Fälle in erforderliche Bereitschaft zu sehen; es ist aber auch hiermit zu Folge der von diesen dreyen Höfen sich gegenseitig gegebenen anderweitigen Freundschafts- Versicherungen, bereits im Monat April eingehalten worden,

« السابقةمتابعة »