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brauchet werden können, fernerhin das Publicum mit Betteln auf den Strassen oder sonst nicht mehr belästigen, sondern in mehr gedachtes Arbeitshaus verwiesen werden.

Boher der Fond zu dieser Einrichtung entstanden.

Der Fond zu dieser gemeinnüßigen Einrichtung, ist durch verschiedene patrio= tische Zusammenschüsse, und besonders mittelst der Geldsumme, so die hiesige Bürgerschaft zu allerhand Feyerlichkeiten bey Gelegenheit des Königs Rückkunft von Höchst= Dero ersten Ericsgata - Reise bestimmt, aber hernach zu Folge Sr. K. Majest. ausdrücklichen Erklärung hierzu verwandt hat, freywillig zusammen gebracht worden.

Se. Majest. die regierende Königin haben gegen 4000 Rthlr. Sächs. zu dieser vortreflichen Einrichtung hergeschossen, und behauptet man mit vieler Wahrscheinlichkeit, daß diese ganze Zeit hindurch gegen 2000 Menschen aus diesem Hause ihren Unterhalt bekommen haben.

Diese gemeinnüßige Einrichtung ist in verschiedenen Städten dieses Reichs nachgeahmet worden, obgleich die verfertigten Waaren mit Verlust verkaufet werden.

Diese Einrichtung, welche in verschiedenen Städten dieses Reichs löblich nachgeahmet worden, ist um so viel patriotischer, da es zeither nur durch ansehnliche Zuschüsse aufrecht erhalten werden können, weil die Waaren bey ihrer vierteljährigen Berauctionirung mehrentheils um einen geringern Preiß weggehen, als die rohe Materie und ihre Verfertigung gekostet, obgleich das Arbeitshaus aus wohlgegründeten Ursachen dafür etwas weniger bezahlet, als der Kaufmann oder Fabrikant bezahlen würde.

Weswegen die schwedischen Fabrikata größtentheils mit Verlust verkaufet werden.

Die Verarbeitung der sämtlichen Waaren, ist in Schweden besage der bey meinem 1771 unterthänigst eingereichten Aufsake befindlichen Preisse der Zubereitung des Gespinstes, und der Verwirkung des Flachses, Hanfes, deutlich und verschiedentlich anzeigenden Tabelle Lit. O. so kostbar, und folglich der Contrabandhandel so allgemein, daß zeither wenige Verleger für schwedische Manufacturen dabey ihre Rechnung gefunden, und daher viele ihre Handthierungen gar bald gänzlich aufgeben, oder doch ansehnlich einschränken müssen.

Deswegen sind seit der Einschränkung der von den Ständen ehemals für die Fabriken verwilligten groffen Vorschüsse zc. gar viele Hände ohne Arbeit gewesen. Dieserwegen ist es auch, besonders in den letzten Jahren, eben so schwer gewesen, Arbeit zu finden, als die verfertigten Waaren mit einigem Vortheile ab=

zusetzen. Dieses hat dann verursacht, daß ungeachtet der grossen Kosten, so die Reichsstände auf die Fabriken verwendet, sind welche sich nach der meinem mehrgedachten Aufsatze den Zustand der schwedischen Fabriken berreffend beygfügten Tabelle Lit. P. feit 1738 1764 überhaupt auf 9,296,406 Thlr. Sibrm. belaufen, diese tennoch wieder verfallen sind, so bald die öffentlichen Vorschüsse und Schenkungen aufgehöret haben;

Der hohe Preiß der schwedischen Waaren hat auch die für die Fabriken eingerichtete
Discomptirung weniger nugbar gemacht.

Aus diesem nämlichen Grunde hat auch das hiernächst beschriebene Difcomptcomtoir für dieselben nicht von so grossem Nußen seyn können, als es seiner guten Einrichtung nach, gewesen seyn würde, wenn die einheimischen Waaren mit den ausländischen den Preiß zu halten vermögend wåren.

Die Menge derer so Arbeit begehren, ist ein sicheres Merkmal von der weniger vortheils haften Belegenheit hiesiger Fabriken.

Da endlich die Hauptursache, weswegen das Arbeitshaus etwas weniger, als Privatpersonen, zahlet, unstreitig diese ist, daß niemand seine Arbeiter entzogen, sondern nur denjenigen, welche ohne Arbeit sind, das nöthigste Auskommen so lange verschaffet werden soll, als sie nirgends anders gedinget sind, so zeiget die Menge der daraus zu versorgenden Personen, daß die Fabriken allhier immer noch in einer für den Staat nachtheiligen Belegenheit sind, und daß diese mehr gedachte Einrichtung zwar ihrem Ursprung nach ein Uebel ist, aber in der Folge die Auflebung der Fabriken und anderer Handthierungen bewirken kann.

Beylage C.

Geschichte der zum Vortheile der schwedischen Fabriken in Stockholm errichteten, und bis ißt bestehenden sogenannten

D

Discomptirung.

Diese Discomptirung hat dem jüngst errichteten Discompt: Comtoir zum Muster gedienck. ie seit 1756 zum Besten der Fabriken errichtete und gegenwärtig wohlgeordnete sogenannte Discomptirung, hat dem am 26sten May 1773 octroyirten Discompr= Comtoir zum Muster gedienet, scheinet aber dasselbe an Gründlichkeit weit zu übertreffen.

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Anfänglich ward auf alle Waaren, fo die Fabrikanten dahin brachten, gegen dieses Coms toirs Gewährleistung, von der Leihbank geliehen.

Die Reichsstände hatten bey der ersten Einrichtung des in meinen unterthänigften Memorialen ausführlich beschriebenen hiesigen Mnnufactur- Comtoirs verordnet, daß die Bank, auf rohe Materien und verfertigte Waaren, unter Gewährleistung des Manufactur- Fonds leihen, und dieses Comtoir die jährlichen Interessen dafür an die Bank bezahlen solte. Das lehte ward wegen Vielheit der in Pfand gesekten

Waaren, gar bald unmöglich.

Diese Leichtigkeit, Geld zubekommen, füllte die Magazine des Comtoirs an, ohne dem Staat einigen Nußen zu schaffen.

Die Ursache hiervon war hauptsächlich, daß da die Anleihen bey der Bank, auf keine gewisse Summe eingeschränket waren, die Eigener der Fabriken ihre Vers pfändungen so weit treiben konnten als sie nur immer wolten, ohne daß das Manufactur-Comtoir befugt war, ihnen seine Anweisungen auf die Bank zu versagen, so bald sie das Hall- oder Probe Attest vorzeigten. Es wurden demnach diese Waaren größtentheils sogleich nach ihrer Berfertigung in das Pfand- Magazin geliefert.

Die Verauctionirung dieser verpfändeten Waaren ward nach langem Anstande endlich vorgenommen, mußte aber wegen der geringen Gebote gar bald wieder einges flellet werden.

Die Eigener folten zwar wohl ihrem Versprechen gemäß, das Pfand längstens nach 6 Monathen wiederum einlösen; es war aber dieses den meisten unmöglich. Indessen hielt es doch gedachtes Comtoir für hart, zur Verauctionirung der Pfän= der zu schreiten, weil dem Eigener in diesem Falle ausser dem vierten Theil, den man. inne behalten hatte, zugleich an seinen übrigen Pfändern dasjenige abgezogen werden folte, was unter dem Darlehne gelöset werden würde.

Der Versuch, welchen gedachtes Comtoir endlich im Jahr 1743 auf der Reichsstände Verordnung damit gemacht hatte, war so übel ausgeschlagen, daß man sogleich damit inne halten mußte. Es ward daher ein Waaren - Lager auf das andere gehäuset; dahingegen die Kramladen leer blieben. Einige von denselben verbarben, besonders weil die Bedienten des Hall - Gerichts bey ihrer Prüfung öfters zu wenig ihre innerliche Güte untersuchet hatten.

Das Comtoir läffet hierauf diese verpfändeten Waaren auf den Jahrmärkten vers faufen.

Endlich verschickte das Comtoir die ben ihm verpfändeten Waaren, auf die Märkte, um sie solchergestalt durch sichere Personen baar, oder doch an bekannte Kaufleute auf Credit verkaufen zu lassen.

Die Darlehne werden eingeschränket.

Im Jahre 1748 schränkten die Reichsstände diese Darlehne für die Fabriken überhaupt auf 21 Tonnen Goldes, und für die Fabriken in Alingsás ins besondre auf 40000 DI. Sibrm. ein.

Es werden Manufactur: Commiffarien ernannt.

Ferner wurden 2 Manufactur - Commissarien bestellet, welchen unter andern die besondere Aufsicht über den Verkauf der verpfändeten Waaren oblag. Diese haben auch angefangen nicht mehr auf Waaren sondern auf Reverse von sichern Kaufleuten Geld zu leihen, und solchergestalt ist endlich die zum Besten der Fabriken gut eingerichtete sogenannte Discomptirung entstanden.

Einrichtung des Discompt Comtoirs oder der sogenannten Discomptirung zum Besten der Fabriken.

Seit 1754 hat das Manufacturcomtoir ganz aufgehört, auf verpfändetete Waaren zu leihen: es konnten aber hingegen die Fabrikanten gegen Verpfändung der von sichern Kaufleuten dafür erhaltenen Schuldzettel und Reverse discomptiren.

Die Reichsstände vermehren das Darlehne, Capital, und verbieten alle andere Dars lehne.

Die Reichsstände vermehrten auch 1756 obgedachtes Capital von 290000 DI, Slbrm. mit 5 Tonnen Goldes, und verordneten ausdrücklich, daß künftighin keine Darlehne, als auf diese Art vom Manufacturcomtoir an die Fabrikanten gegeben werden solten. Hierzu sind nach der Hand annoch vier Tonnen Goldes geleget worden, fo daß gegenwärtig die ganze Summe, mit welcher discomptiret werden kan, gegen 12 Tonnen Goldes betråget.

Nußen dieser Einrichtung.

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Diese Discomptirung, wodurch der Absah ungemein erleichtert, wird ist die wesentlichste Hülfe, welche den Fabrikanten geleistet werden können, und das Publicum ist sicherer als vorher, gute Waaren zu bekommen; denn der Fabrikant muß sich auf gute Waaren legen, weil der Kråmer sie sonst nicht annehmen würde; dieser hingegen bekommt hinreichenden Credit, und wird solchergestalt sein Vortheil mit dem Vortheil des Fabrikanten aufs genauste verbunden.

Wie diese Discomptirung geschiehet.

Die Art der Discomtiruung ist folgende: der Fabrikant stellet auf die Geldsumme, welche der über die Waaren geschlossene Kauf beträgt, eine långstens nach 9 Mo

naten

naten zahlbare Aßignation an den Kaufmann aus. Wenn der Kaufmann diese Aßig= nation, mittelst seiner Aufschrift, acceptiret hat, und der Traffant so wohl als der. Acceptant, wenigstens einer von beyden, beym Comtoir als sichere Leute bekannt find, so erhält der Traffant von diesem Comtoir, das seit 1767 unter dem CommerzCollegio unmittelbar stehet, eine Anweisung auf die Bank, welche ihm die geseßte Summe unweigerlich zahlet.

Diese Zettel oder Aßignationen, werden in einem dazu verfertigtem Schranke mit drey verschiedenen Schlössern, aufbehalten, zu welchem der Gevollmächtigte den einen, der Discompt-Commissarius den andern, und der Discompt - Kammermeister den dritten Schlüssel in Verwahrung hat.

Es werden überhaupt 4 pro Cent bezahlt.

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Das Manufactur Comtoir bezahlt die Interessen 3 pro Cent an die Bant selbst; behält aber im Gegentheil von der aßignirten Summe 4 pro Cent anstatt der sonst üblichen Interessen, und zur Ablohnung der Bedienten des Comtoirs als zur Er= sehung der möglichen Fallißementer zurück.

Nach Verfluß der bestimmten Zeit muß das Capital mit einen halben pro Cent monaths lich verintereßiret werden.

Es geniesset der Acceptant nach der Verfallzeit annoch 6 Tage Nachsicht, so bald aber diese verflossen find, so wird er von dem Advocat-Fiscal des Comtoirs gerichtlich belanget, und ist verbunden, ausser dem Capital pro Cent auf jeden Monath ju bezahlen. Alle eingelaufene Gelder werden von dem Kammermeister sogleich in die Bant gesetzt, und muß das Banco - Atteft den Gevollmächtigten bey ihrer ZusammenFunft vorgeleget werden.

Von der Ausfertigung der Aßignationen an die Bank, und Führung aller Rechnuns gen insgesamt.

Diese Aßignationen an die Bank, werden von den Gevollmächtigten unterschrieben, und von dem Commissario nebst dem Kammermeister contrasigniret, auch überdies mit der Aufschrift des Notarii bekräftiget. Jedes Quartal werden die Rechnungen, insbesondere das Banco-Buch des Comtoirs, mit den Rechnungen der Bank von einem Commiffario und dem Kammermeister in Gegenwart eines Gevollmächtig= ten collationiret.

Der hierzu verordnete Buchhalter verfertigt endlich mit dem Kammerschreiber das jährliche Hauptbuch, welches die Balance vom vorigen Jahr enthält.

Büschings Magazin XILTheil.

Von

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