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Ich gebe zu, daß die Herren Reichsråthe diese Vorstellungen in bester Wohlmeynung gemachet, und geglaubt, ihrer Amtspflicht, die anjeho der Reichsstände eigenen Beurtheilung ausgestellet ist, ein Gnige zu leisten, und in diesem Fall habe ich nicht das geringste Mißvergnügen wider die Herren Reichsråthe, aber so müssen sie mir auch erlauben, daß ich mich auf ihre eigene Gewissen berufe, daß ich niemals wissentlich wider die Freyheit des Reichs und die Fundamentalgeseke, wider meine Versicherung und der Stände Privilegia gehandelt, sondern allezeit die Raisons angenommen habe, die ich ben ihnen gegründet befunden. Ich lebe also der sichern Hofnung, daß die Stände des Reichs in zärtlicher Treue für mich und das Vaterland, suchen werden, diese so unglückliche Steine des Anstoffens zu unserm beyderseitigen Vergnügen, aus dem Wege zu räumen. Ich bezeuge nochmals auf das theuerste, daß die Freyheit des Reichs, und das Recht eines jeden schwedischen Unterthanen, mir so heilig und lieb ist, daß ich gerne dafür jeden Blutstropfen wage. Die Stånde des Reichs belieben also mit ihrer Treue und Liebe aufzunehmen, was ich ihnen nun, nicht ohne Empfindlichkeit des Herzens eröfne, nemlich, daß ich von dieser Stunde an die Reichsregierung nicht mit Vergnügen führen könne, bevor sie mir nicht deut-. • lich zu erkennen geben, es sen ihr Wille, daß meine Hoheit und meine Gerechtfame ohne mein billiges Seufzen, und ohne beständige Anleitung zu Zwispalt zwi= schen mir und dem Rath des Reichs, ja ohne die geringste Unsicherheit der Freyheit und Wohlfahrt der Stände, jeh- und künftiger Zeiten unbenachtheiliget erhalten werden mögen. Sobald die Stände des Reichs eine solche reine, mir unschädliche, Richtschnur zufertigen werden, können dieselben versichert seyn, daß ich mit aller königli che Huld deren Freyheit und deren Privilegien desto kräftiger schüßen, und solcherge= stalt des ganzen Baterlands Glückseligkeit samt eines jeden Unterthanen Sicherheit mit. Vergnügen gesetzmäßig befördern werde.

Ihr Stände des Reichs überleget nun im Namen des Höchsten dieses Geschäfte fren und ungehindert. Der Gott der Einigkeit regiere und seegne eure Ueberlegungen. Ich habe aus Verehrung der wunderbaren göttlichen Vorsehung, um diesem Reich benzustehen, und solches zu regieren mein våterliches Erbe aufgeopfert, und sonsten grosse Vortheile fahren gelassen. Ich habe auf Treu und Glauben mein Schick sal und meine zeitliche Wohlfahrt mit diesem Lande verknüpft; Ich wage also auch für dessen Bestes alles gern daran, was ich auf der Erde besike. Sollte ich aber, da Gott vor sey! durch oben gedachte schwere Umstände auffer Stand gefehet werden, meinen reinen Vorfah und meine gute Gesinnung für das Reich Schweden vollführen zu können, so sollte ich weit lieber bereit seyn, einen Zepter wieder zurückzugeben, den Gott und die freye Wahl der Reichsstände mir anvertrauet haben, als denselben mit Angst und ohne königliche Würdigkeit zu führen. Stockholm den... Novembr. 1755.

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3. Sr.

3.

Sr. königl. Majest. in Schweden anderweite Aeufferung an die sämtliche Stände des Reichs, d. d. . . . Novembr. 1755.

Nachdem die Herren Reichsråthe abgewichenen 7. hujus mit ihren Anmerkungen

über meine an die Reichsstände eingegebene Gedanken eingekommen, und ich darinn gefunden, daß meine Meynung in einem und andern ganz anders ausgedeus tet worden, so kann ich nicht umhin, mit dem empfindlichsten Herzen den Ständen des Reichs folgendes zu bedenken, darzulegen.

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Wann ich geglaubt, daß ich der Räthe des Reichs mir gegebene Gedanken und Meynungen zu untersuchen berechtiget sen, in wie weit solche mit meiner theuren Versicherung einstimmig, so ist es niemals meine Meynung gewesen, mich wider des Raths des Reichs Pluralität sehen, oder einige dadurch beschlossene Expeditiones verhindern zu wollen; denn der 16 §. der Regierungsform, der Reichsstände Brief vom 20 Sept. 1723 und der 15 §. meiner Versicherung zeigen deutlich, daß ein Pluralitäts- Ausschlag von dem Rath, ben Verantwortung erpediret werden foll, der König unterschreibe solchen oder nicht, nemlich, wenn Er abwesend oder unpåßlich ist, oder wie die Worte des Briefs vom Jahr 1723 selbst lauten: Unter Deffen vorgefallenen Hinderniß und Aufschub.,, Solchergestalt ist die Frage auf meiner Seite von einigem Widerstand oder Verhinderung der Expedition eines Pluralitäts - Ausschlags, niemals gewesen. Da ich aber besonders für meine eigene Person meine theure Versicherung ausgestellt, vermittelst welcher ich mich im 24 §. heilig verpflichtet: Daß ich Selbst meiner Untersassen Stärkester Vertheydiger wider allen Einbruch in deren rechtmäßige » Freyheit seyn soll;,, und im sten §. mich erkläret: Daß ich vor Gottes ,,Angesicht verpflichtet, mir des Reichs gute Regierung, wie auch die Beybehaltung ,, meiner und der Stände Gerechtsame, für allen andern, angelegen seyn zu lassen.,,. So habe ich nicht anders verstanden, als daß ich die Meynungen und Gedanken, die mir vom Rath gegeben würden, zu erwågen, und zu untersuchen hätte, und daß ich ebenfalls, im Fall ich etwas darinn finden sollte, welches nicht mit meinem Ende und meiner Versicherung einstimmig wäre, ich wenigstens meine Vorstellungen zum Protocoll bringen könnte, ob ich gleich weder will noch kann die Expeditiones verhindern, die auf des Raths Verantwortung ankommen. Ein Erempel hievon findet sich in dem Revisions - Protocoll, vom lektabgewichenen September - Monat, allwo ich gerne die Expedition oder einen Befehl an das schwedische Hofgericht geschehen und abgehen lassen, und die Sache die Verordnung eines neuen Actors wider einige Bauern in Dahland betraf. Wenn ich mich aber geweigert, dieselbe zu unterschrei

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ben,

ben, so war es in Hinsicht des 10 §. meiner Versicherung, in welcher eben sowohl, als in dem sten §. meiner erbfürstlichen Versicherung mich deutlich verbunden : „Daß kein Reichs Untersaß von der Verrichtung seines Amts abges „halten werden soll, bevor er nicht durch gerichtliche Untersuchung ,, und Verurtheilung des Amts verlustig.,, Daß ich dergleichen scrupuleuse Sachen nicht gerne unterschrieben, ist eine Bewahrung meines Gewissers, aber nicht eine Hinderniß der Expedition, welche jedennoch vor sich gehet. Wenn es einem Regenten nicht zur last gereicht, daß er aus Mitleiden niemals ein Todesurtheil unterschreibt, obgleich dasselbe jedennoch bewerkstelliget wird, so hätte ich mir gerne eine dergleichen Freyheit gewünschet, im Fall ich wider Vermuthen, etwas wider meine theuere Verbindung und wider meiner Untersassen Rechte finden sollte; und solches um somehr, als die Pluralität des Raths des Reichs mich nicht von meiner Versicherung dispensiren kann.

Und worinn sollte meine Versicherung, um nach dem Gesek zu regieren, bestehen, wenn ich nicht sollte Schwierigkeit machen können, zu unterschreiben, was ich darwider streitend finde. Wird mir nun dieses für eine überflüßige Gewissenhaf= tigkeit ausgelegt, so kann ich in meinem Sinn vergnügt seyn, daß mir weiter nichts anders vorgeworfen werden könne, als daß ich zu viel meiner Versicherung nachzuleben gedacht. Die Räthe 'des Reichs belieben also vor den Ständen zu erklären und auszudeuten, was sie in ihrem ext. Protoc. vom 7. hujus mit diesen Worten meynen: Eine des Reichs überhangende Gefahr und desselben zuges „stoffene bedenkliche Belegenheit.,,

Ich wundere mich nun gänzlich nicht, daß so viele widrige Gerüchte und ges druckte Schriften über das ganze Reich, wegen eines gefährlichen Zustandes für die Freyheit herumgelaufen, wenn selbsten die Reichsräthe aus meinen unschuldigen Aeusserungen so schwere Schlußfäße gezogen; und da ich in meiner Regierung für mein Gewissen niemals eine andere Richtschnur als das Grundgesetz und Meine Versicherung genommen, so stelle ich den Ständen des Reichs anheim, ob solches mir mag unmilde ausgedeutet werden.

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Sollte ich nun hiermit alle die harten Benmessungen, welche mir mehr als einmal, vor wie nach, in Raths - Protocoll gemacht worden, nicht weniger die stren gen Beschuldigungen und harten Vorwürfe, die anjeko den Reichsstånden vorgeleget find, verdienet haben, so würde ich mich genöthiget sehen zu erklären, daß meine Regierungsbürde mir weit schwerer, als meinem glorwürdigen Vorweser sen, welcher in seinen, von dem Rath des Reichs ihme gemachten Vorstellungen, Freundlichkeit und Verehrung fand. Ich gewärtige mit Vergnügen von den Reichsstånden eben folche Füglichkeit und guten Willen, welcher in der Neufferung der Reichsstände grof

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sen

fen secreten Deputation vom 16 Januar 1739 klärlich zu erblicken; wie ich denn feineswegs zweifele, daß die Stände des Reichs, welche ihre und des Vaterlands, mit ihrem Könige so nahe verknüpfte Ehre beherzigen, diese delicate Geschäfte mit getreuem Wohlwollen, Liebe und Vorsichtigkeit ansehen, alle Vorurtheile und Mißgebanken scheuen, ihre Freyheit und des Reichs Gesetze bewahren, und thun werden, was meine redliche wohlmeynende Gesinnung für dieselbe und das Reich billig erheischet, ja, sie werden selbst finden, daß ein König, der Gott, End und Ehre vergessen will, der nach unrechtmäßiger Macht und Mündigkeit strebet, niemals aufrichtig, vertraulich und unbewaffnet, sein Herz in ihre Hände legen kann, so, wie ich es bestån= dig gethan, annoch thue, und meine ganze Regimentszeit zu thun gedenke,

Adolph Friderich.

4.

Extract aus des königl. Cammer-Collegii unterthänigem Bericht von wegen des Landes-Zustande. Stockholm den 25 Öct. 1768.

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Nachdem das Collegium vermeldet, wie es aus den meisten eingelangten Rap

porten der Landes Hauptleute ersehen: daß der Handel und die Nahrung überall merklich abgenommen; daß ihrer viele im Lande angelegte Einrichtungen theils mancherlen Einschränkungen gelitten, theils ganz und gar ins Stecken gerathen; daß diejenigen, die ein Handwerk treiben, dermassen heruntergekommen, daß zu ihrem ferneren Bestande wenig Hofnung ser; und daß ein überhaupt zunehmender Geldmangel die Einwohner sowohl in den Städten als auf dem Lande dergestalt brücke, daß sich bereits 1767 ben Eintreibung der Krongebühren wichtige Schwierigkeiten geäussert hätten, so schreitet es zu den Ursachen, wodurch die allgemeine Haushaltung in einen solchen Verfall gerathen, und hält dafür, daß selbige überhaupt in einem überhandnehmenden Geldmangel, in schleuniger Fällung des Wechsels Courses, in einem verlohrnen Credit, und in befürchteter Unsicherheit wegen der Verfassungen, bestehe.

Insbesondere glaubt das Collegium Anleitung zu haben, seine Aufmerksamkeit auf den beklagten Geldmangel und den verschwundenen Credit, mithin auf dasjenige zu verwenden, was für eine Wirkung in der allgemeinen Reichs- Deconomie, in Vergleichung mit den Operationen, da man die Zettel-Münze zu ihrem ersten Werthe gegen gangbare Münze zu verseßen gedacht, entstehen können.

Massen

Massen eine Münze, fie mag reel oder representativ seyn, wann selbige in Circulation geråth, nicht inactiv seyn kann, sondern nothwendig eine Materie aufsuchen muß, womit sie sich beschäftigt, folglich die allgemeine Betriebsamkeit und Roulence des Reichs sich auf selbige Art und Weise erweitern muß, als die Geld=' Masse des Reichs vermehret wird.

Kein amsiger und sorgfältiger Bürger würde alsdenn die in Hånden habendé Gelegenheit aus der Acht lassen, sich selbst und dem Vaterlande auf alle Art zú nußen.

Wann also hierinn eine natürliche Ursach zu unterschiedenen Einrichtungen, während einer, unter uns, in den verflossenen Jahren angewachsenen Geld - Masse zu finden, so dürfte man aus selbigem Grunde auch die Beschaffenheit des Credits gewahr werden, welcher in allerhand Rührungen während solcher Zeit genüßet, ben nachher veränderten Umständen aber, sowohl für eine nüßliche Industrie, als für diejenigen, die sich in einer so nützlichen Absicht des Credits bedienet.

Die Vermehrung der Münze selbst, hätte eine natürliche Erhöhung in dem Werthe alles Ubwurfs zuwege bringen sollen, den Arbeit und Fleiß hervorgebracht. Zufällige und besonders solche Ursachen aber, welche die Anzahl der Thaler in den Waa= ren erhöhet, hätten dem Fleiß und der Roulence eine grössere Betriebsamkeit und Ermunterung gegeben, als es die Vermehrung der Geld-Masse an und vor sich zus wege bringen können.

Folglich hätte unter sothanigem Verhalten der Eigener aller solcher Eigen= thümer und Einrichtungen, die einen Werth oder eine Waare im Handel und Wandel zuwege bringen, den Werth seines Eigenthums oder seiner Einrichtung, nach der Grösse und dem Belauf des Abwurfs natürlicher weise in eine erhöhete Anzahl von Thalern rechnen sollen, mithin hat er dafür gehalten, daß er seinen Credit in Proportion des grössern Werths feines Eigenthums erweitern könnte, nachdem das Verhalten zwischen seinem Credit und seinem Eigenthum, unter einer vergrösserten Unjahl von Thalern, eines und dasselbige verblieb, als es zuvor unter einem geringern Werthe feines Eigenthums war, da dieses wenigere Revenuen abwarf; und wenn hier noch hinzu kommt, daß es nicht seine, sondern vielmehr der Höchsten Macht ihre Sache gewesen, um den Bestand oder Unbestand der gangbaren Münze befümmert zu seyn, so will daher erfolgen, daß der Credit der vorigen Zeit in aller Absicht auf eben so sichern Gründen eingerichtet gewesen, als jemals nachher, und. daß derjenige, so dasselbige genüßet, sich damit gerühret, und mit seiner Rührung der Gesellschaft gedienet, die ihm obliegende mitbürgerliche Pflicht erfüllet habe.

Wäre

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