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Wäre dieses unterblieben, so håtte das Reich nothwendig all berjenigen Vortheile entbehren müssen, die es durch sothanige Roulence und nüßliche Nahrung wirklich gewonnen, und die Landeshauptleute wurden in ihren letzten Reichstags= Relationen nicht haben berichten können, wie in einer Zeit von 4 bis 5 Jahren 30000 Acker vorhin ungebrauchter Erde veredelt, mithin einige Hundert neue Hofe angeleget worden, zugeschweigen aller der verwüsteten Höfe, so man unter selbiger Zeit wieder aufgenommen.

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Wenn solchergestalt die Roulence vermittelst eines reichlichen Zugangs zum Gelde, gleichsam auf eine gedoppelte Weise hinaufgetrieben worden, und man sich hierbey grosse Verläge, in welche das Eigenthum mehrerer Personen gesteckt worden, viele genommene und gegebene Geld - Lehne, viele unbezahlte Kaufschillinge und andere zum Handel und Wandel angewandte grosse Capitalien, mancherlen eingegangene Arrende - Contracte, manche, obzwar nicht zum Stande gekommene Entreprenaden; unterschiedene neue kostbare Einrichtungen, und allerley angestellte Handels-Speculationen nebst anderen Dingen vorzustellen hat, welche in den Handel und Wandel des Reichs, mithin in die circulirende Zettel- Münze hineinlaufen, die zu ihrem Pari oder ersten Werthe selten verseßet werden: So hat daher wohl nothwendig eine Veränderung in dem Werthe aller Eigenthümer und Einrichtungen entstehen müssen, so wie der Werth des Geldes verändert worden.

Allein, da es mit der Münz - Reduction so plößlich zugegangen, daß alle Verläge, alle Hypotheken an losen und festen Eigenthum zur Hälfte, ja zu unter dem Werthe des Geldes weggegangen, wofür sie gegeben und genommen worden, mithin der Eigner genöthiget gewesen, mit seinem im Werthe zu 50 a 75 pro Cent verschlimmerten Eigenthum die auf Credit erhaltene Capitalien in einer Erhöhung von 75 und 100 pro Čent gut zu thun: so dürfte man vielmehr in einer solchen Veränderung die eigentliche Ursache zu den Ungelegenheiten derjenigen, die jeßt ihren genüßten Credit beklagen, als darinn finden, daß der Credit über die Gebühr ausgedehnet worden.

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Eine sothanige Verrückung in den Umständen und dem Vermögen sowohl des Creditoris als bes Debitoris etwas darzuleihen, oder das geliehene zu versprochener Zeit wieder zu bezahlen, hat nachher viele andere Ungelegenheiten erzeuget, und zwar: 1. Eine Zauberung und Verstopfung in der Geld-Circulation, wodurch die Geld Masse zum Behuf des Handels und Wandels unzulänglich geworden; denn in einer Roulence die von einem Capital bestritten wird, welches 6mal des Jahrs circulirt, wird ein Capital erfordert, welches 6mal so groß ist, als wenn es das ganze Jahr hindurch nur einmal circulirt; daher die Klage über den Geldmangel relative auf diese langsame Circulation gegründet zu seyn scheinet.

2. Ein Mißtrauen, daß die Debitores nicht vermögend seyn mögten, ihr Angeliehenes wieder zu bezahlen, weil durch Verminderung des Werths ihres Eigenthums, sowohl die Sicherheit verschwunden, als die Schwierigkeit sich immer mehr und mehr geäussert, zu besagter Zeit Geld heben und eincaßiren zu können; worunter und da sowohl der reelle als personelle Credit auf einmal allzuempfindlich angegrif= fen worden; so ist fast aller nüßliche Credit verschwunden, und statt dessen dem Wucherer Thor und Thür geöfnet worden, um so viel unbilliger zu seyn, als er sein aus-, zuleihendes Capital nach dem Rifico abzumessen gehabt, dem er bey so gestalten Umstånden unterworfen gewesen, mithin ist auch ein solches Anleihen für alle Industrie um so vielmehr tödtend gewesen, als der Arbeiter unter einem verminderten AbsetzungsPreise seiner verfertigten Waaren, nicht einmal sein hiezu angewandtes Capital, und also noch vielweniger die schweren Interessen wieder erhalten können, welche er für das angewandte Capital nolens volens erlegen müssen.

Dergleichen nothgezwungene Anleihungen, dienen lediglich einen gepreßten Schuldner von der ersten Gefahr zu erretten, stürzen denselben aber wieder in eine noch grössere, massen dessen Schuld und Verlegenheit nur immer mehr zunimmt; und wenn endlich das Mißtrauen den Einen und die Noth den Andern zwinger, ihre Gelder einzuziehen, mithin den Schuldner zur Liquidation zu zwingen: so entsteher daher theils durch abgezwungene, theils durch selbst ergriffene Ceffiones, theils durch strenge Executiones und Verhaftungen, die verderblichste Verwirrung unter den Mitbürgern.

3. Entstehet ein von einer nüßlichen Roulence weit entfernter Gebrauch des Geldes, da der grössere Theil derjenigen Capitalien, die vormals an solche aus geliehen worden, die selbige für sich und das Reich auf eine nüßliche Art anvenden können, entweder deswegen, weil ben dem Anleiher eine Unsicherheit befürchtet wird, oder wegen verhofter Verbesserung der Münze selbst, in des Befihers Kasten uns fruchtbar liegen bleibet; weil dieser hieben ein so viel grösseres Interesse fin= den können, als sein unfruchtbar liegendes Capital blos durch die Reduction der Münze im Jahr 1767 sich innerhalb dreyer Monate über drey und sechzig pro Centverbesserte, und also selbigem die Entbehrung einer jährlichen rechtmäßigen Rente auf 10 Jahr völlig ersehte; daher er auch theils in Absicht bey dem Falle der in ihrem Werthe und Preise gefallenen liegende Gründe zu profitiren, als welches noch der einzige mögliche Weg war, die Zettel-Münze zu realisiren, theils aus Bedachtsamkeit, um in dem verfallenen Zustande des allgemeinen Credits nicht sein ganzes Capital durch Ausleihung auf ein Wagspiel zu sehen, die Hälfte oder ztel desselben unfruchtbar liegen lassen, woher hinwieder eine neue und besondere Ursache zum Geldmangel entstehen müssen.

Büschings Magazin XII. Theil.

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4. Aus

4. Aus dem Geldmangel und dem verlohrnen Credit hat ́endlich - entstehen müssen, daß eine und eben selbige Waare an einem und eben demselben Orte und zu einer und eben derselben Zeit, gar ungleich, und zum öftern in (eincm_Unterschiede von 25 pro Cent zum Vortheil derer bezahlet worden, welche die Bezahlung gleich leisten können, aber auch zur grossen last dererjenigen, so gezwungen gewesen, die Waare auf Credit zu kaufen. Weswegen für den nothgedrungenen Verkäufer ein neuer Verlust an dem Werthe des Verkauften, und für den Verlagnehmer der nicht im Stande gewesen, die Rudimaterien prome zu bezahlen, eine neue Bürde entstehen müssen, welches nachher auf die Umstände des nothgedrun= genen Verkäufers und Verlagnehmers dergestalt gewirkt, daß sie immer mehr und mehr unvermögend geworden, indem der niedrige Waarenpreiß eigentlich niemand mehr, als denjenigen zu Statten gekommen, die Geld in Hånden gehabt, als deren Interesse die vorgefallenen Veränderungen aufferdem ziemlich günstig gewesen.

Aus solcher Beschaffenheit der Geld - Roulence und des Credits, zicht das Collegium den Schluß, daß die Einrichtungen und Nahrungen im Reich schwerlich Bestand haben können, und daß die Contributionen fürs künftige Jahr noch schwerer dürften benzutreiben seyn.

Es hält dafür, daß die groffe Roulence, welche eine vermehrte Geld-Masse, während einiger verflossenen Jahre in allerley Nahrungen zuwege gebracht, und daß die Erhöhung des Werths auf aller Waaren, welche selbige vermehrte Geld-Masse nebft andern Ursachen gewirkt, es möglich gemacht, daß die Einwohner des Reichs die während selbiger Zeit nach der Hand vermehrte Contributionen und andere Onera nicht nur ertragen, sondern auch gar leicht prästiren können, massen solche Vers mehrung jederzeit weit minder als diejenige gewesen, welche der Contribuent sowohl in grösserer Verfertigung der Waaren, als in höherer Bezahlung derselben ge=

wonnen.

Woraus hinwieder geschlossen wird, daß der Bestand und die Sicherheit der Reichs - Einkünfte nach ihrer jeßigen Grösse, sich auf eine solche erweiterte und ungehinderte Roulence, mithin auf eine eben so lohnende Bezahlung der Waaren gründe, als dazumal war, da die Contributionen vermehrt wurden, und da sie ohne strengen Executions - Zwang auch in einer zunehmenden Progréßion erfolgten.

Denn wie die Anzahl der Thaler auf die Arbeiter und Waaren vermindert worden, eben so nothwendig ist auch die Proportion zwischen der Gröffe der Contri bution und dem Vermögen des Contribuenten verrücket worden. IInd falls man unter einer solchen Unvermögenheit des Contribuenten, die sich auf natürliche Urfachen gründet, die Contributionen nach ihrer vorigen Grösse erzwingen wollte, so

dürfte

dürfte folches eine neue Ursache zu dem Verfall der allgemeinen Haushaltung wirken.

Denn da die Contribution das nothwendige mitnimt, dessen der Contribuent zu feiner Erhaltung und zur Betreibung seiner Handthierung bedürftig ist, so wird. selbst der Grund zur Reichs-Haushaltung angegriffen, und der Contribuent unvermögend gemacht, seine Schahung mehr als einmal zu bezahlen, da er statt dessen von seinem Ueberflusse annoch vor bestimmter Zeit bezahlen können.

Diese Verlegenheit aber soll, mit einer gar merklichen Empfindung fürs Reich und Publicum, diejenigen welche den Ackerbau treiben, aufs schwerste betreffen. Wannenhero der Schluß gemacht wird: daß, da diese Nahrung für den Grund und die Mutter aller übrigen zu rechnen, so sen selbige auch um so viel zårtlicher und behut= samer in Obacht zu nehmen, als die Folge dessen, so, hierinn versäumet wird, eine unfehlbare Wirkung mit sich führt. Von dem Einkommen des Landmanns sey nur ein gewisser Theil zu disponiren, das übrige aber zur Nutzung fürs folgende Jahr anzuwenden. Von diesem Theile habe die Krone ihr Einkommen zu ziehen, und hiervon senn die priesterlichen und andere Gebühren zu heben; das Leberbleibsel hievon sen das Einzige, so zur Verbesserung des Landwesens und Aufnehmung neuer Aecker anzuwenden. Wenn also der Landmann hiervon nichts übrig behielte, so wäre es ihm unmöglich dergleichen Verbesserungen zu leisten: wåre er aber gendthiger über diesen Theil annoch mehreres zu contribuiren, so sen solches von den jährlichen Bedürfnissen zur unentbehrlichen Pflegung des Ucker- und Wiesenbaues zu nehmen, und wenn solches geschähe, so werde eben darnach dessen Einkommen fürs folgende Jahr gemindert, und führe dessen, und aller andern Nahrungén Untergang mit sich.

Dieses solle mit demjenigen genau übereinstimmen, was die Reichsstände zum voraus als unfehlbar erkannt, falls der Wechsel-Cours, welcher für nichts anders als ein Agio zwischen den Zetteln und der baaren Münze angesehen worden, plöklich heruntergesetzet werden sollte, und welches in den Reichs-Zeitungen unter dem 30 Octobr. 1765 folgendermassen angeführet zu finden. Daß solches für das Staatswerk und alle Privatschulden ein allzuempfindliches Leiden bey Abtragung ih=" rer Schulden nach sich ziehen würde: da die Waaren und Rudimaterien nicht eben so plößlich als der Cours fallen könnten, so würde auch die Verfertigung derfelben unmöglich werden: massen ein Handelnder, der sein Gut nach einem Cours zn 90 Mark eingekauft, und nach 36 Mark wieder verkaufte, an solchem Handel circa 150 pro Cent verlieren würde. Wären die Besißer der Bergwerke genöthiget, ihre Effecten weiter unter einem zur Hälfte verminderten Preise zu veräussern, so würden sie zugleich unvermögend seyn, Kohlen, Erz und Getreide nebst Arbeits

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und

und Fuhrlohn zu bezahlen, und ein Fabrikant, Manufacturist, Handwerker, ja der Ackermann selbst würde daher ein jeder für sich zur Gnüge seine Empfindung haben. So nothig es daher, nach dieser der Reichsstände ihrer Verfassung war, den Werth der repräsentativen Münze, unter einem aufsteigenden und unbeständi gen Wechsel-Cours zu firiren, so unumgänglich ist auch erachtet worden, die Reduction auf die Art einzurichten, nachdem es die Roulence und Nahrungen verstat ten würden. Würde das Gegentheil geschehen, daß diese daher in Berfall und Abnahme geriethen, so würde die Realisation unmöglich werden, und endlich sowohl Münze, als Handel und Wandel verschwinden.

Diese sind die Umstände, welche das Collegium hierbey angeführet, und welche einzig den Zustand des Landes und der Deconomie bemerken, als auf deren Hülfe der Bestand und das Gedeyen der Nahrungen beruhe.

Zwar hätten die Landshauptleute zu Abo, Christianstadt und Calmar den Zustand der dortigen Einwohner vortheilhafter beschrieben: es wäre aber doch zu befürchten, daß, wie das Uebel überall den einen Ort eher und den andern später getroffen, also auch diese zu ihrer Zeit, wegen des sich in der allgemeinen Haushaltung befindenden Zusammenhangs, davon nicht dürften befreyet seyn.

Das Collegium hält sich selbst aufs höchste gerührt, daß es genöthiget geme= sen, Sr. königl. Majest. Einwohner ohne Brod, und ein Land vorzustellen, wels ches bedräuet wird, in Verwüstung zu gerathen.

Es wünschet dem bedrängten Reiche die ihm höchstnöthige Hülfe aus der Hand eines zärtlichen und sorgfältigen Königs.

Daher, und weil das Collegium völlig überzeuger ist, daß, so lange die Circulation des Geldes also eingeschränkt, und durch ereignete Veränderungen gegen die Contribution dermassen disproportioniret, mithin die gegenwärtige Roulence int solcher Abnahme sen, daß die Reichs Deconomie, woferne nicht baldige Hülfe darzwischen käme, in keinem menschlichen Alter dürfte wieder aufzurichten seyn; so wäre dieses der einzige Trost des Collegii, solcher Umstände vor einen Landesvater zu äussern, der die Beförderung seines Landes und Volks für seinen höchsten Gewinn schätze.

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