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5.

Auszug des Schreibens, welches das königliche Berg - Collegium an Še. königl. Majest. unterm 31 Octobr. a. c. wegen der vom Herrn Reichsrath von Funck in seinem unterm 9ten Aug. a. c., an den Senat. - und zum Protocoll desselben, überreichten Dictamine vorgebrachten Beschuldigungen wider gedachtes Collegii bisheriges Betragen,

abgelassen.

Zum Besten der Müßen.

Nachdem Herr Reichsrath Baron von Funck in seinem Dictamine eine sehr

vortheilhafte Beschreibung von dem gegenwärtigen Zustande des Reichs ge= macht hat, so schließt er endlich damit, daß verführerische, im Verborgenen ausgestreute Schriften nichts als Predigten des Mißvergnügens ben so gestalten Sachen feyn könnten, daß nur Banqueroutiers, Verschwender, und unvorsichtige Haus-. halter gegründete Ursachen, zum klagen hätten, daß man aber demohngeachtet erfah „ren müßte, wie übel diejenigen, welche etwas zu suchen hätten, von den Beamten blos wegen ihrer politischen Gesinnungen, gemißhandelt würden; daß man stets mit neuen Complotten schwanger gienge, um die Zeiten schwerer zu machen, und „die Anzahl der Mißvergnügten zu vermehren; daß endlich des Bergwerks - Collegii Beschreibungen vom gegenwärtigen Zustände der Bergwerke, und alles, was ,dasselbe in Ansehung der Unterstützung derselben vorgeschlagen, nur allzudeutliche Beweise von der Einsigkeit wären, mit welcher man die Nothwendigkeit eines zu „anticipirenden Reichstags, und der Wiedereröfnung der Banco-Lehne auf feste Ei=" „genthümer, auszustrenen suchte rc.

Es erklärt sich das Berg-Collegium, daß es nicht untersuchen wolle, wie ber fremdet ein jeder, ja selbst ein Ausländer seyn müsse, daß man die Ehre aller Beamten, ohne Unterschied und Benennung, vor dem hohen Reichsrathe angreifen dürfe, ohne jedoch Beweise von derselben Verbrechen anzubringen, noch weniger Dieselben darüber zu hören, und den Gesetzen gemäß davon loszusprechen, oder dafür abzustrafen.

Es glaubt aber gedachtes Collegium unumgänglich verbunden zu seyn," sich wegen der wider dasselbe insbesondere vorgebrachten Beschuldigungen zur rechtfertigen, und nach Befinden seines Betragens entweder eine völlige Genugthumg, oder die wohlverdiente Strafe unverweist zu verlangen z Es heiffet in dem berührten Dictamine, daß das Collegium den Zustand der Bergwerke übler beschrieben

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,,habe,

,

,,habe, als derselbe wirklich sen; und daß es demohngeachtet solche Verfügungengetroffen, welche die Bergwerke keiner geschwinden Befreyung von ihren Drangsalen theilhaftig hätte machen können.

Das Berg-Collegium verseht hierauf, daß, da das ihm hierdurch angeschulbigte Verbrechen nicht anders, als ein offenbarer Hochverrath wider den König und das Reich angesehen, und behandelt werden könne, so verspreche es sich, daß Sr. königl. Majest. Liebe zur Gerechtigkeit, welche auch hierinn mit der RegierungsForm aufs genaueste übereinkomme, nicht gestatten werde, daß diese Beschuldigung ohne Untersuchung bleibe; es hoffe vielmehr, daß zufolge des 37 §. der Regierungs form von den Beamten, und des dritten auch 6ten §. der dem Justizkanzler vorgeschriebenen Instruction vom 17 Aug. 1739, nichts in das Protocoll getragen, noch weniger werde aufbehalten werden, wodurch einem, oder dem andern seine Ehre und guter Name ohne gesehmäßige Verhörung geraubt werden könne. Es finde sich aber das Collegium gegenwärtig in so viel grösserer Verlegenheit, da es eines so grossen Verbrechens vor der höchsten Stelle beschuldigt, und als überzeugt behandelt worden sen, ob es gleich in dem 27 §. der Regf. ausdrücklich heiffe, daß die „Majestät und das Reich leide, auch das Fundament zur Regierungsart untergras ,,ben werden würde, wenn entweder diejenigen, welche ihre Aemter mit Ehre und ,,Distinction verrichtet, ihrer rühmlichen Amtsverwaltung wegen verkleinert, oder wenn unwürdige und endbrüchige Personen bey ihren Aemtern gelassen würden.

Die Mitglieder des oftgenannten Collegii erwarteten daher mit eben so vieler Unerschrockenheit als Ehrerbiethung, eine rechtliche Untersuchung ihres Betragens ; es gestehe auch übrigens dasselbe gar gerne, daß, wenn diese begehrte Untersuchung lange verschoben werden sollte, es gar leicht von einer emfigen Betreibung seiner Amtsgeschäfte abgeschreckt werden könnte. Es halte daher dasselbe in diesem Falle 2. für das rathsamste, ihre weitere Dienstleistung in Unterthänigkeit zu vers bitten, bis dasselbe eigentlich wisse, in was für Ansehen die Reichs-Beamten zu dieser Zeit zu halten wären. Damit aber doch die Mitglieder desselben sich nicht den Vorwurf zuziehen möchten, als hätten sie sich in der bedenklichsten Zeit ihrer Amtsbürde entladen, so halte sich dasselbe verbunden, einige Data vorzulegen, welche die wider dasselbe im Senat gemachte Abschilderung in ein helleres Licht zu sehen, vermögten, bis es die Zeit erlaube, eine zusammenhängende Geschichte von seiner bisherigen Ver= waltung zu überreichen.

Da die Verordnungen vom 2ten Decembr. 1766 einem jeden erlaubet, bey allen öffentlichen Werken, ja selbst Sr. königl. Majeft. über die seine Gerechtsame berührende Geschäfte einzukommen, auch selbst auf Verlangen die sogenannte Speciem Facti jum Druck zu befördern, so befürchte das Collegium so vielweniger eine

mißgünstige Auslegung dieser vorläufigen, durch die angeschuldeten harten Bergehungen demselben abgedrungenen Vertheidigungsschrift, weil dasselbe besonders verspürte, daß dessen oftmals wiederholten, auf die Berichte der Bürgemeister und sogar der Landshauptleute, und auf die allgemeinen besondern Klagen gegründete Vorstellungen, in gemeldetem Dictamine gänzlich in Vergessenheit gestellet worden wären ic. Hier macht das Collegium eine weitläuftige aus dem Bergwerks - Protocoll gezogene Beschreibung, von den seit leßtem Reichstage her eingesendeten nach eines je den Bergwerks mehr oder weniger dringenden Noth und bevorstehenden Untergange abgemessenen unterthänigen Berichten, und zeiget pünktlich, daß es die Sachen jedesmal genau geprüft, und niemals voreilige Berichte an Se. königl. Majest. habe abgehen lassen. Es sen leicht, fährt dasselbe fort, aus seinem seit dem im vere flossenen Jahre wegen der unglücklichen Folgen des so hastig gefällten Wechsel-Courfes gemachten vielfältigen zum Theil wehmüthigen niemals aber ungegründeten Berichten und Vorstellungen zu ersehen, daß es sich_niemals unschicklicher Ausdrücke bedienet habe, Ben Gelegenheit dieser eilfertigen Fällung des Geld-Werks sowohl, als ben andern Vorfällen, habe es nie, als von Verlegenheit, Drangsal, Ohnmacht, drückenden Schwierigkeiten und Noth der Bergwerke geredet. Dieses nun wåren ben gegenwärtiger Begebenheit der Sachen nicht übertriebene Ausdrücke, eben so wenig, als wenn es an einem andern Orte sich folgendergestalt herausgelassen hätte: Es sey die Bergwerks - Roulence oder Circulation durch unvermuthete und heftige Stoffe aus ihrem Geschick gekommen, es sen zur Zeit viel schwerer, als vormals, Verlag zu bekommen, die Betreibung der Bergwerke sortzusehen, Arbeiter zu ernähren, und zu behalten, und der Krone die schuldigen Gefälle zu bezahlen; es sen ein betrübter Vorbothe vom Unbestande der Nahrungen, wenn keiner dem andern die Hand reichen könne. Diese Ausdrücke zeigten aber nicht einen völligen Untergang aller Gewerbe und Nahrungen, als wirklich gegenwärtig an; ob sie gleich nach Maßgebung der Umstände denselben für die Zukunft als unvermeidlich) verkündigten, im Fall keine Mittel wider die unglückliche Belegenheit des ganzen Bergwesens ungefäumt ausfündig gemacht würden. Wenn es ferner berichtet habe, daß viele Eigener der Bergwerke und noch mehrere Arbeiter bereits in die äusserste Noth gerathen, und ihnen nicht mehr zu helfen stehe; so habe es diese betrübten Wahrheiten nur deswegen angeführt, um die Nothwendigkeit der Aufmunterungen und mäch= tigen Unterstützungen zu zeigen, und hierdurch dem äussersten Verderben des sämtli den Bergwesens vorzubeugen.

Es habe ferner dasselbe angeführt, wie wenig die Waaren- Preise und Lebensmittel mit gegenwärtigen unvermutheten Geldwerthe proportionirt seyn, um die Nothwendigkeit eines beträchtlichen Getreide- Vorschusses darzuthun. Daß es end=

lich den groffen Verfall der edlen Werke des Kupferbergs, und selbst allerley Ma= schinen z. angemeldet, habe es ebenfalls für seine Schuldigkeit gehalten, da es eine bekannte Sache fen, daß schon wirklich viele Plätze ungebaut liegen blieben, und die Gefahr täglich wachse.

Es könne denmach gedachtes Collegium gar nicht ermessen, wodurch es sich den Vorwurf zugezogen habe, als bestünden dessen Berichte aus übertriebenen Declama= tionen, da es doch in der Natur der Sache leider nur zu gegründet sey, daß der Untergang der Bergwerke vorhanden, und nicht zu vermeiden wäre, wenn sie nicht noch zu rechter Zeit unterstüßet, und wenn keine kräftigen Mittel gefunden werden könnten, die Waaren-Preise mit der Münz-Veränderung in ein billiges Verhältniß gesetzt würden. Alles dieses könne um so weniger als eine die Wahrheit überschreitende Vorstellung angesehen werden, da seit dem Se. Majeft, von allen Seiten das Wehklagen des Publici und eines jeden, insbesondere aber der Landeshauptleute, der Berg- und KronBedienten, ja selbst der Priesterschaft gehöret, und von der drückenden grossen Noth nur zu viele Beweise erhalten hätten.

Es halte solchergestalt dafür, daß es seine Vorstellungen und Berichte weder zu voreilig, noch zu spåt, sondern ohne Ausnahme nach Erforderniß der Umstände zur gesehten Zeit eingesendet, und folglich auf keine Weise die harten Beschuldigungen verdienet habe, welche ihm vom Herrn Reichsrath Baron von Funck gemacht worden wären.

Besonders sey das Collegium bedacht gewesen, in unterthäniger Befol gung der an dasselbe unterm 27 Octobr. 1767 ergangenen gnädigsten Verordnung, sich wegen der anzuwendenden Rettungsmittel zu äussern, und habe deswegen unterm 30 ej. angerathen: 1) Daß unter gewissem Vorbehalte den Kupferwerken zu Beforderung der Kupfer-Absehung mögte erlaubet werden, Platen zu münzen. 2) Daß die Bergwerke desgleichen die Nerickischen und Wermelandischen Jurisdictionen, mit zureichlichem Getreide von der Krone für billigen Preiß versehen, 3) Der Kohlenpreiß verhältnißmäßig heruntergeseket, und endlich 4) das Pulver ebenfalls gegen den Preiß voriger Zeiten verschaffet werde. Hierauf sey zwar 1) erstlich von Sr. Majest. 6000 Tonnen Getreides verwilliget, 2) der Kohlenpreiß reguliret, 3) der Centner Pulver auf 100 Thaler Krmk. heruntergesetzt, auch 4) dem groffen Kupferbergwerk für dieses Jahr erlaubet worden, 600 Schpf. Kupfer zu Platen auszumünzen. Dieses aber habe ohngeachtet der unverdrossensten Sorgfalt des Bergs-Collegii die Noth nicht hemmen, noch den häufigen seit dem von allen Seiten eingelaufenen an Se. K. M. jederzeit sogleich treulichst eingesendeten GetreydeRequisitionen und andern Klagen abhelfen können. Durch dieses in vorherigen Blättern umständlich aufgeführte Betragen, glaubte das Collegium seine Treue, Un= verdrossenheit und Behutsamkeit hinlänglich bewiesen zu haben, es sen folglich für

fich gewiß, alle grådige Befehle nach seinem besten Vermögen ausgerichtet zu haben. Was aber Se. K. Majest. in diesem Stücke durch Commißionairs ausrichten lassen, könne es um so weniger verantworten, da weder derfelben Person, noch ihre erhaltenen Jurisdictionen ihm bekannt geworden wären.

Es führet hierauf noch zwen Beweise seines Eifers für die Aufrechthaltung des Bergwesens an, und dussert anben seine Verwunderung, daß an eben dem hohen Orte, wo es kurz zuvor Erinnerungen bekommen, daß es die, von den Norberg= und Grambergischen Bergwerken mittelst Deputirten überschickten, aber von keinem Beamten autorisirten Bittschriften, wegen der augenscheinlichen Noth, ohne der Beamten eigene Erklärung abzuwarten, aus blossem Diensteifer eingesendet hatte, nunmehr einer Trägheit in Verwaltung seiner Amtsgeschäfte beschuldiget werden können. Die Verlegenheit, in welcher sich hernach diese Districte, wegen zu langer, wenigstens ihrer grossen Noth keineswegs angemessener oder ausgebliebener Hülfe, befunden haben, hat dessen vorhergeäusserte Furcht nur zu sehr gerechtfertiget.

Das Collegium schreitet alsdann zum Schlusse und äussert seine Ungewißheit wegen der Wahl der Mittel, Sr. Majest. gefällige und pflichtmäßige Dienste zu lei= sten, indem es zweifelhaft scheine, ob man durch Eifer und redliche Aufführung, ober durch Nachläßigkeit, sich grössere Aufmerksamkeit und Mißvergnügen zuziehe. Bey= läufig bemerket aber dasselbe noch, daß diejenigen Bergwerke, welche einige Hülfe an Getreide genossen hätten, sich in etwas bessern Umständen befånden, als die übri gen, daß man aber aus den Kräften, welche der eine Kranke mehr als der andere unter seinen fieberischen Anfällen über die gewöhnliche Stärke habe, nicht allezeit mic Gewißheit auf die vollige Genesung desselben schliessen dürfe. Es erkenne das Collegium wohl, wie wenig dergleichen Vorstellungen angenehm seyn könnten, es finde sich aber deswegen nicht weniger verpflichtet, den wahren Zustand des Bergwesens Sr. Majest. vor Augen zu legen, und ist entschlossen, auch fernerhin nach seinen Kräften und Gewissen zu handeln. Es schmeichelt sich folglich auch, daß Se. K. Majest. dasjenige, was es zu seiner Vertheidigung angeführet hat, prüfen, und ein gnädiges Absehen darauf haben werde, und bittet mit einem völligen Vertrauen, „daß die dem Collegio durch obbenanntes Dictamen in Sr. K. M. Rath-Cammer ,,aufgebürdete Beschuldigungen, ihm nicht zur Last stehen bleiben mögen, sondern, daß „es die in den Gesetzen gegründete Gerechtsame geniesse, und dessen Verwaltung nicht ,,verurtheilet werde, bevor dieselbe gebührend untersuchet worden sey. Das Collegium verspricht sich schlüßlich, es werde Se. K. M. einen gröffern Gefallen daran finden, daß Beamte nicht nur empfindlich sind, wenn es Sr. K. M. Hoheit, des Reichs Gloire, des Amtes Würde und der Beamten Ehre betrift, sondern auch allezeit bereit sind, von ihrer Verwaltung ohne Furcht Rechenschaft zu geben, als wenn sie von einem bösen Ge wissen beschwert, eine und die andere Beschuldigung stillschweigend annehmen müsten zc. Büschings Magazin XIL Theil.' D 6. Ex

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