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6.

Extract aus dem Protocoll des geheimen Ausschusses der schwes dischen Reichsstände, das Verhalten der Herren Reichsräthe betreffend, nebst den darzu gehörigen Remarquen und Erklärungen. Norköping den 12ten May 1769.

Zum Vortheil der Hüthe.

elbigen Tags, sobald der Reichsstände secreter Ausschuß bey diesem Reichstage erwählt, und dessen Arbeit in gehörigen Gang und Ordnung gekommen war, hielt derselbe dafür, daß es eine seiner ersten Pflichten wäre, eine Untersuchung wegen der streitigen Frage vorzunehmen, welche zwischen dem Könige und dessen Rath, von wegen der Anleitung zu diesem ausserordentlichen Reichstage, und dessen Nothwendigkeit, sich ereignet.

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Diese Frage ist dergestalt getrieben, und mit solchen Umstånden begleitet worben, daß sie sowohl inner als ausserhalb Reichs Aufmerksamkeit erweckt hat. Sie läuft aufs empfindlichste in die Bewerkstelligung unserer Grundgesehe hinein.

Sie muß also nothwendig einen jeden Einwohner des Reichs rühren; mithin können die Reichsstände selbst selbige um so viel weniger kaltsinniger Weise betrach= ten; daher der secrete Ausschuß dafür würde gehalten haben, daß er dem von den Reichsstånden, selbigem verliehenen Vertrauen, kein Genüge geleistet håtte; wann derselbe nicht gleich Anfangs des Reichstags gesuchet hätte, diese Sache zu entwickeln, und den Reichsständen klar vor Augen zu legen.

Zu dem Ende hat der secrete Ausschuß unter dem 6ten gegenwärtigen Månmonats, eine solche Remarque an die Reichsräthe abgefertiget, wie aus anbenfolgender Beylage zu ersehen, und darneben des Raths Erklärung darüber bis zu dem 11ten felbigen Monats verlangt. Da aber einige der Reichsräthe, Krankheit halber, in Stockholm verblieben; so ist auch an selbige ein Expresser mit Remarquen abge fertiget worden.

An vorgesehtem Tage sind der Reichsräthe Erklärungen eingelanget, und zwar dergestalt, wie es bengefügte Beylagen darthun.

Und da in felbigen, gleichsam als im vorbeygehen, behauptet wird, daß die ihnen vorgelegte Erklärungszeit zu kurz und unzulänglich gewesen; so hat der secre= te Ausschuß, dieser Umstände wegen sich erst zu äussern.

Weil die Sache von höchstem Gewichte war, und des Reichs Sicherheit auf felbiger beruhete, so hat solches den secreten Ausschuß veranlasset, hiemit zu cilen, und unnöthiger Zögerung vorzubeugen,

Bie wichtig aber auch diese Ursache war, so hat der secrete Ausschuß doch nicht aus der Acht gelassen, anderer Seits sein Augenmerk dahin zu verwenden, daß die Reichsräthe zur Erklärung hinreichende Zeit und Raum haben mögten.

Håtte diese Erklärung alte und verwickelte Sachen betroffen, deren Abhandlungen man in Protocollen und Archiven suchen müssen; so weiß der secrete Ausschuß, was für Zeit solches erfordert, und würde sodann auch sicher den Termin darnach eingerichtet haben. Allein diejenigen Materien, welch die Remarquen enthalten, beziehen sich lediglich auf frische Sachen, und solche neue Begebenheiten, die feit kurzem im Rathe vorgenommen worden; und welche den Reichsråthen in so viel frischerem Gedächtniß seyn müssen, als ihnen nicht verborgen seyn können, daß diese Vorwürfe, seit ihrem ersten Anfange das ganze Publicum des Reichs beschäftiget haben.

Diese Beschaffenheit derselben, hätte auch die Reichsråthe nothwendig erinnern follen, daß selbige das erste werden würden, welches die Reichsstände in Erwegung ziehen dürften, daher sie nun so viel weniger unbereit zu finden seyn müsten.

Die Verantwortung wäre um so viel leichter gesammlet, als alle deshalbige Handlungen nicht weitläuftiger wären, oder bedürften weiter her, als in einigen ganz neuen Raths- Protocollen gesuchet zu werden, welche alle, durch des Raths eigene Vorsorge zusammen gedruckt wåren.

Dieser Umstand ist derjenige gewesen, welcher die Mühe des secreten Aus= schusses, ben Sammlung der Remarquen erleichtert hat. Wäre der secrete Ausschuß, der diese Materien vorhin nicht unter Hånden gehabt hat, im Stande gewesen, diese Sachen, innerhalb wenigen Tagen, zu entwickeln und in Ordnung zu bringen, so dürf= te den Reichsråthen eine längere Zeit nicht unzulänglich gewesen seyn, ihre eigene Verrichtungen zu erklären. Die Antwort könnte immer weitläuftiger werden, als die Frage, wofeen sonst die Sache selbst verantwortlich gewesen.

Und da die in Stockholm sich aufhaltende Reichsräthe, für welche die Zeit fürzer, als für die hieselbst gegenwärtigen gewesen, dem ungeachtet in die Sache eingegangen und ihr Thun zu erklären gesuchet: so befindet der secrete Ausschuß, daß dieser Vorwand wegen unzulänglicher Erklärungszeit gänzlich ungegründet sey, und daß die Reichsråthe wenn sie sonst ihre angemerkte Verwaltung vertheidigen wollen, darzu hinreichende Zeit und Raum gehabt hätten.

Der secrete Ausschuß will derowegen, ungeachtet dieser unbefugten Einwendung, in die Sache selbst eingehen; allein, da einige der Reichsräche sich besonders erkläret, und vorgewandt haben, daß sie an den angemerkten Umstånden keinen Theil genommen; so hat der secrete Ausschuß dieses zuerst in Erwegung zu ziehen. Der Herr Reichsrath Baron Friesendorf führet in seiner abgelassenen Erklärung an: daß er sowol am ersten Lage, da die Frage wegen der Stände ihre Zusammenberufung war, als in den lehteren Tagen zu solcher Berufung gerathen hat, und also von allen aus der Verzögerung zu ziehenden Folgen frey sey.

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Was

Was nun dieses anbelangt, so befindet der secrete Ausschuß, daß der Reichsrath Friesendorf, den 13ten December, verwichenen Jahrs einer Ueberlegung im Rath bengewohnet, und beygeftimmet, da zu einer Vorstellung an Se. K. Majest. ein Schluß abgefasset worden, welcher nebst vielem andern das merkwürdige Regierungsprincipe in sich hält, nämlich daß da der Stempel konnte gebraucht werden, wenn Se. K. Majestät verweigerten eine oder andere Expedition zu unterschreiben; so habe solches um so viel mehr statt finden können, da Se. K. Majeståt der ganzen Reichsverwaltung auf einige Zeit entsaget hatten.

Den 15ten darauf ist das Project zu dieser Vorstellung im Rath justiret worden; und als dargegen von einem Mitgliede erinnert worden: in wie weit es als einerley anzusehen wäre, wenn Se. K. Majest. verweigerten eine oder andere Expedition zu unterschreiben, und wenn Se. K: Majestät der Regierung ganzlich entsagten? so hat der Reichsrath Friesendorf selbst vorgeschlagen, daß dieser Zweifel durch Benfügung des Worts a minori ad majus zu heben wäre.

Ueber dieses besondere Raisonnement muß der secrete Ausschuß eine Reflexion machen, che und bevor derselbe des Reichsraths Friesendorfs Votirungen nåher erweget. Es ist so beschaffen, daß kein §. in der Regierungsform zu finden, der nicht auf diese Weise leicht über den Haufen zu werfen wåre, und daß alle Sr. K. Majestát hohe Gerechtsame Höchstdenselben eben so leicht könnten benommen werden.

Geht es an, a minori ad majus von einer und anderer Expeditions - Stemplung auf die ganze Bestreitung der Reichsverwaltung durch den Stempel zu schliessen, fo geht es auch in allen andern Fållen an. Alsdenn ist auch eben so leicht zu sagen: daß, weil der Rath zwischen den Reichstagen Gesetze und Verordnungen schrei= ben kann; so besitze derselbe auch die ganze geseßgebende Macht, und könne sogar neue Fundamental Gesetze schaffen, denn dieses ist auch geschlossen a minori ad majus. Obgleich nun dieser Schluß auf gar schwachen Füssen stehet: so ist eine solche Vorstellung dennoch abgegangen, es sind auch eben diese Worte, welche nämlich derselben helfen sollen, dabey eingeschlossen.

Ungeachtet aber der Reichsrath Friesendorf solcher Gestalt zur Feststellung desjenigen Princips, daß der Rath durch den Stempel regieren könnte, ein vieles beye getragen; so hat er dennoch selbigen Tages die Zusammenberufung der Stände angerathen; und zwar, Nicht, weil das Reich derselben bedürfte, oder damit dem= felben dadurch mögte aufgeholfen werden, sondern nur eigentlich der Gefahr wegen worinn die Regierungsart, durch des Königs Entsagung des Throns sollte gerathen seyn.

Hierauf hat er noch den 16ten December weiter mit merckwürdigen Expreßionen gedrungen; nichts desto weniger aber hat er selbigen Tags einer Verfassung bengestimmet, zu Folge welcher allen Collegiis und Beamten anzudeuten wäre, denjenigen Befehlen, die unter Seiner Königl. Majeståt Namen, aus der Nathskammer emanirten, zu folgen und zu gehorchen, obgleich bereits überall kund war, daß der König der Regierung entfaget hatte; welches also der erste Schritt war, der zu Etablirung einer Rathsregierung, ausser einem Könige, gethan wurde.

Dahingegen hat er den 17ten December von neuem auf die Zusammenberufung der Stände gedrungen; den 19ten darauf aber hat er, nach dem die Pluralität den Reichstag abgeschlagen, zu einer Vorstellung beygetragen, welche dem Könige, wieder den Reichstag sollte gemacht werden, und endlich hat er selbigen Tags, da fich diese Frage auf eine andere Weise gewölbet, und der Reichstag von sämtlichen Reichsråthen bewilliget worden, mit den übrigen darinn übereingestimmt.

Da der secrete Ausschuß solche, wider einander streitende Schritte und Votirungen erweget; so geråth derselbe dadurch in Verwirrung, was daraus zu schlies fen sey?

Entweder steht es fest, daß der Rath nicht ohne König regieren könne; und fobann wäre der Reichstag anzurathen, sobald der König der Regierung entsa= get håtte; sodann wären auch alle dergleichen Vorstellungen nicht nur vergeblich, fondern auch verbrechlich, weil sie darwieder streitende Principia und den Gedanken in sich hielten, daß der Stempel als König zu gebrauchen wäre.

Oder, es müßte auch auf der andern Seite fest stehen, daß die Regierung gleichwol ihren ungehinderten Lauf auffer dem Könige haben könnte, und daß der Stempel an Statt desselben hinlänglich wäre, und alsdenn wäre die Berufung der Stände um dieser Ursache willen etwas unnöthiges.

Wenn nim der secrete Ausschuß siehet, daß der Reichsrath Friesendorf zwi= schen diesen beyden Ideen gewackelt; daß er der Meynung gewesen, daß alle Affairen mit dem Stempel könnten expediret werden; bey dem allen dennoch sich auf die Stånde berufen; so glaubt der secrete Ausschuß hierunter keine andere Ubsicht zu vermerken, als daß er sich dadurch auf alle Fälle nur selbst in Sicherheit seßen wollen, nämlich:

Falls der Zusammenkunft der Stånde nicht auszuweichen stünde; so wåre er der, welcher dieselbigen mitberufen. Wiedrigen Falls und wofern der Rath mit seiner einsamen Regierung zu Lande gienge; so hätte er ebenfalls auch zu diesem neuen Regierungssysteme beygetragen.

Ferner führt der Herr Reichsrath Friesendorf an: daß er in dem Raths-Protocoll alle diejenigen Schwierigkeiten angezogen, welche sich sowol bey der Haltung des Reichstags zu Norköping, als auch bey der Vertheilung des Raths zutragen

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Fönnten.

fönnten. Und da er solcher Vertheilung nicht anders als provisionell bengestim met; so vermeyne er auch in diesen Stücken fren zu seyn.

Der secrete Ausschuß hat zwar hieben befunden, daß der Herr Reichsrath auf die von ihm bemeldete, Art, bey den Ueberlegungen solcher Umstände wegen, einige Schwierigkeiten aufgeworfen, welche sich hieben finden könnten; allein da er dessen ungeachtet in die Beschlüsse eingegangen und an selbigen Theil genommen; so kann dergleichen dem Herrn Reichsrath nicht zu statten kommen.

Gleichwie es auch nicht angehet, in solchen Fragen, als diejenige von der Vertheilung des Raths ist, und die unsere Regierungsart am nächsten berührte, provisionell zu votiren, oder, daß diejenigen, so keine Gerechtsame haben, sich in die Stiftung der Gesetze zu mischen, einige Versuche auf Kosten der Regierungsform machen.

Ferner führt der Herr Reichsrath in seiner Erklärung an: daß er die fünfte Division des königl. schwedischen Hofgerichts über das Kammer-Collegium, ausdrücklich abgerathen habe, weil er befürchtet, daß das Publicum selbige, als einen Extra- Richterstuhl ansehen dürfte.

Da dieses Protocoll nicht gedruckt worden, so hat der secrete Ausschuß, zu Entwickelung dieser Umstände, das im Rath gehaltene Concept- Protocoll eingefordert, welches in diesem Fall um so viel mehr zum Zeugniß dienen muß, als selbiges befunden wird, mit des Reichsraths Friesendorfs eigener Hand corrigirt zu seyn. Und da aus selbigem Protocoll, vom 8ten December verwichenen Jahrs erhellet: daß der Reichsrath Friesendorf in dieser Sache dem Voto des Reichsraths Reuterholm beygefallen, und in allen Umständen nicht nur in die Verordnung wegen der fünften Division, sondern auch in die Ernennung der Glieder und des Aktors der= selben eingegangen; so ist der secrete Ausschuß darüber, daß der Herr Reichsrath nunmehr solches leugnet, in Verwunderung gescht.

Der Herr Reichsrath hat zwar gleichermassen gesucht, sich der Theilnehmung an der sogenannten unterthänigen Aeusserung an Se. Königl. Majestät vom 28sten Martii a. c. zu entziehen; wenn man aber dessen deßhalbige Aeusserung im RathsProtocoll durchlieset; so kann niemand daraus eine andere Meynung ziehen, als daß er selbige Vorstellung in allen Theilen für gültig gehalten, und Falls der Herr Reichsrath allbereits dazumalen sich eine Reservationem mentalem vorbehalten; so befindet der secrete Ausschuß es um so viel weniger billig, daß selbige ihm zu gut kommen möge, als es einem Rathsherrn gebühret, in dergleichen wichtigen Sachen, seine Gedan= fen rein und ohne dergleichen Vorbehalt herauszusagen.

Ob der Reichsrath Friesendorf, ben mehreren oder wenigern Beschwerungssachen, über der Wahl der Reichstagsmänner, in der Rathskammer gegenwärtig gewesen, solches bleibet in dieser Sache ein Umstand von geringerer Bedeutung.

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