thut jährlich 180 Rthlr. 24 Mgr. NB. Ein Lieutenant der Ingenieurs wird eben so bezahlt, ausser daß demselben kein Mundirungsgeld und ordinairer Abzug decortirt wird. Ein Cornet, oder Fähnrich der Dragoner, belömt monatlich 16 Rthlr. davon ab Invalidengeld Rthlr. 6 Gr. Pf. Neujahrgeld 7 Hauboisten Discretion 3 NB. Ein Fähnrich vom Ingenieur, Corps wird eben so bezahlet, ausser daß demsel ben fein ordinairer Abzug und auf Mundirung nichts abgezogen wird. Ein Adjutant der Garde du Corps belömt dazu für eine Ration Servis = Rthlr. 16 Gr. Pf. 230 2 16 ferner die von dem Chef aus der Caffe verwilligte monatliche Zulage Ein Auditeur welcher die Regimentsquartiermeisterdienste bey der Garde du Corps ver. richtet bekömt Servis Rthlr. 15. Gr. Pf. 2 18 18 18 thut jährlich 210 Rthlr. NB. der Auditeur welcher die Regimentsquartiermeister Dienste bey den Grenadiern zu Pferde verrichtet, wird gleichermassen bezahlet, ausser daß demselben das Inva. lidengeld abgezogen wird; über dieses erhält derselbe noch eine vom Chef vers willigte Zulage. Ein Regimentsfeldscheer der Garde du Corps bekömt dazu eine Ration Servis Beckengeld thut jährlich 455 Rthlr. Rthlr. 18 18 Gr. Pf. 230 thut jährlich 353 Rthlr. NB. die andere Halbscheid des Beckengeldes, bekommen die 2 Feldscheergesellen als eine Zulage. Hier folget der Regimentsfeldscheer eines Dragoner Regiments, welcher hier anzuführen vergessen und daher am Schluß angebracht ist. Ein Regimentsfeldscheer der Infanterie bekömt ab Invalidengeld Neujahrgeld Rthlr. 6 Gr. 6 Pf. Rthlr. 18 thut jährlich 479 Rthlr. 28 Gr. 4 Pf. Summa NB. hierzu bekomt gewöhnlich der Regimentsfeldscheer, doch nicht ohne Befehl von dem commandirenden General, 2 bis 3 vacante Soldaten Gage, wofür derselbe 2 Feldscheergesellen zu halten, und jeden 6 Rthlr. zugeben schuldig ist, ersteres wenn das Regiment mehr Arten einer Garnison hat. Ein wirklicher Conducteur des Ingenieur Corps, beköme monatlich Rthlr. 8 Gr. ab das Invalidengeld bleibt baar 3 NB. hierzu bekomt derselbe noch Servis und des Sommers wenn er zu arbeiten 7-33 befehliget wird, nod, so viel Gage, folglich des Sommers monatl. 15 Rthlr. 3 Mgr. Ein reformirter Conducteur bekömt nichts, ausser wenn er in Arbeit ist. Ein Stück Junker bekömt monatlich Rthlr. 8 ab Invalidengeld auf Mundirung ordinairer Abzug Rthlr. 3 Gr. 8 bleibt baar Rthlr. 6 25 Gr. dazu Servis thut jährlich 88 Rthlr. 12 Gr. Büschings Magazin XII. Theil. Summa 5 3 5 NB. hierzu Quartier in Natura oder des Orts üblichen Servis thut jährlich 61 Rthlr. 7 Gr. 4.Pf. Ein Feuerwerker oder Sergeant der Artillerie bekömt Rthlr. 6 ab Invalidengelb Rthlr. 2 Gr. 2 Pf. thut jährlich 69 Rthlr. 9 Gr. Ein gefrenter Corporal oder Fourier bekömt monatlich 4 Rthlr. ab Invalidengeld Rthlr. I Gr. 4 Pf. Regiments Unkosten 2 Beckengeld 3 auf Mundirung dazu für 2 Portiones Brod thut jährlich 49 Rthlr. 30 Mgr. NB. hierzu Quartier in Natura oder den quartirten Orts üblichen Servis. |