NB. Quartier in Natura, und wird alle Jahr von der Hofmarschallsstube, doch nur mit einem schlichten Huth, mundiret, die Borte giebt die Mundirungscaffe. Ein Trompeter der Garde du Corps befömt davon in die Pferdecasse eine Ration thut jährlich 115 Rthlr. Rthlr. 7 Gr. 9. bleibt baar 6 27 2 30 Summa 9. 21. NB. Quartier in Natura, und mundirt gleich dem Pauker. Ein Fahnenschmid der Garde du Corps bekömt ab Regiments Unkosten Beckengeld Pferdecaffe dazu für eine Ration Rthlr. 6 Gr. Rthlr. 7 Rthlr. 1-12 Gr. thut jährlich 102 Rthlr. NB. Quartier in Natura, ausserdem noch jährlich von der Hofmarschallsstube thut jährlich 83 Rthlr. 12 Gr. und Quartier in Natura. Ein Corporal der Infanterie bekömt monatlich davon ab Invalidengeld Rthlr. 1 Gr. 24 Pf. in die grosse Mundirungscaffe in die Cammisolcasse 15 3 Rihlr. 5 Rthlr. 3.18 Gr. Regiments Unkosten Beckengeld 2 thut jährlich 44 Rthlr. 11 Gr. 2 Pf. NB. Quartier in Natura, oder den im Quartierort üblichen Servis. Ein Regimentstambour der Infanterie bekömt 71 Rthlr. 3-18 Gr. davon ab Invalidengeld in die grosse Mundirungscasse Cammisolcaffe Regiments Unkosten Rthlr. — 1 Gr. 2 PF. hierzu für 2 Portionen Brod oder Geld Summa 3-3271 NB. der Tambour der bey den Dragoner Regimentern die Regiments Tambourdienste verrichtet, bekömt aus der Camisolcasse eine von dem Chef verwilligte Zulage. NB. hierzu frey Quartier, wie auch eine von dem Chef des Reziments verwilligte Zulage. Ein Pauker oder Hauboist eines Dragoner Regiments bekömt davon ab das Invalidengeld dazu für eine Ration thut jährlich 69 Rthlr. 22 Gr. 4 Pf. Rthlr. 3 Gr. Pf. 7 5-28 NB. hierzu fren Quartier wie auch eine von dem Chef des Regiments verwilligte Zulage Ein Hauboist der Infanterie bekömt monatlich Rthlr. 2 18 Gr. Pf. davon ab Invalidengeld in die grosse Casse Camisolcaffe Regiments Unkosten Rthlr. Gr. 71 Pf. dazu eine Portion Brod thut jährlich 29 Rthlr. 9 Gr. 64 Pf. 18 15 6 NB. hierzu frey Quartier und Servis, wie auch eine vom Chef verwilligte Zulage. Ein Constabler oder Tambour der Artillerie bekömt Rthlr. 4 Gr. Pf. Rthl.-27 Gr. 4 Pf. bleibt baar Summa Ein Reuter oder Dragoner auch Tambour der Cavallerie, bekömt hierzu für eine Ration thut jährlich 55 Rthlr. 22 Gr. 4 Pf. NB. hierzu Quartier und monatlicher kleiner Servis 4 Mgr. Summa Rthlr. 1 - 7 Gr. 4 Pf. 1-287 thut jährlich 28 Rthlr. 15 Gr. 6 Pf. 4 Rthlr. 2-18 Gr. Pf. 22 Gr. 5Pf. bleibt baar Rthlr. 1-31 2 2 NB. hierzu fren Quartier oder Servis, die Gage und Brod wird alle 10 Tag ausges geben, eine monatliche Portion Brod ist 423 t nach Ein Musquerier bekömt monatlich Gage neuem Gewicht. NB. über dies fren Quartier oder Servis; das Mundirungsgeld, wie auch Behuf der Untermundirung zieht der Obriste, und versiehet denselben dafür. NB. In einigen Garnisonen lassen die Gemeinen noch 6 Pf. von ihrer Löhnung mo natlich für den Pastor anstatt des Beichtgeldes stehen. Die Officiers der Infanterie und Urtillerie, welche nicht in den Baraquen liegen, bekommen keine würklichen Quartire, sondern Servis, ausser in Einbeck. Den Den Servis der Reuter und Dragoner Officiers erhalten dieselben aus ihren belegten Aemtern, die Infanterië Officier von jeden Orts Obrigkeit, die Artillerie Offi ciers von ihren angewiesenen Recepturen, und die Infanterie Officiers von der Kriegscaffe. Da die Bezahlung des Servises der Officiers von der Infanterie unterschie den, so wird dieses Verzeichniß solches hinlänglich zeigen. Servis der Officiers der Infanterie, Artillerie und Ingenienrs. 1 Obrister I Obristlieutenant 1 Major I Hauptmann Bremischen und Stadischen Hannover und Cellischen, u. Lüneburg. Göttingisch. u. Sachsenlb. 12 Rthlr. - Mgr. 1 Capitain Lieutenant I Lieutenant I Fähnrich I Regimentsquartirm. 3 ■ Adjutant der Garde 3 3 1 Garnison Auditeur NB. die General Lieutenants und General Majors bekommen nicht mehr als Obristen Servis. Es sind in dem Lande 6 Derter in welchen Baraquen oder Cafernen, als Stade, Nienburg, Rakeburg, Haarburg, Hameln, und Münden, welche aber in Bezahlung des Servises und der Unterhaltungsart nicht gleich, weil letztere von dem zeitigen Befehls, haber abhängt. Verzeichniß derjenigen Stücke, welche den Truppen, ohne die erwähnte Gagen, Rationen, Portionen und Servis gut gethan werden. Erstlich die Garde du Corps. Der Commandant, der Obrist Lieutenant, der Major, der Rittmeister, und der Capitain Lieutenant, bekommen noch über das angeführte, von der Hofmarschalls. Stube, ein jeder wöchentlich 5 Rthlr. Kostgeld, und alle 3 Monat 1 Rthlr. 3 Mgr. Lichtgeld, ferner geben Ihro Königl. Majestät dem Capitain Lieutenant, den 3 Lieu. tenants und dem Adjutanten, alle Jahr Behuf der Mundirung, einem jeden, 49 Rthlr. 4 Mgr. 3 Pf. thut in einem Jahr 245 Rthlr. 21 Gr. 7 Pf. welche aber nur alle |