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Da kein parteylicher Haß oder Rache die Rathschläge des secreten Ausschusses gesteuret, so hat der secrete Ausschuß auch nicht nöthig gehabt, sein Gemälde mit geliehenen und falschen Farben anzustreichen, oder die gehörigen Farben mit Mühe und Schwierigkeit zu suchen.

Es dürfte vielleicht nicht von allen geglaubt oder für wahr gehalten werden, daß sich der secrete Ausschuß dieser Paßionen, zu einer solchen Zeit, entledigen können, da selbige leider! beynahe die ganze Staatskunst ausmachten. Allein der secrete Ausschuß hat einen Allwissenden, dem die Kenntniß hiervon nicht verborgen, und damit begnüget sich derselbe.

Wenn es nun aber dargegen des secreten Ausschusses Schuldigkeit ist, den Reichsständen in dieser Sache zu etwas Endlichem anzurathen; so aussert sich erst die Unruhe und Bekümmerniß, welche wahre Patrioten in solchen Fällen jederzeit empfinden müssen.

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Es wäre keine Kunst zu sagen, was in einer Sache recht und gesetzmäßig wȧ= Man dürfte nur das schwedische Gesetzbuch aufschlagen, und mit selbigem die Facta gegen einander halten, so sagte es sich von selbsten. Allein die Fürsichtigkeit, eine rechtschaffene Politique, der Nußen des Reichs und das allgemeine Beste, for= dern eine Ergreifung anderer Auswege; und dieser Stimme Gehör zu geben, erach= tet sich der secrete Ausschuß verpflichtet.

In einem Lande, da Partien rasen, da sie sich gewurzelt, ihren StammOrt genommen, und gleichsam Bürger- Recht erhalten: da die Kraft des Gesetzes. in selbiger Proportion matt geworden und abgenommen, nachdem die Eigenmachtigkeit der Partien Muth und Stärke gewonnen:

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In einem solchen Lande wird Strenge nicht das rechte Mittel, Partien auszurotten oder zu schwächen, sondern sie vermehret vielmehr den Haß, reißet zur Rache, und leget neues Feuer zur vorigen feuerfangenden Materie.

Eine strenge Ausübung des Rechts, wird allda nimmer unter ihrer rechten Gestalt angesehen; fie mag auch so rein seyn als sie immer wolle, so wird dennoch ein anderer Titul darauf gefeßt. Recht bekomt den Namen von Gewalt; einen billi gen Eifer heisset man Rache, und der unschuldigste Patriotismus, erhält zum öftern selbiges Schicksal, als der frecheste Parthey- Haß.

Ben solcher Stellung, hat der erfahrenste Arzt die politischen Heilmittel mit einer zitternden Hand zu appliciren.

Was man ben so gestalten Umständen fürs Beste erkannt hat, solches ist das bekannte Arioma: die Sachen in Ordnung zu bringen, und die Personen zu vergessen; zu heilen, nicht aber zu strafen; dem Publico zu helfen, nicht aber sich merken zu lassen, als wenn man denjenigen sähe, der es gestürzet hat.

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Auf folche Art aber Personen durch die Finger zu sehen, solches ist nicht in allen Fällen möglich zu bewerkstelligen.

Und in dieser Stellung befindet sich eben jekt der secrete Ausschuß.

Er wünschte von Herzen, daß er vermeiden könnte, den Namen der Herren weiter nennen zu dürfen. Allein das Reich bedarf Leute, die das Reich steuren können, und zwar fürsichtigere, als diejenigen, die bisher das Ruder geführt. Es ist nicht möglich, wäre auch nicht zu verantworten, die Verwaltung der Geseke in solchen Hånden, als selbige bißher ausgeübet, zu lassen: denn solches wäre nach den Gründen und Principiis, so dieses Bedenken vorhin enthält, gar nicht erlaubt.

Da also des Reichs Sicherheit erheischet, daß, fürs fünftige, ein decidirender Schritt, zu dessen Verwaltung und Steurung, gethan werde; so hat daher der secrete Ausschuß allen Zweifel, alle Furcht und alles Mittleiden bey Seite zu sehen gehabt.

Der secrete Ausschuß kann daben keinen andern als den Mittelweg zwischen gesetzlicher Strenge und politischer Fürsichtigkeit gehen, und giebt daher den Rath: daß die hochlöblichen Reichsstände, was die Herren Reichsräthe, Baron Friesens dorff, Graf Horn, Baron Lagerbielke, Baron Ralling, Baron Hermelin, Graf Gyllenstierna, Baron Reuterholm, Baron Funk, Baron Ribbing, and Baron Düben betrift, selbige ihres Vertrauens verlustig erklären mögen; und daß sie zu Folge dessen ihre Aemter verlieren.

Da aber der secrete Ausschuß ben alle diesëm, einzig und allein Gelegenheit gehabt, der Reichsräthe ihr Thun, Verhalten und Rathschläge in demjenigen zu erwegen, so der Stände Berufung zu diesem Reichstage, nebst noch wenigen andern damit Gemeinschaft habenden Sachen betrift; und woraus auf die übrige Reichsvers waltung zwar allerlen zu schliessen, nichts aber mit Gewisheit zu sagen ist: so håle der secrete Ausschuß für nöthig, daß den Reichsständen deshalben von gehörigen. Stellen Unterricht und Bescheid zu geben sey; mithin die Herren Reichsräthe nebst den übrigen verpflichtet seyn müssen, ihre Verrichtungen zu erklären und zu verant= worten, wenn sie deshalben angesprochen werden.

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Schlüßlich und was den Herren Reichsrath von Wallwyck betrist, so hat der secrete Ausschuß oben angeführt, daß er sich in den meisten und erhebliche Aten Theilen von den übrigen Reichsräthen geschieden, und mit selbigen in angemertten Umständen von ungleichen Gedanken gewesen.

Dieser angeführte Unterscheid bestehet darinn: daß er nicht mit in die Verdrehung der Regierungsart eingegangen, als wenn der Stempel zur Bestreitung der

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ganzen Regierung, nachdem sich der König derselben entfaget, zu gebrauchen wåre, sondern Gegentheils wider die angenommene Vergleichung zwischen der Stemplung einiger gewissen Sachen und der ganzen Regierung überhaupt, Erinnerungen gemacht

Und, daß der Herr Reichsrath nachdem er den 15ten December seinen Bey= fall zum Reichstage gegeben, sich nicht geändert, sondern darbey verblieben, und solcher Gestalt an der auf der Bahn gewesenen Etablirung der Rathsregierung feinen Theil genommen.

Daß er auch nichts zu der festgestellten Theilung des Raths zwischen Stockholm und Norköping beygetragen, sondern vielmehr ganz und gar darwieder gewesen, und solcher Gestalt nicht unter der Stånde eigenen und persönlichen Gegenwart, eine vom Könige geschiedene Rathskammer befestigen wollen.

Daß er sich auch nicht in die Verordnung des ernennten Extrarichterstuhls über das königliche Kammer-Collegium eigentlich eingelassen, weil er zu selbigem Richterstuhl weder Mitglieder noch Actor ernannt, oder sich in Ernennung dersel ben mit den andern vereiniget; und endlich, daß der Herr Reichsrath in seinen Votirungen nicht wieder den König unanständige Aeusserungen gebraucht, oder zu derjenigen Vorstellung vom 28 Martii, welche der secrete Ausschuß als disrespectirlich angesehen, etwas beygetragen.

Der Theil, den der Herr Reichsrath an den Anmerkungen zu nehmen hat, bes stehet solcher Gestalt darinnen:

Daß er, nachdem Se. Königl. Majestät im Monathe Februar auf die Zufammenberufung der Stånde gedrungen, von selbiger Zeit an bis zum Monath December, sich nicht dergestalt wegen des Reichs Zustands und des Reichstags mehrerer oder wenigerer Nothwendigkeit unterrichtet, daß er im Stande gewesen, auf die Frage zu antworten, sondern dargegen in Vorstellungen wegen Aufschuh in dieser höchst angelegenen Ventilation eingegangen. Und daß er bey seinem Beyfall zum Reichstage, sich nicht an die vom Könige vorgestellte Proposition, daß der Reichstag zur Hülfe und Errettung des Landes nothwendig wäre, gehalten, sondern sein Anrathen darzu einzig darauf gegründet, daß sich der König des Throns entsaget hätte.

Der andere, von dem Herrn Reichsrath von Wallwyck zu verantwortende Theil ist: daß er das königl. Kammer-Collegium, einer Amtsverrichtung desselben wegen, en Corps, unter die Beurtheilung des schwedischen Hofgerichts gestellet; da doch ein ganzes Collegium, zu Folge unserer Geseke, allein gebunden ist dem Könige und den Ständen Gehorsam zu leisten und Rede und Antwort zu geben; da man aber jedennoch dieserwegen nicht sagen kann, daß er, wieder, den Beschluß der Stans

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Stände, einen Extra- Richterstuhl verordnet, und noch weniger, daß er an den Bergehungen der übrigen Reichsråthe Theil genommen, als welcher wegen der secrete Ausschuß sich allbereits geäussert: so kann er auch mit selbigen kein gleiches Schicksal theilen, und gleicher Massen des Vertrauens der Reichsstände verlustig gehen; sondern es ist der secrete Ausschuß der Meynung: daß diese Fehltritte des Herrn Reichsraths, demselbigen zur Warnung, durch eine ernstliche Vorstellung unter Augen gestellet werden.

Schlüßlich hat sich der secrete Ausschuß zu äussern, daß denselben nichts so fehr erfreuen könne, als wenn derselbe in allen diesem der hochlöblichen Reichsstände Wohlgefallen getroffen hätte. Daß aber hieben des Reichs Wohl und Sicherheit das einzige Augenmerk gewesen, davon hat der secrete Ausschuß eine innerliche und gewisse Ueberzeugung.

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7.

Joh. W. Lodes Memorial.

Zum Besten der Müßen.

es Hochlöbl. secreten Ausschusses Extractum Protocolli vom 12ten Junius, ist eines solchen Inhalts, der einen jeden redlichen Schweden nothwendig aufmerksam machen muß.

Das schwedische Volk ist von je her, wegen seiner ungeheuchelten Hochachtung für seine Könige, wegen seiner eifrigen Bestrebung die Freyheit und die Grundgesetze beständig aufrecht zu erhalten, und wegen seiner Liebe gegen das Vaterland, berühmt gewesen. Diese annoch unerloschene Eigenschafften, verstatten also nicht, dergleichen Aufgaben, welche unsere beschworne Regierungsart, unsere allgemeine Sicherheit, mithin unsers Reichs Wohl, auf eine so bedeutende Weise angehen, kalt= sinnig anzusehen.

Die von dem secreten Ausschusse den Hochlöbl. Reichsständen mitgetheilte Abschilderung von dem gefährlichen Zustande des Reichs, gebieret solcher Gestalt eine allgemeine Bekümmerniß, und eine höchst schmerzende Unruhe.

Solte etwas vermögend seyn diesen Kummer zu lindern, so wäre es lediglich der schmeichelnde Gedanke: daß, weil es der fecrete Ausschuß nicht zu seiner ersten Verrichtung erwähler, wieder eine so schwere Belegenheit Hülfsmittel zu ersinnen und vorzuschlagen, das Uebel nicht höchstdringend seyn dürfte.

Auf solchen Grund kann man sich auch, unter mehrerer Gemüthsruhe, hinreichliche Zeit nehmen, des secreten Ausschusses Anmerkungen über der Herrn Reichsråthe Verhalten seit letztem Reichstage, so genau und sorgfältig zu erwägen, als es die Wichtigkeit der Materie erheischet.

Für des secreten Ausschusses deßhalbige Beurtheilung, hege ich allen gebührenden Respect. Da aber die Sache die empfindlichsten Objecta für eines getreuen Unterthanen eifrige Sorgfalt, nämlich die Application der Grundgesehe auf vorher unbekannte Cafus in sich hålt: da selbige eines jeden besondere Wohlfahrt und Sicherheit betrist, die mit der allgemeinen unauflößlich verknüpfet ist, und selbige darneben die Personen solcher würdiger Mitbürger belangt, welche vermittelst der Reichsstände Vertrauen und durch einige Verdienste die höchsten Ehrenstellen gewonnen; so wird es mir nicht zur last gerechnet werden, wenn hiemit meine in den Gefeßen verwahrete Gerechtsamen stüße, und Kraft derselben die bey mir entstandene Zweifelsknoten, zu hocherleuchteter Beprüfung der Hochlöbl. Reichsstände überreiche.

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