صور الصفحة
PDF
النشر الإلكتروني

Daß der land. Voigt hiebevor denominirt worden, Vid. 1. T. S. de 16 August 1654.

Nach der Fürstl. Resolution vom 30tèn Nov. 1665 in den Landes, Allis von 1665 No. 42 die Veränderung der Land - Voigrey und eingeführte Ober. Amtss Regierung betreffend, foll ben Bestellung des Präsidenten keine Alternation zwi. schen dem Herren und Ritter Scården statt haben, sondern aus béyden zugleich denominirt werden.

[ocr errors]

.

Daß die Vasallen und Mitbelehnten über die Tare und Canzley -Gebühren nicht zu beschweren. Refol. gravam, von 1651 F. 5.

Auf die Ständische Beschwerde vom land: Tage Johan. 1768, daß die Landes, Hauptmannschaft in Lübben ein gedrucktes Patent, wegen Einfuhr des Salzes und was dem anhẳngig, durch die Zoll- Bereuter im Lande herumführen lass fen, und darinn den Obrigkeiten und Einwohnern mancherley anfinnen wollen, erfolgte unterm 7 Dec. ej. an. cine gnädigste Notification an die Ober. Amts Regierung: daß an das Cammer. Collegium Befehl ergangen, an besagte landes Hauptmannschaft so sort zu verfügen: daß diese, sowohl bey Bes kanntmachung obangeregter Verordnung, als ben künftigen dergleichen Fåls len, der Landes Verfassung, nach welcher alle Mandate und Patente durch die Ober- Amts-Regierung in der Provinz bekannt gemachet würden, gemäß sich bezeigen solle;

Und resolvirten Herren Stände beym Land - Tage Tr. Reg. 1769, daß vorstehen, des durch die Landes, Aeltesten', in allen Kreisen, jedoch mit möglichsten Menagement der Landes - Hauptmannschaft, bekannt gemacht, auch hierzu von der Landes- Expedition ein schickliches Schema entworfen werden sollte. 2. 3. Prot. Tr. Reg. 1769.

Bey der Ober. Umts. Raths, Denomination den 22 Maii 1773 wurde ein schriffl. Votum, von dem abwesenden Ober- Umts- Rath Behrnauer mit angenommen, jedoch an Seiten der Herren: Stände nur vor der Hand und bis zur nähern Information diesfalls.

Bey Ersetzung einer in der Hochldbl. Ober - Amts- Regierung vacant gewordenen Stelle, hat jede Person von den Ober. Amts: Collegio sowohl, als dem gröf. fern Ausschusse, nur ein einziges Votum, kann dieses aber, nach Belieben 2, 3 und mehrerern Subjectisgeben. Vid. Prot. vom 8 Jul, 1768 in Actis die D. A. Regierung betreffend Fol. 6 b

[ocr errors][merged small]

Confiftorium.

Dieses ist über ber Regierung Fol. 126,

Es bestehet aus

1 Abelichen Directore, der zugleich Ober « Amts • Rath ist.

[ocr errors]

Consistorial, Rath.

1 Bürgerl. desgleichen, der aber auch zugleich Ober, Umts, Rath ist.

2 Affefforibus, die geistlich sind, und aus dem General, Superintendenten zu Lübben, meistens auch dem Pastore primario (dafern das legte auf freyer Wahl beruhet:) bestehet. Sodann aus

I Protonotario und

1 Copisten.

Der Director, Räthe, Uffeffores und Protonotarius werden von den Ständen erwählet, und Sereniffimo zur Confirmation pråsentiret.

Den Copisten elegirt Sereniffimus.

Vermöge eines Confiftorial, Patents d. d. Lübben am 4 Jul. 1774, follen die Geiftlic chen bey 5 Rthlr. Strafe, ohne vorgängige Production eines schriftli chen, ohnentgelblich zu ertheilenden Erlaubniß Scheins von des Orts Ges richts Obrigkeit, keinen ihrer Erbeigenen Unterthanen aufbieten, viel weniger trauen, noch auch dergleichen Unterthanen zum Behuf der Verheyrathung auffer der Proving die gewöhnliche Proclamations- Zeugniße ausstellen.

Landes- Hauptmannschaft.

Ift wo die Regierung ist.

!

Bestehet aus dem Landes. Hauptmann und dem Gegenhändler, der mehrentheils das Prådicat eines Amts Cammer Raths führet.

Beybe werden a Sereniffimo elegiret.

Brand - Cassen- Commission.

Bestehet aus Landesherrlichen Commissarien,
1) dem Herrn Ober. Amts. Präsidenten,
dem Herrn Consistorials Director,

3) aus 1 Abel. und 1 Bürgerl. Ober- Amts: Rath.
4) dem Herrn Gegenhåndler.

Sodank

So dann

Caffen

Aus 3 Landschaftl. Deputirten, als:
1) Herrschaft Sorau,

2) Landes- Aelteffen, Crumspreeischen Kreises,
3) Conf. reg. Lubenenf

allerseits samt und fonders.

Endlich

aus dem Caßirer. Vid. Lands Tags Acta Joh. 1730,

[ocr errors]

Beym Tr. Reg. Land-Tage 1767 wurde statt des entwichenen Sorauischen Verwesers von Landwůst, der Freyherr von Houwald rat. der Herrschaft Sorau, und statt des jeßigen Landes Aeltesten von Trosky der Hauptmann von Stutterheim auf Wiese, von wegen der Ritterschaft denominirt. 1. T. S. Tr. Reg. 1767 §. 27. Die durch Erwählung des Herrn Landes Deputirten von Stutterheim zum Landes, Ueltesten Crumspreeischen Kreises, erledigte Landschafts - Deputirten Stelle bey der Brand, und Armen Caffe, ist mit dem Herrn Landes - Des putirten des Calau. Kreises von Oppen, von wegen der Ritterschäft wieder besetzt worden. 1. T. S. Tr. Reg. 1774 §. 9.

Zucht- und Armen- Haus - Commission.

Diese bestehet

1) in Lanbesherrlichen Commiffarien,
dem Herrn Ober, Amts - Präsidenten,
Confiftorial, Director,
Gegenhåndler.

2) In Landschafts Deputirten:

Herrschaft Sorau,

Herr Confiftorial Rath und landes, Aelteste zu Zeschau,
der Stadt Luckau Landes. Aeltester.

Endlich

der Caßirer.

Beym Lands Tage Tr. Reg. 1767 wurde der Baron von Houwald statt des ent wichenen von Landwüft, jum Landes Deputirten beym Zuchthause für die Herrschaft Sorau, denominirt. Vid. Schluß §. 27.

[ocr errors][merged small]
[merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][ocr errors][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][ocr errors][merged small][ocr errors][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small]

32

Vermöge 1. T. Prot. Joh. vom 6 bis 9 Jul. 1751, haben die Herren Stände bez williget und beschlossen, daß künftighin incl. des vorigen jährlich

dem Herrn land - Richter

einem jeden der beyden Udel. Herren Assessoren

bezahlet werden sollen

60 Rthlr.

50

Dahingegen auch zu obigen Besoldungen, vermöge des unterm 12 August 1752 ers gangenen allergnädigsten Rescripts folgende Besoldungs Zulage den lans des. Officianten von Joh. d. a. an, zugebilliget worden, nehmlich:

Den 3 Herren Landes, Aeltesten des Luckau, Guben und Calau. Krcises, einem jeden jährlich

Den benden Herren Landes Aelteften des Crumspreeischen und Sprembergischen Kreises aber jedem jährlich

Dem Herrn Lands Syndico

Dem Herrn Ober, Steuer. Einnehmer

100 Rthlr.

60

80

60

Einem jeden der beyden Landes - Aeltesten in den Städten Luckau und Gu.

[blocks in formation]

Wie es mit Bezahlung der Besoldungen, wenn ein und anderer dem, Land- Tage, da die Anlage zum folgenden Termin gemacht worden, persönlich bengewohnt, und hernach bald verstirbt, zu halten. Vid. 1. 2. S. Tr. Reg. 1675 §. 2.

Portiones und Rationes.

Eine Kaiserliche Portion betråget 2 M. Brod, und sind 87 Port. auf 1 Centner. Mehl Böhmisches Gewichts zu rechnen, und paßiren auf jeden Cent. 8 Kreußer Backs geld. 1 Ctnr. Mehl Böhmisches Gewichts thut 132 M. Leipziger Gewichts. Sonst wird nichts gereichet, und muß alles vom Commandanten baar bezahlet werden. . Ordre von Prinzen Carl d. d. Klein. Schönau den 5 August 1757. Eine Kaiserliche Ration ift der 14te Theil eines Dreßdn. Schfl. Hafers. 14 Rat. machen 1 Dreßdn. Scheffel Hafer.

10 b. Heu nach Kramer Gewicht Böhmischen Gewichts (nach unserm Gewichte 1 b.)

10 Rationes betragen 1 Entr.

1 Centner Heu wird mit 16 Gr. der Hafer aber nach Marktgültigem Preife bezahlet. An Herel wird nichts gereichet.

[blocks in formation]

für 1 Meile bey Transportirung der Regiments. Bagage, Munition, und Montis

rungs Stücke für 1 Pferd 10 Kreuzer.

Was daben zu observiren. Vid. Interims

Eine Preußl. Ration beträgt

3 M. Hafer, Berlinisches Maaß
8 lb. Heu.

oder 2 Mz. Korn

8 fb. Heu.

Regulativ.

6 Mj. Herel.

4. Streu, Stroh

8 Mz. Herel

4 tb. Streu Stroh.

1 Schock Stroh beträgt 40 Schfl. Herel Dreßdnisches Maaß.

1 Bund Stroh hält 20 bis 24 M. und 1 Schock hält 1440 M. oder 13 Ent. 10 15.

Geleits

« السابقةمتابعة »