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Es ist ein Medicus und Chirurgus beym Waysenhause, wovon der lektere da, felbil wohnet.

Die Franken Kinder werden in das nahe beym Hause befindliche Lazareth gebracht, und daselbst curirt.

Die Bäckerey für sämtliche Armen - Häuser, war ehedem im Waysenhause, ist aber 1774 nach dem Arbeitshause verlegt worden.

Die Madgens im Waysenhause werden im Golds und Silber-Spihen. Knöppeln unterrichtet, und der Jude Ephraim ist Entreprenneur der Fabrique. Das ehemalige lindowsche Waysenhaus ist 1725 mit dem Friedrichs, Hospital combinirt worden. Ersteres wurde. 1696 zu Lindow im Ruppinschen vom Churfürst Friedrich III für 24 elterlose Waysen, als 12 Knaben, und 12 Mädgens reformirter Cons feßion, gestiftet.

Gegenwärtig administrirt das Armens Directorium die noch zu Lindow befind. lichen Wansenhaus. Pertinentien, läßt von den 24 Kindern eine Liste halten, und wenn diese sich verheyrathen, oder ein Gewerbe anfangen, erhalten sie 20 Rthlr. aus der Caffe. Es sind auch im Wayfenhause 12 Kinder reformirter Confeßion, welche orangische Kinder genannt werden.

Im Waysenhause sind ein Inspector, ein Controlleur, eine Deconoma, zwey Weiß, Zeug, Frauens und ein Capitain d'armes.

4) Das Roppenssche Armen: Haus, und dabey liegende 2 Armen, Kirchhöfe.

Der Stadt Hauptmann Koppe, schenkte 1705 ein grosses Stück Uckerland den Armen. Anstalten, zum Begräbniß, Ort für die Armen. Im Jahr 1708 ist das Armen Haus gebauet worden, und es werden darin 24 alte Frauen, welche frene Wohnung und Feuerung, imgleichen' täglich 1 Gr. erhalten, aufgenommen. Der Todten Gräber wohnt auch in diesem Hause, und es stehet überhaupt unter Aufsicht der Charite.

5) Die Charite.

Das erste Gebäude wurde im Jahr 1710 zum Pest Hause wegen der in Preussen graßirenden Pest erbauet. Nachdem die Pest aufgehöret hatte, wurde folches theils zum Hospital für alte gebrechliche Leute, theils zum Arbeitshause für Bettler gebraucht.

Des Königs Majestät bestimmten dieses Haus nachher zum Solda, ten: Lazareth, und wollten auf der Friedrichsstadt ein neues Armen- und Arbeitshaus bauen. Allein im Jahr 1726 wurde es zum Bürger Lazareth

und

und Hospital mittelst Cabinetsordre vom 18ten Nov. d. i. vom Könige gegeben, und Charite genannt.

Die Charite wird eingetheilet,

a) in das Hospital, worinn alte abgelebte und gebrechliche Leute beyderley Geschlechts unentgeldlich verpfleget und gekleidet werden.

b) In das Lazareth, worinn kranke Personen theils unentgeldlich theils ges gen geringe Bezahlung curiret und verpfleget werden. Sämtliche venerische Krans ke werden daselbst auch in besondern Zimmern curirt.

c) In das Accouchement, worinn arme Frauen und unehelich geschwäns gerte, unentgeldlich curirt, und bis zu ihrer Herstellung verpfleget werden.

Die Charite besiget ausser ihren Capitalien, Grund - Stücke an Ueckern, Wies fen und Gärten.

Im Jahr 1726 schenkte der Feldmarschall Reichs, Graf von Wartensleben derselben ein Stück daselbst liegenden Acker zum Küchen- und Obst, Garten, and bald nachher eine dabey liegende Wiese.

Im Jahr 1740 vermachte der Banquier Negelin an die Charite 2 Häuser in Charlottenburg nebst Wiesen und Aeckern.

Im Jahr 1745 kaufte die Charite noch einen grossen Theil des an ihre Går. ten gränzenden Ackers zur Maulbeerbaum, Plantage für 3000 Rthlr.

Wer in das Lazareth oder Hospital der Charite recipirt werden will, muß diesers halb ein Decret vom Armen, Directorio haben, welches die Receptions. Ordre nach geschehener Untersuchung des Armen Inspectoris und Chirurgi ertheilet. Die Kranken, bey welchen periculum in mora ist, werden gleich recipirt, und die Charite berichtet alsdenn an das Collegium von ihrem Zustand.

In der Charite sind auffer dem Ober, Inspector, welcher die Ober- Aufsicht auf die übrigen Armenhäuser mit hat,

Ein Einnehmer,

Ein Controlleur,

Zwey Prediger, ein lutherischer und ein reformirter,

Ein Medicus und ein Profeffor Chirurgia, welche aber nicht im Hause

wohnen,

Zwey Pensionair Chirurgi,

Ein Apotheker,

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Sechs.

Sechs Feldscheer,

Ein Braumeister,
Eine Hebamme,

Ein Hausvater und ein Lazarethvater,

Eine Ausgeberin,

Eine Köchin 2c.

Bey der Haupt, Charites Caffe, in welcher die Einnahmen vom Geburtss und Lehr. Briefen fliessen, ist ein Rendant und Controlleur.

In der Charite ist die Brauerey, aus welcher auch die übrigen Urmenhäuser bas nöthige Bier erhalten.

Die Hospitaliten, welche arbeiten können, spinnen Wolle, und helfen bey der Garten Arbeit.

6) Das Irren, Haus in der Krausenstrasse, ist im Jahr 1726, erbauet, und die Irren sind im Jahr 1728 dahin gebracht worden.

Es werden in daffelbige die hiesigen wahnwißigen Personen ohnentgeldlich, auch dergleichen von andern Orten gegen Bezahlung aufgenommen.

Ehemals war daselbst ein besonderer Prediger. Gegenwärtig predigen die Candidaten aus dem Friedrichs: Hospital wechselsweise im Kirch- Saal des Hauses.

Es ist ein Inspector, ein Controlleur, und eine Deconoma im Hause, imgleichen ein Medicus und Chirurgus, welche leßten aber nicht im Hause wohnen. Dieje nige Blödsinnige welche arbeiten können, werden mit Wollefpinnen beschäftiget. 7) Das Arbeits- Haus.

Es wurde darzu anfänglich ein Privat, Haus am hallischen Thore gemiethet, und unter General, Direction des Generals Directorii ein Director und 3 Räthe als Commissarien angeseket, welche vom Urmen Directorio völlig separirt

waren.

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m.

Da Se. Königl. Majest. die von des höchstfel. Königs Majestät im I, 1740 zum Findlingshause geschenkten Rthlr. zum Fond für das Arbeits. Haus bes stimmten, gaben höchst dieselben noch ein Capital zum Bau dieses Hauses, imglet then schenkten diefelben jährlich 60 Wispel Mehl aus Dero Magazinen, und 20 Haufen Holz.

Im Jahr 1756 wurde das jeßige Arbeits. Haus vor dem Königs: Thor erbauet, und des Königs Majestät gaben darzu freye Bau. Materialien.

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Im Jahr 1758 wurde dasselbe bezogen, und die daselbst befindliche Kirche eins geweihet.

Als Se. Königl. Majest. im J. 1774 die Gaffen. Betteley in Berlin schlech terdings abgeschaft wissen wollten, wurde auf dem von dem Ober- ConsistorialPräsidenten von der Hagen gethanen Vorschlag, das Arbeits: Haus per Refcriptum vom 13ten Nov. 1773, mit dem Armen. Directorio combinirt, und die Membra der Arbeits: Haus Commißion wurden bey dem Armen-Directorio als Räthe bestellet.

Der von gedachtem Präsidenten von der Hagen gemachte Plan wegen Einrichtung dieses Hauses und Abstellung der Betteley, wurde approbirt, und darauf das Edict vom 16ten Decemb. 1774 wegen des Bettelns, und das gedruckte Avertissement vom 20ften December ej. a. publicirt.

Das Arbeits-Haus ist in zwey Klaffen getheilt.

Die erste ist ein Hospital, worinn alte abgelebte Leute aufgenommen, und frey in Kost und Kleidung unterhalten werden, doch dabey nach ihren Kräften etwas Wolle spinnen. Sie haben ihre besondere Arbeits- und Schlaf, Zimmer, und erhalten des Morgens Suppe, des Mittags Gemüse und Fleisch, und des Abends Butterbrodt, und täglich 2 Maaß Bier.

Für die pauvres honteux find befondre Stuben eingerichtet.

Die zweyte Rlasse ist für die muthwilligen Bettler. Unartiges Gesinde 2. Handwerks Bursche c. kommen auch auf eine Zeitlang dahin.

Diese bekommen täglich 2 tb Brodt, des Mittags Gemüse, und wöchentlich 2 mal Fleisch, und täglich 2 Maaß schwaches Bier. Sämtliche darin befindliche Personen müssen Wolle spinnen, kraßen und streichen.

In diesem Hause ist die Bäckeren für sämtliche Armenhäuser, es hat eine bes sondere Schlächteren, und die Charite liefert demselben das nöthige Bier.

Wer in das Haue aufgenommen seyn will, meldet sich deshalb auf der Armen. Caffe, nebst Vorzeigung eines Scheins vom Prediger, und wird nach geschehener Uns tersuchung des Armen Inspectoris, deffen Reception vom Armen Directorio verfüge,

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Wegen der in der zten Klasse sizenden, wird die Reception und die Zeit wie lange fle im Hause bleiben sollen, auch per decretum fest geseger.

Im Hause sind ein Commissarius, ein Controlleur, ein Hausvater, eine Hausmutter, ein Capitain d'armes, ein Werkmeister, ein Backmeister nebst 4 Ges fellen, ein Schulhalter, ein Zuchtmeister c.

Statt des ehemals im Hause gewesenen Predigers, predigen die Prediger und Candidaten des Friedrichs. Hospitals daselbst.

Noch ist ein Chirurgus bey dem Hause, welcher aber nicht daselbst wohnet.

Sämtliche Armen haben freye Medicamente aus der Schloß, Apotheke.

Der Chef, Präsident, und sämtliche Räthe des Armen, Directorii, haben weder Besoldung noch sonst einige Vortheile, sondern verrichten die viele Arbeit zum Besten der Armen unentgeldlich.

Von sämtlichen Urmen - Unstalten wird monatlich ein Rechnungs Extract dem Armens Directorio eingereicht, und die Rechnung alle Jahr abgenommen, und solches vorher öffentlich bekannt gemacht.

IV. Vollzo

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