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chen Communion hielten, und die etwa vorfallende Actus ministeriales verrichteten. Kranken. Besuche find künftig dafelbst nicht nöthig, weil alle Kranken, nach der Charite transportiret werden, und die Betstunden kann der ans zusehende Schulhalter halten. Den Hrn. Predigern könnte für diese kleine Mühwaltung jedem jährlich 12 Rthlr. gegeben werden, und die Candidaten im Friedrichs Hospital müssen den Herrn Predigern bey Krankheiten, oder ans dern wichtigen Verhinderungen aßistiren.

B) Der Hr. Medicus und Chirurgus sind um deswillen bey dem Hause nicht mehr nöthig, weil künftig, wie bereits erwehnt, sämtliche Kranken nach der Charite gebracht werden. Der im Friedrichs, Hospital befindliche Chirurgus Felger. mann, müste die Aufsicht über dieses Haus bey nöthigen Vorfällen übernehmen, und solches wöchentlich wenigstens 3mal besuchen. Das Rasiren der Armen aber könnte der Armen. Chirurgus Köppen gegen ein Douceur durch seine Ges fellen verrichten lassen.

C) Die Function des Organisten, kann der Schulhalter mit übernehmen. D) Da fünftig wenig Leute im Arbeits · Hause sterben möchten, und die etwa nöthigen Särge von der Charite nach dem Arbeits. Hause geliefert werden können, so ist der Tischler nach dem Charite Hospital zu versehen, und endlich so würde

E) Der Lohn des Kranken, Wärters, und der Kranken- Wårterin, bey vorhinge. meldeten Umstånden, ebenfals ceßiren.

Durch diese Einrichtung ersparet das Arbeits - Haus den jährlichen Gehalt des Hrn. Predigers 150 Rthlr. nebst 8 Rthlr. 16 Gr. Lichtgeld, das Brenns holz, und die weitläuftige Wohnung, imgleichen die bey dem sonntåglichen Gottesdienst im Klingebeutel gesammleten Gelder, welche der Hr. Prebiger zeither erhalten hat. Ferner den Gehalt des Medici und Chirurgi von 80 Rthlr. des Organisten von 24 Rthlr. und des Tischlers von 16 Rthlr. nebst dessen Bekösti. gung. Dagegen ist

a) Ein Schulhalter anzusehen, weil es nicht verantwortlich, die im Hause bes findlichen Kinder ohne allen Unterricht aufwachsen zu laffen. Dieser erhielte monatlich 3 Rthlr. freyen Tisch mit den Becker, Gefellen, und täglich 2 Maaß Bier; zur Wohnung aber die Stube, welche der Haus Vater im zten Stock. werk inne hat, 18 M. Lichte, und für das Spielen der Orgel jährlich 12 Rthlr. ·Dagegen müste er nicht nur die im Arbeits. Haufe befindlichen Kinder täglich Vormittags von 7 bis 10 Uhr und Nachmittags von 1 bis 3 Uhr unterrichten, sondern auch die Morgen und Abend Betstunden mit den im Hause befind. lichen Armen halten, und bey den Mittags und Abend, Mahlzeiten ihnen ets was vorlesen, des Sonntags aber in der Kirche fingen, und die Örgel spielen.

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b) Bey

b) Bey der vom Friedrichs Hospital nach dem Arbeits. Hause jest verlegtem Backeren, kommen der Backmeister, 4 Becker: Gefellen, nebst 2 Invaliden mit dahin, welche dasjenige, so sie bisher an Lohn und Kost empfangen, fernerhin erhalten. Die übrigen Officianten und Domestiquen des Hauses, würde man auf dem jeßigen Erat lassen müssen, jedoch dem Commiffario und Controlleur für die jährlich zu erhaltende Victualien, wofür sie zeither 73 Rthlr. 14 Gr. 10 Pf. erhalten, nach Maaßgabe des von dem zur Recherche des Armen. Wez sens ernannten Hrn. Commissarien im Jahr 1772 gemachten Etats sub D. fünfs tig nur 65 Rthlr. 1 Gr. 10 Pf. geben, und ihnen solches bekannt machen müsserr.

In Ansehung der Bäckerey ist der Vortheil, welchen das Arbeitss Haus das von hat, daß solche aus dem Friedrichs, Hospital nunmehr dahin verlegt worden, ebenfals sehr beträchtlich. Denn anstatt daß man das im Arbeitss Hause befindliche Backhaus zu seiner Absicht hätte anwenden sollen, so ist aus. wärts gebacken, und vor 1 Wifpl. Mehl zu backen dem Becker zeither 5 Rthlr. bezahlt worden. Im Friedrichs. Hospital hingegen kostet der Wispl. nach der Beylage F. höchstens 1 Rthlr. 16 Gr. und wenn für das Arbeits, Haus mitgebacken wird, betragen die Kosten nicht viel über 1 Rthlr. 12 Gr.

Auf 600 Personen, als so viele im Arbeits. Hause seyn können, jedem täglich 1 tb Brodt, und zwar der Schfl. Korn zu 100 5. Brodt gerechnet, werden 136 Wispl. 21 Schfl. Roggen erfordert. Diese zu backen zu 5 Rthlr. beträgt 684 Rehlr. 9 Gr. und zu 1 Rthlr. 12 Gr. 205 Rthlr. 7 Gr. 6 Pf. es ist also profit 479 Rthlr. 1 Gr. 6 Pf.

Bey dieser Verlegung der Bäckerey nach dem Urbeits. Hause, wird es zugleich nothwendig, daß die Armen, welche zeither eine Beyhülfe am Brodt empfan gen haben, solche von da abholen.

Bey der Brauerey. Das Bier ist bisher durch einen Brauer aus der Stadt geliefert, und für die Tonne 1 Rthlr. 5 Gr. bezahlt worden.

Auf 600 Perfonen, davon 300 tåglich 2, und 300 täglich 1 Maaß erhalten, werden jährlich erfordert 3285 Tonnen, welche nach der bisherigen Bezahe lung jährlich 3969 Rthlr. 9 Gr. betragen.

Das von der Charite nunmehr zu liefernde Bier zu 12 Gr. für die Tonne macht 1642 Rthlr. 12 Gr. und hat also das Haus dabey Vortheil 2326 Rthlr. 21 Gr. folglich bey der Bäckerey und Brauerey 2805 Rthlr. 22 Gr. 6 Pf.

Die Schlächteren ist auch nach dem Arbeits- Haufe zu verlegen, und kann der Schlächter im Friedrichs - Hospital ceßiren, wodurch jährlich über 100 Rthlr. profitirt werden. Alle im Hause befindliche Personen müssen arbeiten, und der Vorwand, daß einige solches nicht könnten, oder dazu nicht im Stande wären, wird nicht angenommen.

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1) Wers

1) Werden von diesen Leuten diejenigen, welche zum Holzhauen, Einheiten, bey der Wäsche, zum Schauern, und zu anderer Haus - Arbeit nöthig sind, ge. nommen, zu ihrer bestimmten Arbeit angewiesen, und denselben eine fletz ne Zulage, und der erste Tisch gegeben, damit solche nicht, wie bisher im Hause ohne Arbeit umher laufen. Von den nöthigen Domestiquen im Hause, ist vom Ober, Inspector ein Etat zu formiren, und zur Approbation einzureis chen, dieselben sind auch in den wöchentlich einzureichenden Listen namentlich mit aufzuführen.

(2 Unter allen übrigen im Hause vorzunehmenden Arbeiten, ist meines Erachtens die Wollspinneren die Beste. Diejenigen Männer also, welche nicht zu den No. 1 angezeigten Geschäften gebraucht werden, kraken und schlumpen Wolle, und die sehr alten und schwachen verlesen und sortiren dieselbe.

*

Die Frauen müssen spinnen, und die sehr alten schwächlichen, theils Wolle fortiren, theils etwas nähen und flicken, theils die im Hause befindliche Säug. linge in Aufsicht nehmen, damit deren Mütter bey der Arbeit nicht behindert

werden.

Die Kinder spinnen ebenfals Wolle auf Schreißer, oder Trit, Rådern, und die kleinen haspeln, werden aber unter Aufsicht einiger Personen aus der ers Sten Klasse von den andern Arbeitern separirt.

Die blinden Männer helfen bey der Grüß- Mühle arbeiten, und die übrigen, imgleichen blinde Weiber, müssen spinnen lernen, weil es daben hauptsächlich auf das Gefühl ankommt, welches aber gewöhnlicher massen die Blinden bess fer, als die Sehenden haben.

Nach Versicherung des Hrn. Wegely, und des Werk: Meisters aus dem Arbeits. Hause, kann eine gesunde fleißige Person wöchentlich 9 bis 12 St. Streich. Garn spinnen, und also wöchentlich 13 Gr. 6 Pf. verdienen.

Ob nun gleich die meisten in dem Arbeits Haufe befindlichen Armen aus als ten und schwächlichen Personen, und Kindern bestehen, welche nicht. so viel verdienen können, so würde doch auf die Person im Durchschnitt am tåglichen Verdienst 1 Gr. und also auf 600 Personen jährlich ( 300 Tage auf das Jahr gerechnet) 7500 Rthlr. einkommen.

Dieser Saß ist auch von der vorgedachten Commißion im entworfenen Etat angenommen worden. Gefeßt aber, daß auch nur im Durchschnitt eine Per son tåglich 9 Pf. verdienen möchte, würde folches 5625 Rthlr. betragen. Wenn nun die Verpflegungs-Kosten von 400 Personen täglich zu 1 Gr, jährlich 6083 Thlr. 8 Gr. und von 200 Personen täglich zu 1 Gr. 3 Pf. jährlich 3802 Thlr. 2 Gr. und also zusammen 9885 Rthlr. 10 Gr. betragen, so würde das Haus zum

Wer

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Verdienst der darinn befindlichen Leute nur 4260 Rthlr. 10 Gr. zuschieffen dür. fen, woben dasselbe nach der jeßigen Einrichtung bestehen kann.

Die Leute müssen, nachdem sie mehr oder weniger arbeiten können, in besong dre Såle, oder in den Sålen selbst in verschiedene Klassen vertheilet werden, damit man täglich übersehen könne, ob ein jeder sein Quantum gesponnen habe, und würden j. E. in beyden Klassen diejenigen welche 1 St. spinnen beson ders, die, welche 1 St. spinnen können, ebenfals besonders, und so weiter, jede Sorte rangirt, und zusammen geseht werden müssen.

Mit denjenigen, welche Wolle kragen, oder kämmen, ist gleiche Einrichtung zu machen.

Von sämtlichen Arbeitern wird ein besonderes monatliches Verzeichniß vom Commissario, und Controlleur angefertigt, und unter gewissen Rubriquen angefüh ret, wie viel ein jeder täglich spinnen sollte, und ob er solches gesponnen habe. Jede Woche wird revidirt, ob Veränderungen vorgefallen? weil einige Ar beiter durch zugenommene Schwächlichkeit ihr Quantum zu erfüllen nicht mehr im Stande, andere hingegen bey Zunahme der Kräfte ein mehreres zu vers dienen im Stande seyn können.

Diese Bestimmung des Quanti, was ein jeder arbeiten soll, muß keinesweges, wie bisher, dem Werk. Meister überlassen, sondern vom Commiffario, Cons frolleur und Werk Meister zusammen gewissenhaft festgeseßt werden, damit die Leute eines Theils nicht übermäßig angestrenget, und anderen Theils auch so viel als möglich zur fleißigen Arbeit angehalten werden. Zu dem Ende müste der Werkz Meister dem ins Haus recipirten Menschen die Arbeit zuerst gehörig zeigen, und denselben darinn unterrichten, auch zum Fleiß ermahnen. Wenn ein Arbeiter das Spinnen, Kraßen, ic. gelernet hat, muß Commissarius und Controlleur nebst dem Werk. Meister denselben wenigstens 8 Tage unter ihrer besondern Aufsicht arbeiten lassen, um zu beobachten, wie viel er bey al. lem Fleiffe nach feinen Leibes und Gesundheits. Umständen täglich verfertigen Fönne, und alsdenn erst das Quantum bestimmen, in das Buch eintragen, auch denfelben bey gleicher Klasse der Arbeiter anfeßen.

Bey der ersten Klaffe muß das Quantum der Arbeit nicht so hoch, als ben der zweyten bestimmt werden.

Dafern einige von der ersten Klasse ein mehreres,als ihre tägliche Erhaltung dem Hause im Durchschnit kostet, zu verdienen im Stande seyn sollten, würde ihnen folches zur Erquickung wöchentlich baar bezahlt.

Die aus der 2ten Klaffe aber können nur alsdenn die Bezahlung des Ucberge fpinnstes erhalten, wenn sie über ihr bestimmtes Quantum noch etwas allenfals des Sonntags Nachmittags, spinnen. Dieses würde zur Ermunterung ihres

Fleiffes

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Fleisses dienen, und es wird daher auch in dem Zucht. Hause der Uebergespinnst bezahlt.

Dafern einige aus der ersten Klasse ihr tägliches Quantum aus vorfäßlicher Nachläßigkeit nicht verfertigen, würden sie nach geschehener Anzeige beym Com. missarius zur Strafe auf einige Tage bey dem Tische der zten Klasse gespeiset, und wenn dieses nicht hilft, auf einige Zeit in die 2te Klasse verseket, jedoch muß davon juvörderst an das Directorium berichet werden.

Wenn aber einer aus der zten Klasse sein tägliches Pensum aus Faulheit nicht absolvirt, wird solches dem Commissario ebenfals angezeiget, und es werden ihm alsdenn vom Zucht - Meister einige Hiebe mit der Peitsche gegeben: bey fernerer fortgefeßten Nachläßigkeit aber nach geschehener Anzeige bey dem Collegio, wird er einige Zeit mit Wasser und Brodt gespeiset.

In allen Fällen aber muß vom Commissario Controlleur und Werk. Meister, und allenfals mit Zuziehung des Chirurgi, gemeinschaftlich genau untersucht werden, ob nicht etwa diese Personen aus Schwächlichkeit oder zugestoffener Unpåßlichkeit, ihr Quantum zu arbeiten auffer Stande find, damit Niemanden zu nahe geschehe.

Ben diefer Spinnerey ist überdem nöthig,

a) Daß das Spinn Register alle Woche mit den wöchentlichen Wirthschafts. Er. tracten eingereicht, und folgender Gestalt eingerichtet werde.

Vor und

Datum | Kann wö- | hat gefpon- | Betrågt | Ueber=
Numer Buna-Alter. der chentlich nen
an Gespinnst
Recep- fpinnen St. Fl. Gelde St. Fl.
St. Fl.
Gr. Pf.

men.

tion.

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b) Daß in der Liste alle nach den Datis ihrer Reception, und zwar erstlich, die von der ersten Klasse, hernach die von der 2ten, und endlich die aus dem Hospital der Charite auf einige Zeit ins Arbeits. Haus translocirte, aufgeführet werden. c) Daß das Gespinnft der Hospitaliten besonders berechnet werde, weil die Chari. te dasjenige, was sie dem Hause mehr kosten, bezahlen muß.

Nach dem nunmehr mit dem Entrepreneur Hr. Lange geschlossener Contract, ist der Haspel Elle kleiner als der bisherige mit dem Entrepreneur Hr. We gely gewesen, und es können daher die Leute nach Proportion wöchentlich mehr Stücke spinnen. Da Hr. Lange überdem den Werk. Meister und Utens filiia erhalten muß, so profitiret das Haus bey diesem Contract jährlich über. 300 Rthlr.

Ob nun aber gleich dem Entrepreneur überlassen bleibt, dem Directorio ei. nen Werk - Meister vorzuschlagen, oder die Abschaffung eines unbrauchbaren oder Nachläßigen zu verlangen, so muß derselbe doch allemal vom Hause an.

genom,

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