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mirt gewesen. Es hat auch 1551 Churf. Morik zu Sachsen Churf. Joachim II ersucht, Graf Wolf von Barby Sohn Graf Christoph ein Primarium des Stifts Brandenb. zu geben.

Lehnin, 1543. hat der Churf. schon Michael Happen zum Amtmann baselbst bestellt und angenommen, sind auch seine Rechnungen von folgenden Jahren vorhanden, die dem Churf. abgelegt worden. Die Annales March. Fol. 334 melden, daß die Möns che 1542 um Elisabeth das Kloster ganz verlassen hätten.

Rüdersdorf, von den Einkünften der Dörfer ist dem Churf. schon 1546 Rech nung abgelegt worden, sind auch alle Dörfer, maffen auch zu Lehnin geschehen, 1540 reformnire.

Friedland, 1546 hat Churf. Joachim Balzer von Borstall dasselbe cum pertinentiis auf 10 Jahr wiederkäuflich) verschrieben.

Nachmals ist es 1549 Hr. Willhelm Schenken wiederkäuft. überlassen.

Stift Lebus, 1540 ist das Städlein wie auch alle Dörfer zum Stift Lebus gehos rig, nach Eckfurt von den Visitatoren erfodert worden, und hindert nicht, daß Bischof George bis ins Jahr 50 gelebt, und Bischof Johann im Jahr 55 gestor. ben, catholisch gewesen.

Chorin, 1545 hat der Churf. schon einen Hauptmann Nahmens Jacob von Arnim dort gehabt, und die Gefälle heben und berechnen lassen. Es sind selbige Zelt noch ein Ubt und Mönche da gewesen, welche sich aber bald verloren, theils find sie gestorben, theils haben sie sich davon gemacht, ist auch ein evangel. Pfarrer daselbst Nahmens Matthias Gabriel gehalten worden.

Grambzow, dieses Ant har 1546 auch schon einen Hauptmann Gürgen von Lind. stedt und Amtschreiber gehabt, laut der vorhandenen Rechnungen, und sind im Jahr 1543 die Klosters Jungfern daselbst wegen bösen Lebens abgeschaft worden, so ist auch die Visitation auf den Amts Dörfern 1543 vorgegangen.

Seehausen, hat die Visitat. 1543 gehabt, worinn enthalten, daß in 20 Jahren schon kein Probst da gewesen.

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Boizenburg, darüber hat Hans von Arnim Landvoigt 1543 allbereits commendirt, und des Klosters Urkunden zu sich genommen, ist auch ein evangel. Prediger damals gewesen. Himmelpfort, hat Churf. Joachim 1542 Hansen v. Urnim auf einen Pfandschilling abgetreten, nachmals Abam Trotten 1557 zu Lehn gegeben. Die Kloster. Dor fer sind 1543 visitirt, und ist der letzte Abt Pfarrer zu Brebereiche worden. Zedenick, daselbst Adam Trotte 1545 schon Hauptmann gewesen, sonst hat man die gewisse Nachricht, daß 1541 die Bisitation angeordnet, und ein evangel. Pred. angesetzt worden,

Lindau, daselbst ist Hansen von Arnim dem jüngern gegen Zahlung von 8000 Fl. pfandsweise eingeräumet 1542, und hat damals Thomas Köhlern zum evangel. Pred. gehabt. Der Convent bittet den Churf. die neue Hebrißin auf die neue Kir. chenordnung zu weisen, welches auch geschehen 1547, und ist merklich, daß nicht ein Dorf, fo geringe es auch gewesen, von der Oder bis an der Elbe geblieben wäre, so nicht visitirt und reformirt sollte morden seyn.

Altmark und Priegnig.

Stendal, hat gehabt das Stift Nicolai, darinn ein Decanus und Canonicus ge wesen und 3 Pfarrkirchen, diese sind alle 1540 reformirt worden, und die geistl. Beneficia zu Kirchen und Schulen angewendet worden. Es haben auch die beyden Klöster von Anselm Catharinen, die Nonnen die Churfürstl. Kirchenordnung zu halı ten verwilliget, und sind ihnen evangel. Prediger zugeordnet. Das Capitel hat auch Leine Präbenden oder auch Untervicareyen ohne Vorwiffen des Churf. verleihen dürfen. Als 1551 solches fast ausgestorben, sind die Einkommen der Univers. Frankfurt zugewandt.

Salzwedel alte Stadt, ist visitirt und reformirt 1541, und damals dem obersten Pfarrer die Inspection über die angelegenen Dörfer aufgetragen, und solches alles nach der neuen Kirchenordnung. In das Unnen, Kloster daselbst ist die Mågd, Jein Schule hingelegt, so ist auch in der Kapelle auf der Burg das ewige Licht, fo Frau von Oberg gestiftet, auf diese Zeit von der Visitation auszulöschen ange,

ordnet.

Salzwedel, Neustadt, ist auch 1541 reformirt worden, und find die Pfarrer an die Kirchenord. gewiesen worden.

Gardeleben, 1541 reformirt, laut Abschieds.

Perleberg, ist reformirt 1542, und sind damals bereits Vigilien Seelmessen, Salve und andere dergleichen Ceremonien abgethan gewesen.

Werben, ist auch 1542 visitirt.

Seehausen 1541 reformirt, laut Visitat. Abschied, darinn auch die Privat, Messe damals abgeschaft worden, und ist den Vicarien vergönnt Eheweiber zu nehmen. Daselbst ist zwar ein Dominicaner - Kloster gewesen, ist aber vom Churf, dem Rath abgetreten 1548 und faufsweise überlassen, weil sie schon etliche Pertinenzstücke von den Mönchen an sich bracht.

Osterburg, 1541 reformirt, und viele Vicareyen und Pråbenden in gemeinen Kasten geschlagen.

Tangermünde, visitirt 1540 laut Abschieds, und viele geistl. Beneficia im gemeinen

Kasten zu Besoldung Kirchen- und Schulen, Diener geschlagen; der Churf. hat

sich auch vorbehalten, alle geißtl. Beneficia zu verleihen. Die Capelle daselbst auf der Burg, bey welcher ein Probst und 10 Pråbendarii gewesen, 1540 visitirt, haben die Churf. Verordn. angenommen und zu halten gewilliger.

Ryrig, ist 1541 schon reformirt gewesen, und hat einen evangel. Pfarrer gehalten, und viel geistl. Lehn im gemeinen Kasten geschlagen, zur Unterhaltung Kirchen und Schulbiener.

Prigzwalck, visitirt 1545, und sind vorher alle Vigilien und Seelmessen gefallen. Havelberg, auch 1545 visitirt, sind auch damals schon keine Vigilien und Seel. messen gehalten worden, sind auch viel geistl. Beneficia und Officianten - Geld in den gemeinen Kaften geleget.

Lenzen, 1544 reformirt.

Klöster der Altmark ausser den Städten.

Distors. Daß dies Kloster um das Jahr 1543 reformirt sen, scheinet aus dem daß der Pfarrer daselbst Gregorius Koch da er 1577 gestorben, 34 Jahr Pfar rer gewesen, und hat man beglaubte Nachrichten, daß vor ihm schon ein evangel. Pred. alldort gewesen. So hat auch Christoph von der Schulenburg von Churf. Joachim das Kloster im Jahr 1540 um eine Wiederkaufs. Summe einbekommen. Heiligen Geist, vor Salzwedel, hat Franz von Bartensleben 1540 inne gehabt, und als er 1545 verstorben, hat seine Witwe Frau Agnes von Man. delslo das Kloster ad vitam inne behalten, und sich gar nicht wollen abfinden lassen. Dambeck, im Jahr 1540 ist die neue Kirchenordnung des Churf. den Klofterjung. fern zubracht, die es auch annoch haben, und hat Churf. Joachim der 11. Dies trich von der Schulenburg die Probsten zu Dambeck cum pertinentiis Zeit seines Lebens ohne alle Rechnung zu besißzen übergeben, laut der Obligat. Martini 1540 und als dieser 1542 in Ungarn blieben, hat der Churf. 1545 Levin von der Schu, lenburg dem ältern Hauptmann der Altmark, die Probsten und Kloster auf ihr, ihrer Söhne und deren Söhne Söhne Leben verschrieben. Arendseeische Kloster und Städtlein, visitire 1541, und giebt der Abschied, daß dies ses nicht die erste Reformation gewesen, und daß damals schon die Pröbste aufgehöret. Gürgen von Bartensleben, hat das Kloster bis ins Jahr 62 inne gehabt. Crevesen. Aus einem Abschied der Visitation 1551, hat man, daß das Kloster schon vorhin reformirt gewesen, und die Churfürstliche Kirchenordnung angenommen. Das Kloster hat der Churfürst seinem Rath Andreas von Lüderik Zeit seines Le bens ohne Rechnung verschreiben 1545, und dafür ausgezahlt 1500 Fl. und weil dies Kloster das jus patronatus über die Kirchen zu Osterburg hat, ist im Jahr 58 von dem Verweser Lüderik dahin ein evangelischer Pfarrer "M. Christoph Enzelius Bikhings Magazin XII. Theil. 311

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vocirt

vocirt worden, wie denn auch dahin von dem Kloster vorher 3 evangelische Prediger vocirt worden.

Schönhausen, hat ehemals zum Stift Havelberg gehört. Wie aber Bischof Busso zu Havelberg im Jahr 48 verstorben, sind alle bischöft. Havelbergische Häuser und Güter, und auch der Hof zu Schönhausen, auf Befehl Marggraf Friedrichs als Statthalters, durch Curt Rohr Hauptmann der Priegniß eingezogen, wel ches auch seither stets vom Churfürsten inne behalten worden. Lleuendorf, ist 1541 reformirt, und alles nach Inhalt der Churfürstl. Kirchens ordnung angestellet worden, die Messe abgeschaft, die Communion fub vtraque angeordnet, und ist den Jungfern frengestellt, das Kloster zu verlassen und ehelich zu werden. Aus alten Urkunden befindet sich, daß Hieronymus von Dracksdorf um das Jahr 1545 dies Kloster, wo nicht eher, nach seinem Gefallen zu nußen und zu gebrauchen, auf 20 Jahr einbekommen. Arneburg, das Copitel ist 1541 visitirt, und geben die Acta, daß die Capitularen da. mals gewilligt haben, wegen erledigten geistlichen Beneficien, Hansen Weinmann zu Berlin, jährlich 100 Fl. zu entrichten, welche nachmals vom Churfürsten 1544 zum Cöllnischen Stift oder Kirchen zur heil. Dreyfaltigkeit geschlagen, und haben im Jahr 41 die Capitularen die churfürstl. Kirchenordnung angenommen. ` Es sinb auch 4 geistliche Beneficia, als: Catharină, Simonis und Judă, Jacobi, und Petri und Pauli, in dem gemeinen Kasten zum Unterhalt des Pfarrers und Küsters geschlagen. Boyster. Vor alten Jahren ist auch ein Dechant daselbst gewesen, und find die Probsteju Seehausen ouch Decani zu Boyster gewesen, wie aber im J. 41 ju Seehan, sen visitirt, und aus dem Probst eine Pfarre gemacht worden, find Balzer Welke, erstem Pfarrer auch die Einkünfte von den Visitatoren übergeben worden. Dobre, in alten Jahren sind auch Pröbste da gewefen, allein zur Zeit der allgemeinen Reformation sind sie abgeschaft worden.

Geistliche Güter in der Priegnig.

Havelberg Stift, 1548 starb Buffo Bischof daselbst, und weil der Churfürft damals auf dem Reichstage zu Augspurg und Marggraf Friedrich Statthalter war, ist demselben solches so wohl vom Hauptmann der Priegniß Curt Rohren, als auch vom Dom : Capitel, berichtet worden. Darauf ist stracks eingezogen worden; Wittstock, Zechlin, Lenzke, die Plattenburg, Wilsnack, lütfen Lübben, Devel günne und vorgedachter Hof Schönhausen, wie solches Curts Rohrs Relationes ausweisen, und hat selbst derselbe nebst Claus Urnshagen zu Wilsleben Wittstock, Joa chim Quast und Kasper Bellin, das Haus Plattenburg, Albrecht von Guelen und Libòrius von der Gröben, das Haus Zechlin, Wolf von Borstorf und Jacob

Suring Burgermeister zu neu Ruppin, den Hof bey der Lenzken Mühle eingenom.

Es haben zwar das Capitel auf intimirten churfürstlichen Befehl im selbigen Jahr Dienstag nach Margarethen einen Tag zur Wahl eines neuen Bischofs ausge schrieben, wohin der Canzler und andere Gesandtsweise geschickt, es ist aber nichts baraus worden. Es geben zwar die Historici, daß Marggraf Friedrich sen postu. lirt worden, allein man hat aus dem Archiv bessere Nachricht, daß er niemals die Poffeß des Stifts angenommen, oder sonst einigen actum epifcopalem exercirt. Es sind auch die Stiftsgüter alle im Churfürst. Joachim II Hånden blieben, bey. des vor und nach der Wahl Marggraf Friedrichs, wie denn die Rechnungen von Wittstock von 1549 und folgenden vorhanden. Auch hat bald hernach Marggraf Johann George der nachmals Churfürst worden, zu Wittstock und Zechlin seine Residenz aufgeschlagen und ist daselbst so lange verblieben, bis er zur Chur kommen. Aus dem wittstockschen Vertrage ist auch vom Jahr 50 so viel zu ersehen, daß sich das mals die Capitularen alle der evangelischen Religion beypflichtig gemacht, und ihm concedirt, wenn bey ihm Leute wären, die das Predigtamt ad normam að Electore 1540 praefcriptam zu führen wüsten; so sollten dieselben vor allen andern zu Predigern nach Wittstock berufen, bestallt und angenommen werden, welches nicht seyn können, wenn sie einer andern als der evangelischen Lehre anhängig. So hat auch das Dom, Capitel, welches das ius patronatus über Kyrik hat, allbereits im Jahr 40 ein Canonicum ihres Mittels Martin Balde genannt, zu einem evangelischen Prediger nach Kyriß gegeben, 1551 ist auch ein Canonicus, der plenam perceptionem gehabt, und hat Hieronymus Moderich geheissen, des Churfürsten Rath gewesen, und im Ehestand gelebt, dessen Kinder und Kindeskinder noch am Leben. 1544 ist Doniprobst Leonhard Keller auch der evangelischen Religion zugethan gewesen. Auf sein Ableben ist Johann von Wallwik 1551, wel. cher auch evangel. und Churfürst Joachim Rach am berlinschen Hofe gewesen, und hatte damals der Churfürst keine andere als evangelische Räthe an seinem Hof. Ist also 1551 kein Canonicus im Stift gewesen, der nicht evangelischer Religion anverwandt: ausser der Decanus Peter Conradi, den man in fuo fenfu, und der Reformation des Capitels nachtheilig, abundiren lassen. Es sind auch nicht allein die Personen dem Capitel anverwandt, der evangelischen Religion anhẳngig gewesen, sondern auch die Pfarren, so das Capitel zu verleihn gehabt, sind gleichs falls vor dem passauischen Vertrag mit evangelischen Predigern beseßt gewesen. Beweiset also des einzigen Dechants Matthåi Ludikens aufgehentre Tafel nicht, was er darinn gesetzt, man kann auch nicht wissen, was ihm damals mag in den Kopf Tommen seyn.

A

3112

Wittstock

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