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Sache welche wider unsere Geseße und wider die Natur des Ministerialischen Gewerbes ist. Der andere Punct, auf welchen man in diesem Memorial bestehet, ist noch weit schlimmer, und leget nur allzu deutlich das Vorhaben dar, welches man hat, die Ueberlegungen, über die Ministerialischen Gewerbe, und des Reichs Allianzwerk unter die Prüfung der Plenorum widergesetzlich zu ziehen, und selbst wider die Möglichkeit, in diesem Fall dergleichen Gewerbe zu pflegen. Man fordert gewisse Erleutrungen, bevor in dieser Sache etwas unternommen werde, und zwar da, wo dieses Gewerbe gesekmåßig soll abgehandelt werden. Diesem Begehren zu Folge, sollten die Ministerialischen Unterhandlungen so gleich in ihrem Laufe stehen bleiben, welches schlechterdings wider die Natur der Sache ist, und würde hierdurch ein Weg zu den größten Unordnungen geöffnet werden. Sollte man vorschreiben können, daß keine Unterhandlungen mit der einen oder der andern Macht vorgenommen würden, bevor gewisse Bedingungen vollbracht worden wären, so könnte man sagen, daß man nichts mit England abhandeln dürfe, bevor man eine Ersetzung für die Gewalthätigkeit erhalten habe, welche an unsern Schiffen im letzten Kriege ist verübt worden; ein anderer könnte fagen, daß man nicht in eine Unterhandlung mit Preußen treten dürfe, bevor die Swinefahrt in den Stand gesetzt worden, wie es 1720 im Friedens Tractate abgehandelt worden. Der eine fonnte diese Frage, der andre wieder eine andere Frage aufwerfen; sind wir aber wohl Meister alles dieses zu befehlen? und was sollte der Schluß anders hiervon bleiben, als daß niemand mit uns in Unterhandlungen treten könne und wolle, und daß nach dem wir alle Ressourcen für uns verstopfer, derjenige, welcher sich es anmassen rolle, uns gebietherisch befehle, anstatt mittelst Unterhandlungen welche zwischen selbständigen und gleichen Staaten anständig sind, mit uns überein zu fommen. Solcher Gestalt würde das Reich hülflos ben allen Zufällen stehen, welche in dem politischen Kreise einer bürgerlichen Gesellschaft zustoffen können.

Ich weiß daher keinen Vorschlag, und kein Begehren, welches für das Reich schädlicher, und so sehr schnurstracks wider die Natur der ministerialischen Gewerbe so wohl als gegen unsere Gesetze ist. Wollen wir ganz und gar vas Reich zum Raube geben, dessen Würde, Vortheile und Selbstbestand schlechterdings aufopfern, so können wir diesen Vorschlag annehmen, und in cafu unsere Fundamental - Geseße in eben dem Augenblicke åndern, in welchem man beschlossen hat, sie bey diesem Reichstage nicht zu rühren, und denn kommen wir zu der glücklichen und verlangten Periode, wo keine Conjuncture mehr gefunden wird, welcher ausdrücklich, ich weiß nicht bey was für Vorfällen zum Sprichwort geworden ist. Aber wollen wir das Gesch in der Ausübung zu einer Zeit verwahren, da wir um dessen Buchstaben so viel streiten, wollen wir noch einige Zeit ein freyes und selbstständiges Voll seyn, ein in Europa geehrtes und nicht von allen Mächten verachtetes Volk, so müssen wir uns überzeu

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gen, daß ein verachteter Staat allen Mächten zum Raube bleibet. Wollen wir des schwedischen Volkes uralte Ehre beybehalten, sicher für anderer Mächte Eingriff, Drohung und Gewalt; so müssen wir die ministerialischen Gewerbe gebührend treiben, so wie unsere Gesetze uns vorgeschrieben, und mit Beobachtung der gehörigen Verschwiegenheit. Dann wird solches alles im Geh. Ausschuß unter dem Eide der Verschwiegenheit, welcher vornemlich wegen dieses Geschäfts vorgeschrieben worden, und besonders daben nöthig ist, abgehandelt und abgeschlossen. Meine Stimme soll zum wenigsten nimmer das erste unterstützen, so lange ich nicht mit meinen fåmtlichen Mitbrüdern, unter den Ruinen eines verstörten Vaterlands begraben werben will.

9.

Des General Major und Commandeur Rudbecks Memorial, die außerordentlichen Contributionen betreffend, bey dem Reichstage im Jahr 1770,

Zum Vortheil der Mügen.

ja die Reichsstände nunmehr im Begriff sind', gemeinschaftliche Ueberle gungen wegen der von ihnen zu übernehmenden Bewilligung zu halten, und einen Beschluß darüber abzufaßen; so bitte ich mir derselben geneigte Geduld aus, da ich unternehme als ein Reichstagsmann, welcher den Behuf des Staatswerks einiger maßen kennt, meine wohlgemeinten Gedanken zu äußern.

Ich wartete, daß, nachdem der Hochlöbl. geheime Ausschuß vermittelst sei= nes vorgelegten, und von den Ständen angenommenen Finanzplans, die erste Ursache dieses Reichstags, nämlich den Geldmangel gehoben hat, ich auch dessen zur Beurtheilung der Reichsstände ausgearbeitetes Bedenken über den andern Gegen= stand, über den Zustand des Staatswerks, bey dem Anfange dieses Reichstags zu sehen bekommen würde, nebst des geheimen Ausschusses Gutachten, in wie weit den Unterthanen des Reichs nunmehr die Bürde einer in unserm lieben Vaterlande nie erhörten Beschaßung, womit dieselben seit 1762, nach dem pommerischen Kriege befchweret gewesen, erleichtert werden könnte und müßte?

Da es aber an diesem nöthigen Untericht bis dato gefehlt hat; und ich bloß fagen höre, daß die Bewilligungs- Deputation zu Folge des vom ehrenwerthen Bauerstande geschehenen Begehrens beschäftiget sen, zwar ein von der Bewilligung Büschings Magazin XII Theil.

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abzuziehen, die Brandweins Abgaben aber, nach Maaßgebung des Finanz-Bedenkens, völlig erlegen zu lassen; so will ich, damit der Reichstag, wegen Einforderung notiger Erläuterung nicht möge verzögert werden, nach der Kundschaft, welche ich vom Behufe des Staats habe, folgendes zur Erwägung vorlegen.

Es war das Reich vom Jahre 1762 bis 1765 durch den Krieg dermaßen in Schuld gerathen, daß der Staat 1765 ausser den an die Bank schuldigen Kronschulden und Interessen, 8 Tonnen Goldes 42757. Thaler Kupferminz, an Einheimischen und Auswärtigen privaten Zins Geldern, und etwas über 7 Tonner Golbes zur Unterhaltung des pommerischen Staats, nebst einem verfallenen Schuldcapital von ungefehr 18 Tonnen Goldes in Kupfermk. bezahlen mußte; und ohne die 27 Tonnen Goldes alhier zurechnen, welche dieselbe kurz zuvor auf das Capital der Kronlotterie bezahlet hat, mußte derselbe annoch ein auswärtiges Lehn von 416,666 Gulden Holländisch Banco berichtigen. Zur Bestreitung aller dieser Summen, hat der Staat, kraft der Bewilligungs Verordnung von 1762, ungefähr 32 Tonnen Goldes auffer seinen vorigen ordentlichen und ausserordentlichen Einkünften, und gegen 15 Ton= nen Goldes an einfliessenden Subsidien, gehoben.

Bey dem lehten Reichstage aber fanden die Reichsstände annoch folgende Schuldposten und jährlich Interessen zu bezahlen nämlich an Privaten:

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1965. 10173. 2817:18 98700, 16400, 133000. 9,075,460.

Eine solche nun fällige Auszahlung bestreiten zu können, mußten die Stånde 1775 aufs neue eine jährliche Verwilligung von 31 Tonnen Goldes übernehmen, welche Summa auch bishieher größtentheils eingeflossen ist, oder so etwas Davon annoch hie und da rückständig ist, unfehlbar mit nächsten einfließen wird, und daher auf den Staat nächstkünftigen Jahrs angeschlagen werden muß,

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Es hat ferner das Staatswerk bey der erhobenen Hochzeitsteuer einen Ueberschuß von ungefähr 16 Tonnen Goldes, imgleichen von den associirten 30 Tonnen Goldes 91614 Rthlr. Silbermünke, und vom Reichsschulden-Comtoir jährlich 4 Ton= nen Goldes gehabt. Mittelst dieser Einkünfte und der 192000 Rthlr. welche aus warts aufgenommen, und mit welchen die alten auswärtigen Capitalien, und die Interessen abbezahlt worden sind, hat das Staatswerk obenstehende Summen nicht nur bis auf diejenigen 11 Tonnen Goldes bezahlt, welche von der Kronlotterie vom Jahr 1759, und zum Theil annoch weiterhinaus prolongiret worden sind, sondern auch an die Banque ein ziemliches abgetragen, so daß dieselbe nunmehr, vermit telst der einfließenden Zoll-Einkünfte, nachdem man das sich auf 17 Tonnen Goldes bes laufende Capital für die Kronlotterie Zettel als bezahlt abgezogen, ungefähr 64 Tonnen Goldes von der Kronschuld an die Banque abzuschreiben sind.

Was ferner die übrigen aufgenommenen 508000 Rthlr. betrift, so ist zwar leine Schuld damit bezahlt worden, es find aber 308000 Rthlr. davon zur Einlösung der Pommerischen Domainen-Güter verwendet, und hierdurch ist dem Staat der Vortheil verschafft worden, daß derselbe seit dem Anfange des 1769sten Jahrs nicht so wie vormals nöthig gehabt hat; zur Unterhaltung 4, 5, 6, ja bis zu 7 Tonnen Goldes jährlich dahin zu übermachen. Die übrigen 200000 Rthlr. sind an die Banque eingeliefert worden, meinem Erachten nach, um dieselben zur Hand zu haben, um damit auswärtige alte Schuldcapitalien von 144000 Rthlr. nebst Interessen zu der in den Jahren 1770, 71 und 72 bevorstehenden Verfallzeit, zu be zahlen.

Nach dieser kurzen Beschreibung des Staatswerks, werden die Reichsstände zu ersehen geruhen, daß dasselbe in diesen verflossenen 4 Jahren ausser den vorigen ordentlichen und ausserordenlichen Einkünften gehabt,

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