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Da man es auch während dieser Zeit, so weit gebracht hat, daß der Staatsbehuf von 219 Tonnen Goldes, welche im Jahr 1765 dazu angeschlagen waren, für das 1769ste Jahr auf 169 Tonnen Goldes hat vermindert werden können; und der leßten Staatscommißion zu Folge, der für dieses Jahr errichtete Staat keinen andern øder größern Mangel haben wird, als die von den associirten unbezahlt verbliebenen 9 Tonnen Goldes, auch also mit Anfang des Jahrs 1770, wofern man die persönlichen Anschläge nicht vermehret, ben gleichen erhalten werden kann, so hat das Staatswert auf 4 Jahre, nemlich bis zum Schluß des Jahrs 1773, an Private Personen nur folgende Posten zu bezahlen; nemlich

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4710. 22481. 13400. 54000. 90,000. 133,000. 2,356,399.

welche Summen, wenn ich die in Species Münz zahlbare Schuld zu 58 Mark den Rehr. Banco zu Thr. Slbrm. verwandle, 34 Tonnen Goldes, 72031 Thlr. Slbrm. nach Verfluß gedachter vier Jahre zahlbare Kronschulden ausmachen.

Da nun die Reichsstände, vermittelst des G. A. Finanz- Bedenkens den Staat von einem fälligen Capital, welches außerdem bis zum nächsten Reichstage an die Banque abgetragen werden müssen, befreyet haben; so wird die Ausgabe des Staats an Interessen in Thlr. Slbrm. ungefehr 3 Tonnen Goldes auf 4 Jahre; und das Interesse für obbesagtes Rthr. Capital ebenfalls in 4 Jahren ungefehr 21 Tonnen Goldes, imgleichen für die zu leht aufgetragenen 700000 Rthlr. nebst Interessen, alsdenn wenn ich den Cours zu 54 Mark den Rthr. Banco anneh me, gegen 7 Tonnen Goldes erfordern. Sollte hinwiederum von dem in Holland negociirten Anlehn das Interesse für diese 4 Jahre genommen werden, so würde es einen Abzug von 154000 Rthlr. verursachen, und hiemit für den Staat keine Ausgabe entstehen; da ich aber weder wissen kann, was dieserhalben beschlossen worden ist, noch ob die, in diesen 4 Jahren, verfallenen auswärtigen Capitalien, sollen von dem jekt in Holland aufzunehmenden Anlehn ersehet werden, (in welchem lehten Falle jedoch das Staatswerk nicht genöthiget wåre 198000 Rthr aufzuhandeln und auszuschicken ;) so habe ich die ganze Ausgabe an Capital und Interesse in Slbrm. aufgenommen, wel

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welches zusammen innerhalb 4 Jahren 47 Tonnen Goldes 72031 Thlr. Slbrm. beträgt.

Nachdem ich nun angezeiget habe, was für Schuld Posten der Staat vom Jahr 1770 bis 1774 zu bezahlen hat; so will ich auch noch aufnehmen, was zur Bestreitung dieser Ausgaben außer den ordentlichen und außerordentlichen StaatsEinfünften binnen nurgedachten Jahren, nach Maaßgebung des von den Stånden gegebenen Finanz- Bedenkens des G. A. einfliesset, und was nunmehr von der Bewilligungs-Deputation zur Feststellung vorgeschlagen worden ist. Es kömmt nämlich Zu Folge des Finanz-Bedenkens, der Bewilligungs- und Caffe - Pro

jecte dem Staat zu gute :

3,132,000.

1) Der in Species-Münk einkommende Seezoll, welcher zu 162000 Rthlr. aufgenommen werden kann, und wobey die Rthlr. nach dem Cours bezahlet werden sollen. Wiewohl der Rthlr. nunmehr 17 Thlr. Kupfm. gilt, so will ich den= selben doch nicht höher als zu 147 Rthlr. aufnehmen, welches jährlich 783000. Rthlr. Slbrm. beträgt, in 4 Jahren aber Rthlr. Sfbrm. 2) Der ausgehende Zoll, welcher in Wechseln, Courant und Platen bestehet, und gegen 178000 Rthlr. ausmacht, auch auf gleiche Weise von der Banque nach dem Cours soll bezahlt werden; mithin nicht unter 13 Thlr. Kupf. Münz. wird bezahlt werden können, welches jährlich 767666 Thlr. Slbrm. ausmacht in vier Jahren

3) Die Kupfer Rente, welche auf 1000 Schifpfund jährlich beträgt und in Reichsthalern zu 54 Mark, 50000 Rthlr. ausmachen muß, mithin für jedes Jahr 225000 Thlr. Slbrm., in vier Jah ren aber

4) Der Getreide Zoll, welcher in Banco Zetteln zu bezahlen ist,
wird jährlich zu 230000 Thlr. Slbrm. aufgenommen, und
macht in vier Jahren

5) Der Hammerschak, die Eisen und Alaun Zehenden, wovon
erstere jährlich zu 3000 Schifpfund Stangen Eisen und 22000
Pfund Tackeisen, lektere aber zu 55 Tonnen Alaun aufgenommen
worden, und zusammengenommen vermuthlich dem Staat jähr-
lich einbringen werden 300000 Rthlr. in vier Jahren aber
5) Die Brantweins Abgabe, welche bis zum nächsten Reichstage
beybehalten werden soll, macht auf das Jahr 1,200,000
Thlr. Slbrm., und in vier Jahren

3,070,664.

900,000.

920,000.

1,200,000.

4,800,000. Latus 14,022,664.

Da

Transport 14,022,664.

7) Da die Bewilligung vom Jahre 1766, 13 Tonnen Goldes ausmachte, von welcher nach einem Abzuge von 128 Tonnen Goldes 19 Tonnen Goldes übrig blieben:

von diesen 19 Tonnen Goldes Thlr. dieBewilligungs-Deputation ein Drittel abgezogen hat: so restiren folglich noch 123 TonnenGoldes für jedes Jahr, welches in vier Jahren ausmacht 8) Von dem Reichsschulden Comtoir erhält das Staatswerk jährlich 700000 Thlr. Slbrm., welches in vier Jahren macht

9) Sollte das Project zur Abgabe von dem Caffe der Reichsstånde Beyfall gewinnen, so müßten zum Staatswerke jährlich einflieffen 100000 bis 80000 Thlr. Slbrm, und also in vier Jahren

5,066,000.

2,800000.

320,000,

Zusammen 223 Tonnen Goldes 8664 Thlr. Slbrm.

Diese Einfünfte und Ausgaben des Staatswerks überzeugen mich erstlich, daß jährlich 55 Tonnen Goldes 20916 Rthlr. Slbrm. einfliessen, und zweytens, daß die verfallene Schuld nebst den Interessen für alle vier Jahre, nicht einmahl die Einfünfte eines einzigen Jahrs ausmache: woher auch folgt, daß 191 Tonnen Goldes 16633 Thlr. Slbrm. zu Ausgaben bestimmet seyn müssen, wovon nur der G. A. Kentniß hat.

Ich begreife gar wohl, daß nun zum Festungsbau mehr, Tonnen Goldes jähre lich werden angeschlagen seyn, als die verflossenen 11 Jahre geschehen ist. Denn vom Jahre 1758 bis 1764 hat der Staat nicht vermogt, zum Bau der_finnischen und schwedischen Festungen, jährlich mehr als höchstens 297381 Thlr. Slbrm. zu geben, seit 1766 aber bis zu Ende des Jahrs 1769, ist darzu jährlich gegen 426000 Rthlr. Slbrm. verwandt werden. Falls nun die Nothwendigkeit erheischte, dieses Werk etwas stärker anzugreifen; so will ich gern benfallen, daß diese Summe jährlich mit 4 bis 5 Tonnen vermehret werde, und dieses zwar um so viel lieber, da des Reichs Schulden in den verflossenen vier Jahren so merklich vermindert worden, und noch darzu von der Banque cine so große Summe vorgeschossen werden foll: allein so stark zuzugreifen, daß das Land, welches nun seit sieben Jahr die allerschwereste Bewilligung geleistet hat, von seiner Bewilligung keine merkliche Minderung erhalten könnte, solches ist der Absicht, welche die Zusammenberufung der Reichsstände verursacht hat, keines weges gemäß. Denn was sollte dieses anders, als eine noch fernere Belästigung der Mitbürger anzeigen, wenn man einer Seits 64 Tonnen

Gol

Goldes unter dem Namen einer Minderung der Bewilligungen wegnimmt, und dafür durch eine Abgabe auf Caffe 8 Tonnen Goldes zuleget.

Zum Behuf der Kriegsflotte mehr anzuschlagen, als bisher jährlich angeord= net gewesen ist, wird nicht von Nöthen seyn, weil ich überzeugt bin, daß selbige in diesen vier verflossenen Jahren, gewiß in bessern Stand gebracht worden ist, als fie 1765 befunden ward.

Eine gleiche Bewandniß hat es mit der Bekleidung der Armee. Es wird kaum zu erweisen stehen, daß bey der vorigen Friedenszeit jemals innerhalb vier Jah ren, mehr Regimenter bekleidet worden, als nun geschehen ist. Ich glaube, daß sich dieses bis auf 11 Regimenter erstreckt, und daß 5 oder 6 Regimenter von ber eingetheilten Armee annoch Bekleidung bedürfen, die solche ebenfalls nach der Hand und mit mindern Zuschusse zum Staatswerke, als jekt projectirt worden ist, nebst ihren übrigen Bedürfnißen erhalten können.

Ich bin der Meynung, daß wenn der Staat von jeßt bis zu 1774 jährlich erhält :

1) Von der Banque

2) Durch den Hammerschaß, die Eisen und Ulaun Zehenden 3) Die Brantweins Abgabe

4) Aus dem Fonds der Reichsschulden

3) Die Hälfte von der Summe, so auf den Caffe projectirt ist, nemlich

Thlr. Slbrm. 2,005,666. - 300,000. 1,200,000.

700,000.

80,000.

Welches 42 Tonnen Goldes 85666 Thlr. Slbrm. und auf vier Jahre 175 Tonnen Goldes 52664 Thlr. Slbrm. ausmacht; so müßte das Staatswer? sich aus obgedachter Schuld gar wohl heraus wickeln, und dennoch auf vier Jahre 124 Tonnen Gold:s übrig behalten können, um damit das Vertheidigungswerk in vollkommenen Stand zu setzen; wenn man aber die persönlichen Staaten vermehrere, und unter allerley Namen grosse Geld Summen fortgåbe, so könnte es freylich leicht geschehen, daß man die Rechnung ohne Wirth machte, wodurch wir jugleich die gnädige Absicht Sr. K. M. gar schlecht erfüllen würden, welche gewesen ist, der allgemeinen Noth abzuhelfen.

Die Gründe von diesen meinen Gedanken sind diese, daß da ich befunden habe, wie das Staatswerk in den verflossenen Jahren mit seinen außerordentlichen Einkünften von 198 Tonnen Golbes 1) Ein Schuldcapital von 149 Tonnen Goldes abtragen, 2) den Pommerischen Staat mit 16 Tonnen Goldes unterstüßen: 3) Alle Intereffen mit 20 Tonnen Goldes vergnügen, 4) den Staatsmangel von 42 Tonnen Goldes bis auf 9 Tonnen, nämlich, diejenige Summe, für welche die Associirten haften,

mindern, 5) die Kriegsflotte in einen guten Stand sehen, und zum Behuf der ReichsFestungen 17 Tonnen Goldes ertheilen, und 7) 11 Regimenter bekleiden können; so muß das Staatswerk in den bevorstehenden vier Jahren, mit einem Extra- Einkom= men von 172 Tonnen Galdes den Behuf des Reichs um so viel mehr besorgen können, als 1) selbiges zu Abtragung der Schulden und Interessen, von diesen Emkünften nicht mehr als obbesagte 47 Tonnen Goldes und 720311 Thl. Slbrm. anzuwenden hat, und vielleicht annoch solche Maßregeln genommen worden sind, daß hiervon 198000 Rthl. abgehen, und diese durch einen Theil des Holländischen Anlehns erfehet werden, 2) das Staatswerk nunmehr auch mit einer sehr mäßigen jährlichen Abgabe zu Unterhaltung des Pommerischen Staats loskommen kann.

Aus diesem allen, was ich angeführet habe, deucht mich, daß man mit gu tem Grunde behaupten könne, daß die Abgabe für den Brantwein, welche 13 Tonnen Goldes macht, und die Abgabe für den Caffe, die 80,000 Thlr. beträgt, bis zum nächstem Reichstage bestehen, alle übrige von den Ständen des letzten Reichstages übernommenen Bewilligungen aber, nunmehr zu billiger Erleichterung der Mitbürger verschwinden können.

Uebrigens und zum Schlusse wird mir erlaubt seyn, vor den Reichsständen, für meine eigene Rechnung einige Gedanken wegen des Begriffs, den ich so wohl in Ansehung der gegenwärtigen als der künftigen Stellung des Reichs gefasset habe, zum Protocoll einverleiben zu lassen. Die gegenwärtige ist von der Beschaffenheit, daß die Stände des letzten Reichstags den festen Beschluß fasseten, die überaus große Schuld, womit sie das Reich behaftet sahen, zu filgen, und zwar in der Ueberzeugung, daß bey einem freyen Volke, welches vermittelst mäßiger Auflagen, die Früchte seiner Regierungsart geniesset, die Liebe zu einer solchen Regierungsart belebet werde, und nicht erkalten könne; daß aber wenn selbiges einen Reichstag nach dem andern genöthiget wird, immer höhere und schwerere Steuern zu übernehmen, die Liebe zur Regierungsmacht (zu den Reichsständen) unumgänglich abnehmen muß, und daß sich, das Mißvergnügen in eben der Masse vermehret in welcher Armuth und Belästigung zunehmen, dieses Mißvergnügen aber erstlich in Tadel und endlich in eine offenbahre Verachtung gegen die höchste Macht (Reichsstän= de) ausbricht.

Dieserwegen suchten die letzten Reichsstånde das Reich von derjenigen schweren Schuld, worein es gerathen, größten Theils bis gegen das 1770 Jahr zu ent ledigen, damit man alsdann mit einer merklichen Minderung der Bewilligung mögte anfangen, und sie hernach 1775 gänzlich verschwinden lassen können. I

Büschings Magazin XII. Theil.

Aus

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