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Aus dem, was ich eben Gelegenheit gehabt habe anzuführen und aufzuzeichen,. werden die Reichsstände befinden, daß das meiste davon allbereits gethan ist, und daß der geringere Theil desselben gegen 1774 zu bewerkstelligen stehet; wenn aber diese Zeit vorhanden ist, und sich immittelst das Unglück zutragen solte, daß man, außer einer neuen Anleihung von 40 Tonnen Goldes von einheimischen Mitbürgern, und einer vergrößerten Schuld an die Banque, noch wirklich 3 Millionen Rthlr. auswärts negociirte, so kann sich ereignen, daß sich das Reich, dieser Schulden wegen, in einem weit schwereren Zustande befindet, als es 1764 war. Denn 200 Ton= nen Goldes an Privatpersonen in Banco - Zetteln waren im Jahr 1764 bey weitem nicht so schwer abzutragen, als die Ubbezahlung von 111 Tonnen Goldes wirklicher Münze im Jahr 1774 seyn werden. Weswegen ich aufrichtig wünschen will, daß man eines auswärtigen Capitals weder bedürfe, noch es nehme, als in so ferne man eine Realisation will, damit die Unterthanen des Reichs sich einmahl einer solchen Stellung erfreuen können, die ein schuldfreyer Zustand jederzeit mit sich führet.

Um nun wieder auf diesen Punct zu kommen, habe für nöthig erachtet, daß man, wie bis anhero geschehen, diejenigen Hinderniße ausrotte, welche ben vorgehabter Herstellung des Münzwesens bisher im Wege gelegen haben; und dieses zwar :

1) Vermittelst derjenigen Mittel, welche die Banque nunmehro in vier Jahren gehabt hat.

2) Vermöge der außerordentlichen Einkünfte, womit die Krone seit vier Jahren her ihre Schuld bezahlet, um einmal die Unterthanen in ihren großen Ausga= ben und in ihrer Noth, wovon so viel Redens gewesen ist, lindern zu können. 3) Das Staatswerk auf solchen Fuß zu sehen, und mit demselben dergestalt Hauszuhalten, daß dessen jährlicher Behuf so weit vermindert werde, bis die ordentlichen Interessen der Krone eben so hinreichend werden, als sie 1756 waren.

4) Durch allen möglichen Beytrag der höchsten Macht zu suchen, alle PrivatSchulden aus dem Wege zu räumen, indem, so lange dieselbige in ihrer gegen= wärtigen Größe verbleiben, keine Realisation möglich ist.

5) Und sodann mit einem ganz måßigen Anleihungs - Capital_in_der Mitte dieses Jahrs die Realisation selbst als die eigentliche Hülfe wider den Geldmangel, den Miß- Credit und die allgemeine Noth, über welches alles so viel Klagens gewesen ist, anzufangen; weil alle andere Palliative unglücklich und vielleicht tödtlich seyn würden.

In dieser Stellung hat mir das Reich zu seyn geschienen, und solches bewerkstelligen zu können, habe ich davor gehalten, daß nun die Zeit dazu verhanden sey.

Wann aber die Stellung bis 1774 so beschaffen seyn sollte, daß die Banque vermittelst Vermehrung der Zetteln ihren Credit schwächt;

Wenn die Krone in noch mehrere Schulden geräth, als sie 1764 war;

Wann der Staats- Behuf sich jährlich vermehret;

Wenn man deswegen die außerordentliche Steuren beybehalten ja dieselben mehr und mehr vermehren muß;

Wenn die Privat-Schulden mehr zu als abnehmen;

Wenn die Nahrungen vermittelst der unbestimmten Münze nach der Hand im Berfall gerathen;

Wenn die Theurung eben daher immer zunimmt;

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Wenn der allgemeine Credit durch Vermehrung der Zettel Münze noch mehr verschwindet, und man alsdann 1774 von neuen sagen müßte, was das Fonigl. Berg-Collegium 1764 vom Geldmangel sagte: so prophezeye ich zum voraus, daß guter Rath theuer seyn wird.

Wir dürften alsdann eine Zeit erleben, welche die Betrügereyen unverschämter, und die Noth größer gemacht hat, als sie seit einiger Zeit gewesen ist; eine Zeit, welche mehrere wider das Staats- Interesse entgegenlaufende Privat - Interessen als jekt zu wege bringen müßte;

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Eine Zeit, da der eine seine Schuld auf den andern prakticiret, und der eine den andern ins Unglück gezogen hat; und vielleicht endlich

Eine solche Zeit in welcher wenig Mitbürger übrig seyn dürften, welche herz haft genug wåren, für die Tugend und Wahrheit zu sprechen.

Umnun dieses Memorial ins kurze zu fassen, so will ich mit wenigen Worten recapituliren; 1) der Staat hat wie bewiesen ist, in den künftigen vier Jahren noch nicht völlig um ein Drittel so große Schulden zu bezahlen, als er in den verflossenen vier Jahren wirklich abgetragen hat, 2) hat für Pommern jährlich einen gar kleinen Staats

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Staats- Mangel gegen denjenigen zuergänzen, wozu er in den vorigen Jahren genöthiget gewesen ist; woraus deutlich erfolget, daß wenn mit 198 bis 200 Tonnen Goldes so vieles ausgerichtet und bestritten worden ist, so müssen jekt 172 Tonnen Goldes, zu dem verfallenen Bertheidigungs-Werke, weswegen so viel Sprechens ist,! mehr als zu doppelter Unterstüßung hinreichend seyn.

Und Falls die Klage über allgemeine Noth, welche in Erpressung der außerordentlichen Bewilligungen bestehet, in dem Mangel des Geldes gegrür.det gewesen, so ist es gewiß hohe Zeit uns eben so viel die Bewilligungen zu mindern, als die Summe ist, welche die Banque bis anhero gezogen hat, nun aber jährlich ausgeben soll, und halte ich dafür, daß das Finanz- Bedenken in solcher Absicht formiret und genehmiget worden ist. Wäre dieses nicht, so sehe ich nicht ab, weswegen die Banque jährlich 23 Tonnen Goldes vermissen sollte, da ich mir nimmer vorstellen kann, daß der Hochlöbl. Geh. Aussch. dem Endzwecke dieses Reichstages Schnurstracks zuwider in eine solche Vermehrung der Staats- Ausgaben einwilligen werde, daß nicht nur eine solche Bewilligung, sondern auch ein Zuschuß von der Banque hierzu von Nöthen seyn sollte.

Ich bitte mir aus, dieses mein Memorial auch den übrigen respectiven Stånden mittheilen zu dürfen.

T. G. Rudbeck.

10. Vers

10.

Vergleichung

der vornehmsten Säße, wodurch beyde Partheyen, so wohl in Schriften, als bey den allgemeinen Versamlungen der Stände, ihren Anhang von 1765 bis mit 1771 zu vergrößern

suchen ic.

Ein redlicher Huth liebet seinen Eine rechtschaffene Müße liebet ihren

König auf gut alt schwedisch; und opfert für ihn gerne Gut und Blut auf, wenn es seine Ehre, und das Wohl des Vaterlandes gilt.

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König aufeine gereinigtere schwedische Art, deren Wehrt sich nicht vom Alterthum, sondern von den in den Grundgesehen enthaltenen Wahrheiten, herleitet. Sie opfert dem König ihr Leben auf; aber mit weit klårern Begriffen von seiner wahren Ehre, als die alten Gothen davon hatten. Die Ehre des Königs, bestehet in dem Wohl des Vaterlandes; und es giebt keine von diesem unterschiedene königl. Ehre, für deren Erwerbung oder Erhaltung ein wahrer Schwede sein Leben zu wagen habe. Der König verlangt es nicht; und das von ihm beschworne Grunde gesek, verbietet es ausdrücklich.

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Dringet darauf, daß ihm, zu folge der schwedischen allgemeinen Gerechtsamen erlaubt sen, sich dem königl. Thron zu nahen, und ungescheut zu sagen was ihn drücket, hat aber einen Abscheu vor allen, welche von des Königes Leschlüssen frech, und ohne Ehr furchtreden, die Regierung schmähen, und den gemeinen Mann zum Haß und zur Verachtung wider ihre OberHerrn reizen.

Will, daß ein schwedischer König keine Macht haben soll, einen Unterthan unglücklich zu machen, oder dem felben Leib, Ehre und Gut unbefugter Weise zu nehmen; wünschet aber auch, daß er möge im Stande seyn, seinen treuen Unterthanen Gnade zu erwei sen, und auf eine königl. Weise die Tugend zu ermuntern, und vorzugliche Verdienste zu belohnen.

will

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Dieses heißt dem Könige ein Belieben benlegen, welches mit den Grundgesehen und den wirklichen Rechten der freyen schwedi= schen Unterthanen nicht überein stimmet Ein König, der weniger Tugend, als der nun regierende besiket, könnte hierdurch leicht zu einer gefährlichen Partheylichkeit verleitet werden. Der schwedische König hat außerdem, und ohne Verletzung der Gerechtsamen derjenigen die nicht Gelegenheit haben, ihm jederzeit vor Augen zu seyn, Mittel und Wege ausgemerkte Verdienste durch Erhebung in den Adelstand ben seiner Krönung: und Ber=

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