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den Unter-Officier des Arrestes entlassen, wie auch das Kriegsrecht contreman diren, bis daß ich und diejenigen, wohin die Sache gehört, besser davon unterrichtet worden . Da ihr selbst nicht criminel send, so möget ihr nicht vor dem Rath, ohne meine Wissenschaft compariren, weniger annoch einige Ordres von demselben annehmen_2.

Diese Anordnung sah der Senat als den größten Eingriff in seine Freyheit an, hinzufügend, „daß hierdurch status in ftatu, und ein Unterschied zwischen der höch= ften Regierung und des Königs hohen Person gemacht werde.,, Die ReichsRäthe Graf Rosen und B. Wreda wurden an den König deputiret; Se. Majest, erhob sich in den Senat, und erneuerte Dero Erklärung mit Anziehung König Carls XI. Verordnung, des Garde-Reglements von K. Friedrich, und des vom festen Reichstag approbirten Reglements. Der Senat wandte wider erstere die damals sich angemaßte Souverainetät ein, und behauptete, daß die übrigen Ver= ordnungen nicht auf diesen Vorfall zu appliciren wåren,

weil der Reichs-Rath mit unverleßter Beybehaltung der Regierungsform, den Ständen nicht Rechenschaft geben könnte, sobald die Garde seiner Ordre entzogen würde; weswegen sie sich auch veranlasset sähen, die Stände an einen sichern Ort nächstens zusammen zu rufen.

Indeffen nahm der König die ihm zugleich zugestellte Schrift vom Senat an, und versprach darauf ben Gelegenheit schriftlich zu antworten, genehmigte aber auch die Berufung der Stände mit diesen Worten:

Ihr wollet die Reichsstände zusammen rufen, und ihnen rathen, auf ihre Freyheit zu achten! Das will ich aber selbst thun. Ich will sie berufen; ich will sie fragen, ob ihr zu Folge eurer Eybe, der Regierungsform und ihrer Verordnungen, meine Gouverneurs, oder meine Räthe seyd? Ich will das lekte hoffen. Wollet ihr meine Person vorstellen, so will ich auf das Land reisen, und warten bis meine Regierungszeit einfällt.

Der Senat sagte unter andern in seiner obgedachten wegen des Garde-Obristen Pfeiffs versagten Comparition, an den König gerichteten Vorstellung,

daß daraus, unter weniger milden und gerechten Regierungen, ein Einbruch in der Stände Frey eit, und in eines jeden besondere Sicherheit entstehen; bey einigen, wie anjeko, Anleitung zu Argwohn, ben ihm, dem Senate, aber zu Furcht geben; auch anstatt einer allgemeinen Liebe, ein allgemeines Mistrauen

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erwecken, und anstatt der Ruhe und des Friedens, eine Zubereitung zur Unruhe seyn würde, welche sich so selten im Reich glücklich zu endigen pflegte.

Nach dem 37. §. der Regierungsform, stand freylich dem Rathe nicht nur sondern auch den Collegiis das Recht zu, Beamte vor sich zu fodern, ohne vorhergegangenen Rapport an den König, welcher übrigens jederzeit als gegenwärtig angesehen ward, und die deswegen verbreiteten Schriften, Relata refero, nebst den Anmerkungen, be haupteten, daß die Burg ausser des Raths Jurisdiction nicht seyn könne, da des Königs Sicherheit als der Grund der Heiligkeit der Burg, für den Rath kein , gleichgültiger Umstand sey; da die Appellation vom Ober- Burggericht an die tonigl. Revision geschähe; da die gegen fremde Miniftres in der Burg begangene Unordnungen, das Reich in Weitläuftigkeit verwickeln könnten, und da endlich der „Rath die Etiquette projectiret, und solche ihre Würkung innerhalb der Burg habe. „Ein Beweis endlich, daß der Garde - Obrist vom Senate, ohne Zuziehung oder „Vorwissen des Königes befehliget werden können, jemanden zu arretiren, sen Blacks wells Arretirung, welche von Sr. Majest. als damaligen Obristen der Garde, „wider des Königs vorausgegangene Genehmigung, auf Anmuthen des Raths im Jahr 1747 geschehen.

Des Konigs versprochene schriftliche Erklärung ad Protocollum, welche eine Ausführung der vorherigen mündlichen war, schloß sich also:

Ich bin es, der angegriffen und feufzend ist; ich bin es, der aus Grund des Herzens die Zusammenkunft der Reichsstände verlangt, um von allen redlichen schwedischen Männern und getreuen Unterthanen zu vernehmen, ob derselben Meynung ist, daß ihr König, der ihre Gesebe, ihre Freyheit und ihre Sicherheit so aufrichtig lieber, auf die in der letztern Vorstellung der Herren ReichsRäthe geschehene Weise angesehen werden darf.

2.

Sr. königl. Majest. in Schweden Aeusserung an sämtliche Stände des Reichs, bey dem Reichstage 1755 den.. Novembr. eingereichet.

Ich

habe mit Verlangen der Reichsstände Versammlung erwartet, um ihnen, als meinen besten Freunden, mein Herzens - Anliegen, das nicht allein meine, sons dern deren eigene Wohlfahrt angehet, eröfnen zu können.

Den Reichsständen ist annoch im frischen Gedächtniß, auf welche wunderbare Weise des Allerhöchsten Fürsehung beliebet, mich zu deren König zu erkiesen. Unter den unglücklichsten Umständen wurde ich, wider alles Vermuthen, durch deren freye Wahl von einer übernatürlichen Hand, die alle menschliche Begriffe zu übergehen schien, auseckohren.

Ich nahm solches an, nicht etwa aus citlem Fürwiß eine Krone zu tragen, benn mein Zustand war vergnügt, geruhig und glückselig, sondern als Gottes eigenes Werk, und folglich als eine Schuldigkeit, dessen Willen zu gehorsamen.

Dem Höchsten ist bekannt, mit welcher Sorgfalt ich des Reichs Wohlfahrt zu befördern gesucht, aller Herzen zu einem Endzweck zu vereinigen, und dasjenige zu vollführen, was seine Fürsehung mir so heilig und wunderbar anvertrauet hat.

In Folge meiner theuren Versicherung, habe ich nach äusserstem Vermögen des Reichs Grundgesetze und dessen Freyheit gehandhabet, und jederzeit mit Vergnügen angenommen, was die Stände des Reichs selbsten ihnen nühlich zu seyn befunden. Da ich nun von allen ausländischen Verbindnissen entfernet, von dem Höchsten mit einer würdigen Gemahlin und geliebten Reichserben gesegnet worden, habe ich niemals anders gekonnt, als Schwedens Bestes, für mein eigenes und meiner Kinder Bestes anzusehen. Mein aufrichtiger Wunsch ist daher von dem ersten Anfang an bis hieher gewesen, wie ich das Reich glücklich machen möchte, und die Besorgung dessen hat meine lieblichsten Stunden ausgemacht; allein ich muß, wiewohl nicht ohne innerliche Empfindlichkeit, bekennen, daß ich, besonders seit dem letzten Reichstag, in meinem wohlmeinenden Vorsatz solche Beschwerlichkeiten gefunden, die meine Krone schwerer gemachet, als ich billig vermuthen können.

Ich hätte geglaubt, daß ich in meinem königlichen Amte, nebst dem heiligen Wort Gottes und meines Gewissens keine andere Richtschnur hätte, als die Regierungsform, meine Versicherung, und die Grundgeseße des Reichs, und daß niemand ohne meine Genehmigung dieselben weiter ausdehnen würde, als der rechte Verstand da

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von in sich hielt, da ich dieselbe entgegen nahm und beschwur. Ich hätte geglaubt, daß, wenn ich meiner Seits heilig hielt, was ich vor Gott und den Reichsstånden versprochen, ich mir auch gewärtigen dürfte und darauf bestehen könnte, daß meine getreue Unterthanen ihrer Seits, wozu sie sich so theuer verbunden, erfüllen, und nicht wider den 8ten §phum der Regierungsform, mir meine, in dem Gesetz gegründete Gerechtsame benehmen würden. Aber ich habe mit Betrübniß erfahren müssen, wie man in dieser kurzen Zeit in verschiedenen Sachen diese meine gesetzmäßige Gerechtsame ausgedeutet, und gesucht mir schwerere Conditiones, als dem höchstseligen Könige, meinem Vorweser, in seiner ganzen Regierung nicht geschehen, vorzuschreiben.

Ob daran eine wenigere Klarheit im Gesetz, oder auch eine unvollkommene Ausbeutung desselben Schuld gewesen, überlasse den Reichsständen zu urtheilen. Ich beschuldige niemanden. Aber die Herren Reichsräthe, welche den rechten Verstand der Gefeße auf ihre Verantwortung genommen, haben mir durch verschiedene schriftliche Vorstellungen, Meynungen zu erkennen gegeben, die, wie solches aus den Acten erhellen wird, ich mir niemals vorgestellet.

Wenn die darinn sich zu zeigen scheinende Grundfäße Bestand hätten, so wüßte ich nicht, in wie weit es auf mich ankommen sollte oder nicht, meine theure Versicherung zu erfüllen. Wann mir erlaubt wäre, des Raths mir gegebene Meynungen, Ursachen und Gedanken zu untersuchen, und meine eigene Gedanken dabey zu erkennen zu geben, so weiß ich nicht, ob sie mit meinem Eyd und Gewissen einstimmig seyn möchten, denn, im gegenseitigen Fall, wäre ich weniger bedeutend, als der geringste Einwohner des Landes, welchem wider Ueberzeugung und Gewissen nichts aufgedrungen werden kann; Ja, die Vollstreckung meiner Versicherung wäre mir benommen, und solchergestalt unnöthig gemacht, weil man darinn nicht brauchte es auf meine Aeusserungen im geringsten ankommen zu lassen.

Ich weiß nicht, wie weit ich in meinem eigenen Hause zu befehlen habe; we= nigstens hat eine Vorstellung unterm 23 Decembr. abgewichenen Jahrs, dieserwegen mir viel Nachdenken erweckt.

Mit welcher Sorgfältigkeit nach dem Gesetz und zum Besten des Allgemeinen, ich befliessen gewesen, die erledigten Aemter mit geschickten und würdigen Leuten zu besetzen, ist Gott dem Allwissenden bekannt. Was vor Gründe ich dazu gehabt, habe ich bereits, als ich noch Erbfürst war, an Tag gelegt. Ben meinem Antritt der Regierung, war es meine erste Sorge, den verderblichen Mißbrauch zu hemmen, welcher sich schnur gerade den Gesetzen entgegen, und vieler geschickten und verdienten Personen zeitlichen Wohlfahrt zuwider, im ganzen Reich ausgebreitet hatte, Dienste, durch Accorde, als privates Eigenthum zu kaufen und zu verkaufen. Büschings Magazin XII. Theil. Bey

B

Ben der Ausübung meines Rechts, welches der 40 §phus der Regierungsform, und der §. 9. meiner Versicherung, mir zugeeignet, habe ich einzig und allein auf die größte Geschicklichkeit und wirkliche Verdienste gesehen: nichts destoweniger, wenn ich nach der mir gesetzmäßig aufgetragenen Macht für gut befunden, von dem Vorschlag abzugehen, hat man mehrentheils über die von mir ernannte Person zur Votirung geschritten, ungeachtet deren Beförderung nimmer wider die, in nur berührten Sphis angeführten Fälle, als streitend angesehen werden können. Jezuweilen sind ein oder andere längere Dienstjahre, der Ungleichheit der Geschäfte ungeachtet, unter dem Namen grösserer Verdienste, höher geschäßet worden, als groffe Geschicklichkeit. Jezuweilen hat man auf höhere Characters, ja endlich gar auf das Alter der lekten Vollmacht gesehen, obgleich der ausvotirte vom Anfange an långer gedienet hatte, so, daß ich noch nicht weiß, was für Fundament man zu nehmen beliebet.

Dieses alles sage ich nicht etwa aus einem gefasseten Mißtrauen zu den Perso nen der Herren Reichsråthe, sondern der principiorum wegen, mit welchen man mir eine Zeitlang begegnet. Da ich nun meine in dem Gesetz gegründete Gerechtsame nicht vergeben können, so ist also ein und anderer Dienst bisher unbesetzt geblieben, damit die Reichsstände selbst möchten prüfen können, wie weit die, wider mich ange= führte Ursachen gesetzmäßig seyn oder nicht. Vorschriften und Recommendationes, welche von sämtlichen Reichsständen vermuthlich nicht werden ausgefertiget seyn, find mir bey Dienstvergebungen zur Erleuchtung und Richtschnur in Weg geleget wor= den, wie solches aus dem Protocoll vom 21 Febr. gegenwärtigen Jahrs zu ersehen ftehet. Ueberdieses hat man an meine Beamte, in Sachen, die dem König allein zugehören, Befehle ausgefertigt, ohne mir davon die geringste Nachricht zu ertheilen.

Das, was mir am meisten zu Herzen gehet, und mein hohes Amt schwer und betrübt macht, sind die mannichfaltigen, unverschuldeten und harten Beschuldigungen, die mir in verschiedenen Vorstellungen gemacht worden, als hätte ich wider meine Versicherung gehandelt: hätte Anleitung zum Nachtheil der Freyheit gegeben: daß ich mich durch böse Rathgeber verleiten lassen, mit mehrerern, und aus den Protocollen, insonderheit denjenigen, vom 9 Sept. 23 und 30 Octobr. 20 Nov. 23 und 24 Dec. 1754 genugsam zu ersehen seyn wird. Solches hat den burch das ganze Land viele Unruhe, Furcht, Mißgedanken, ungegründete Gerüchte, vielerley Schriften, gedruckte und ungedruckte, verursacht, um meine getreue Unterthanen zur Vertheidigung der durch mich in Gefahr stehenden Freyheit, anzureißen. Und hauptsächlich ist es dieses, worüber ich mich bey den Ständen des Reichs schmerzlich beklage,

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