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den Chefs der Leib Garde, und des Artillerie - Corps aufgetragen werden, für die Sicherheit der Stadt geziemende Sorge zu tragen.

Den 15. Der, bis auf die vier Reichsråthe Grafen von Gyllenstierna, Freyherrn Düben, Hermelin und Reuterholm, versammlete Reichsrath, hat roar heute dem Könige vorgestellet, daß es ihm unmöglich sey, sich über Höchst Deroselben Dictamen schon heute zu åussern, und daher einen anderweitigen Aufschub begehrt; allein Se. Königl. Majest. hat diese Antwort für eben diejenige angesehen, worauf Höchst-Dero gänzliche Enthaltung von den Regierungs- Geschäfften folgen solte, und verließ auch würklich, ungeachtet der Versuche, welche der Reichsrath machte, Höchst- Dieselben ven Dero gefaßten Entschluß abzubringen, den Senat, nachdem Se. Majest. annoch zuvor dem Kronprinzen aufgetragen, Dero unveränderliche Entschliessung allen Collegien bekannt zu machen. Zeit, daß Se. Königl. Hoheit beschäfftiget waren, diese Notification mit einens Während der Dero. Stande und Range gemässen Gefolge, an den vorgeschriebenen Orten zu thun; deputirte der Senat die Herrn Reichsräthe Grafen Horn, Freyherrn von Friesendorf, Hjärne und Lagerbjelke an den König zu zweyen verschiedenen malen, um Se. Majest. zu einer andern Entschliessung zu bewegen; da aber nichts vermögend war, Höchst Dieselben von Dero einmal declarirten Willens Meynung abzubringen, so schritt derselbe zu einer nochmaligen Erwägung der Sache, und bes schloß die Annehmung des verlangten ausserordentlichen Reichstags durch die Mehrheit der Stimmen, indem die Reichsräthe Graf Horn, Freyherrn Fries sendorf, Lagerbjelke, Hjärne, Funk und Herr von Wallwick, ihre Stimmen mit den zwe Etimmen Sr. Königl. Majest. vereinigten. herrn de Geer, Ralling und Ribbing hingegen baten fich Zeit zu ihrer EntschliefDie Reichsråthe Frey= fung aus; und man behielt sich übrigens vor, der vier obgedachten wegen Krankheit abwesenden Herrn Reichsräthe Stimmen hierüber gleichfalls einzuholen. Hier=" auf wurden die Herrn Reichsräthe Baron von Friesendorf, und Hjärne an Se. Majest. abgeschicket, um Höchst-Denselben die erfolgte Festsetzung des Reichstags auf den 15 April 1769 zu hinterbringen.

Die Commandanten der Garde und der Artillerie wurden ebenfalls bevollmäch.. tiget, ihre Corps davon zu unterrichten, und alle bey dergleichen Vorfällen gewöhn liche Maaßregeln zu nehmen. Das Protocoll selbst soll endlich morgen justiret

werden,

Da also des Königs Gesinnung nicht mehr von der Meynung des Senats unterschieden war, so ließ Se. Majest. den Kronprinzen davon sofort benachrichtigen, mit beygefügtem Ersuchen, sich wegen der ihm aufgetragenen, aber bereits bis auf Büschings Magazin XII. Theil.

das

das Stadtraths Collegium schon würklich vollzogenen Kundthuung der Königl. Entschlieffung an alle Collegien, nicht weiter zu bemühen, weil alles nach Sr. Majest. Wunsche beendiget worden wäre.

Den 16ten. Versammelte sich der Serrat, um diese Sache aufs neue in Ueberlegung zu nehmen; und forderte die Präsidenten der Collegien vor, ob sie von Sr. Königl. Majest. gestrigen Tages erklärten Entschliessung unterrichtet wären? und ob sie sich nicht verbunden achteten den Befehlen des Senats zu gehorchen, im Fall der König nicht mehr Theil an der Regierung nehmen wolte? Sämtliche Präsi denten antworteten hierauf: daß Se. Königl. Majest. sie gewürdiget hätte, sie durch des Kronprinzen Königl. Hoheit von der Entschliessung, welche Höchst-Dieselben fich genöthiget gesehen zu nehmen, gestern unterrichten zu lassen; daß sie aber wegen des andern Punctes sich nicht äussern könnten, bevor sie nicht mit ihren Collegien hierüber conferiret håtten. Der König verlangte von dem Senat die Mittheilung Des über die gestrigen Vorfälle gehaltenen Protocolls, so heute hätte justiret werden sollen; es entschuldigten sich aber deswegen die Herrn Reichsräthe, weil sie von wich tigen Berathschlagungen verhindert würden, Sr. Majest. Verlangen sogleich Gnüge zu leisten.

Der Reichsrath Baron von Ribbing übergab bey dieser Gelegenheit eine förmliche Protestation wider alles, was ben vorheriger Versammlung beschlossen worden. Da nun durch diesen Vorfall, und wegen fortdauernder Ermangelung der von den vier kranken Reichsråthen zu gebenden Stimmen, neue Hindernisse entstanden waren, so befanden Se. Königl. Majest. für gut, diejenigen Corps, welche noch nicht von Deroselben Entschlusse unterrichtet worden waren, ohne ferneres Verweilen durch den Kronprinzen benachrichtigen zu lassen. Den zu Folge begab fich Se. Königl. Hoheit sogleich zu Fusse, in Begleitung eines ansehnlichen Gefolgs auf hiesiges Rathhaus, und erklärte daselbst, daß der König bis nach wirklich erfolgter Zusammenberufung der Stände, nicht den mindesten Theil an der Regierung nehmen würde.

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Den 17. Vier Collegia, nämlich das Kriegs - Collegium, die Kammer, die Revisions - Kammer, und das Berg- Collegium, haben sich heute in Corpore zum Senat begeben, und vor demselben erkläret, daß der Schritt welchen Se. König, Majest. gethan hätten, sie auffer aller Activität sekte, immassen die nämlichen Gesetze, welche verordneten, daß der König ohne Senat nicht herrschen solte, auch vermuthen liessen, daß die Autorität des Senats ohne des Königs Beytritt nicht minder gesehwidrig sen.,

Sr.

Sr. Königl. Hoheit erhob sich auch heute in das Consistorium, und machte ihm die Entschliessung des Königs auf die bey den andern Collegiis beobachtete Art

bekannt.

Ob nun gleich die Reichsräthe Freyherren von Friesendorf, Hjärne, und Wallwyck, endlich zufammen ihre Stimmen zur Berufung der Stände aufs neue gaben, so gieng dennoch der Reichsrath wieder auseinander, ohne einen festen Entschluß gefaßt zu haben.

Hierauf hat sich heute um 4 Uhr Nachmittags das Canzley - Collegium ebenfalls versammlet, um in Ueberlegung zu nehmen, welche Parthen bey diesen Umstånden zu nehmen? und ob nicht dem von obgenannten vier Collegien diesen Morgen gegebenen Beyspiel zu folgen sen. Dieses Collegium, welches sich für die Affirma= tive entschloß, befahl auch wirklich den ihm untergebenen vier Staats- Secretaries ausdrücklich an, vor der Hand keine vom Senat ausgefertigte Verordnungen zu_con= trafignirén.

Den 18. Die heute auf dem Rathhause versammelten funfzig Weltesten der Bürgerschafft, haben heute das gestrige Verfahren der obgedachten vier Collegien völlig genehmiget, und beschlossen, derselben Beyspiel ebenfals zu befolgen.

Den 19. Heute haben das Canzley-Collegium, das Staats-Comtoir und der Magistrat, dem Senat die nämliche Erklärung gethan, welche vorgestern von den andern Collegien geschehen war.

Das Staats-Comtoir machte besonders eine sehr lebhafte Abbildung von dem Verfalle des Finanz-Wesens, und von der Unnöglichkeit die dringendesten Ausgaben zu bestreiten.

Alle Collegia haben sich endlich in diesem Stücke mit einander vereinigt; das einzige Commerz-Collegium ausgenommen, welches keinen festen Schluß hierüber faffen können. Dahingegen das Hofgericht gleichfalls im Begriff war, sich zum Senat zu begeben, als gegen auf 1 Uhr von den in pleno versammelten Reichsråthen endlich die Zusammenberufung der Stände auf den 19 April künftigen 1769 Jahres beschlossen ward.

Jour

13.

Journal,

Ueber die Geschäffte, welche beym Reichstag des 1769 Jahrs vorgefallen sind.

D

en 19 April 1769. Heute des Nachmittags ist der Reichstag von einem Königl. Herolde auf allen Pläßen und Gassen mit den gewöhnlichen Ceremo nien abgeblasen worden.

Unmittelbar darauf hat sich der Bürgerstand versammlet, und den Bürgermeister von Stockholm, Herrn Gother, zu seinem Redner durch 95 Stimmen ge= gen 18 erwählet; auch die Gültigkeit einiger städtischen Deputirten untersucht, und nach Befinden entschieden.

Den 20.

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Versammlete sich der Priesterstand, und erwählte den Bischoff von Linköping, Filenius, einstimmig zu seinem Redner. Hierauf caßirte dieser Stand die beym letzten Reichstag gemachte Verordnung, wodurch die adelichen Geistlichen, und selbst die Våter der in den Adelstand erhobenen Personen von dem Rechte, in demselben zu votiren, ausgeschlossen worden waren.

Der Bauernstand schritt den nåmlichen Tag zur Wahl seines Redners, welcher Ehre Olof Hokansson, ein Greis von 70 Jahren, und der schon viel mať diesem Amte vorgestanden hat, vermittelst 98 Stimmen gegen 52 theilhaftig geworden ist.

Den 21- ernennte der Bürgerstand 16 aus seinen Mitteln zu Wählern bey der zu seiner Zeit zu erfolgenden Ernennung der bürgerlichen Mitglieder des geheimen Ausschusses, zu welchem 25 aus diesem Stande müssen zugelassen werden. Den 22 Versammleten sich die allhier gegenwärtigen Capita Familiarum, und alle übrige Bevollmächtigte, deren Gerechtsame die zween vorhergehenden Tage, vor Einschreibung ihrer Namen, von der Ritterhaus Deputation gewöhnlicher massen geprüfet, und für gültig erkannt worden waren, und schritten zur Wahl des Landmarschalls. Bey Berechnung der gegebenen Stimmen, hat sich gefunden, daß von 993 eingetragenen Abelichen, 604 dem Herrn General Grafen Arel von Fers sen, und 368 dem Herrn General Major von Rudbeck ihre Stimmen gegeben; 4 Stimmen aber, wegen nicht bestimmter Benennung ihrer Candidaten, caßiret worden sind, und endlich 17 Stimmen, wegen der Abwesenheit eben so vieler zur Wahl berechtigten, ermangelt haben. Es ward folglich der General Fersen, mite

telst

telst einer Mehrheit von 236 Stimmen, als landmarschall begrüsset, kurz dar auf S. K. M. pråsentirt, und erhielt auch folglich die den Landmarschallen zugestandene Königl. Equipage, ob gleich diese geschehene Wahlen Sr. Königl. Majest. erst den 24 durch eine abgeschickte Deputation von allen vier Ständen förmlich bes richtet werden konten.

Ueberhaupt bemerkt man über diese vier Wahlen ein grosses Vergnügen allhier, indem sich niemand erinnern will, daß dieselben jemals mit einer so groffen Mehrheit der Stimmen bewerkstelliget worden seyn.

Den 24 Sind Sr. Königl. Majest. Deputationen von den 4 Ständen geschickt worden, um Höchst- Denselben sowohl die glücklich erfolgten Wahlen der Redner zu vermelden, als auch, Ordre einzuholen, welchen Tag Se. Königl. Majest zur solennen Eröffnung des Reichstags anzuberaumen geruheten?

Es haben Höchst - Dieselben künftigen 26 dazu ausgeseßt.

Hierauf haben sich diese Deputationen zur Königin, zum Kronprinzen und der Kronprinzeßin, auch übrigen Königl. Familie begeben, um allerseits Dieselben in der Stånde Namen zu bewillkommen.

Den 25- Heute haben die vier Stånde mittelst abgeschickter Deputationen sich unter einander bewillkommet.

Der Priesterstand hat heute mit eben so grosser Einigkeit, als beym bürgerlichen geschehen, seine, zur Wahl der geistlichen Mitglieder des geheimen Ausschusses, bevollmächtigten Wähler ernannt, und wegen einiger vorwaltenden Umstånde, den Priester von Ladugordsland in Stockholm, Stenbeck, von dem Stande ausgeschlossen.

Den 26 Ward, nach einer vom Bischoffe von Skara, Forfenius, in der Sct. Nicolai Kirche gehaltenen Predigt und Gottesdienste, der Reichstag mit allen bey diesen Vorfällen gewöhnlichen Feyerlichkeiten, in der zum Rittersaal zu bereiteten Deutschen Rirche, förmlich eröffnet; die Königl. allgemeinen Propositio nen verlesen; dem König für der Stände Zusammenberufung von ihren Rednern ge= wöhnlicher Massen durch kurze und wohlgeschte Reden gedanket; und neue Versicherun gen der vollkommensten und unveränderlichen Treue gegeben. Hierauf legte Se. Excell. Herr Baron Funk, einer, von den 5 bey dieser Reichsversammlung ane wesenden Reichsråthen, seinen Eid als Reichsrath ab, und nachdem er vem König zum Handluß gelassen worden war, so erhob Se. Königl. Majest, sich mit des Kronprinzens Königl. Hoheit, welche in fürfil. Ceremonien - Kleidung mit der fürstl. Krone auf dem Haupte den Feyerlichkeiten beygewohnet, und Sr. Königl. Majest. zur Rechten gesessen, mit dem gewöhnlichen Aufzuge zurück in Dero Kinigl. Haus.

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