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Deu 3 Julii. Ward das Memorial, welches Herr Baren von Kagg an die Ritterschaft übergeben hatte, um die Stände zu vermögen, unverzüglich zur Aufhebung der den Wechsel- Cours zu 42 Mark, den Reichsthaler Hamb. Banco bindenden, und vom Reichsrathe wider der Stände Absicht gegebenen Vers ordnung zu schreiten, in den Plenis verlesen, und an den geheimen Ausschuß zur reifern Erwegung remittirt.

Jmgleichen ward die Ablesung des vom Obristen Herrn Baron Pechlin eingegebenen Memorials, die Nothwendigkeit, und den Nußen einer allgemeinen Haushaltungs. Balance Deputation betreffend angehört, und ebenfalls dessen genauere Prüfung dem geheimen Ausschuß empfohlen. Die Glieder derselben müßten nach des Herrn Obristen Ermessen, ausser den hierzu ernannten Officianten, aus Mitgliedern von den Königl. - Kriegs-Kammer - Berg- und Commerz - Collegiis, und dem Staats-Comtoir, und zwar aus zween von jedem bestehen, zu welchen annoch zween Banco Bevollmächtigte, und zween aus der Tabell-Commißion zu verordnen wären, so daß mittelst dieser Deputation obgedachte Collegia ihre zu nehmenden Maßregeln gegen einander balanciren, und aller Collision vorkommen, auch hierdurch die zugebenden Verordnungen auf einen festern Grund als zeither geschehen, gebauet werden konnten.

Endlich sind in eben diesem Pleno alle Deputationen so wie dieselben von den Wählern formiret worden waren, genehmiget, und in Activität gesezet worden; dahingegen die Vorschläge zur Besetzung der annoch ledigen Stellen im Reichsrathe, wegen einiger Wähler unvermutheter Unpåßlichkeit, nicht pråsentiret werden konnten. Den 4 Heute sind folgende Vorschläge zur Wiederbesetzung der le= digen Stellen im Reichsrathe, den Plenis vorgeleget, und genehmiget worden, nämlich

1) Der Admiral Graf Eric Sparre; der Vice-Admiral Rajalin und der Schoutbynacht Snoilski;

2) Der Landshauptmann Baron Morik Posse, der Landshauptmann B. Claes Eric Silfverhielm, und der Oberste Carl Hjerta.

3) Der General Major B. Fabian von Wrede, der Oberste und Envoyé Extraordinaire am Dänischen Hofe B. von Sprengtporten, und der Oberste B. Sinclair;

4) Der Oberste Graf Pontus de la Gardie, der Oberste Graf Ulric Barck, und der Oberste B. Joh. Diedrich Duwall,

5) Der Präsident im hohem Gerichte zu Wismar Graf Jacob Philipp von Schwerin, der Staats-Secretair Joh. Rozir, und der Staats-Se= cretair Carl Otto von Höpken.

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Aus

Aus diesen fünf Vorschlägen haben Se. K. M. sogleich den Graf Eric Sparre, B. Moritz Posse, B. Sinclair, Grafen Barck, und den Grafen von Schwerin, zu Dero und des Reichsråthen zu ernennèn geruhet.

Den, 13 Julii. Heute ist im Pleno das Videtur des geheimen Ausschusses der= lesen worden, durch welches den Ständen die Verordnung, so den Hamb. Reichsthaler Banco zu 42 bey harter Ahndung des Ungehorsams, festsehet, als eine landsverderbliche und in der Ausführung unmögliche Sache vorgestellet, und die Aufhebung der= selben, wie auch zugleich der Verbot des Brandweinbrennens, als das sicherste Mittel der Nation eine vortheilhafte Handels- Balance gegen die Auswärtigen zu verschaffen, angerathen werden.

Es sind auch die durch die Ernennung einiger Reichsråthe erledigte drey Stellen im geheimen Ausschusse, durch den Grafen von Lagerberg, den Major Posse, und den Grafen Ulric de la Gardie, heute wieder besetzet worden.

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Den 15 Die Stände haben sich heute aufs neue, nach Verlauf der dem geheimen Ausschuß zugestandenen Monatsfrist, versamlet, und beschlossen, eine Medaille zum Andenken des mit dem 18ten Augst. zu Ende gehenden 25ten Jahres feit beyderseits Königl. Majest. hohen Vermählung, mit des Königs und der Königin Brustbildern, und symbolischen Figur des Hymens nebst der Umschrift: Sandi & fœcundi fœderis memoria, und mit der Exergue: Coniugii XXV,schlagen zu lassen.

Der geheime Ausschuß saget in seinem Protocoll- Auszuge vom 11 Julii, daß er von der Noth, welche das geheime Wesen überhaupt, und alle Einwohner des Reichs insbesondere drücke, auf das lebhafteste gerührt sen; daß eine unbeständige Münze erst Mißcredit, dann Geldmangel, und endlich eine gänzliche Verwüstung aller Nahrungen nach sich ziehen müsse, daß die Bestimmung des Wechsel - Courses kaum möglich, vielleicht selbst wider die Natur der Sache und unbillig sen; daß der= selbe sich aber auch nunmehr, wenn er ganz frey und ohne Hülfe gelassen würde, schwerlich in seinen billigen Schranken erhalten dürfte. Er schlug daher den Stånden vor, entweder die Verordnung bis nach erfolgter Ausarbeitung seines FinanzPlans benzubehalten, oder derselben Aufhebung mit dem völligen Verbot des inund ausländischen Brandweinbrennens und Gebrauchs zu verknüpfen.

Der Stände Meynung war zwar, in Ansehung dieser alternative getheilet, indessen gestatteten dieselben dem geheimen Ausschuß eine bestimmte Zeit zur Ausarbeitung seines Plans, in welchem er den Ständen, nach einer ausführlichen Ausrechnung aller der seit dem lehten Reichstag entstandenen Unordnungen in dem Finanz- Wesen, die Realisation der Zettel als höchst wichtig für das Reich zwar anrath, sich aber dahin äussert, daß, er den vorgeschlagenen Weg, dieselbe durch Nutzung der Kupferplaten zu bewerkstelligen, wegen unbeständigen Werths des

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Kupfers im Handel, weder sicher noch kurz genug, wohl aber eine Realisation in Silber nöthig, und dem Münz- Wesen anderer handelnden Reiche angemessen finde. Zur Erlangung dieses Endzwecks, schlägt der geheime Ausschuß vor, alle Kupfermünz-Berechnung im Reich abzuschaffen, als wodurch zugleich alle Weche fel - Cours - Berechnung in Markenzahl der Kupfm. von sich selbst verfallen müsse. Es könne aber auch wegen der von der Banque und dem Reich gegebenen Versicherung nicht der geringste Zweifel entstehen, daß die Bank- Zettel auf Kupfermung in der Evalvation gegen Silbermünz mit ihrer vorstellenden Hauptmünze gleich seyn müsse.

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Dieses Verwandlungs- Fundament passe sich am besten zu allen privaten- und publiquen Verwandlungsumtauschen von Kupferthalern zu Silbermünze; die Verånderung der schwedischen Reichsthaler finde er aber unnöthig, da deren guter Gehalt bekannt sey, sondern schlägt vor, daß ein Species- Reichsthaler nach dem 1664sten Jahrs Fuße zu 608% Aes an Schrot und Korn, oder Bruto Gewicht, und zu 534 Aes an feinem Silber, in Proportion von 14 Loth, Grån die Mark, auch die,,,, und Stücke in gleichem Verhältniß mögten ausgemünzet,und für einen ganzen, einen, und einen Rthl. einerley Remedium; auf einen Rthlr. aber der Carolinen ihres, und endlich auf einen und einen 4 Rthlr. das für die 6 Stüber angeordnete Remedium vorgeschrieben werden mögte. Es behält sich übrigens der geheime Ausschuß vor, den Ständen seine besondere Erklärung über das Verhältniß der couranten Silbermünze und der Kupfer-Scheidemünze gegen Rthlr. Münze nächstens einzureichen.

Was aber die Bewerkstelligung des Realisations-Plans selbst anbelangt, so erkennet der geheime Ausschuß, daß dieselbe auf dem Verhältniß des schwedischen Handels gegen den ausländischen beruhe; daß der schwedische Handel gegenwärtig mit einer ansehnlichen ausländischen Schuld behaftet sen, und eher Hülfe bedürfe - als leisten könne; daß aber die Hande's-Banlance durch den unausbleiblichen Verbot des Brandwein-Brennens und Gebrauchs, zum Vortheil des Reiches un verzüglich ausschlagen müße.

Da nun die Zettel aus Mißtrauen ausser Circulation geseket, auch der Private Credit in den letzten Jahren ansehnlich vermindert worden sey, so müsse das gegen= wärtige Capital der Bankzettel, ob es auch gleich das mittelst Verbesserung der Handthierung fünftighin zu realisirende Capital in sich fasse, bis zum nächsten Reichstage bey seiner Stärke erhalten werden. Zur Wiederaufhelfung der Nahrungen, und zu der dadurch zu bewirkenden Realisation, finder der geheime Ausschuß nöthig, einen gewissen und beständigen Werth der Münze, als wodurch die unter ihren Werth gefallenen Waaren wieder in Aufnehmen gebracht werten könnten.

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2) daß

2) baß die an die Banque 1766 verordneten 4 Abzahlungsprocent für alle Privat-Anleihungen bis zum nächsten Reichstage aufhören, und der Schuldner bloß die 4 pro Cent Interesse bezahlen dürfte.

3) daß den Käufern der in die Banque verpfändeten Güter, keine neue Verbindungen auferleget werden.

4) daß die Banque mit einem jährlichen Fond von 16 Tonnen Gold Darlehne auf Eisen, nämlich 8 Tonnen Gold auf solches Eisen das in den Wagen der Bergstädte lieget, die andere Hälfte aber auf das in den stapelstädtischen Wagen befinde liche Eisen, alle Jahre vom isten December bis zum isten Man, gegen 4 pro Cent jährlich Interessen, und solchergestalt 4 Rthlr. Species auf jedes Schiffpfund reiche.

5) Daß ausser dem für die Fabriquen ausgesetzten Fond, 20000 Thlr. Slbrmz, bis zum nächsten Reichstage für die auf feine Kupfer- und Manufactur Arbeit zu gestat= tende Exportations Præmien ausgeseßet, und nach den vom Bergcollegio darüber zu nehmenden Maaßregeln angewandt werden.

6) Daß durch dienliche Verordnungen dem zu niedrigen Preise des inländischen Getreides vorgebeugt werde. Welches dadurch bewerkstelliget werden könne, daß so bald 1 Tonne Roggen oder Korn in Stapelstädten unter Rthlr. Species fallen wollen, die Zölle auf ausländische Getreide nach Proportion erhöhet, und dessen Ausfuhr aus dergleichen Orten mit Exportations Præmien befördert, auch endlich überhaupt nach Maßgebung des 1757 ergangenen Befehls, das ausländische Waizenmehl, Malz, Hafer c. mit höhern Zöllen beleget werde, und selbst die pomme= rischen Unterthanen davon nicht befreyet blieben.

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Zur Wiederherstellung einer für Schweden vortheilhaften Handels- Balance, schläget der geheime Ausschuß ferner vor, daß

7) Die Banque 30 Tonnen Gold zur Verbesserung des Ackerbaues und der Landwirthschaft herschieffe.

Schließlich hält sich der geheime Ausschuß versichert, daß man sich, im Falle die Stånde diesen Plan in allem und ohne einige Abånderung oder Einschränkung befolgen wollen, die Befestigung der Landhaushaltung sowohl als aller übrigen Handthierungen, zuversichtlich versprechen könne.

Das Verboth des Caffeetrinkens, ist als eine in der Ausführung unmögliche, und dem Reiche nicht allerdings so gefährliche Sache aufgehoben, und die Einfuhre desselben, gegen Entrichtung des vor 1775 darauf gelegten Zolls, bis zur nächst bevorstehenden Prüfung des von den leßten Ständen gegebenen Gefeßes vom Ueberfluß wieder gestattet worden.

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Die Herrn Baron von Cederstrom und Pechlin übereichten hierauf Memoriale wider eine unter dem Namen patriotischer Gedanken von der Cloths wendigkeit die Grundgesege zu verbessern besonders in puncto fidei publicæ, in Druck erschienen Schrift, und erklärten dieselbe für höchst gefährlich, indem der Autor sich erkühne, ausdrücklich zu sagen, kein Mensch könne sich auf der Stånde Garantie Finanz-Sachen verlassen, und um dieser Unsicherheit in Zukunft vorzukommen, so mußte festgesehet' werden, daß künftighin eine Verordnung nur mit auss drücklicher Einstimmung aller vier Stånde, und des Königs, dessen Meynung jedoch unabhängig von der bey der Ueberlegung im Reichsrathe wider Se. K. Majest, ausgefallenen Pluralität seyn müsse, aufgehoben werden könne.

Den 14 Sept. Die Bürgerschaft genehmigte heute das Extra&um Protocolli in welchem die Justiz - Deputation meldet, daß der Kaufmann Clason am leßten Reichstage, unverhörter Sache und bloß wegen einiger unerwiesenen Beschuldigun= gen, in Ansehung seiner mit Wittfoth, Rniper und Bagge geführten Verwaltung des Wechselcomtoirs, aller seiner Güter verlustig erkläret worden wäre, und råth darinnen an, diese Sache aufs neue in Erwägung zu ziehen.

In dem Ritterhause beschäftigte man sich den ganzen Tag hindurch mit Anhöz rung der wider den von dem geheimen Ausschuß überreichten Finanzplan, vom dem Obersten Pechlin, Hofrechtsrathe Ehrenmalm, Capitain Linderstedt, BrucksPatron Frizky u. v. a. eingegebenen Memorialien, wie auch der vom Herrn General Major Rudbeck und anderen hierüber ausgearbeiteten Reben. Es vereinigen fich diese Memoriale darinnen, daß sie gemeinschaftlich behaupten, es habe der geheime Außschuß die am vorigen Reichstage genommenen Maßregeln, theils unvollkom= men, theils aus einem unrechten Gesichtspunct, und oftmals wider das Gezeugniß aller daben geführten Protocolle und anderer gebrauchten Acten ic. vorgestellet, und bestehen daher auf der Vorlegung aller dieser Schriften, in so weit sie nicht Geheimniße in sich halten, um hierdurch den Ständen Mittel an die Hand zu geben, über diese Sache einen richtigen und von Vorurtheilen freyen Beschluß fassen zu können. Sie halten sich sämtlich versichert, daß die so sehr getadelte Finanzoperation sich auf die 1762 genommene Beschlüsse gründe, und die Realisation keinesweges mit dem Namen einer Annihilation beleget zu werden verdiene.

Der General-Major Rudbeck hoffet, daß keinem Mitglied vom jckigen und vorigen geheimen Ausschuß, der sehr grosse Unterschied zwischen den Kroneinkünften, und der 1765 für jedes Jahr bis auf 1772 festgesetzten Quantität der Vanquezettel verborgen seyn werde, ob es ihm selbst gleich nicht erlaubt sey, sich darüber zu auffern. Der Oberste Pechlin beklaget, daß dieser Plan nicht alle in diese Sache

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