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Vorrede.

Hafe

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Die vielen und erheblichen Artikel, welche die doppelte Abtheilung von Schweden Seite 1164. und Seite 253. 310. enthält, hat mir der Churfürstl. Sächsische Öber Rechnungs Rath zu Dresden, Hr. Johann Georg Canzler, gütig mitgetheilt, den die Liebhaber politischer Materien wegen seiner wichtigen memoires pour feruir a la connoiffance des affaires politiques et oeconomiques du royaume de Suede, welche 1776 gedruckt worden, hochschägen. *) Dieser aufmerksame Beobachter und fleißige Samm

Ier,

* Wie sehr dieses Werk selbst in Schweden von erfahrnen und einsichtsvollen Männern geschäkt werbe, ersiehet man aus folgendem Briefe des berühmten

Herrn

ler, hat sich von der Mitte des Monats Junius 1768 bis in den Novem ber 1775, bald als Chursächsischer Legations Secretar, bald als Chargé

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d'affai

Herrn Krügers, den er an Herrn Canzler geschrieben hat, und der hier ein-
gerückt zu werden verdient.
Stockholm, ben 17ten Novembr. 1776.

Hochedelgebohrner Herr Ober- Rechnungs - Rath,

Unvergeßlicher Freund und Gönner,

Wie angenehm mir Eur. Hochedelgebohrnen lehtes Schreiben vom 30 Septembr. gewesen, solches werden Dieselben aus dem Vergnügen, welches Dero persönlicher Umgang mir jederzeit verursachet, am besten schliessen können. Je sel= tener es ist mit Männern, welche sich mit Ministeriellen Affairen beschäftigen, vertrauliche und patriotische Gespräche zu unterhalten, desto wichtiger ist es mir gewesen, einen Plaß in Dero aufrichtigen Freundschaft zu erlangen. Da auch diese, wie ich zu meinem Vergnügen verspühre, durch die weite Entfernung nicht geschwächet worden, so habe ich die Ehre, dagegen zu versichern, daß sie ebenfals meiner Seits, fo lange ich lebe, nie erlöschen werde. Eur. Hochedelgebohrnen werden bereits hieraus von selbsten schliessen können, wie erfreu lich mir Ihre Mémoires &c. gewesen seyn würden, wenn sie auch nur, wie Sie aus übertriebener Bescheidenheit zu sagen belieben, eine unparthenische Sammlung und systematische Vertheilung desjenigen wären, was Sie in Schweden gesehen, gehöret oder gelesen haben. Ihr schönes und vermuthlich, unnachahmliches Werk ist aber, nach dem Urtheile vieler hiesigen verständigen Månner, von weit grösserer Wichtigkeit; Ihnen gebühret das Lob ganz allein. Wir. haben Ihnen mittelst unserer Schriften 2c. höchstens einige rohe Baumaterialien geliefert, Sie hingegen haben dieselben dergestalt zu benußen gewust, daß Sie hieraus ein Gebäude aufführen können, welches seines gleichen nirgends hat. Kurz um ein solches Werk mit so bewundernswürdiger Ordnung, Richtigkeit, Kürze und Klarheit, binnen so wenigen Jahren verfertigen zu können, musten Ihre ganz besondere Talente und viele ausgebreitete Kenntnisse mit einer ganz eigenen Beurtheilungs- Kraft versehen seyn; Dinge, die sich gar selten beysammen finden. Ihre Tabellen haben mich in Verwunderung gefekt, und ich ge= stehe aufrichtig, daß sie mich besonders durch Ihre Abhandlungen de l'Etat du Commerce und des Fabriques c. zugleich gedemüthiget und ergößt haben. Seit mehr als vierzig Jahren habe ich mich hauptsächlich mit dem HaushaltungsCommerce und Fabrique- Wesen beschäftiget; hier dacht ich also Unrichtigkeiten zu finden, um Ihnen doch etwas vorhalten zu können, aber ich suchte vers

gebens,

d'affaires, an dem Schwedischen Hof aufgehalten, und sich alles verschafft, was zur gründlicher Kenntniß der innern Verfassung des schwedischen Reichs nöthig ist. Daß diese Artikel nicht in einen Abschnitt beysammen stehen, rührt daher, weil ich einige erst empfangen habe, als man die ers ften schon abgedruckt, und den Abschnitt von Frankreich schon größtentheils gesest hatte. Diese später angekommene Artikel, habe ich lieber unter dem Titel, eines Nachtrags, abgesondert, in eben diesem Theil, als über ein Jahr in dem 13ten Theil, liefern wollen. Der Bericht, welchen der Hr. Verfasser an seinem Hof von der am 19ten August 1772 erfolgten Regirungs- Veränderung in Schweden abgestattet hat, und die man hier Seite 119 f. lieset, wird verschiedener Leser Aufmerksamkeit an sich ziehen. Da

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gebens, und fand sogar zu meiner nicht geringen Befremdung, daß Sie in wenige Tabellen No. 17. 36. 39.) zu bringen gewust haben, alles was das Manufactur - Comtoir das Commerce- Collegium ich und zwanzig bis dreyßig meiner Mitbrüder, seit mehr als vierzig Jahren in vielleicht hundert Abhandlungen und Relationen richtiges aufgegeben haben. Ein gleiches gilt auch, meis nem und meiner Freunde Erachten nach, ben Ihren übrigen Abhandlungen. Sie dürfen daher keinesweges um eine allgemeine gute Aufnahme Ihres höchst wichtigen und gelehrten Werks besorgt seyn. Ich bin auch überzeugt, daß es der Assessor unverzüglich recensiren, und der Nation als ein classisches von allen Partheiligkeiten gereinigtes statistisches Werk anpreisen werde. Der ReichsRath Höpken soll es, wie mich Herr Runeberg noch gestern versichert, mit ausnehmenden Vergnügen gelesen, und die Geschichte von der Regierungsform mit ihren Folgen als ein Muster einer vorsichtigen und körnigten Abhandlung gepriesen haben. Was Sie zu Ausarbeitung Ihres vorhabenden neuen Werks von mir begehren, werde ich suchen Ihnen sobald als möglich zu verschaffen, ich beschwöre Sie aber ben unserer Freundschaft, von mir selbst nicht viel zu fagen. Ich bin ein alter Mann, und habe in jungern Jahren nach Vermo gen zur Aufklärung meiner Lands Leute bengetragen, auch vielleicht einige nicht unnüße Bücher geschrieben, wie viele haben aber nicht eben das und wohl mit glücklichern Erfolge gethan!

Gegenwärtig scheinet freylich dieser Eifer zu erkalten und an dessen Stelle jedoch ich vergesse abermals daß ich nur schreiben nicht vertraulich reden kann, Ich verharre mit der unverbrüchlichsten Freundschaft und Hochachtung,

Eur. Hochedelgebohrnen

gehorsamster Diener

J. F. Krüger

Da ich den Geschichtsforschern in diesem Werk nur gute Materialien zu einer Geschichte liefern will, so überlasse ich denenselben diese Erzählung nicht nur mit des Abts Micheleßi Schreiben an Hrn. Visconti, von eben dieser Staats- Veränderung, sondern auch mit den Auffäßen, welche in des Hrn. Prof. Mavillon Sammlung von Auffäßen über Gegenstände aus der Staatskunst, zc. Theil 1. S. 277. f. stehen, zu vergleichen, und aus dieser hin und wieder von einander abgehenden Erzählungen, eine solche zu machen, die man für glaubwürdig annehmen kann.

Der zweyte Abschnitt von Frankreich, begreift zwey überaus wichtige Schriften von dem Finanzwesen dieses Königreichs, welche zur Fort fehung desjenigen dienen, was ich schon im zweyten und fünften Theil des Magazins von dieser Materie geliefert habe. Der Verfasser dieser Schriften ist mir nicht bekannt, sie sind aber einem vornehmen und berühmten Hrn. Handschriftlich zugeschickt worden, welcher sie mir hinwieder mitgetheilt hat.

Die Handschrift zu dem dritten Abschnitt, welche Anmerkungen eines nach Portugal gereiseten Mannes in sich faßet, habe ich aus einer Churfürstlichen Residenz von einem Freunde empfangen, der mir aber von dem Verfasser entweder nichts hat sagen können, oder nichts hat sagen wollen. Ersey wer er wolle, so scheinet es wol, als ob er in Tadeln zu strenge sey; es wird aber doch nüglich seyn, seine Anecdoten und Schilderungen mit denjenigen zu vergleichen, welche andern bekannten Schrift stellern von dem König Johannes dem fünften, von desselben Familie und Hofe, und von den Portugiesen gegeben haben.

Der Abschnitt von Deutschland, ist diesmal grösser geworden, als er sonst gewesen, und der Werth der Artikel, aus welchen er besteht, wird hoffentlich nicht verkannt werden. Ich weiß zwar wohl, von wem ich den ersten Artikel, oder die Geschichte und Verfassung des Chur- Braunschweigischen Kriegsheers bis 1753, bekommen habe, aber nicht, ob der gütige Mittheiler der Handschrift auch der Urheber derselben sey? Sie war etwas schlecht, auch hin und wieder etwas unrichtig geschrieben, und ich habe denen daraus entstandenen kleinen Fehlern nicht abhelfen können: allein im ganzen wird doch dieser Artikel vielen angenehm seyn, weil man von dieser Materie noch nichts gedrucktes hat.

Der

Der zweyte Artikel oder die Schahungs - Matrikel des Marckgrafthums Nieder - Laufig, c. dienet gar sehr zur genauen und richtigen Kenntniß dieses Landes, und ist erst vor einigen Jahren aufgesetzt. Man muß aber wissen, daß diese Matrikel nur der Maasstab sey, nach welchem Die allgemeinen Anlagen auf die Güter, vertheilt werden. Zum Exempel im gegenwärtigen 1778 Jahr werden von 1000 Fl. bezahlt 32 Rthlr. 4 Gr. 6 Pf. Da nun die Herrschaft Dobriglugk, laut der Matrikel, zu 75000 Fl. ans geschlagen ist, so zahlt sie in diesem Jahr an die Ober-Steuer-Casse 2413 Rthlr. 5 Gr. 1. Pf. Es gilt aber von dieser Matrikel was man fast von allen Lånder- Matrikeln in Deutschland sagen muß, sie ist dem ießigen Ertrage der Güter nicht gemäß. Viele ehedessen angebaut gewesene Felder liegen jeßt wüste, und ganze Bauerhöfe sind eingegangen; es haben auch viele vormali ge Besiker der Güter, zu der Zeit als diese Landes- Matrikel verfertigt worden, ihre Güter zu hoch geschäßt, um ihren wankenden Credit aufzuhelfen. Da aber die Nieder - Lausih das so genannte ius fubcollectandi hat, und dem Landes Herrn keine andere Contribution leistet, als welche ihm auf einem Bewilligungs- Land Tage von den Ständen zugestanden worden: so wird, was dazu nöthig ist, auf jedem Land Tage ausgeschrieben. Auf gleiche Weise wird es mit denen Steuern gehalten, welche zur Bezahlung der Zinsen von den Landes - Schulden, und zu andern Bedürfnissen erfor dert werden.

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Man hat keine Ursach zu zweifeln, daß auch der dritte Artikel, welcher eine kurze Topographie der Fürstenthümer Weimar und Eisenach ist, sehr richtig sen, und deswegen ist er auch nüßlich.

Die in den Artikeln 4 bis 6 folgenden Steuer- Matrikeln der Bisthumer Paderborn und Münster, und der Herzogthümer Jülich und Berg, werden den Liebhabern solcher Nachrichten, auch angenehm seyn.

Die Artikel welche die Mark Brandenburg angehen, bedürfen Leiner vorläufigen Empfehlung. Von der Churmärkischen Landschaft, haben wenige einen richtigen Begriff, daher derjenige, welcher hier mit zuverläßiger Genauigkeit von derselben ertheilt wird, vielen angenehm seyn wird. Die Nachrichten von den berlinischen deutschen Armen - Anstalten, betrift eine Polizey Einrichtung, die in allen grossen

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