صور الصفحة
PDF
النشر الإلكتروني

Druckfehler - Verzeichniß.

p. VIII. Zeile 2 (von oben) lies: teleologische statt theleologische.

p. XX. Zeile 15 (von unten) lies: auf statt aus.

p. XXVIII. Zeile 1 (von oben) lies: durch statt dnrch.

p. XXXII. Zeile 3 (von unten) lies: sq. statt Sq.

S. 9. Zetle 7 (von oben) lies: tenne und statt und tenne.
S. 11. Zeile 18 u. 17 (von unten) lies: Bedeutung statt Bedertung.
S. 15. Zeile 14 (von unten) lies: unsittlichen statt unsittlicheu.
S. 39. Zeile 8 (von unten) lies: xatyxóous statt xaτyxóus.
S. 83. Zeile 16 (von unten) lies: πovnрoùs ftatt яovnрous.

• 3eile 7 (von unten) lies: πίστεως ftatt πιστέως.

S. 95. Zeile 18 (von oben) lies: ővτz is ővтa statt övra ws övτa.

S. 95. Zeile 18 (von oben) lies: Sonnenmittelpuncte statt Sonnenmittelpunct.

-

Zeile 9 (von unten) lies: ptolemäischen statt ptolomäischen.

S. 100. Reile 10 (von oben) fehlt hinter dem Worte: vollziehen ein Komma.

S. 107. Zeile 5 (von unten) lies: De Wette statt de Wette.

S. 112. Zeile 3 (von unten) lies: so trifft statt trift.

Vorwort.

Der Geist des Menschen hat sich vornehmlich drei Reiche geschaffen: die Religion, die Kunst und die Wissenschaft.

Ueberwiegend durch und für das Denken ist die Wissenschaft begründet, überwiegend durch und für die Phantasie ist die Kunst gestaltet, überwiegend durch und für das Gefühl offenbart sich die Religion.

Gegenwärtige Schrift ist eine kritische Betrachtung der wichtigsten Grundlehren einer der vielen Erscheinungsformen der Religion, nämlich des noch jezt (wenigstens äußerlich) in Europa herrschenden Christenthums.

Es empfiehlt sich, zunächst den Begriff der Religion im Allgemeinen festzustellen.

Das Wesen der Religion ist (subjectiv) der Inbegriff des sittlichen Bewußtseins und Verhaltens das Gewissen —, (objectiv) der Inbegriff von theils ethischen theils metaphysischen Lehrsägen, soweit solcher Inbegriff die Folge eines Postulates der praktischen Vernunft nach einer moralischen Weltordnung oder die Folge eines metaphysischen Bedürfnisses nach einem Dasein Gottes ist.

Diese Begriffsbestimmung enthält folgende Hauptmomente, welche ganz kurz erörtert werden sollen.

Erstens das Sittliche.

Das Sittliche besteht (subjectiv) in der Tugend als der von dem substantiellen Leben erfüllten Persönlichkeit, welche vermöge ihres Charakters und ihrer richtigen Einsicht in den Unterschied zwischen dem Guten und Bösen nach freier Wahl in treuer Gewissenhaftigkeit und Pietät alles Böse vermeidet, das Gute aber besonnen thut, d. h. in Wahrheit dem Geistigen,

dem Denken des Ewigen zugewandt ist; (objectiv) in den das Gute und das Böse betreffenden Normen und Gesezen, von welchen der eine (erzwingbare) Theil das Rechtliche im engeren Sinne ist.

Der Unterschied zwischen dem Guten und Bösen ist folgender:

Das Gute ist die Geistesfreude (die Wissenslust als die Einheit der opóvyas und ýöový), welche in Uebereinstimmung mit ihrem nur auf vernünftigem geistigen Schaffen beruhenden Wesen sich positiv in der Nächstenliebe (als der gefühlsmäßigen Anticipation des Principes der Wesensidentität der Individuen), in dem Mitgefühle und dem Wohlthun, negativ in der Vermeidung des Bösen bekundet.

Das Böse ist die Naturschuld (die Geschlechtslust als die Entzweiung des Geistigen und Sinnlichen), welche zufolge ihres nur im thörichten sinnlichen Treiben sich bewegenden Unwesens positiv in der Grausamkeit und im Schadenstiften, negativ in der Unkeuschheit und Schadenfreude, in egoistischem Hasse und in der Unterlassung des Guten sich verräth.

Aus freiem Willen muß das Gute erwählt, das Böse verworfen werden.

Freiheit ist ein überwiegend negativer Begriff. Freiheit ist nämlich die Abwesenheit alles Hemmenden.

Physische Freiheit ist die Abwesenheit der materiellen Hemmungen, intellectuelle Freiheit ist die Abwesenheit des Gedankenzwanges, moralische Freiheit ist die Abwesenheit äußerer das Sittliche betreffenden gewaltsamen Einwirkungen.

Wenn man in die moralische Freiheit, mit welcher wir es hier bei Erörterung des Sittlichen allein zu thun haben, noch ein positives Moment bringen will, so läßt sich sagen, daß die Freiheit die innere Selbstbestimmung nach einem idealen Musterbilde und nach richtiger Einsicht ist.

Der Wille ist ein Vermögen, nur dasjenige zu wählen, was die richtige Einsicht (die Vernunft) unabhängig von der Neigung als praktisch nothwendig d. h. als gut erkennt. 1)

1) Vgl. Kant, Grundlegung zur Metaphysik der Sitten. Herausgegeben von v. Kirchmann. Berlin. 1870. S. 34 und 51. Dieser Kantische Willensbegriff, welcher dem Keime nach schon bei

Dieser Wille ist ein treuer, pietätvoller und besonnener. Treu ist der Wille, wenn derselbe beharrlich einer wahrhaftigen Idee gemäß gerichtet ist; pietätvoll ist der Wille, wenn derselbe das, was über ihm steht (soweit es vernünftig ist) anerkennt, sowie auch das Vernünftige, was neben oder unter ihm steht, achtet; besonnen ist der Wille, wenn derselbe in richtiger Selbsterkenntniß die Freude am Geistigen über die Begierden am Leiblichen herrschen läßt. Dies möge hier hinsichtlich der subjectiven Seite des Sittlichen genügen.

Aus der objectiven Seite des Sittlichen sei unter den das Gute und Böse betreffenden Normen und Geseßen das Recht hervorgehoben.

Das Recht besteht aus den die Gränzen der Freiheit der Menschen in ihren gegenseitigen Verhältnissen bestimmenden Regeln, zu deren Beobachtung der Mensch durch äußeren Zwang angehalten werden darf. Das Rechtliche ist die erzwingbare Sittlichkeit, welche somit über den freien Willen im subjectiv Sittlichen noch hinausgeht, ohne dem Begriffe des subjectiv Sittlichen (im engeren Sinne) zu widersprechen.

Soviel über das Sittliche.

Zweitens kommt das Moment des Bewußtseins in Betrachtung. Das Bewußtsein als das Sein im Wissen umfaßt die Selbsterkenntniß und die Welterkenntniß.

Sein heißt hier das Wesen, der Kern der Dinge.

Wissen (in seinem Unterschiede vom Meinen und Glauben) ist als das subjectiv und objectiv zureichende (ursächlich begründete) Fürwahrhalten ein inneres geistiges Hervorbringen (Selbstthätigkeit des Denkens).

Dieses innere Können ist, wenn das Fürwahrhalten die Wahrheit die Uebereinstimmung der Vorstellung mit dem Gegenstande ganz erreicht, Erkenntniß. 1)

Mriftoteles, Methorit, I, 10 (Εστι δὲ ἡ μὲν βούλησις, μετὰ λόγου Opekts ȧyadou.) sich findet, schließt den Schopenhauer'schen Willensbegriff im Sinne von déλŋμɑ nicht aus. Man muß nur da, wo es nöthig ist, die beiden Begriffe zu unterscheiden wissen.

1) Vgl. über das Erkenntnißvermögen das erste Buch der Kantischen Athropologie. Ausgabe von v. Kirchmann. Berlin. 1869. S. 7-137.

Das Selbst ist das an der Seele haftende Bleibende, das eigene Für sich" des Jch's, die specifische Individualität (das Besondere an der substantiellen Persönlichkeit).

Die Welt ist der Inbegriff aller Erscheinungen in der Totalität ihrer Synthesis, d. h. das Ganze in seinen wesentlichen inneren Zusammenhängen. Diese Erkenntniß des Selbst und der Welt bildet das Bewußtsein, welches in seiner Vereinigung mit dem Sittlichen das große Phänomen des sittlichen Bewußtseins 1) ist.

Das dritte Moment ist das diesem Bewußtsein entsprechende Verhalten. Dasselbe bezeichnet sowohl den inneren Zustand wie das äußere Betragen und Thun.

Absichtlich habe ich in dieser Verbindung mit dem Sittlichen das Wort: „Verhalten“ gewählt, da dieses Wort die auf dem Denken beruhende für alles Handeln zu empfehlende Zurückhaltung am besten andeutet; da das Gute vornehmlich in der Vermeidung des Bösen besteht, nicht aber in einem in Leidenschaften sich bewegenden Treiben und Handeln, welches von Natur aus gewissenslos ist, gedeihen kann. Darum ist das Wort: „Handeln“ vermieden.

Der Inbegriff dieses sittlichen Bewußtseins und Ver= haltens ist das Gewissen. Dieses ist die dem ächten Geiste entstammende innere Stimme über die Naturschuld, über die Erbsünde, das Wissen um die Weltwunde, begründet auf die Einsicht in die Schranken, welche die Natur selbst bezüglich des generellen Lebens als Gränzen zwischen den Menschen und den Thieren ermöglicht.

Soviel über die subjective Seite des genus proximum in der Definition der Religion.

Die objective Seite des genus proximum in der Definition der Religion ist ein Inbegriff theils ethischer theils metaphysi= scher Lehrsäge.

Unter „ethisch" 2) ist hier alles das zu verstehen, was

1) Vgl. darüber das ausführliche Epoche machende Werk Eduard von Hartmann's: „Phänomenologie des sittlichen Bewußtseins. Prolegomena zu jeder künftigen Ethik." Berlin. 1879.

2) Vgl. über den Begriff des Ethischen Tuiskon Ziller, Allgemeine Philosophische Ethik. 1880. S. 1 ff.

« السابقةمتابعة »