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die Schauenburger Fehde betr. vergleiche man Zeitschr. d. Ob. 19, 412-429. 267.

1432. Aug. 25. Da zogen die von Wirtenberg und die statt Straßburg für Schawenburgk montags nach sant Bartolomei und lagen darvor 17 tage, dazwischen ward darein geredt und gerichtet." Straßburg. Jahrgeschichten. Mone, Quellens. II. 140. 268.

1432. Sept. 28. Hans Hefinger von Schauenburg verkauft an seine Stieftochter Margaretha Schafmännin alle seine Güter in Schwaben jenseits des Schwarzwaldes um 200 fl. Dat. in vigilia Michaelis 1432. Perg. Orig. mit 1 Siegel. Stuttgart. Staatsarchiv. Kniebis. 269.

1433. Jan. 21. „Wie die Fehde zwischen Diebolt von Hohengeroldseck und Wilhelm von Schauenburg abgetedingt worden. Dat. Agnesentag 1433." Originale deest. Altes Repertorium. GLA. Lahr-Malberg. Copialb. 406. 270.

1433. Mai 20. Matheus von Schauenburg reversirt, daß er von Markgraf Jakob von Baden mit den winterbachischen Lehen, weil sie nach dem Tode des Markgrafen Bernhard nicht erfordert worden waren, de novo belehnt worden. Dat. mittwoch vor Urban 1433. Perg. Orig. Siegel aus Wachs, klein, mit Schild ohne Helm. G.L.A. Schauenburg. 271.

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1433. Nov. 14. Matheus von Schauenburg und sein Sohn Wilhelm, Volmar von Schauenburg und seine Söhne Bechtold Cunemann und Ludwig, Bernhard von Schauenburg und sein Sohn Jörg, Rudolf von Schauenburg und sein Sohn Jörg und Adam Kalwe von Schauenburg, Edelknechte, schließen einen Burgfrieden. Der Bezirk desselben erstreckte sich von der Burg bis an die Nottergasse, an den Graßweg, auf die Katzensteig hinauf, bis an den Trauf hinumb und umb unseren gemeinen wald, der zu Schowenburg gehört“, bis an die Bischofsschleife und wieder hinab auf die Nottergasse. Innerhalb dieses Umkreises und in der Burg solle keiner den andern an Leib und Gut schädigen, sondern jeder dem andern beistehen gegen Jedermann, den Lehensherrn ausgenommen. Die Burg solle jederzeit mit 4 Knechten, einem Thorwart und einem Förster versehen sein und in Kriegszeiten deren Anzahl nach Ermessen vermehrt werden. Für jedes Burgviertel sollen 2 Büchsen, 2 Armbruste und 500 Pfeile vorhanden sein und dazu jeder nach Verhältniß seines Burg

antheils beitragen. Der Baumeister soll alljährlich durch Stimmenmehrheit gewählt und ihm von jedem Burgviertel 6 Ål. bezahlt werden, um sie nach seinem Gutdünken für die bauliche Unterhaltung der Burg zu verwenden, doch soll er am Ende seines Amtsjahres Rechnung ablegen. Für jedes Burgviertel sollen stets 1 Fuder Wein und 10 Viertel Mehl vorräthig sein. Jedem Burgtheilhaber ist der Enthalt eines Fremden gestattet, doch soll ein Fürst oder eine Stadt 50 fl., 4 Armbruste und 4 reißige Knechte, ein Graf oder Herr 20 fl., 2 Armbruste und 2 Knechte und ein sonstiger Edler 10 fl. und 1 Armbrust in die Burg bringen, so daß Waffen und Geld für immer, die Knechte aber den ganzen Krieg über in der Burg bleiben und der Enthaltene und seine Knechte für die Dauer des Enthalts den Burgfrieden schwören. Ohne Zustimmung der Burgtheilhaber darf in dem gemeinen Walde kein Holz zu irgend einem Bau außerhalb der Burg gefällt werden. Jeder ist verpflichtet, sich auf eigene Kosten zu wappnen und zu unterhalten und nach Kräften in Zeiten der Noth die Burg zu schirmen; jeder soll, sobald er sein 16. Jahr erreicht, den Burgfrieden beschwören, doch, wenn er noch seinen Vater hat, weder Gewalt noch Gewahrsam auf der Burg haben. Ueber Verletzung des Burgfriedens entscheidet innerhalb Monatsfrist Stimmenmehrheit der Burgtheilhaber mit Ausschluß des Klägers und des Beklagten, ihrer Väter und Brüder. Wer der Verletzung des Burgfriedens überwiesen wird, soll meineidig und ehrlos sein und seinen Burgantheil an seine nächsten Verwandten verlieren. Bei Schlägereien der Knechte, die den Burgfrieden nicht betreffen, soll Todtschlag mit Tod, eine Lähmung mit 10 und Meißelwunden mit 30 nebst den Kurkosten gebüßt werden. Bei Streitigkeiten und Feindschaften unter den Burgtheilhabern soll keiner den andern angreifen, ohne zuvor einen Tag und eine Nacht sich außerhalb des Burgfriedens begeben zu haben, und ebenso nach dem Angriff nicht vor einem Tag und einer Nacht in den Burgfrieden eingelassen werden. Jeder Knecht muß den Burgfrieden beschwören und der Thorwächter außerdem, daß er niemand ohne die Erlaubniß eines Burgtheilhabers einlassen wolle; die Hausfrauen der Burgtheilhaber können eine solche Erlaubniß nicht ertheilen.

Von diesem Vertrage, der für alle Zeiten gehalten werden

sollte, wurden 4 Exemplare gefertigt, für jedes Viertel eines. Dat. montag nach Martini 1433. Perg. Orig. An dem schr umfangreichen Originale hängen von den 11 Siegeln noch 8, die mit Ausnahme von Jörgs von Schauenburgs Siegel, welches als Helmzier den Rumpf mit den Hörnern zeigt, alle ohne Helm sind. Das Siegel Adam Kalwes ist gleichgroß, von grünem Wachs, zeigt im Schilde mit Veh den aufrechten Adler und hat die Legende: S. Adami Kalwe von Scowenburg. G.L.A. Schauenburg. 272.

1434. Juli 24. u. Aug. 14. Katharina von Schauenburg, des Heinrich Mouchenheimer Ehefrau, verschreibt ihrer Tochter Phye bei ihrer Verheirathung mit Adam Kalwe eine Aussteuer von 800 fl., wofür sie ihre Höfe im Wolfhag und im Dorf Ortenberg verpfändet. Pap. Copie. Freiburg. Erzbisch. Archiv. Haid.

273.

1434. Juli 31. Adam Kalwe von Schauenburg verwidmet. seine Ehefrau Phya, des Hans Hacken von Harthausen Tochter, welche dieser mit Katharina, Hansen von Schauenburg, gen. Nunecker, Tochter, erzeugte, mit 800 fl. auf seine Reben im Niederringelbach, die Lehen sind vom Bischof zu Straßburg. Dat. samstag nach Jakobi 1434. Pap. Cop. Schauenburg. G. Archiv.

274.

1434. Nov. 22. Wilhelm von Schauenburg reversirt, daß er von Markgraf Jakob von Baden die Lehen, die sein Vater Matheus selig getragen, erhalten habe: 4 Viertel von der Trachen Acker bei Oberkirch etc. Dat. sonntag nach Elisabeth 1434. Perg. Orig. Siegel aus Wachs, klein, Schild rechts geneigt, reicht in den Schriftrand, Helmzier Rumpf mit Hörnerarmen, Siegelfeld verziert. G.L.A. Schauenburg. 275.

1435. Jan. 31. Adam Kalwe von Schauenburg verschreibt dem Wilhelm Röder von Renchen verschiedene Zinse von Gütern im Hetzlinsthal. Dat. montag vor lichtmeß 1435. Perg. Orig. Siegel ab. G.L.A. Herzthal. 276.

1435. Aug 24. Adam von Schauenburg reversirt, daß er nach dem kinderlosen Tode seines Bruders Hans Friedrich von dem Grafen Bernhard von Eberstein die Lehen empfangen habe, welche vor Zeiten dem Hans Stern von Ulmburg gehörten. Dat. Bartholomäustag 1435. Mit ihm siegelt auch sein Bruder Jörg von Schauenburg. Perg. Orig. mit Siegel. G.L.A. Schauenburg. 277 a.

1435. Nov. 18. Adam Kalwe von Schauenburg verkauft die Hälfte von einem Drittel am Lenderswald mit Wasser, Weid und Sägmühle, welches Drittel vor Zeiten sein Vetter Rufelin Kalwe von Ulrich von Schauenburg erkauft hatte, um 7 an seinen Vetter Wilhelm von Schauenburg. Dat. freitag nach Martini 1435. Es siegelt mit dem Verkäufer auch sein Vetter Jörg von Schauenburg, Bernhards Sohn. Schauenburg. G. Registerb. 1609. 277b.

1436. Sept. 4. Hans Hefinger von Schauenburg vermacht dem Kloster Kniebis vor dem Hofgericht zu Rotweil die Hälfte aller seiner Güter, nichts ausgenommen. Dat. dienstag vor Marie geburt 1436. Perg. Orig. Siegel ab. Stuttgart Staatsarchiv. Kniebis.

278.

1436. Nov. 24. Adam Kalwe von Schauenburg verkauft seinem Vetter Wilhelm von Schauenburg seinen Restantheil am Lenderswald mit Weid, Wasser und Sägmühle um 30 fl. auf Wiederlösung. Es siegelt mit Adam Kalwe sein Vetter Jörg von Schauenburg. Dat. Catharinenabend 1436. Schauenburg. G. Registerb. 1609.

279.

1436. Die Stadt Straßburg gibt dem Edelknecht Rudolf von Schauenburg das Schloß Fürsteneck in Hut und gestattet ihm, darauf zu wohnen; für die Instandhaltung desselben erlaubt sie, daß Rudolf den dazu gehörigen Berg, die Reben und Matten benütze. Beiderseits einjährige Kündigungsfrist.1 Notiz in einer Prozeßschrift aus dem 16. Jahrh. Ulmburg betr. G.L A. Ulmburg.

280.

1437. März 5. Junker Bernhard von Schowenburg übergibt vor dem Rathe der Stadt Lahr seinem Vetter, dem Friedrich von Büchern, etliche von Hansemann Kolbe von Staufenberg herrührende Zinse im Stabe zu Lahr. Dat. dienstag nach oculi 1437. Perg. Orig. Siegel ab. Donaueschingen. Fürstenberg. Archiv. 281.

? Mai 13. Commemoratio domini Bernardi militis de Schawenburg et uxoris ejus. G.L.A. Allerh. Mortuar. 282.

1437. Testament Rudolfs von Schauenburg und seiner Ehefrau Anna von Bach über Wittum, Auferziehung der Kinder 1 Das Schloss war 1405 von Bischof Wilhelm von Strassburg an das Kloster Allerheiligen verpfändet worden; Propst Johann von Müllnheim trat jedoch bald danach die Pfandschaft an die Stadt Strassburg ab mit Vorbehalt des Lösungsrechtes durch den Bischof.

und Theilung der Verlassenschaft. Schauenburg. G. Registerband. 283.

1438. Mai 27. Adam Kalwe von Schauenburg verkauft an Dietrich Röder und dessen Gattin Ursula verschiedene Gülten zu Ringelbach. Dat. dienstag nach nonetag 1438. Perg. Orig. Siegel ab. G.L.A. Ringelbach. 284.

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1438. Okt. 1. od. 8. Thet marggraf Jacob von Baden die seinen für Schawenburgk ziehen und das schloß belegern und lagen dafür uff montag vor Dionysi desselben jars und als sein widerpart eins rechten einging, da zogen die seinen wider davon." Straßburger Jahresgeschichten. Mone, Quellens. II. 140.

285.

1439. Dez. 20. Adam Kalwe von Schauenburg tritt für ein Jahr, von Weihnachten an gerechnet, in den Dienst des erwählten Conrad von Bußnang, quittirt, daß er von den dafür versprochenen 80 fl. die Hälfte erhalten habe, daß er ferner erhalten habe 16 fl. für 4 Armbruste und 50 fl. für den Enthalt im Schlosse Schowenburg im Falle, daß der Dompropst Johann von Ochsenstein und die ihm Zugewandten zu Krieg kämen mit dem von Bußnang. Dat. sonntag nach Lucienund Odilientag 1439. Perg. Orig. Siegel ab. Straßburg. Stadtarchiv. 286.

1440. Peter Ruhe reversirt, daß er von Konrad von Kippenheim und Adam Kalwe von Schauenburg den Kalwenhof zu Mösbach zu Erblehen erhalten habe. Zu dem Gute gehören 90 Juch Ackerland, 5 Tagwann Matten zu Renchen und 3 Matten zu Oberbronhurst. Schauenburg. G. Registerb. 287.

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1441. Febr. 11. Graf Hans von Eberstein belehnt Wilhelm von Schauenburg mit einem Viertel von der Burg Schauenburg und deren Zugehörden, mit den Reben und der Halde hinter der Burg, mit der Schweigmatte, mit den Reben, die Graft genannt, mit Zinsen und Gülten zu Oberkirch und zu Gaisbach, mit 21 Schmalz von 2 Aeckern zu Gaisbach, mit 18 Unschlitt und 31 Unschlitt von Feldern im Gaisbach und zu Fernach, mit dem Gudershof, dem Wißengut, dem Widehosegut, dem Gute zu der Walke, das die von Nuwenstein von dem vorgen. Wilhelm und Rudolf von Schauenburg zu Lehen haben, mit Zinsen zu Noppenau, Ibach, Ufholz und Buschbach etc. Dat. samstag vor Velten 1441. Perg. Orig. mit Siegel. G.L.A. Schauenburg.

288.

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