Steinmar packt da den Minnesang abermals in seiner tiefen Grundlage an, dem Zusammenhange von Natur und Liebe; sagten die Minnesänger, spöttelt der Dichter, in allen ihren Liedern, wie der blühende Sommer sie freue, wie ihr Herz selbst blühe im Frühling, wie sie vom kommenden Mai Freude in der Liebe erwarteten, so will ich nun gar grünen mit der Saat, blühen mit den Blumen, Laub annehmen wie der Wald, ich will michs nicht verdrießen lassen, aufzuschießen wie die Blumen" und nun die bittere Satire auf den vielduldenden Liebesmärtyrer, daz arme minnerlîn Ulrich von Lichtenstein: „Das ist mir Alles nicht zu viel, wenn sie mich trösten will." Die beiden folgenden Strophen wieder so ernst, daß sie in jedem Minneliede ihren Platz hätten der Refrain aber stößt sie aus ihrer ernsten Höhe in die plane Ebene der Satire hinab! Wie schon der Tannhäuser, so hat auch Steinmar dem alternden, absterbenden Minnesang Österreichs den Lohn gegeben, den er schießlich doch nur verdiente, den Lohn des Spottes, der Parodie. Und es ist bezeichnend, daß es dem westdeutschen Steinmar, der nach Österreich kam, vorbehalten war, mit seinem realistischen Spotte, seiner Abschwenkung zum kräftigen, derb-volksmäßigen Essund Trinklied und zum bäurischen Minnelied, am Todesstoße des aristokratischen Minnesangs mitzuhelfen. Im Westen Deutschlands, in Alemannien, hielt sich derselbe ja noch länger. Wir haben also hier die Abhängigkeit eines westdeutschen Dichters der zweiten Hälfte des dreizehnten Jahrhunderts von dem Hauptvertreter der ostdeutschen Lyrik, Ulrich von Lichtenstein, wahrgenommen, eine Abhängigkeit, die wir aber, wie ich glaube, durchaus noch nicht als eine Stütze jener Hypothese auffassen können, welche Kummer in seinem Buche „Herrand von Wildonie und die innerösterreichischen Minnesänger" 1880, Einl. S. 126, aufgestellt hat, daß nämlich „seit 1276 eine Rückströmung des litterarischen Einflusses von Osten nach Westen" stattgefunden habe. LINZ, im August 1886. MAX ORTNER. 126 O. MELTZER, ZU NICOL. V. JEROSCHIN'S DEUTSCHORDENSCHRONIK. ZU NICOLAUS VON JEROSCHIN'S DEUTSCHORDENSCHRONIK. ANNABERGER BRUCH STÜCKE. Die Bruchstücke, über welche im Nachstehenden zu berichten ist, befinden sich auf vier Pergamentstreifen, welche zur Herstellung der Einbände zweier Bücher in der Kirchenbibliothek zu Annaberg im Erzgebirge Verwendung gefunden haben. Die Handschrift, welcher sie entstammen, ist nach allen äußeren Kennzeichen nicht lange nach der Abfassungszeit des Gedichts, jedenfalls noch im 14. Jahrhundert, geschrieben worden. Die Blattbreite derselben, welche sich allein noch feststellen läßt, betrug nahezu 24 Centimeter. Die Schrift ist mit Ausnahme der in Majuskel geschriebenen und zugleich ein wenig abgerückten Anfangsbuchstaben der Verse in der zeitüblichen eckigen Minuskel zwischen Linien, in je zwei Columnen auf jeder Seite, sauber und sorgfältig ausgeführt. Die durchschnittliche n-Höhe beträgt 4-5 Millimeter, die Abstände zwischen den Zeilen sind gering, Abkürzungen nur sehr spärlich verwendet, Lesezeichen fehlen gänzlich; das D zu Anfang von V. 23880 und die Überschrift nach V. 24075 sind in rother Farbe ausgeführt. Jede Columne hat, wie eine Auszählung ergibt, 32 Zeilen *) gehabt. Die beiden in dem einen Bande (Ludolfi Carthusiensis.. in psalterium expositio etc., Parrhisiis, impr. p. Berth. Rembolt, 1514, HochQuart; gegenwärtige Signatur: D 109) enthaltenen Streifen passen mit der die Verse 17980 und 18012, bez. 18043 und 18075 in die Quere durchziehenden Schnittfläche genau aneinander und bilden zusammen den oberen Theil eines Blattes, von welchem somit auf der Vorderseite die Verse 17978-86 und 18010-18, auf der Rückseite 18041-49 und 18073-81 erhalten sind. Die beiden anderen Streifen sind, wie es das kleinere Format des betreffenden Bandes (Hermanni Buschii Pasiphili in artem Donati de octo partibus orationis commentarius etc., Liptzk, 1511, 4o; gegenwärtige Signatur: E 59) mit sich brachte, am Rande stark beschnitten, auch durch das Heften mehr als die anderen verletzt. Sie enthalten die Verse 23783-86, 23815-18, 23846-50, 23878-82, 24040-44, *) Die scheinbaren Abweichungen erklären sich wohl daraus, daß auf den durchschnittenen Seiten in verschiedener Höhe angesetzt war. 24072-75 sammt der darauf folgenden Überschriftzeile, 24103-07 und 24133-37. Jedoch ist von Vers 23783 und 23784 je das ganze erste Wort, von V. 23846 und 23878 der obere, von V. 24044 und 24107 der untere Theil weggeschnitten, so daß hier nur noch Weniges sicher zu erkennen ist. Die nachfolgende Vergleichung mit dem Text von E. Strehlke's Ausgabe (Scriptores rerum Prussicarum, Bd. 1, Leipzig 1861) erstreckt sich auf alle, auch die bloß orthographischen Abweichungen, mit Ausnahme des bloßen Wechsels zwischen v und u: 17979 cil; 17980 ym geczimt; 17981 vneddiln; 17982 siner; 17983 genyrde; 17984 ym; 17986 vnvry; 18011 kegyn, desgl. 18012; 18014 yre; 18015 gebuyre; 18018 yz kegyn; 18041 cire; 18042 czehndin pabist; 18044 Czu; 18047 cit lit; 18048 sarracinen; 18049 widir; 18075 vunfte; 18077 ursprünglich: hilt der rudolf, aber 'der' ist mit anderer Tinte durchstrichen; 18078 citin; 18079 kreftin; 18080 bemyn kvnig; 23783 sy des lebins; 23784 pflage; 23785 slachten; 23786 Dy cristen tribbin; 23815 Sy; 23816 sy kegyn heidin (es fehlt 'der'); 23818 quam di (es fehlt 'ouch'); 23847 ewigin; 23848 Dy; 23850 gevangen; 23881 cit; 23882 pflag; 24041 kunig; 24042 Dy ... gewug; 24043 geslug; 24073 sibinhundirt; 24074 dy sy; nach V. 24075 Von bruder Karle homeister; 24103 swigin; 24104 Eyn; 24105 im; 24106 Dy ym; 24107 Vntz (oder 'Vncz?'); 24133 Dy sy; 24135 sy; 24136 dy burg waz. ... Den Herren Geh. Hofrath Prof. Dr. Zarncke in Leipzig, Sup. Dr. Schmidt in Annaberg und Oberlehrer Dr. G. Müller hier bin ich für die mir bei vorstehenden Feststellungen gewährte Unterstützung zu lebhaftem Danke verpflichtet. DRESDEN. OTTO MELTZER. MISCELLEN. Aus alten Handschriftencatalogen. Gustav Becker hat in seinen dankenswerthen Catalogi bibliothecarum antiqui' (Bonn 1885) eine Reihe von alten Handschriftenverzeichnissen abdrucken lassen, die auch manches deutsche enthalten. Die ältesten Notizen sind die bekannten in den alten Reichenauer Katalogen: De carminibus Theodiscæ vol. I (S. 8), in dem Verzeichniss von 822, und in dem vor 842 verfassten: 'In XX primo libello continentur XII carmina theodiscæ linguæ formata. In XX secundo libello habentur diversi paenitentiarum libri د e د a diversis doctoribus editi et carmina diversa ad docendum theodiscam linguam, et de inventione corporis S. Benedicti et cætera (S. 22). Unbekannt dagegen ist die Notiz in dem Verzeichniss von St. Riquier (831), wo sich unter Nr. 206. 207 findet passio domini in theodisco et in latino (S. 28), ein nicht erhaltenes Werk jedenfalls, ob Prosa oder Poesie ist unbestimmbar. In dem Weissenburger Verzeichniss des 9. Jahrhs. befand sich evangelium theodiscum' (S. 37). Die Notiz de carminibus theodiscae vol. I findet sich auch in dem Verzeichniss einer incognita Bibliotheca. saec. X' (S. 75), das Hermann Hagen aus einem Genfer Codex des 8. Jahrhs. hat abdrucken lassen. Offenbar haben wir hier ein anderes Exemplar des alten Reichenauer Kataloges vor uns, wie Becker selbst S. IV für wahrscheinlich hält. Die beiden Aufzeichnungen ergänzen sich mehrfach und Hagens Lesung wird oft berichtigt. Daß in dem Genfer Verzeichnisse, das dem 8. Jahrh. angehört, einige Codices fehlen, ist nicht befremdend, wie umgekehrt in dem zweiten Theile desselben, der im 10. Jahrh. geschrieben ist, verschiedene Handschriften mehr als in dem Verzeichniss von 822 sind. In dem Weissenburger Katalog von 1043 findet sich psalt theutonice in III uolum.' (S. 133), was doch wohl Notkers Psalmenübersetzung ist. د In der Bibliothek der S. Maximinkirche in Trier, deren Katalog aus dem 11./12. Jahrh. ist, befand sich ein liber theutonicus' (S. 181), über dessen Inhalt leider nichts angegeben ist. In dem Kataloge von Pfäffers (1155) wird verzeichnet 'cantica canticorum metrice et theutonice composita' (S. 208), also Willirams Übersetzung. Die Bibliothek von S. Emmeram in Regensburg, deren Katalog nach 1163 verfasst ist, enthielt 'sermones ad populum teutonice (S. 222). Endlich hat Becker S. 228 auch die Stelle aus dem Briefe des Berthold von Andechs über das deutsche Buch von Herzog Ernst abdrucken lassen. Von englischen Sachen kommen in einem englischen Katalog des 12. Jahrhs. vor vitae sanctorum anglicae (S. 216) und Elfredi regis liber anglicus (S. 217). In dem Kataloge aus Durham (12. Jahrh) folgende libri anglici: Omeliaria vetera duo. Unum novum. Elfledes Boc. historia Anglorum anglice. Liber Paulini anglicus. Liber de nativitate sanctae Mariae anglicus. Cronica duo anglica. Die zahlreichen lateinischen Dichtungen übergehe ich, nur auf die Handschriften des Waltharius sei zum Schluß aufmerksam gemacht. In dem Katalog einer unbekannten Bibliothek aus dem 10. Jahrh. in einer Berner Hs. finden wir 'Waltarium zwischen einem Avian und Aesop (S. 62); in dem von Toul (vor 1084) Waltarius vol. I' (S. 152), ferner Auianus cum Esopo et Hincmaro et Waltario vol. I' (ib.) und Waltaris per se vol. I' (ib.). In dem Katalog von Pfäffers (1555) 'Waltarius' zwischen Cato, Avian und Homer (d. h. wohl dem Pindarus Thebanus, S. 208) in der Bibliothek aufgestellt. In Muri endlich (12. Jahrh.) duo libri de Walthario' (S. 252). K. BARTSCH. ZUR TEXTGESCHICHTE DER FROSTUÞINGS BOK. Von den verschiedenen Recensionen der altnorwegischen Frostuþingsbók ist uns bekanntlich in annähernder Vollständigkeit nur die jüngste (c. 1250) überliefert. An die einstige Bedeutung der älteren erinnern nur wenige Bruchstücke, unter denen zwei Gruppen durch ihre rechtsgeschichtliche Wichtigkeit hervorragen. Die eine und umfangreichere ist durch die erst jüngst von E. Sievers veröffentlichten Tübinger Fragmente des Christenrechts gebildet und hauptsächlich für die äußere Geschichte des Gesetzbuchs in der ersten Hälfte des 13. Jahrhunderts von Belang. Die andere, längst bekannt und nur aus kümmerlichen Resten bestehend, führt uns in die innere Geschichte des Drontheimischen Rechtes hinein. Diese Gruppe ist es, wovon ein Theil, und zwar der werthvollere aber auch räthselhaftere, den Gegenstand dieser Abhandlung bildet. Es handelt sich um das in Norges Gamle Love Bd. II, S. 520 fg. abgedruckte Bruchstück des Rechts vom Wergelde *). Daß sein Inhalt von dem des entsprechenden Abschnittes in der jüngsten Recension des Gesetzbuchs erheblich abweicht, ist freilich auf den ersten Blick erkennbar und auch in der rechtsgeschichtlichen Literatur oftmals hervorgehoben worden. Allein über höchst allgemeine Vorstellungen von dem in unserem Fragment sich offenbarenden Recht ist man nicht hinausgekommen. Die Ursache hievon war der jämmerliche Zustand des Textes. Denn nur wenige Zeilen von ihm sind unversehrt erhalten, die meisten dagegen nur theilweise, die Hälfte sogar überhaupt nur in ihrem zweiten Theil. Diese Splitter zusammenzufügen und zu ergänzen, ist bis jetzt meines Wissens von Niemand versucht worden. *) Über das altnorwegische Wergeld im Allgemeinen s. Wilda, Strafrecht SS. 372 bis 384, P. A. Munch, Det Norske Folks Historie Bd. I, SS. 139-141, III, S. 968 bis 971, V, S. 117 fg., 197 fg., 486 fg., R. Keyser, Efterladte Skrifter Th. II, Bd. I, SS. 300-305, mein altnorweg. Vollstreckungsverfahren SS. 52-59, E. Hertzberg, Grundtrækkene i. d. norske Proces S. 100—111, K. Maurer, Island, SS. 332-340, Fr. Brandt, Forelæsninger I, SS. 85-91, II, S. 65. GERMANIA. Neue Reihe XX. (XXXII.) Jahrg. 9 |