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I.

Die evangelischen Kirchenordnungen Oesterreichs1).

Die evangelische Kirchenordnung für Teschen vom Jahre 1584.

Von Dr. G. AD. SKALSKÝ, ord. Professor an der evang..theol. Facultät in Wien.

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In meiner Arbeit: Zur Geschichte der evangelischen Kirchenverfassung in Oesterreich (bis zum Toleranzpatent), die das Jahrbuch in seinen Jahrgängen 1897 und 1898 gebracht hat, habe ich auf die grosse Bedeutung der Organisation der evangelischen Kirche in Schlesien, speciell im Teschen'schen Gebiet, für die Organisirung der Toleranzkirche in Oesterreich hingewiesen. In dieser Bedeutung lag ja der Grund, warum ich mich der Aufgabe unterzogen habe, die Verfassungsentwicklung der evangelischen Kirche Schlesiens zu verfolgen und zu schildern.

Kirchliche Organisationen finden bekanntlich ihre schriftliche Fixirung in Kirchenordnungen, d. h. in Zusammenstellungen von gesetzlichen Bestimmungen, welche den Zweck haben, den Kirchen bestimmte, rechtliche Geltung geniessende Organisationen zu geben. und zu erhalten. Es liegt auf der Hand, dass Kirchenordnungen sehr wichtige Quellen der Kirchengeschichte sind — eben weil aus ihnen viel Licht auf den Lebenslauf der Kirchen fällt. Die Kirchenordnungen lehren oft und vielfach begreifen, warum sich derselbe gerade so und nicht anders gestaltet hat. Es ist deshalb selbstverständlich, dass die Veröffentlichung von Kirchenordnungen in das Programm des Jahrbuches eingestellt wurde.

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Auch die Organisation der evangelischen Kirche in Schlesien spiegelt sich nach ihrer geschichtlichen Entwicklung in den schlesischen evangelischen Kirchenordnungen wieder. Ich habe in meiner oben erwähnten Arbeit) einer schlesischen Kirchenordnung, die aus dem

1) Vgl. „Jahrbuch“ 15 (1894), 1–14, 49–57.

2) Separatabdruck aus dem Jahrbuch", S. 10. Jahrbuch des Protestantismus 1901, H. I u. II.

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Jahre 1584 stammt, gedacht und sie für die Verfassungsgeschichte der evangelischen Kirche im Herzogthume Teschen zu würdigen mich bestrebt; sie soll nun ihrem Wortlaute nach zum Abdrucke gelangen1). Dass sie des Interessanten genug enthalte und auf das gemeindliche Leben in Teschen und Umgebung manches Schlaglicht werfe, dürfte schon beim flüchtigen Durchlesen derselben ersichtlich sein.

Zum näheren Verständnisse der nachfolgenden Kirchenordnung möge noch kurz Folgendes angeführt werden.

Teschen ist im Jahre 1290 eigenes Herzogthum geworden und stand (bis 1653) unter Regenten aus dem Hause der Piasten. Wann eigentlich die Reformation im Teschen'schen Wurzeln gefasst hat, ist nicht genau zu bestimmen. Es scheint jedoch, dass der Boden dazu schon vor Luther's Auftreten durch utraquistische Einflüsse vorbereitet war). Während der vormundschaftlichen Regierung, welche für den Herzog Wenzel Adam (seit 1528-1545) seine Mutter Anna, geb. Markgräfin von Brandenburg, nach dem Tode ihres Gemahls Kasimir II. im Vereine mit dem Herrn Johann v. Pernstein), dem nachmaligen Schwiegervater des Herzogs, führte, befanden sich noch katholische Capläne am Hofe und katholische Priester an der Pfarr- und Spitalkirche in Teschen. Seit der selbstständigen Regierung des Herzogs Wenzel Adam finden wir Herrscher und Land der lutherischen Reformation zugethan. Höchstwahrscheinlich hat sich auch im Teschen'schen der Religionswechsel ohne grosse Stürme vollzogen - ist es ja auch im übrigen Schlesien im Grossen und Ganzen nicht anders gewesen). Wenzel Adam konnte

1) In Silesiaca", Festschrift des Ver. f. Gesch, u. Alterth, Schles. Zum 70. Ge. burtstage Grünhagen's (1898) hat Lic. Eberlein eine Abhandlung: Die evange lischen Kirchenordnungen Schlesiens im XVI. Jahrhundert“ veröffentlicht In dieser sagt er (S. 226), dass die Kirchenordnung Adam Wenzels vom Jahre 1584 ausreichend bezeugt ist, wenn wir auch nichts Näheres über sie wissen. Das „Jahrbuch" hat schon im Jahre 1897 nähere Nachrichten und Auszüge aus ihr gebracht.

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2) Biermann, Gesch. d. Prot. in Oesterr. Schlesien, 1897, S. 13. Kaufmann's Chronik; Auszug im evangelischen Pfarrarchive in Teschen, Bog. 1.

3) Es ist wohl derselbe Pernstein, dem die Uebersetzung der deutschen Postille des General-Superintendenten Spangenberg aus Eisleben aus dem Jahre 1546 gewidmet war. Diese böhmische Postille ist noch hente da und dort in Böhmen und Mähren zu finden. Ich habe sie selbst in der Hand gehabt (vgl. Biermann, Geschichte des Herzogthums Teschen, 1863, S. 192 A.).

4) Grünhagen, Geschichte Schlesiens, 1886, Bd. II, S. 4.

ohne Mühe die wenigen geistlichen Stiftungen, die er in seinem Lande hatte, säcularisiren.

Es würde uns zu weit führen, die Regierung des gutmüthigen, aber in vieler Hinsicht schwachen Herzogs eingehender zu schildern. Ein warmes Herz hat er für seine Unterthanen jedenfalls gehabt und der evangelischen Kirche war er aufrichtig zugethan. Seinen frommen Sinn und sittlichen Ernst bekundet die am Freytage vor Katharina im Jahre 1573 an den Stadtrath von Teschen ergangene Vorschrift, welche der Gemeinde, so oft sie versammelt sein würde, vorgelesen werden sollte. Nach dieser Vorschrift, sollten sowohl die Familienväter als auch die Weiber, Kinder und Gesinde zu einem christlichen, gottesfürchtigen Lebenswandel, zur Anhörung des Wortes Gottes und Beachtung der heiligen Gebräuche angehalten, diejenigen, die sich dazu nicht herbeilassen und falschen Religionssecten anhängen würden, aus der Gemeinde entfernt werden. Die Kirchen und Schulen sollen mit gelehrten, ehrbaren Männern besetzt und nach dem Willen Gottes in All' und Jedem gehandhabt werden. Das Spitalwesen soll stets in Aufsicht und Ordnung gehalten werden, die Stiftlinge nach Möglichkeit verpflegt und von Niemand sich etwas von dem Spitalvermögen zugeeignet werden. Witwen und Waisen soll der Rath schützen. Der Rath soll den Säufern, welche in den Schankhäusern die Zeit müssig zubringen, besonders aber jenen Handwerkern, welche das Ihrige versaufen, Weib und Kind Hunger und Noth leiden lassen, nachspüren und sie an Leib und Leben strafen. Zur Zeit des Gottesdienstes früh, nachmittag und während der Vesper soll im Rathhause kein Wein und in den Schankhäusern kein Bier ausgeschänkt werden 1).

Von seiner Fürsorge für die evangelische Kirche zeugt der Umstand, dass er derselben die erste Organisation gab. Ihre Anfänge verlieren sich allerdings im Dunkel; man kann jedoch ihre Spuren bis zum Jahre 1559 verfolgen ). Aus der Kirchenordnung, die hier zum Abdruck gelangen soll, erfahren wir, dass Wenzel Adam schon im Jahre 1578 (,sub dato den Montag vor Agnetis*, d. h. vor dem 21. Jänner) eine Schul- und Kirchenordnung ,versiegelt und aufgerichtet hat. Diese Schul- und Kirchen

1) Auszug aus Kaufmann, Bog 1. Auch Biermann, Geschichte des Herzog. thums Teschen, S. 129.

*) Biermann, Geschichte des Herzogthums Teschen, S. 159.

ordnung ist bis jetzt unbekannt. Sie bildet aber die Grundlage zu der Kirchenordnung von 1584, die von ihrer Urheberin als die,vernewerte und in etlichen Puncten vermehrete Schuel und Kirchenordnung von 1578 bezeichnet wird.

Von ihrer Urheberin, sagen wir. Wenzel Adam segnete das Zeitliche im Jahre 1579 nach einem erbaulichen Ende, welches der damalige Stadtschreiber, Adam Kerber aus Jägerndorf, ausführlich. geschildert hat1). Er war in zweiter Ehe mit Sidonia Katharina, geb. Herzogin von Sachsen, Engern und Westfalen, vermählt und hatte mit ihr drei Söhne und eine Tochter. Von den Söhnen überlebte den Vater nur Adam Wenzel, der beim Tode seines Vaters erst 5 Jahre alt war. Es musste wiederum eine vormundschaftliche Regierung eingerichtet werden, welche die Herzogin-Witwe führte, allerdings zu keiner grossen Zufriedenheit der Stände, da sich die Herzogin im Jahre 1586 abermals vermählt hat (mit dem Obergespan Emerich Forgách aus Trentschin) und in Folge dessen bald in Teschen, bald in Trentschin residirte. Trotzdem scheint ihre Regierung keine üble gewesen zu sein und speciell Teschen war ihr zum Dank verpflichtet.

Auch sie liess der evangelischen Kirche ihre Fürsorge angedeihen und bekundete regen kirchlichen Sinn. Wir entnehmen. z. B. der von ihr aufgerichteten Kellerordnung vom Jahre 1580 die Anordnung, dass, , um sich des Segens Gottes hiebei würdig zu machen, in beiden Kirchen wöchentlich ein Quart Wein zur Communion, und an hohen Festtagen auch mehr, nach der Anzahl der Communicanten unentgeltlich verabfolgt und von den Schänken aufgerechnet werden soll). Von ihr stammt die Kirchenordnung vom Jahre 1584, deren Zustandekommen aus der Einleitung derselben. ersichtlich ist. Durch diese Kirchenordnung sollte den noch bestehenden Missbräuchen in der Kirche gesteuert und bessere Ordnung in dieselbe gebracht werden. Schon aus unserer Kirchenordnung ist zu sehen, wie die Herzogin sich bestrebte, für die Schulen zu sorgen; sie scheint dies auch durch eine besondere Schulordnung gethan zu haben, die der Kirchenordnung, wie es im Beschlueß◄ derselben heisst, , angehefft war. Oder soll unter dieser,anBiermann, Geschichte des Herzogthums Teschen,

S. 207.

1) Kaufmann's Chronik.

2) Kaufmann's Chronik.

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