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tretene, auf Vermittlung der Gegensätze abzielende Reformprogramm des Erasmus bekämpfte. In diesem Sinne soll er sich Melanchthon gegenüber geäussert haben, es gebe vier Wege, die geeignet wären, die Zwistigkeiten beizulegen, indem entweder die Lutheraner sich wieder den Altkirchlichen anschliessen oder die letzteren den ersteren beitreten oder beide Theile sich vergleichen würden. Keiner dieser Wege sei aber zu betreten, denn die Lutheraner behaupteten, sie könnten nicht in den Schooss der Kirche zurückkehren, und sie, die Altkirchlichen, wollten ihnen nicht nachgeben; eine Vermittlung aber sei ausgeschlossen, weil keine Partei der anderen weichen möge; so bleibe nur der vierte Weg, durch Waffengewalt zu ent scheiden, wer Sieger sein solle 1).

Eine gewaltsame Unterdrückung der lutherischen Partei war Lang's Programm, und doch konnte auch er, wie es scheint, die Betrachtung nicht ganz von sich weisen, dass die Opposition gegen. einzelne kirchliche Einrichtungen und Gebräuche berechtigt sei und Manches, was die Lutheraner in ihr Programm aufgenommen, mit seiner persönlichen Ueberzeugung harmonire. In Augsburg erzählte man sich, das Augsburgische Bekenntniss habe, wie auf andere katholische Fürsten, so auch auf Lang einen grossen Eindruck gemacht, und er habe sich vernehmen lassen, auch er sehe gern eine Reform

1) Mit Bischof Stadion von Augsburg, einem Freunde des Erasmischen Reformprogrammes, kam Lang in der Ausschusssitzung vom 6. August deshalb in lebhaften Streit. S. darüber Cölestin, III, 25, Saubert Miracula Augustanae Confessionis, p. 170 ff.; Seckendorff, Ausf. Historie d. Lutherthums, II. Buch, § 79.; Zapf Christoph v. Stadion, S. 74 ff. Luther's Tischreden (Förstemann, Bd. II. S. 204): „Sie wollen nicht Busse thun, sondern es durstet sie stracks nach unserem Blut. Wie der Bischof von Salzburg zu M. Philippo zu Augsburg sagte: Was willt Du viel disputieren? Wir wissen wohl, dass wir Unrecht haben.“ Und da er mit Philipp zu Augsburg von diesem Handel redete, schlug er dreierlei Wege vor. Der erste ist, wenn ihr Lutherischen thätet, was wir wollen, das könnt ihr nicht thun. Der andere, dass wir eure Lehre annähmen, das wollen wir nicht thun. Der dritte, dass sich beide Theile vertragen und vergleichen liessen. Das ist unmöglich, denn kein Theil will dem anderen weichen. Darum muss ein Theil den anderen aus. rotten. Euer ist wenig, unser aber viel; wollen sehen, welcher den anderen ausbeissen wird." Luther hält in seinen Schriften an dieser Aeusserung Lang's fest. Wir dürfen annehmen, dass er von Melanchthon gut unterrichtet war. Vgl. Luther's Werke, Altenb. Ausg. V, 561. Erlanger Ausg., Bd. 60, S. 221. Lassen sich diese Worte auch nicht als wirklich gesprochen nachweisen, so ist doch sicher, dass Lang unter denen war, die es auf's Aeusserste zu treiben bereit und zur Gewaltthat geneigt waren. (S. Baumgarten, Karl V., Bd. III, S. 32.)

der Messe, Freiheit in den Speisen und anderen Traditionen und eine solche Beschaffenheit des Standes, aber dass ein einzelner Mönch alle reformiren wolle, das störe den Frieden und sei unerträglich '). Dieses Gerücht charakterisirt die Stellung Lang's zur lutherischen Bewegung. Der weltmännische, fein humanistisch gebildete Mann mag manche Institution der Kirche für veraltet angesehen haben und in seinen persönlichen Wünschen mit verschiedenen Forderungen der Lutheraner zusammengetroffen sein); aber er erkannte, dass trotz der versöhnlichen, entgegenkommenden Richtung Melanchthon's zwei unversöhnliche Gegensätze sich gegenüberstanden, dass die lutherische Lehre auf das politische Gebiet hinüberstreifte, und er war überzeugt, dass die von unten ausgehende Reformation Einheit, Friede und Ruhe des Reiches bedrohte und alles Besteheude in Frage stellte. Die Verhältnisse liessen ihm rathṣam erscheinen, mit aller Energie den Neuerungen sich entgegenzusetzen; er erkannte dabei als einzig wirksames Mittel die Gewalt.

1) Justus Jonas schrieb am 29. Juni an Luther: Saltzburgensis dicitur in privato colloquio hanc vocem edidisse: Vellem missam reformatam, vellem libertatem in cibis et aliis traditionibus esse et totum ordinem sic stare, sed quod unus Monachus debeat nos reformare omnes, hoc est turbare pacem, hoc non est ferendum. Còlestin, 1. c. II, 205b; Corp. Ref. II, 154; S. auch Schmidt, Melanchthon, Elberfeld 1861, S. 212. Schelhorn (de relig. Evang. in provinc. Salisb. ortu, progressu) ändert diese Worte ab; freilich beruft er sich nicht auf die Quelle (Brief des Jonas), sondern auf Paul Sarpi (Suave Polano), der in seiner „Istoria del Conc. Trid." dem Cardinal Lang folgende Worte in den Mund legt: esser onesta la riforma della Messa, e conveniente la libertà ne' cibi, e giusta la dimanda d'esser sgravati di tanti precetti umani, ma che un misero monaco riformi tutti, non esser cosa da supportare. Luther's Tischreden (Förstemann, II, 253): Der Cardinal zu Salzburg: Wir wissen und ist in unser Gewissen geschrieben, dass es recht und billig ist, dass die Priester mögen ehelich werden, und dass die Ehe besser sei denn die gräuliche und schändliche Hurerei, so die Pfaffen treiben; doch wollen wirs nicht ändern. Denn der Kaiser wird Deutschland nicht lassen verunruhigen um der Gewissen willen.

2) Es lässt sich nicht nachweisen, dass M. Lang die von Justus Jonas an Luther berichteten Worte thatsächlich gesprochen hat, doch besteht hohe Wahrscheinlichkeit dafür, dass er sich in ähnlicher Weise über die Augsburgische Confession geäussert habe. Sein Charakter und seine frühere Haltung scheinen dafür zu sprechen, dass er persönlich einschneidenden Reformen nicht abgeneigt war. Stetten (Lebensbeschreibungen, II, 158) und Andere nehmen diese Worte für erwiesen an und lassen ihn das Urtheil in öffentlicher Sitzung nach Verlesung des von Melanchthon abgefassten Glaubensbekenntnisses gefällt haben, während doch Justus Jonas, die einzige Quelle hiefür, vorsichtig „dicitur" gebraucht und von privatum colloquium“ spricht.

Auch die Beschwerden gegen den römischen Stuhl kamen in Augsburg wieder zur Sprache. Erzbischof Lang nahm daran lebhaften Antheil, indem er nicht nur zu den Berathungen über diese Beschwerden einen seiner Räthe beiordnete, sondern auch mit seinen Suffraganen von Freising, Regensburg, Passau, Brixen, Chiemsee, Seckau und Lavant einen besonderen Recess schloss und darin den Vorschlag machte, gegen das dem Erzherzog Ferdinand ertheilte päpstliche Indult bei Kaiser und Reich Beschwerde zu erheben, ,dieweil das wider gemein Recht, die hl. Concilia, Satzung, auch fundation und dotation der Kirchen und ungehörter Sachen ausgebracht, und vor in deutscher Nation nie erhört, deshalb auch unleidentlich sey1)."

Ferner beschwerten sich der Erzbischof und die übrigen in Österreichischen Landen begüterten Bischöfe bei Kaiser und Reich, dass, obgleich alle ihre Güter, wo sie immer liegen, schon unter ihrem Reichsanschlage begriffen wären, sie nichtsdestoweniger auch in Oesterreich nicht nur mit der Türkenhilfe, sondern auch mit anderen Steuern belegt würden, und also eine zweifache oder Doppelanlage entrichten sollten. Diese Beschwerde wurde nun für billig erkannt und daher im Reichsabschiede § 131 verordnet, dass der Erzbischof nebst den übrigen Bischöfen, so oft sie dem Reiche eine Türkenhilfe leisten, den Erzherzogen von Oesterreich und ihren Landschaften mit keiner Türkenhilfe oder Steuer verbunden sein sollten ).

Am 2. Februar 1531 versammelten sich zu Regensburg die bairischen Kreisstände, zu denen auch Salzburg gehörte, um die in Augsburg beschlossenen Artikel zum Vollzuge zu bringen. Matth. Lang war persönlich anwesend und führte den Vorsitz).

Die Stände fassten den Beschluss, es solle Jedermann den Augsburgischen Reichsabschied beobachten und durch Decrete, welche die geistliche und weltliche Obrigkeit bekannt zu machen. haben, dazu angehalten werden. Die Obrigkeiten müssten darüber wachen und die Bischöfe, wenn nöthig, Synoden abhalten, sofern nicht. der Metropolitan selbst eine Provincialsynode ausschreiben werde'). 1) (Kleinmayern) Nachrichten von Juvavia (Salzb. 1784). § 117, not. (b), S. 220. 2) Zauner, Chronik von Salzburg, V, 144.

3) Zauner, a. a. O., V, 146; Winter, a. a. O., I, 278.
4) S. Lori, Sammlung des bairischen Kreisrechts, S. 1-8.

Eine Provincialsynode kam trotz der Bemühungen Lang's nicht zu Stande, daher beeilte er sich, den Reichstagsabschied zu verkünden, an dessen Abfassung er selbst mitgearbeitet hatte und der alle weiteren Neuerungen in Religionssachen verbot und den Ständen befahl, alles, was die Sacramente, Messe, Heiligenverehrung u. s. w. betreffe, beim Althergebrachten zu belassen und die Kirchen, Klöster und Stifte in ihrem vorigen Stande wieder herzustellen. Am 11. April erschien ein gedrucktes Libell, in dem der Erzbischof den Beschluss des Reichstages bekannt machte, den Behörden die Verkündigung und Verlesung von den Kanzeln und an den Kirchen vor allem Volke befahl und unter Androhung scharfer Strafen genaue Beobachtung zur Erhaltung des christlichen Glaubens und alter hergebrachter löblicher Einigkeit forderte 1). Eine lateinisch abgefasste Constitution) erging am gleichen Tage an die gesammte Geistlichkeit der Erzdiöcese; sie fasste die Artikel des Augsburger Reichsabschiedes, welche die Religion betrafen, zusammen und verlangte vom Clerus deren getreue Beobachtung. An die Erzpriester, Dekane der Landkirchen, Aebte, Prälaten und Stiftspröpste ergingen zugleich Begleitschreiben mit der Weisung, die Constitution zu verkünden, auf deren Beobachtung zu achten, Uebertreter anzuzeigen und in schwierigen Fällen an den Erzbischof zu berichten ").

Eine lebhafte Verfolgung scheint auch dieses neue Mandat nicht hervorgerufen zu haben. Wir hören nicht, dass in dieser Zeit Bestrafungen vorgekommen wären. Uebrigens musste, wie wir wissen, nur in schweren Fällen an den Landesfürsten Bericht erstattet werden, die Bestrafung der Ketzer war nach der allgemeinen Landesordnung von 1533) Aufgabe des Hauptmannes, und auch dieser

1) „Des hochwürdigsten Fürsten unseres gnädigiften Herrn Cardinals Erzbischofes zu Saltzpurg auffchreiben der Artiggel von wegen Erhaltung Christenlicher Religion nach vermug des ReichẞAbschidts zu Augfpurg Anno 1530.“

2) Constitutio facta a Rmo ac celsmo principe Archiepiscopo Salisburgensi ad exstirpandam falsam doctrinam sub praetextu Evangelicae Sinceritatis introductam de ao 1531. (Copie im k. allg. Reichsarchiv zu München, Salzburg, Erzstift Literalien Nr. 132.)

8) Copie im fürsterzb. Cons.-Archiv zu Salzburg.

4) Ordnung der Haubtmannschaft des Stiffts Salzburg, wie es fürohin in Verwaltung derselben gehalten werden soll etc. Aufgericht Anno 1533. Abgedruckt bei Zauner, Chronik, V, S. 158-194.

war nur in,dapffern sachen, die Im Zeschwär seinn, oder durch yemannds angefochten wurden, als soltens nit Haubtmanns hänndl sein, des Landesherren oder seiner Räte Bescheid zu begehren verpflichtet 1).

Immerhin dürfte aber die Strenge und der Ernst, mit welchem M. Lang gegen die Lutheraner vorging, abschreckend gewirkt haben; es hatte, wie es scheint, Niemand den Muth, seine religiöse Ueberzeugung auszusprechen und offen zur Schau zu tragen; geheime Anhänger des Protestantismus gab es im Erzstifte sicher genug. Als solcher lebte z. B. in der Gastein ein gewisser Martin Lodinger'). Er wohnte zwar äusserlich dem Gottesdienste bei, machte sich jedoch ein Gewissen daraus, das heil. Abendmahl unter einer Gestalt zu empfangen. Martin Luther, bei dem er wohl angefragt hatte, erliess an ihn aus Wittenberg Dienstag nach St. Bartholomai 1532 ein Schreiben, worin er ihn ermahnte, das heil. Abendmahl unter beiden Gestalten zu empfangen, und wenn dies seine Obrigkeit nicht wolle, das Land zu räumen und einen Ort aufzusuchen, wo er mehr Gewissensfreiheit zu geniessen hätte. Lodinger folgte diesem Rathe und wanderte aus. Dass man vorher irgendwelche Schritte gegen ihn unternommen, hören wir nicht3).

Den im Jahre 1532 zu Regensburg abgehaltenen Reichstag besuchte M. Lang persönlich). Ueber sein Verhalten dortselbst sind wir nicht unterrichtet, doch gestattet seine bisherige Haltung den Schluss, dass er mit den übrigen katholischen Ständen gegen jedes Nachgeben gegenüber den Lutheranern gewesen sei.

1) § 3 der Ordnung der Haubtmanschaft“. Zauner, a. a. O., S. 160.

2) S. Zauner, a. a. O., S. 150; siehe auch Gasparis, 1. c., p. 92.

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3) Später schickte er Trostschreiben an die Evangelischen in Salzburg, in denen er sie zur Beharrlichkeit ermunterte und ihnen rieth, eher das Land zu räumen, als von der lutherischen Lehre abzufallen. Trostschreiben an alle seine lieben Brüder in Christo im Stift Salzburg, so jetzund leiden, geplaget und geängstet werden um des heiligen Evangelii willen." Sie kamen zuerst 1559, kurz vor seinem Tode, zum Vorscheine, wurden hernach öfter aufgelegt und in grosser Anzahl heimlich in's Salzburgische verschickt. Zuletzt gedruckt zu Nürnberg 1733. Luther's Schreiben an Lodinger ist enthalten in dessen Trostschreiben und Briefen“ (Nürnberg 1733) und in Gocking's Emigrationsgeschichte, I. Theil, S. 76.

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4) Nach dem Berichte des Augsburger Gesandten Langenmantel sang M. Lang das Amt vor Beginn der Reichstagsverhandlungen. (Augsb. Stadtarchiv).

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