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Man mag auch etliche schöne gebreuchliche Responsoria siengen. Es wirdt gleichfalls bei wolbesteltten kirchen das liechttragen als eine Superstition, auß heidnischem brauch gefloßen, nicht mehr gehaltten, mag iedoch ohne Superstition frey gelaßen sein, Es sol daß begrebnueß gleichfahls auf den dörffern Ehrlich gehaltten werden, vonwegen der frölichen aufferstehung von den Todten, welches der Christen höchster, entlicher vndt gewießer trost ist, derhalben soll der Pfarher mit seinen Schuellern in beysein etlicher nachbarn deutsch oder Böhemisch siengen, So es die zeyt erfordert, auch eine kuertze vermahnung thuen. Die leichtuecher sollen auch

in der Closter kirchen zuegleich getheilet werden.

XIII.
Gottes Kasten.

Wann dan auch wegen einkhomen deß Gottes Kastens vndt almosen bießanhero allerley vnrichtigkeiten vorgefallen, derentwegen hiebevor verordnung gethan vnd mitt vnserm fuerstlichen Secret autorisiret, So wollen wier, das dieseibe ordnung in Crefften. bleibe vndt gehaltten werde, darmitt der armuet jn jhren drangsalen, nott, nicht gelaßen, sondern der verordnung nach jedesmahl versorget sein mögen.

Es sollen auch hienfüro vnẞ alle jahr die kirchvätter der beyden Kirchen beneben den Predicanten was eingesamlet worden, guette rechnung thuen, darmit zu spueren, das dem armut nichts entzogen vndt in andern bösen brauch gewendet worden möchte, dardurch der gemeine mann khuenfftig etwas dem Gottes Kasten oder kirchen mit christlichen mielden gaben zuezueignen abgehalten wuerde. Es sollen auch die Kirch vätter die Inuentaria des kirchen einkhommens, vndt das nichts davon entzogen, jedezeyt riechtig haltten, darmitt, wan ein neuer Pffarher ankhomet, zur erbauung seiner neuen angehenden haußhalttung wiederumb so viel bekhomen vnd habhafft gemacht werden möchte, alß seinem anteceßori eingereumbt vnd Er ihm1) anziehen Empfangen.

XIV.

Visitation der Schuele.

Damitte gleichsfahls der Schuelen khuenfftig riechtig vorgestanden, Sientemahl sie darumb gestift vndt verordnet, darmit 1) im.

Gottes wortt, Sprach, zucht vnd Tuegendt gelehret, erhaltten vnd durch Göttliche verleihung auf vnsere nachkhomen gepflantzet, So sollen vnsere Predicanten samptlich vnd sonderlich, sich mit bestem Ernst vnd vleiß der Schuelen annehmen, dieselbe neben dem Ratth mit tuechtigen Personen, welche jhrer lehr lebens vnd wandels guett zeugnueß versehen, vnd alle jahr zwier oder Bo offt eß vonnötten ersuecht, jn beysein obbemerter 1) Pastoren, deßgleichen Buergermeister, Stadtschreyberß vndt anderer zween deß Ratths Examen gehaltten werden, vndt damitte die Knaben zur größerm vleiß gereitzt, mag denjenigen, so jn Examine vor andern bestehen, etwan ein verehrung ein groschen oder etlich aus dem Gottes kasten gereicht werden, vndt wo vntter jhnen einer befunden, der zur lehr vndt zucht vngeschickt vnd nicht gehorsamb sein woltte, darmitte andere von jhm zue dergleichen vntuegenden nicht gereitzet, da Er vber nottürftige verwahrung vndt ermahnen sein leben nicht beßern vndt gehorsamb siech erzeigen werde, Soll jn der Schuel nicht gedueldet werden.

Beschlueß.

Vndt wier thuen hierauf an alle vnd jede vnsere vnderthanen jn der Stadt vndt dörffern, kirchen vndt Schuelverwandten gnediglichen begehren vndt Ernstlichen bevehlen vndt wollen, daß sich ein jeder jnhalts dieser vnser kirchen vnd angehefften schuelordnung jn allen artickeln, dariennen außgedruckt, allenthalben gemeß vnd gehorsamblich ohn einige wegerung verhaltte, vnd da sich einer oder der ander von Schuel vnd kirchendienern anders, dan wir vorgesatzt vnd gemeldt, verhaltten wirt, Soll an seinem Schuel vndt Pffahrdienst lenger nicht gedueldet oder gelietten werden.

Ahn dem allem geschieht vnsere gnedige vnd ernstliche meinung. Zue vrkhundt mitt vnserem fuerstlichen insiegel becrefftiget, Datum, Teschen, den zwantzigten Aprilis jm Ein Tausendt fünff hundert vier vnd achzigsten Jahre.

Siedena Katarina, Herzogin zue Teschen, wiettib.

L. S.

Wier Bürgermeister vnd Ratthmanne der Stadt Freystadt in Ober Schlesien, beckhennen vnd thuen khundt hiermitt

1) oben erwähnter.

offentlich vor jedermenniglich, das wier obgesetzten lauts Brieff der durchlauchtigen, hochgebornen Fuerstin vnd Frawen, Frawen Sidoniae Kattharinae, geborner Hertzogin zue Sachßen, Engern vndt Westphalen, auch jn Schlesien zue Teschen vndt Großen Glogau, Hertzogin v. Wiettib. Auffm Papier geschrieben vnd an schriefft, Siegel vnd Papier gantz tuechtig vnd vnversehrt in vnsern henden gehabt, gesehen vndt gelesen, denselben auf biett vnd begehren der Ehrenvesten, namhafften vnd wolweisen hern Primatarß1), Puergmeister vndt Ratthmanne der Stadt Teschen in dieß vnser transsumpt verfaßet, vnd derselben mitt dem Original gegen einander gehaltten, vleißigk Collationirt vndt beydes gleichen jnhalts befunden. Dieß zue vrkhundt vnd mehrer sicherheitt haben wier obbenandten Buergermeister vndt Ratthsverwandten der Stadt Freystadt zue diesem transsumpt vnser der gemeiner Stadtinsiegel aufdruckhen laßen. Geben Freystadt den achzehenden tagh januarij jm Tausendt Sechs hundert vndt achzehenden jahre.

L. S.

Daß dieße abschriefften mit ihren Authenticis fleißig collationiret und von wort zu wort übereinstimmen, Attestiren solches unter unserm Stadt Insiegel undt gewöhnlicher unterschriefft. Actum et Collatum in Curia Skotzowiensi) die 2. Xbris A. 1707.

L. S.

1) Primatur, der erste Bürgermeister.
2) Skotschau.

Jahrbuch des Protestantismus 1901, H. I u. II.

2

II.

Caspar Hirsch und seine Familienaufzeichnungen.

Von FERD. MENČÍK, Custos an der k, k. Hofbibliothek zu Wien.

Schon einmal haben wir1) auf die Aufzeichnungen aufmerksam gemacht, welche man hie und da in alten Kalenderausgaben vorfindet und welche sowohl für einzelne Biographien als auch für die allgemeine Geschichte von grosser Bedeutung sind. Zu den ver breitetsten Kalendern gehörte das Werk des Wittenberger Professors Paul Eber), Calendarium historicum, welches seit 1550 in einer Reihe von Auflagen erschien und auch in fremden Literaturen Nachahmer gefunden hat. Es verdankte seine Beliebtheit dem Inhalt und der Einrichtung. Man findet nämlich zu jedem Tage des Jahres ein oder mehrere auf denselben fallende Ereignisse verzeichnet, Begebenheiten aus dem alten und neuen Testamente sowie auch wichtige geschichtliche Daten, wobei auch Rücksicht genommen wurde auf die deutsche Reformation. Ausserdem wurde durch leer gelassene Blattseiten oder gar eingefügte Blätter dafür gesorgt, dass der Besitzer des Kalenders die ihm wichtig erscheinenden Begebenheiten seiner Familie oder seiner Umgebung eintragen könne. Paul Eber selbst drückte den Wunsch aus, dass jeder Besitzer sein und seiner Hausgenossen Geburtsdaten und was sonst noch Bedeutung für die Familie erlangt habe, einzeichnen möge, was auch thatsächlich, wie die Menge von solchen Exemplaren mit Einzeichnungen bezeugt, befolgt wurde.

Der Werth solcher Kalender hängt wohl wesentlich von der Person des Besitzers und von dem Inhalte der schriftlichen Eintragungen ab. Aber auch dann, wenn diese Aufzeichnungen sich nur auf blosse meteorologische Beobachtungen oder andere weniger hervorragende Begebenheiten beziehen, kann der Historiker nicht

1) Sitzungsberichte der k. böhm. Gesellschaft der Wissenschaften, Prag 1885,

S. 67. (Kalendářní zprávy o některých moravských bratrech.)

2) Real Encyclopädie für protest. Theol. 3. Aufl., 5, 118-121.

achselzuckend an ihnen vorübergehen, weil sie manchmal als Fundgrube für die Localgeschichte dienen können.

Unter vielen Exemplaren dieses Kalenders, welche die Hofbibliothek in Wien besitzt, ist die Ausgabe vom Jahre 1559 (Wittenberg in officina haeredum Georgii Rhann) hervorzuheben, welche die Signatur 49, M. 13 trägt. Es war einst im Besitze des bekannten steierischen Landschaftssecretärs Caspar Hirsch, der in dasselbe verschiedene auf sein Leben und auf die Schicksale seiner Familie Bezügliches eingetragen hat.

Dieses Exemplar ist im Ganzen wohl erhalten. Der schöne Schweinslederband, an dem jetzt die metallenen Schliessen fehlen, zeigt voran und rückwärts schöne Lederpressung im deutschen Renaissancestile; das reich ornamentirte Mittelfeld, über welchem auf dem Vorderdeckel die Buchstaben S. H. V.1), und unter welchen die Jahreszahl 1559 zu lesen ist, umgibt rechts eine Bordüre, in welcher die vier Brustbilder der Prudentia mit dem Spiegel und Inschrift 1553, der Justitia mit dem Schwerte und der Lucretia mit den Buchstaben B. und P. links und rechts vom Kopfe in unregelmässiger Abfolge wiederkehren. Das Buch gehörte ursprünglich dem Stefan Hirsch, einem Bruder des Caspar, wie aus dem Vermerk zum 2. December hervorgeht. Stefan Hirsch bekam wahrscheinlich diesen Kalender von Johann Mathesius) zum Geschenke. Denn Mathesius hat auf das jetzt auf dem vorderen Deckel geklebte Blatt eine Widmung geschrieben, die das Wortspiel Cervus Hirsch enthält. Diese lautet:

Συν Θεῷ.
Ps. XLII.

Quemadmodum desiderat Cervus ad fontes aquarum, ita clamat anima mea ad te filium Dei. Sacra scriptura mea modo proponit piis in exemplum ardens desiderium cervi inflammati, sed et ipsum. Filium Dei vocat cervum matutinum Ps. XXII, qui in aurora mundi ad judicium extraxit serpentem et pede et ore infantium contrivit ipsius caput et regnum.

Proinde cognomen Tuum, optime adolescens, Te submoneat in dies cervi in aurora, i. e. Domini nostri Jesu Christi a canibus

1) Stephanus Hirsch Vindobonensis.

2) Ueber einen Christoph Hirsch, einen Vorgänger von Mathesius, als Rector der Lateinschule in Joachimsthal, s. Loesche, Mathesius 1, 80.

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