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um dessen schleunigste Vorlegung bei der Landschaft er Caspar Hirsch in einem Briefe bat 1).

Damals hatte bereits das Werk der Gegenreformation in Steiermark begonnen, welches Caspar Hirsch als eines der ersten Opfer in ihren Wirbel ziehen sollte. Am 23. April 1582 erging an Bürgermeister, Richter und Rath der Stadt Graz der Befehl, des Stifts der Landleuten und ihres Religionsexercitiums müssig zu gehen und solches auch bei der Bürgerschaft gänzlich abzustellen). Am 25. Mai wurden die Kanzlei- und Kammerbediensteten vorgeladen; auch ihnen wurde verkündet, sie hätten mit Weib, Kind und Gesind, sich der Stiftskirche zu enthalten. Eben in diesem Jahre tagte ein Reichstag zu Augsburg, zu dem sich der Türkennoth wegen aus Innerösterreich eine, Reichshilfsgesandtschaft begab, der eine Religionsgesandtschaft auf dem Fuss folgen sollte. Hirsch befand sich bei der ersten Gesandtschaft. Am 21. Juni reiste er nach Augsburg, wo er bis zum 25. August verblieb. Um der zweiten Gesandtschaft die Wege zu ebnen, entfaltete er eine rührige Thätigkeit. Er verkehrte in Augsburg mit den Theologen der protestantischen Fürsten und erhielt von ihnen die besten Zusicherungen. Jetzt schrieb er am 25. Juli nach Graz wäre die rechte Zeit, eine Intervention in dem Religionsstreite mit dem Landesfürsten zu erlangen. Er beklagte daher die Saumseligkeit, an der die Kärntner Schuld trügen, die ihr Heil vielmehr von der Einberufung eines Generallandtages erwarteten. Er bezeichnete diese Zögerung als eine Schande und einen vor Gott ganz unverantwortlichen Unfleiss. Er that dies um so mehr, als ihm gerade damals durch einen der Mitgesandten, Ferdinand von Hoffmann, die,Capita des ebenfalls in Augsburg weilenden päpstlichen Nuntius Malaspina in die Hände fielen, welche das Geheimniss der Münchener Conferenzen vom Jahre 1579 zum ersten Mal in weitere Kreise trugen und die er unter Anwendung der grössten Vorsicht nach Graz einsandte 3).

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Caspar Hirsch hatte bereits Augsburg verlassen, als die Religionsgesandten, die sich unterwegs zu Mitterdorf einen abschlägigen Bescheid bei dem Erzherzog geholt hatten, daselbst anlangten. Aber

1) Seuffart, Frischlin's Beziehungen zu Graz. (Euphorion V, 1897), 263. *) Fontes rerum Austriacarum, Abth. II, Bd. 50, S. 296. Loserth, Reforma. tion 375.

3) Fontes r. Aust. 1. c. p. 323. Loserth 386.

auch hier erhielten sie eine ungenügende Antwort des Kaisers, und während die Verwendung einzelner Reichsfürsten sich als ohnmächtig erwies, nahm die Gegenreformation ungestörten Fortgang. In Graz wurden Bürgermeister, Stadtrichter und Stadtschreiber, da sie sich dem Aprildecret nicht fügen wollten, vorübergehend verhaftet und endlich (19. October) der gesammte Stadtrath ausgewiesen 1).

Es war der Regierung in Graz nicht entgangen, dass der Landschaftssecretär bei den Verhandlungen mit den Reichsfürsten A. C. überall die Hände im Spiele hatte. Demnach war ihr Caspar Hirsch eine bestgehasste Persönlichkeit und man wartete nur auf eine passende Gelegenheit, sich seiner zu entledigen.

Da die schriftlichen Vorstellungen der Reichsfürsten zu Gunsten ihrer Glaubensverwandten in Innerösterreich erfolglos geblieben waren, bereiteten diese eine neue Sendung ins Reich vor, um eine förmliche Intervention an dem Grazer Hof seitens der protestantischen Fürsten zu veranlassen. Bevor sie jedoch diesen Schritt unternahmen, wollten sie es nicht an einem letzten Versuch bei der eigenen Regierung fehlen lassen. Dazu war Hirsch bereit, und er überreichte am 11. Jänner 1583 dem Vicekanzler Dr. Wolfgang Schranz eine Eingabe, welche die religiösen Beschwerden betraf. Schranz war einst an der Wiener Universität Studiengenosse Caspar Hirsch's gewesen, seither aber hatten sich ihre Wege getrennt; Hirsch hatte sein Leben der Sache der protestantischen Stände gewidmet, Schranz dagegen sich in den Dienst des Landesfürsten und der Gegenreformation. gestellt. Wie dies öfters geschieht, verwandelte sich die politische Gegnerschaft zuletzt in eine persönliche Feindschaft, die eben aus diesem Anlasse in einer den Vicekanzler wenig ehrenden Weise zum Ausbruche kam.

Auf eine erste Urgenz in jener Sache hatte Schranz den Secretär zur Geduld gemahnt; er möge in acht Tagen wieder kommen. Als dann nach zehn Tagen Hirsch am 23. Jänner sich wieder einfand, entschuldigte der Vicekanzler sich und die anderen Herren geheimen Räthe, dass sie trotz alles Fleisses bei dem Erzherzog nichts zu erreichen vermocht hätten. Er fügte hinzu, dass sie Bedenken trügen, es nochmals zu versuchen, und dass sie demnach ihm keinen tröstlichen Bescheid zu geben vermöchten, denn der Erzherzog hätte erklärt, dass sy ehe nit mehr Herr und 1) Loserth 399.

Landtfürst sein wöllen, als dass sy vermelter Burgerschaft in Religionssachen einen Beschaid geben wöllen. Diese Aeusserung versetzte Hirsch in eine grosse Bestürzung. Wie er selbst sagt, ging ihm, auf solche hievor unerhörte und erschröckliche Rede das Herz über. Wenns Gott nuer in die Leng zusicht und leidet, rief er seufzend aus. Schranz bemerkte hierauf, die Räthe wollten die Sache in erneuerte Berathung ziehen, worauf Hirsch erwiderte, die Landschaft wünsche nur deshalb einen raschen Bescheid, um in dem, was sie weiter zu thun gedenke, nicht aufgehalten zu werden.,Ach, lieber Gott, fügte er hinzu, ist doch die Fürstliche Durchlaucht, als sie denen Landschaften die Religion vor der Zeit gelassen, jahrzeit Herr und Landfürst bliben und in allen Ehren gehalten. und geliebt worden, und das sei auch billich, dass es noch weiter beschehe, und also Ihr Fürstliche Durchlaucht Herr und Landfürst bleibe, allein dass denen auch das widerfahre und gehalten werde, was ihnen zuegesagt seie. Da fuhr Schranz auf: Er möge das dem Erzherzog unter Auge sagen, dass dem also sei.«,Herr," erwiederte Hirsch, ich habe mit meinen Augen gelesen.* Schranz darauf: Wenn er den Erzherzog dessen zeihe, rede er nicht die Wahrheit, wobei er die Hand hob, als wollte er Hirsch an der Kehle fassen. Ich, erzählt dieser weiter, hab ihm stark in das Angesicht und auf die Hände gesehen und gesagt: Ich, Herr, hab's oft mit meinen Augen in Handlungen selbst gelesen. Darauf wies ihm Schranz die Thür und verliess selbst eilends die Stube1).

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Dieser Scene folgte auch ein tragisches Nachspiel. Obgleich, wie Hirsch betont, das ganze Gespräch ,inter privatos parietes et nemine audiente stattgefunden hatte und für die Beurtheilung der Aeusserungen Hirsch's die Aufregung, in der sie gethan waren, in Rechnung zu setzen war, brachte es Schranz über sich, den einstigen Studiengenossen, der auch dem Lande in seiner Stellung manchen erspriesslichen Dienst geleistet hatte, zu denunciren. Schon am folgenden Tage um 9 Uhr Morgens kam ein Kanzleischreiber mit dem Auftrage an Hirsch, sogleich vor den geheimen Räthen zu erscheinen, da sie ihm in der Fürstlichen Durchlaucht Namen etwas vorzuhalten hätten. Hirsch machte jedoch von diesem Auftrage den Verordneten Anzeige, worauf diese den Schreiber vor sich beschieden und durch ihn den geheimen Räthen, einen guten Tag und ihre

1) Hirsch eigene Erzählung in Fontes rer. Austr., Abth. II, Bd. 50, 403, 410.

willigen Dienste entboten mit dem Beifügen: hätten die Herren mit E. E. L. Secretari etwas zu thun, so möchten sie es an die Verordneten gelangen lassen. Sie blieben dabei auch, als bald darauf ein zweiter Diener mit dem gleichen Auftrage an Hirsch. kam, umsomehr stehen, als sie, wie es scheint, in den Inhalt der Botschaft Zweifel setzten. Nota, steht am Rande der betreffenden Aufzeichnung: die Fürstliche Durchlaucht ist weder gestern noch heute nit zu Grätz gewesen. Die Herren Verordneten hätten, so beschied man den zweiten Boten, gemessenen Befehl, was E. E. L. Diener betreffe; die geheimen Räthe würden, was sie weiter Hirsch. vorzubringen hätten, wohl schriftlich zu bringen wissen ').

Am 27. Jänner wurde Hirsch ein landesfürstliches Decret zugestellt, dass er sich am 28. Jänner um 7 Uhr Morgens vor die geheimen Räthe in die Hofkanzlei zu verfügen habe. Hirsch leistete auch diesmal der Aufforderung nicht Folge und berief sich darauf, dass seine Instanz die Landschaft sei, an die man sich wenden müsse 2). Auch legten sich die Verordneten für ihn in's Mittel und Wolf von Stubenberg stellte seine guten Dienste in Aussicht. Aber am 9. Februar musste er doch dem Profossen ins Schlossgefängniss folgen. Hier erhielt er am 11. Februar den Befehl, seine Aussage zu rechtfertigen).

Hirsch kam diesem Auftrage noch am nämlichen Tage nach. Er gab die Sache selbst zu, leugnete aber jede böse Absicht. Er bat den Erzherzog um Verzeihung, sich seiner treuen Dienste zu erinnern, ihm die Strafe zu erlassen, ihm die Rückkehr zu seiner betrübten Hausfrau,,welche einen einigen meinen) von 13 Wochen an der Brust hat, zu gestatten und ihm hinfüran ein gnädiger Herr und Landesfürst zu sein').

Am 14. Februar erfolgte die Entscheidung. Von einer Verzeihung war unter den obwaltenden Verhältnissen keine Rede Vielmehr heisst es in dem Decrete ausdrücklich, dass Hirsch zwar mit umschweifigen Worten zu verblümblen und zu beschönigen vermeint, aber dennoch in der Substanz nicht widersprochen habe, dass auch

1) 1. c. 406.

2) 1. c. 406-407

3) 1. c. 407.

4) Theodosius Samuel,

5) 1. c. 410.

das Factum an sich so beschaffen sei, dass es von Rechtswegen keines Beweises bedürfe, dass also Ihre Fürstliche Durchlaucht Ursache genug haben, den schärferen Weg zu gehen und darüber rechtlich erkennen und das, was erkannt werde, gegen Hirsch Anderen zu einem Exempel stracks exequiren zu lassen, dass er aber, da jener schliesslich eingelenkt und um Gnade gebeten habe, aus angeborener Milde und Güte ihn blos für immer des Landes verweise, doch so, dass aus Rücksicht für die Landschaft derselbe noch auf dem Landtage, der eben damals anberaumt war, verbleiben, aber sich während desselben nicht bei Hofe zeigen dürfe. Zugleich wurde Hirsch aus der Haft entlassen 1).

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Der steierische Landtag, welcher am 18. Februar zusammentrat, schien die Sache seines Secretärs zur eigenen machen zu wollen. Er bezeichnete den Process gegen denselben als wohlhergebrachten Hoheiten und guten Gewohnheiten zuwider, wonach ein jeder bei seiner ersten und ordentlichen Instanz gelassen werden solle. Es sei ein den Ständen selbst zugefügter Schimpf, dass E. E. L, nicht geringerer, sondern geheimster Diener unverhört, unüberwunden, hintangesetzt denen er ordentlich unterworfen, ad carcerem condemnirt, des Hoffs verboten und eilends gar des Landes verwiesen werden solle. Die Stände wiesen auf die Verlegenheit hin, in die sie durch diesen Zwischenfall auch sonst versetzt würden. In Hinblick auf die Hirsch widerfahrene Behandlung werden die Kanzleipersonen, die schon jetzt den Verordneten eine ausführliche Supplik übergeben hätten, in ihren Diensten nicht zu erhalten, andere nicht zum Eintritt zu bewegen sein. Auch werde man ohne den geschäftskundigen Secretär, dessen Dienstjahre noch nicht abgelaufen seien, überhaupt kaum an die Verhandlungen des Landtages schreiten können, denn ein Anderer werde sich erst langsam in die Geschäfte einarbeiten, Hirsch aber nach der wider ihm erflossenen Entscheidung kaum zur Theilnahme an den Geschäften zu vermögen sein oder doch seine Vocation in einer Stimmung,exerciren, die seiner Lage entspreche ). Daher baten sie den Erzherzog, dass gegen ihren Secretär ergangene Decret zurückzunehmen. Bezeichnend ist es, dass sich auch Mitglieder des Prälatenstandes nicht nur überhaupt an dieser Berathung betheiligten, sondern in der Hirsch betreffenden Angelegenheit

1) 1. c. 417.

2) 1. c. 430.

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