صور الصفحة
PDF
النشر الإلكتروني
[ocr errors]

>

herum, mit dem Iglauer Bürger Hans Fried', der auf Predigerschau ausgewesen war, von Wien nach Iglau gekommen, hielt sich dort längere Zeit auf und predigte einige Male. Hier kam ihm, wie er den Iglauern sagte, von seinem,gnädigen Herrn in Wien, wo er Pfarrer und Prädicant der armen blatrigen Leute bei St. Marx' war, nachdem er seine Studien in Oesterreich beendet und vom Bischof von Wiener-Neustadt zum Priester geweiht worden war, ein Schreiben zu, dass er unverzüglich wieder nach Wien zu ihnen zurückkehre. Als er dahin abreisen wollte, habe der Aelteste Hans Göschl sammt dem Bürgermeister von ihm begehrt, er möge vorher noch beim heiligen Kreuz im Kloster der Dominicaner eine Predigt halten, welche er auch vollbracht habe, und dafür bei seinem Weggehen von Göschl im Beisein des Stadtrichters Walter Mehesak 2 Thaler erhalten, die er mit Dank annahm, wobei ihn beide baten, sofern er willens wäre, sich anders hinzuwenden in Dienst und nicht willens wäre, bei seinem Herrn zu Wien zu verbleiben, solle er sich wieder nach Iglau begeben, sie wollten ihn auf einer ihrer Herrschaften mit einer Pfarre versehen. Schildt erklärte sich damit einverstanden, gab ihnen die Hand darauf und reiste ab. Als er nach Wien zu seinem Herrn kam", habe ihm die geistliche Obrigkeit etwelche Artikel auflegen wo'len, welche ihn in seinem Gewissen beschwerten und zu welchen er sich „auf Anrathen seiner Herren nicht habe bequemen wollen. Seine Herren hätten ihn gleichwohl an , anderen Orten mit Dienst versehen wollen. Er aber habe der Iglauer Begehren, wie sein Versprechen vorgebracht und von seinen Herren die Kundschaft seines Wohlverhaltens begehrt, welches ihm auch unter Stadtsiegel 1) mit der vorbit an den Rath zur Beförderung ertheilt worden.

>

Schildt kam nach Iglau, erinnerte den Rath an sein Versprechen und überreichte dem Bürgermeister Jacob Knedel den Empfehlungsbrief. Darauf sei ihm nur eine, Vertröstung geschehen, dass man ihn mit einer Pfarre versehen wolle; augenblicklich sei ausser Wolframs keine vacant. Sofern er diese annehmen wollte, würde man ihn mittlerzeit mit einer anderen versehen. Schildt erbat sich acht Tage Bedenkzeit, worauf er durch den Bürgermeister antworten liess, dass er die Pfarre Wolframs bei Iglau unter der

>

1) Zeugniss des Bürgermeisters und Rathes der Stadt Wien ddo. 23. Juli 1555 M. S. im mähr. L.-A.

--

Bedingung annehmen wolle, dass er, zwischen hie und Georgi mit einer besseren Pfarre und einem freien Tisch und Kämmerlein versehen werde. In diesem Sinne wurde ihm von Knedel's Nachfolger Peter Hammerstein eine Zusage gemacht, denn, der Bürgermeister habe Befehl, einem Pfarrer auf den Stadtgütern die Condition aufzusagen. Den Tisch bekam Schildt,in der Pfarre, das Zimmer bei Hans Kauer. Nun habe er seine Stelle bisher,treulich und fleißig, soviel menschlich und möglich ist, versorgt und möchte nun endlich, auf milde Vertröstung und Verheissung wissen, welche andere gelegene, bessere Pfarre er erhalten werde. — Zugleich erkundigt er sich auch in Znaim, ob er nicht eine Stelle erhalten könnte, wie aus folgender Urkunde zu ersehen ist, die wir im Wortlaute anschliessen 1): Dem Ehrwürdigen Herrn Georg Schiltt, Göthlichs Worths predige und itzundt zue Iglaw unserm sonder göstigen etc.

Unsernn freunthlichen Gruß und alles gutts bevor. Erwürdiger besonder gonstiger lieber Herr Georg, euer paide ahnn unnß gethane Schreyben haben wir inhalts vörnomenn, gebenn dorauff Ewer Erwirden zu vornehmenn, das der Weingarten geschnitten, die Stecken darinnen gezogen, aber wegen der schnellen Dürr und Verhertung des Erdreichs, so verschiner Zeit entstanden und bisher gewähret hat, nicht gehauen worden. Dieweil dann Euer Erwirden nun zum andernmal so freundliches Begehren thut wir wollten auf derselben Erstattung solchen Weingarten von gemeiner Stadt Geld und Fürstrecken hauen lassen, haben sich beide Räthe um Vermerkung günstiger Befürderung willen entschlossen und bewilligt, mit dem allerfürderlichsten, als Gott der allmächtige einem gädigen Regen geben und möglich sein wird, Euer Erwirden fleissigem Vollziehung zu thuen und ausrichten lassen, ungezweifelter Zuversicht werdet diejenigen Unkosten, so wir auf die Arbeit wenden, Eurem Selbsterbieten nach uns unverzüglich denklichen erlegen, und nachdem auch der Herr Decanus sich teglichen rüstet, wie wir berichtet, von der Pfarr abzuziehen, Euch an sein stadt mit dem ehesten verfüegen; das seindt wir iderzeit insondere gönste zu pedenckenn erpittig, gewarttendt, Euer gesunde und glücksehlige zukonfft Hiemit die Gnade Gottes mit uns allen. Amen.

1) Znaimer Stadtarchiv. Copiarbuch, S. 531.

Dat. 17. April 1556.

Schildt erhielt die gewünschte Stelle als pastor primarius an der St. Michaelskirche, deren Collatur seit 1551 dem Znaimer Stadtrathe durch die Aebtissin des St. Claraklosters, die aus Mangel an Mitteln ihren Verpflichtungen gegen das Gotteshaus nicht mehr nachzukommen vermochte, übertragen worden war, noch in demselben Jahre 1556. Doch scheint er bis zum Jahre 1579 eine vermittelnde Stellung in dogmatischer Beziehung eingenommen und bisweilen auch bei St. Niclas gepredigt und Beichte gehört zu haben, so dass er noch 1565 beschuldigt werden konnte, einem so bewussten Katholiken, wie es der leichtlebige Rathsherr Georg Erl gewesen, der 1580 als einziger mit Bartholomäus Funk die Frohnleichnamsprocession,zierte, das,Sacrament verweigert zu haben und ein ziemlich enges Verhältnis zwischen ihm und dem Brucker Abte, der ihm wegen seiner hohen Redebegabung freundliche Gesinnung entgegenbrachte, möglich war. In dem erwähnten Jahre wurde dem bisherigen Freunde durch eine freimuthige Predigt Schildt's,häretische Gesinnung unwiderleglich offenbar und es entbrannte der heftige Kampf zwischen ihm und dem streitbarsten Abte des Brucker Prämonstratenserstiftes, Sebastian Freytag von Cziepiroh). Leider fliessen die Quellen) für seine Biographie bis zu diesem Jahre recht spärlich und beschränken sich fast nur auf einige Notizen in den Znaimer Gerichtsbüchern und dem Verhörstagsprotokoll, welch' letzteres im mährischen Landesarchive aufbewahrt wird. Aus demselben fügen wir folgende Stelle wörtlich an 3):

Verhörstag, gehalten den 2. Januar 1565.

Actor: Herr Jörg Schielt, Pfarrherr St. Michaelis, klagt zum Herrn Jörg Erlen, nachdem er heint 8. Tag vorschienen als ein erpettener beim Simandl pecken in der aderlas gesessen, Herrn Erlen bei abentszeit auch hinkommen, sei man zu reden geworden. wegen desselben tages Evangelio, hat er der Kläger gesprochen: meine Herrn haben heint die Ross hintern Wagen gespannt, haben.

1) Vgl. W. Schram, Zeitschrift des Vereines für die Geschichte Mährens und Schlesiens, III. Jahrg., 3. Heft.

2) Das Tagebuch, das Schildt, wie aus einer Urkunde im m. L.-A. zweifellos erhellt, geführt hat, ist trotz der grössten aufgewandten Mühe nirgends mehr zu entdecken.

3) Fol. 31.

ehe aufs rathaus lassen leuten, als ich zur predigt. Entkaigen Herr Erle gefragt, wie da, was Redt ihr von meinen Herrn, das stehet mir nicht, zu leiden, dass ihr von meinen Herrn so spöttlich Redt. Der clager gesagt: ich hoffe, dass ich nichts ungebürliches von meinen Herrn geredt hab, doch mögt ihrs anzeigen, ich wills verantwortten. Herrn Erle gefragt, ob er sein anzeiger, scherg oder dergleichen sei. Du loses pfäffell, du schelm, du holehipp, es ist nach war, wie man sagt, wann einer mit Henkern, Schergen, Pfaffen und Mönchen was anfecht, gehts selten wohl aus, sei aufgestanden und zur Stubenthür gegangen, heimlicherweise hinttrucks mit einer plossen Dissäkenn1) auf ihn gelauffen, haimischerweis au ihn gehauen, und wann er nicht an einen allmer) antroffen, daran ein Leisten abgehauen, hätte er ihn vom Leben zum Tode pracht. Bitt ein E. Rath als seine Obrigkeit solches zu erkennen, ihn zu schüzen und zu handthaben.

Reus: Herr Jörg Eerlen peut sein Unschuld, zeigt an, er sei gleich sowoll zur aderlass geladen geworden als der clager; nachdem ihn Herr pfarrherr angesprochen mit klaren Wortten, meine Herren haben heint das hintterst zu forderst gespannt, er geanthwurt Ich hoffe, meine Herren haben die pilligkeit heint gehandelt, neben altten Stadtbrauch Geschworenen gesetzt; auch wüsste er nicht, dass er den clager mit etwas geerletzt, noch geschadet hab. Referirt sich auf diejenigen, so dabei gewesen.

Da von den Zeugen, die genau verhört worden, der Thatbestand bestätigt wurde und dem Erl nachgewiesen werden konnte, dass er uneingeladen,fast um Mitternacht zu ihm hineinkommen und von einem der Gäste,,Matthes Piehler sowohl abpleutt und gesagt, das ist kein ehrlich Stück von dir, es ist ein Schelmenstück, worauf er davongegangen sei, so wurde er,bis auf weiteren bescheidt in den Thurm geschafft und dem Herrn Pfarrherrn soll künftig alle Billigkeit erfolgen und verholffen werden. Derselbe Erl, ein strenger Römischer, welchen Freitag von Cziepiroh, wegen seines katholischen Glaubens, auch anderer gegen der Kirchen S. Nicolai und Stifft Bruck Aufrichtigkeit zum Kirchenvater erwählet 2), wurde am 30. December 1587 vom Rathe wegen Unzucht

1) Messer. 2) Kuchenkasten.

2) M. L. A. Brucker Copiar Nr. VII an Dietrichstein ddo. 17. August 1579, fol. 225.

[ocr errors]

seines Amtes entsetzt, nachdem er dasselbe durch 25 Jahre verwaltet hatte. Man thue dies, so begründete es der Stadtrath, da man sich, untüchtiger, bemacligter Personen enthalten müsse und zwar, trotzdem man das Recht gehabt hätte, nach ihm zu senden und ihm wegen seines unmoralischen Lebenswandels vor versammeltem Rathe Vorhaltung zu machen schriftlich. Der Gemassregelte protestirte dagegen persönlich, gab zwar seinen unsittlichen Lebenswandel zu, meinte aber, nicht deshalb sei er seiner Stelle, die er uneigennützig so lange zu aller Zufriedenheit versehen habe, so dass er,oft in höchsten Nöthen in Legation zu Ihrer Mai. vorschickt worden, entsetzt worden, sondern schon seit 12 Jahren merke er, wie er bei einem Rath wegen seines catholischen Glaubens verhasst sei. Sobald es seine Gesundheit erlaube, werde er sein Recht beim Kaiser suchen. Er wünsche einen guten Tag. Hierauf entfernte er sich aus der Rathsstube 1).

[ocr errors]

Dem Rathe zu Ehren muss gesagt werden, dass es gewiss nicht der Katholicismus des Erl) war, der ihn seine Rathsstelle kostete. Denn wie aus den Urkunden zu ersehen ist, befleissigte sich die Stadtbehörde allezeit ohne Rücksicht auf die Confession der höchsten Unparteilichkeit. Selbst der allbeliebte und hochverehrte Pastor primarius musste sich einen Verweis gefallen lassen, als er einmal mit seinem Schwager Christof Hechtell vor den Gerichtsschranken erschien und denselben der Ehrenbeleidigung anklagte, zu der es wegen einer Erbschaftsstreitigkeit gekommen war.‚Herr Georg solle auch lieber zur Einigkeit zwischen den Brüdern rathen und helfen und nicht zur Uneinigkeit.) Dass aber der moralisch anrüchige Lebenswandel hinreichte, um Erl unmöglich zu machen, das beweist die sonstige Strenge des Rathes gerade solchen Vergehen gegenüber. Eine Frau, die die Ehe gebrochen, wurde, trotzdem sie ihr Mann wieder annehmen wollte und trotz der warmen Fürsprache der vielvermögenden Geistlichen Georg Schildt's von St. Michael und Martin Gieringer's von St. Nicolai erbarmungslos

1) M. L.-A. Verhörstagsprotokoll fol. 199.

2) Gelegentlich empfiehlt ihn der Abt als zuverlässigsten und competentesten Berichterstatter uber die traurigen Verhältnisse des Katholicismus in Znaim für den Kaiser.

*) Verhörstagsprotokoll zum 6. Juli 1568.

« السابقةمتابعة »