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aus der Stadt gewiesen und musste mit ihrer jammernden Petition bis an den Kaiser gehen. 1)

Aus den ruhigen Verhältnissen wurde Georg Schildt herausgerissen, als der mit dem Stadtrathe auf freundlichem Fusse stehende Methud Hruza durch den schon erwähnten Freitag von Cziepiroh *) abgelöst wurde, der nach einem vielbewegten, schlachtendurchtobten Leben als Abt von Klosterbruck für den römischen Himmel zu streiten begann. An Allem, was in der Stadt der römischen Kirche zuwider geschah, musste nach des Abtes Berichten Georg Schildt wohl oder übel die Schuld tragen. Wenn die Einwohner von Znaim, zumal die, Amtspersonen, sich nicht mehr am Gottesdienste in der St, Niclaskirche betheiligten, sondern alle den evangelischen in der St. Michaelskirche besuchten Georg Schildt musste schuld daran sein, der verboten habe, dass einer von ihnen dorthin gehe und dem, der zuwiderhandeln oder gar sich an der Frohnleichnamsprocession zu betheiligen wage, die Excommunication und die Weigerung, ihn zur Taufpathenschaft zuzulassen oder seine Kinder zu taufen angedroht habe. Ueberhaupt sei er der Erste gewesen, der die neue Lehre in Znaim zu predigen begonnen habe. Wenn in der St. Michaelskirche nur deutsch gepredigt wurde, wenn die Znaimer ihre Kinder nicht mehr in die Nicolaischule, sondern in die evangelische Michaelsschule schickten, ihre Präceptoren sich aus der Zips und aus Breslau verschrieben, wenn sie sich angeblich von Laien nach calvinischem Ritus Beichte hören und communiciren liessen Schildt musste die Schuld dafür tragen, die um so verdammenswerther erscheine, als er selbst ein ordentlicher und geweihter Priester sei. Ja selbst für die Verspottung des römischen Glaubens durch öffentliche Umzüge, in denen der König, Nabochodonosor und der Teufel in der Gestalt von Heiligen und Mönchen auftraten, wurde dieser verhasste Ketzer verantwortlich gemacht ). Als gar die ganze Pfaffengasse längs der Thaya, die dem Abte unterthanen Dörfer Edelspitz, Pumlitz, Esseklee, Tesswitz, Oblas und Zuckerhandel an einem Tage dem Evangelium sich anschlossen, da kannte des streit

1) Verhörstagsprotokoll ddo. 26. Januar 1573. Margareta Gebhartin an den Kaiser.

2) Vgl. W. Schram, der Abt von Kloster-Bruck, Zeitschrift d. V. f. d. Gesch. Mährens und Schlesiens. 3. Jahrg. 3. Heft.

8) Br. Cop. VI im m. L.-A., fol. 243.

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baren Abtes Wuth keine Grenzen mehr. In empörten Worten beschuldigt er in einem Briefe an den apostolischen Nuntius') den Taugenichts Schildt des Verbrechens, durch seine Reden die Leute zu solcher Verletzung des schuldigen Gehorsams verführt zu haben, so dass sie seiner Befehle, zu Ostern zur Beichte zu gehen, spotteten und sogar es waren speciell die von Tesswitz kategorisch erklärten, sie wollten eher ihre Gründe verkaufen, als ihren Znaimer Georg und seine Sacramente und damit das Evangelium verlassen.

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Kein Wunder, dass Freitag alle Hebel in Bewegung setzte, um Schildt aus dem Wege zu schaffen, dass er sich in Petitionen an den Kaiser, jesuitischen Grundsätzen folgend, auch an die Kaiserin, den Erzherzog Ernst, dem er eine Predigt seines Gegners einschickte, den spanischen Gesandten, an alle namhaften Katholiken des kaiserlichen Hofes nicht genug thun konnte, um ein alter Kniff! die Staatsgefährlichkeit des Schildt in's gebührende Licht zu setzen, dass er, ihn zu schädigen, seinen Feinden Schutz angedeihen liess, überall hinhörte, um nur ja etwas Nachtheiliges über ihn zu erfahren und es mit pharisäischer Freude gegen ihn auszubeuten. Dem mit Schildt in Spannung lebenden Schulmeister von St. Michael, Peter Corvinus, gibt er, trotzdem er, ein Ketzer ist, die wärmsten Empfehlungen an einflussreiche Persönlichkeiten des kaiserlichen Hofes mit, um so meuchlerische Waffen gegen seinen Todfeind zu schmieden ), ja schliesslich begibt er sich in der Befürchtung, seine Briefe könnten beiseite gelegt oder zum Vortheile des Verklagten für eine spätere Zeit zur Beantwortung zurückgelegt werden, persönlich zur Audienz, um die Sache zu beschleunigen, mit einem Worte, er gab sich eine solche Mühe, dass es, wie man zu sagen pflegt, einen Stein hätte überreden können. Und seine rührenden Bemühungen schienen schliesslich von Erfolg gekrönt zu werden. Denn auf seine Jammerberichte hin wurde von dem sonst so schwankenden, zaudernden und hilflosen Rudolf II. eine Commission nach Znaim angeordnet, welche Schildt einem scharfen Verhör unterziehen sollte, besonders rücksichtlich dessen, ob er nach seinem Abfall von der, catholischen Religion sich der Augsburgischen Confession angeschlossen habe oder nicht. Der Abt ersuchte den Bischof

1) M. L.-A. Cop. VI fol. 7. Ad D. Horatium.

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2) M. L.-A. Cop. VII fol. 327, an Herrn von Pernstain.

Stanislaus Pawlowsky, der an der Spitze der kaiserlichen Commission stand, er möge bei ihm im Kloster Absteigquartier nehmen. Dieser that es und citirte Schild vor sich. Aber erst nach langwierigen Verhandlungen, während welchen sich Rath und Adel einmüthig für den Verklagten einsetzten und nachdem dem Bischofe die feierliche Zusage abgenöthigt worden war, dass Schildt keine Gefahr drohe, erschien dieser vor dem Bischof, wurde inquirirt und verhehlte seine evangelische Ueberzeugung nicht. Die Pfarrkinder liessen sich's nicht nehmen, draussen im strömenden Regen zu Hunderten ihres inniggeliebten Seelsorgers zu warten und holten ihn schliesslich in hellem Jubel nach Znaim heim'), nicht jedoch, ohne dass der Abt nach einer allerdings nicht sehr verlässlichen, an einer Stelle gar direct fälschenden Quelle) den Triumph erlebte, dass sein Todfeind in,voller List bat, er möge sein Fürsprecher, für ihn und seine Ausschreitungen beim Kaiser sein und es ihm durchsetzen, dass eine Supplication, die er an ihn abgehen lassen wollte, sicher angenommen würde. O, wie leicht hätte er sagen können fügt die erwähnte Quelle mit rednerischem Pathos hinzu -, weiche von mir, Satan, und versuche mich nicht, umgarne mich nicht listig, deine Sache ist keines Schutzes würdig! Was aber that der ehrwürdigste Abt? Ja, treulos sein, Gotteslästerungen gegen die katholische Kirche und den Papst ausstossen, sich Schmähungen gegen Mönche, Schimpfereien und Anschuldigungen gegen die könig liche Majestät erlauben fürwahr, ich würde, wenn ich die Autorität des so verehrungswürdigen Abtes nicht scheuen würde, das Leichtsinn nennen, dass er so rasch der hinterlistigen Supplication eines so verworfenen Mannes geglaubt hat. Der Berichterstatter vergisst in seinem Uebereifer, dass es dem schlauen Genossen der Gesellschaft Jesu vortheilhafter erscheinen musste, durch Milde und Nachgiebigkeit den geistvollen Mann, der mehr von seiner bewegten Vergangenheit wusste, als ihm lieb sein mochte, für sich zu gewinnen, als ihn zu reizen. Abgesehen davon, dass er durch seine Conversion dem ungeheuren Priestermangel in seinen Collaturen etwas Abhilfe geschafft hätte; denn ein solches Beispiel hätte gewiss in Znaim Nachahmer gefunden. 1) Sitzungsberichte der kaiserl. Akademie der Wissenschaften. Wien 1856. 18. Bd. S. 49 ff.

im m.

2) Bartholomaeus Stoeßel, Theca arcanorum, anno 1678, lat. M. S. Origir al

L-A.

Schildt erklärte die in der erwähnten Supplication des Abtes gegen ihn eingereichten Artikel) für nicht übereinstimmend mit seiner Lehre und legte sie dem gegenüber ausführlicher dar. Trotzdem erlangte der unermüdliche Verkläger der vielleicht jene Supplication gar nicht an ihre Adresse hatte gelangen lassen ein Ausweisungsdecret gegen Schildt, das er mit höchster Freude acceptirte. Er sah das, wie er an Herrn von Pernstein, dem er nächst Gott für seine Mithilfe dabei am meisten danken zu müssen glaubte, als den Anfang vom Ende der lutherischen Ketzerei in Znaim an). Doch hatte er zu früh gejubelt. Theilweise veranlasst durch einen feierlichen Protest der Znaimer, sistirte der wankelmüthige Kaiser ben Ausweisungsbefehl und Schildt fühlte sich so sicher in seiner Stadt, dass er sogar nicht lange hernach zu einer zweiten Ehe schritt. Darüber beschwert sich der Abt in beweglichen Worten: Der kezerische Praedicant Georg Schilt bei St. Michael in Znaim, ungeacht dass eure Mai. ihn abzuschaffen etlichemale ernstlich befohlen, noch niestet und Montag vor Bartholomei des abgelaufenen Jahres 1581 sich erst recht eingerichtet, nach Absterben seines vorigen Weibes in seinen hohen Alter zu einer Wittib ), welche zuvor zweimal seine Gevatterin worden, mit großer Sünden, Schande und Ärgernus geheiratet und also ein vermeinter geistlicher bigamus worden. Wann er dann ein sehr schäd licher Schwirmer und meiner catholischen Kirchen zu Znaim durch ihn viel abgebrochen, und inmaßen eure Mai, ich vor der Zeit weitläuftig berichtet, groß Ärgernus und Unrath zugefügt wird, so ist an euch nochmals mein unterthänigstes Bitten, eure Mai. geruhen 1) M. L.-A. Cop. VII fol. 240 ff.

2) M. LA. Cop. VII fol. 291. Panu z Pernsteyna.

3) Die Braut hiess Dorothea Kaczöder und lebte noch 1594. Sie brachte dem Schildt aus ihrer ersten Ehe mit Wolff Kaczöder einen Sohn Johann mit, der dem Stiefvater wenig Freude bereitete. Am 23 April 1588 wurde er auf der ältesten Herren und anderer Beruffenen aus dem Rath Befehl in den Thurm geschafft, dass er inner 2 Jahren seines patrimonii über 200 fl. vorzehret und seinen studiis übel fürgestanden und sich gegen einen E. Rath ungebürlich und hochmüthig erzeigt". Schon am 30. April wurde er auf seines „Stiefvaters vorbett der gefängnis bemüssigt und ist dem Johannes angezeigt, ein Rath willige nicht, dass er sich soll auf Kremerey geben, sondern soll seine studia continuiren und befohlen, er soll künftig die Rathsherrn in gebürlichen Ehren halten, seinen Hochmut legen und seine bose Zunge, indem er den Rath verachtet, sie könnten auch nicht viel lateinisch, zäumen." M. L.-A. Cer. S. Nr. 512, Verhörstagsprotokoll fol. 200.

Herrn Bischof zu Olmütz und andern vormals hierinnen deputierten Commissarien ernstlich zu befehlen, dass er von hier abgeschafft werde 1). Und an Trautson den älteren, Leonhard von Harrach und Adam von Dietrichstein schreibt er, dass sich um seinetwillen , fast kein Priester bei meiner catholischen Kirchen daselbsten will gebrauchen lassen und bittet alle diese Würdenträger am kaiserlichen Hofe, sie mögen den Kaiser erinnern und anhalten, dass er ihn ausweise, damit einmal das schädliche Unkraut möge vertilgt werden und soviel Mühe und Arbeit, auch von mir aufgewandte Zehrung und Kosten so gar nicht mögen verloren sein 2).

Aber diese und ähnliche Supplicationen nützten weder ihm etwas noch seinem Nachfolger Sebastian II. von Baden. Vielmehr hat dieser sich 1588 in einem langathmigen Memoriale zu beklagen, dass man trotz des,abgelegten Eides der Frohnleichnamsprocession so wenig wie früher das nöthige Entgegenkommen beweise,, denn als letzthin die Procession gehalten wurde, hat sich fast keiner gezeigt, sondern alle haben sich in ihre innersten Gemächer zurückgezogen und einige verkommene Menschen gemiethet, welche uns, als wir in die Stadt einzogen, mit Gelächter und Zischen empfiengen und mit allem möglichen Schimpf bedachten. Sie sind in ihrer Unverschämtheit schon soweit fortgeschritten, dass sie nicht mehr. davor erröthen, die Gesetze und Strafartikel, die sie selbst unterschrieben haben, zu verletzen und in der Hoffnung auf Straflosigkeit glauben, dass ihnen alles erlaubt sei. Ihr Versprechen einzuhalten weigern sie sich, die Autorität des Kaisers verachten sie nicht nur, sondern scheuen sich nicht, sie mit Worten zu verringern, indem sie sagen, in geistlichen Dingen habe er keine Macht über sie. Gewiss, wenn der Kaiser ihre zügellose Frechheit nicht schleunigst durch Gesetze eindämme, werden sie noch viel mehr, dem Staate und heiligen Imperium Gefahrliches aufführen. Auch hat er sich darüber zu beschweren, dass der,lutherische Haeretiker, der vorerwähnten Stadt Praedicant jährlich zweimal in der Kirche der Franziskaner, die durch frommer Leute Almosen gegründet worden sei, Gottesdienst halte, und endet mit dem frommen Wunsche, dass doch endlich einmal die von frommen Vorfahren zu christlichem Gottesdienst bestimmte Kirche, die von dem haeretischen Schmutz

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1) M. L-A. Cop. XI. an Rudolf II. ddo. 17. März 1582.

2) M. L.-A. Cop. V. ddo 17. März 1582.

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