صور الصفحة
PDF
النشر الإلكتروني

zunächst nur um das erstere, die Verhinderung des evangelischen Gottesdienstes zu thun. Eines können wir beruhigt sagen: bis zum Jahre 1586 wurde Niemandem in Oesterreich ob seiner evangelischen Gesinnung auch nur ein Haar gekrümmt.

[ocr errors]

Mit diesem Jahre ändert sich allerdings die Situation. Zu Beginn desselben wird den einzelnen Städten und Märkten das bereits erwähnte Edict vom 22. December 1585 intimirt. Wenn wir wollen, können wir es als das Reformationsedict bezeichnen. So sprach Klesl in seinem bald darauf an den Bürgermeister, Richter und Rath der Stadt Bruck gerichteten Decret, er hoffe, sie werden die publicirte kaiserliche Religionsreformation durchgeführt haben). Unmittelbar nach der Publication dieses Edictes erscheinen die landesfürstlichen Commissäre und fordern die Ausstellung eines Reverses. Nun wird es Ernst. Zunächst geht es über die Magistratspersonen. Wer sich nach mehrmaliger Ermahnung weigerte, die Reformation oder, geistliche Ordnung zu halten, wurde angewiesen, sein Besitzthum zu veräussern und innerhalb einer kurzen Frist das Land zu räumen. Obwohl man den Empfang des Altarsacramentes unter beiden Gestalten erlaubte, gab es doch einige, die den Revers verweigerten. An ihre Stellen wurden andere Personen gesetzt. Nachdem durch diese Exempel der Boden gut vorbereitet war, kam Klesl selbst mit den Commissären, hielt einige Predigten und nun wurde die gesammte Bürgerschaft aufgefordert, sich der Reformation unterzuordnen und eine darauf verfasste Erklärung abzugeben. Gegen die Widerspenstigen wurde mit Arrest und Landesverweisung eingeschritten. Der Stadtrath wurde verpflichtet, nur solche Bürger aufzunehmen, die dieser Reformation nachzukommen gelobten. Das ist im Wesentlichen der Vorgang, wie er sich in den einzelnen Städten und Märkten gleichförmig abspielt (1587 in Bruck a. d. L., 1588 in Tulln, 1592 in Laa etc.).

Also jetzt erst wird die Reformation, mit deren Leitung Klesl 1590 officiell betraut wurde, eingeleitet und durchgeführt. Nur in diese Zeit, von 1586 an, haben wir die eingangs erwähnte Resolution des Erzherzogs vom 27. Jänner 1579, aus der man das Reformationsedict vom Jahre 1578 abgeleitet hatte, zu setzen. Wir brauchen uns dieses durchaus nicht als ein in bestimmter Form ausgegangenes Generale vorzustellen; vielmehr dürfen wir es uns als eine Summe 1) Pröll, a. a. O., S. 76.

von in einzelnen Städten fallweise erlassenen, zum Theile mündlichen, an das Generale vom 22. December 1585 anknüpfenden Verordnungen und Massnahmen der herumziehenden Reformationscommissäre denken.

Noch eines Punktes müssen wir hier gedenken, weil er uns ebenfalls geeignet erscheint, den guten Glauben an Khevenhüller nach dieser oder jener Richtung hin zu zerstören. Er sagt nämlich, die Petition der Städte sei von den Adelsständen Nieder- und Oberösterreichs einbegleitet worden. Es könnte dies leicht ein Versehen sein. Als nämlich Khevenhüller die religiös-politische Bewegung in Oesterreich mit eigenen Augen betrachten konnte, am Ende des 1. und 2. Decenniums des 17. Jahrhunderts 1578 war er ja noch gar nicht geboren, da gehörte es allerdings zur Schablone, dass die drei weltlichen Stände der beiden Landschaften in allen Petitionen. zusammenstanden, ein festes corpus bildeten.

[ocr errors]

Nehmen wir aber an, er hätte aus seinen Vorlagen mit voller Sicherheit auf die Intercession der vereinten Adelsstände aus der Resolution selbst können wir das nicht ersehen, so wenig es eine ausgemachte Sache erscheint, dass die Bittschrift von allen Städten und Märkten Niederösterreichs, nicht etwa nur von einer oder der anderen, gerade von der Ausweisung betroffenen Stadt ausging schliessen müssen, dann hätten wir für die Lösung der Frage, wann diese Resolution erlassen sein könnte, einen bestimmten Anhaltspunkt.

Wir wissen, dass nach der gewaltsamen Unterdrückung des Bauernaufstandes in Oberösterreich (1597) der kaiserliche Hof in Prag den längst gehegten Plan, auch dieses der Gegenreformation bisher ganz unzugängliche Land unter die Herrschaft der katholischen. Kirche zu beugen, mit Hochdruck verfolgte. Alle früheren Verfügungen waren an dem einmüthigen Widerstand der drei weltlichen Stände und der trotzigen Bauernschaft wirkungslos abgeprallt. Jetzt aber, wo diese zu Boden lag, der Regierung überdies Truppen zur Verfügung standen, konnte sie mit Erfolg einsetzen; und so kam die Durchführung des Reformationsedictes vom 12. August 1596 in's Rollen. Dieser Befehl war auch an die Niederösterreicher gerichtet; damit hatte der kaiserliche Hof um die zwei Landschaften, die bis dahin in Religionssachen ganz ihre eigenen Wege gewandelt waren, ein geistiges Band geschlungen und sie, ohne es zu wollen, einander näher gerückt.

Jahrbuch des Protestantismus 1902. H. I u. II.

2

Mit dem Jahre 1598 beginnt von Seite der oberösterreichischen Stände ein heftiger Sturmlauf gegen die gegenreformatorischen Massregeln. Städte und Adelige überschütteten förmlich den Prager Hof mit Petitionen und Beschwerden. Auch auf Niederösterreich wirkt dieser Kampfeifer zurück. Immer drohender zieht sich über den Häuptern beider Landschaften das Netz zusammen. Für die Regierung ist die Zeit der Vorbereitungen vorüber; nun soll endlich losgeschlagen werden. Gutachten auf Gutachten, eines länger als das andere, erfolgt, zwischen Wien, Linz und Prag herrscht ein eifriger Schriftenwechsel, emsig sammelt man Stoff, um die officielle. Kriegserklärung, die Aufhebung der Religionsconcession, schön motiviren zu können, auf die Erzherzog Matthias, von Bischof Klesl geleitet, mit aller Macht dringt.

In dieser Noth, in der gemeinsamen Gefahr schliessen sich die beiden Länder zusammen, frühestens 1603) Damals also konnten die niederösterreichischen Städte durch das Vorgehen der übrigen Stände, namentlich des vierten Standes in Oberösterreich ermuthigt, eine von den vereinten Adelsständen befürwortete Bittschrift dem Erzherzog in Wien überreicht haben, das wäre sehr gut denkbar, umsomehr, als den Städten von Ober- und Niederösterreich gerade im Jahre 1602, wie uns wenigstens Khevenhüller verbürgt), ein kaiserliches Patent verkündet wurde, das neuerdings auf's Schärfste den evangelischen Gottesdienst verbot und unter anderem untersagte, einen Bürger ohne Vorwissen des Statthalters bezw. Landeshauptmannes anzunehmen. Es würde dieser Befehl mit der in dem ,Reformationsedict vom Jahre 1578 angeordneten Bürgervor stellung zum Zwecke der Examination ganz gut stimmen. Auch sonst würde der Ton, der ganze Stil der erzherzoglichen Antwort den zahlreichen um diese Zeit verfassten Denkschriften und Resolutionen entsprechen. Ist also Khevenhüller's Nachricht, dass die Antwort des Erzherzogs auf die von den Adelsständen Ober- und Niederösterreichs befürwortete Bittschrift der Städte erfolgte, richtig, dann könnte sie nur in der Zeit von 1603-1608 — ihr Inhalt weist nämlich mit voller Bestimmtheit auf die Regierung und Landesherrlichkeit Kaiser Rudolf's hin, die eben mit dem Vertrage von Lieben (1608) aufhörte

ertheilt worden sein.

ertheilt worden sein. Aber auch da

1) Ritter, a. a. O., II, S. 172.
2) Annales, II, S. 2505 fg.

können wir füglich die drei letzten Jahre streichen, denn nach 1605 tritt die religiöse Frage in Folge der ungarischen Wirren und des keimenden Bruderzwistes im kaiserlichen Hause gänzlich zurück; Matthias hatte jetzt Höheres im Sinne, er strebte nach der Krone und hütete sich wohlweislich, die protestantischen Stände in die Arme seines Gegners zu treiben. So könnten wir also die Antwort des Erzherzogs, wenn sie überhaupt übergeben und nicht, wie so viele andere um diese Zeit verfasste Resolutionen, in der Kanzlei liegen blieb, beiläufig in das Jahr 1604 setzen. Wenn Erzherzog Ernst, der 1593 vom österreichischen Schauplatze abtrat und zwei Jahre später starb, als der Urheber angegeben wird, so würde das nicht dagegen sprechen. Ernst ist nirgends in der Resolution genannt; Khevenhüller wusste eben, dass er in dem Sturmjahre 1579 Statthalter in Oesterreich war, und konnte so, von der Fiction ausgehend, dass die erzherzogliche Antwort in diesem Jahre erfolgte, auf ihn verfallen sein.

Ob nun die von Khevenhüller mitgetheilte Resolution, an deren Echtheit und wortgetreuer Wiedergabe wir nicht zweifeln wollen, um 1590 oder um 16041) erfloss oder überhaupt nicht übergeben wurde, auf jeden Fall hat für den in die Zeitgeschichte eingeweihten die Annahme, dass die Adeligen Oberösterreichs im Jahre 1578 das gegen die Städte und Märkte ihres Nachbarlandes gerichtete Reformationsedict mit ihrer Fürsprache unterstützt hätten, etwas unendlich Kindliches an sich. Man muss nur die territoriale Abgeschlossenheit der einzelnen Landschaften, das Sonderbewusstsein der oberen Stände gegenüber dem vierten Stande kennen!

Die Adeligen nehmen sich desselben gemeiniglich erst dann an, wenn es ihnen selbst an den Kragen ging. Oberösterreich war

1) Für den früheren Termin, also gegen die von Khevenhüller behauptete Einmischung der Oberösterreicher, scheint mir die Stelle aus der Resolution zu sprechen, wo der Erzherzog den Vorwurf zurückweist, dass die Religionsreformation an dem schlechten Vermögensstand der Landschaft schuld sei. Er sagt da, man könnte ihnen aus ihren eigenen Schriften nachweisen, dass sie noch für 20 und mehr Jahren, und bishero continue, ihr Abnehmen und Schulden klagt, da sie doch darunter in Religionssachen ihres freien Willens, wie sie selbst gewöhlt, gelebt haben." Da sich das darunter" doch wohl nur auf die letzten zwanzig Jahre beziehen kann und mit dem Reformationsedict von 1585 das Leben nach dem freien Willen" wenigstens theoretisch, die erste Zeit auch wirklich aufhörte, so kann man sich nicht gut denken, dass der Hof um 1604 diese Worte gebraucht hätte.

nun im Jahre 1578 von der Gegenreformation vollständig verschont geblieben. Kaiser Rudolf, der in Linz gerne den in Wien errungenen Erfolg wiederholt hätte, war froh, dass er mit heiler Haut davon kam; so entschlossen und kräftig war man dort gegen ihn aufgetreten, dass man das Landl durch fast zehn Jahre in Ruhe liess, erst im Jahre 1586 (23. December) den Versuch machte, der Bewegung in den geistlichen Herrschaften beizukommen1). Die Protestanten Oberösterreichs, Städte und Adelige, wurden erst, wie wir hörten, durch das Reformationsedict vom Jahre 1596 getroffen. Nun schliessen sie sich zusammen und als die Adeligen auch ihren Landhausgottesdienst verlieren, sie die ganze Schärfe der Regierungsgewalt zu fühlen bekommen, da machen sie mit den Niederösterreichern gemeinsame Sache.

Dass aber die oberösterreichischen Adeligen, ohne noch selbst. eine Reaction verspürt zu haben blos nach dem bewährten Grundsatz: tunc tua res agitur, cum proximus ardet Ucalegon, für eine andere Landschaft, noch dazu für den bürgerlichen Stand, ihre Haut zu Markte getragen haben sollen — ein derartiger Gemeingeist wäre. ihnen vom Hofe, so sehr er diesem in anderen Punkten erwünscht sein konnte, sehr verübelt worden: das ist ganz ausgeschlossen. Wir kennen übrigens die freundnachbarlichen Beziehungen, wie sie sich von dem zuerst bedrohten Niederösterreich zu den noch im sonnigen Glück der Religionsfreiheit prangenden Landschaften von Oberösterreich und Steiermark hinüberspinnen. Mehr als höflich-kühle, ungemein salbungsvolle Rathschläge erhält man nicht, dürfte man auch kaum erwartet haben); erst mit dem Beginn des XVII. Jahrhunderts wird da Wandel geschaffen. Also auch dieser Punkt flösst gegen das Reformationsedict vom Jahre 1578 Bedenken ein.

Nun zum Schlusse ein Wort über die Quelle selbst. Ist Khevenhüller überhaupt ganz zuverlässig? Für die spätere Zeit, wo er selbst Augen- und Ohrenzeuge war, möchte ich dies nicht in Abrede stellen; Vorsicht, besonders hinsichtlich der Tendenz, ist auch da sehr am Platze ). Dass er aber über die früheren Vorgänge

1) Czerny, Der zweite Bauernaufstand in Oberosterreich, S. 6.

2) Dass wohl das bedrängte Land bald auf den Gedanken eines gemeinsamen Vorgehens kommt, dafür wird sich mancher Beleg beibringen lassen; vgl. meine „Einführung der katholischen Gegenreformation etc." S. 46 fg.

8) Vgl. Wegele, Geschichte der deutschen Historiographie, S. 357.

« السابقةمتابعة »