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recens) oder alter Wein (vinum vetus). Übrigens hatte das Stift auch noch in Ens 1) und Wien 2) das Weinschanksrecht, doch mit bestimmter Quantität.

Der Verkauf im Grossen hatte seine Richtung nach Österreich ob der Ens, Baiern, Böhmen und Mähren. Von dort 3) kamen die Käufer und erkauften den Wein von den einzelnen Ämtern entweder gegen bare Zahlung oder auf Credit (in welchem Falle der Käufer zwei Bürgen zu stellen hatte) mit bestimmten Zahlungsterminen oder tauschweise gegen Tuch, Barchent, Wollenzeuge, Mehl, Weinstecken, Käse, Specereiwaaren etc. In den letzten Jahren des XIV. Jahrhunderts betrieb das Stift einen Weinhandel die Donau entlang bis hinauf nach Passau in eigener Regie. Der Wein wurde auf ein grosses stiftliches Schiff geladen, dieses mit Pferdekraft stromaufwärts geführt, und der Wein auf den einzelnen Stationen Krems, Stein, Ips, Mautern, Freistadt, Ens, Linz, Passau verkauft, worauf das Schiff, meist mit Salz und Binderholz befrachtet, zurückkehrte, und der mit dem Handel Betraute dem Propste die Rechnung legte. Doch war dieser Handel im 14. Jahrhundert durch das Umgelt, in dem folgenden durch Aufschläge und Mauthen sehr gedrückt 4).

Nebstdem flossen dem Stifte Einkünfte aus dem ihm eigenthümlichen, aber oft bestrittenen Urfahrrechte 5), welches bald in eigener Regie betrieben bald verpachtet wurde, dann aus dem wichtigen Wasserrechte auf der Donau) zu.

1) Zu Ens in dem stiftlichen Hause für 15 Fuder, ertheilt durch H. Friedrich den Streitbaren, 13. März 1231 (Fischer, pag. 185), bestätigt durch K. Friedrich den Schönen 24. Juli 1319 (Fischer, pag. 349).

2) In Wien im Stiftshofe (vor dem Schottenthore) für 40 Fuder, ertheilt von dem Wiener Stadtrathe 13. Juli 1288 (Fischer, pag. 292), der Keller hiess MargarethaKeller.

3) Stockerau, Korneuburg, Krems, Stein, Grein, Mauthausen, Ens, Linz, Freistadt, Efferding, Hall, Aschach, Kremsmünster, Wallsee, Obernberg bei Passau, Passau, Regensburg, Ruckendorf, Deckendorf, Landshut, München, Reichenball, Salzburg, Burghausen, Pilsen, Budweis, Brünn, Liegnitz.

4) So erscheinen 1473 die Aufschläge zu Klosternewnburg, Hollnburg, Tyernstain, Spicz, Melkch, Ebersdorf, Sewsenstain, Sarningstain, Nehaim mit der bedeutenden Zahlung von 490 tal., 3 ss., 20 den. für 37 fuder, 4 dreiling, 4 Anleg. Das ganze ReinErträgniss betrug 412 tal. 74 den. Im Jahre 1476 erscheinen neben den erst erwähnten noch Aufschläge zu „Achstain, Ainshaim, Aschach, Newenhaws“. 5) Bei Fischer II. pag. 283, 403.

6) Bestätigt von H. Rudolf III. 13. Juli 1306 (Fischer, I. c. 324) innerhalb der folgenden Grenzen angefangen oberhalb Hoflein in der Passgrueb pei dem Pierpawm, vnd

Die zweite Art der Einkünfte bestand aus den Geld diensten 1) und Naturalleistungen der Unterthanen.

Erstere wurden von den Grundstücken (Urbarlehen, Feldlehen Forstlehen, Holzlehen, Ortlehen *), Purchrechtachern, Hofstetachern, Wisachern), dann von bestifteten und unbestifteten Hofstätten (curtes cum agris et sine agris) nach Verschiedenheit der Orte, des Bodens und sonstiger Verhältnisse in verschiedener Höhe entrichtet. Neurisse (Gereut, novalia) $) waren die erste Zeit befreit, in den folgenden Jahren waren die Abgaben gering. Als Einzahlungstermine erscheinen die Tage der H. H. Michael, Georg, Martin, Margaretha, Aegyd, Philipp, Kolomann (doch nur jenseits der Donau), Hippolyt (zu Pottenbrunn in der Nähe von St. Pölten), dann Mariä Reinigung und Geburt, und der Dreikönigstag. Manchmal war für den Fall saumseliger Zahlung nach der Verfallzeit eine Strafe festgestellt *).

Daneben erscheinen Ablait und Anlait (Ab- u. Anschreibgebühren), wie natürlich, verschieden nach Grösse der Besitzung. Einige Ortschaften waren in dieser Hinsicht durch eine für alle Zeit verringerte Gebühr vor andern bevorzugt 5). Ferner kommen Malpfennige), fürgeding'),

da entgegenvber In der swarczen Stetten Niderhalb Spilaren, und nach beiden lannden Zetal ab vncz an den målgraben ob Erdpurckh, vnd da entgegen vber vncz zu den dreuzehen Pawmen Niderhalb Stadlaw mit allem dem, was sich darinnen machet vnd von Newndingen erhebt, es sein Aun, Grůnnt, Schút oder Newschut.

1) Anno 1374. Nota Servicia: Michahelis 235 tal. 6 sol. 25 den.

Martini, nativitatis et in carnisprivio 25 tal. 3 sol. 17 den.
Georii 103 tal. 3 sol. 4 den.

Reliqua 29 tal. 86 den.

Decima presentis anni 270 tal.

Summa 702 tal. 55 den. (E libro L.)

2) Diese erscheinen zu Allreichsdorf und Götzendorf, und zahlen im Vergleiche mit den anderen die kleinste Summe.

3) Cod. trad. 303, 553, Fischer II. 176, 305.

4) So zu Nieder-Hollabrunn 72 den. für jede Versäumniss.

5) In Haselbach 30 den., in Bruderndorf 70 den., in Ottenthal 1/2 Pfund.

In Pirawart: iumentum post optimum.

6) Erscheinen auch unter der Benennung Ess- oder Imbiss-Pfenninge, im Latein pro prandio (bei Kahlenberg), Ablösung eines bei Gelegenheit der Taidinge herzustellenden Mahls.

7) Wird im „Dienstbuch auf Klosterneuburg" vom Jahre 1401 erklärt: Nota, den dinst von den hawssern an sand Görgentag, heist fuergeding.

pro pellicula 1), Weggeld, Weidepfennige 2), Vogtpfennige )

vor.

Die Naturalleistungen bestehen theils in Abgaben von Naturalien, theils in persönlichen Dienstleistungen.

Zu den ersteren gehören: die Dienstkörner 4) von Weizen (siligo), Korn (triticum), Gerste (ordeum), Hafer (avena), 5) Bohnen (fabae); der Blutzehent ) an Gänsen und Hühnern; andere Naturalien, namentlich Käse 7), Eier, Schafe 8), Schweine ), unter der Benennung Weisat (Küchendienst in der späteren Zeit genannt) 10); endlich der Zehent von Getreide (bladum) und Wein, dann das Bergrecht. Der Getreidezehent war bedeutend und erstreckte sich auf die vier Getreidegattungen: Weizen, Korn, Gerste und Hafer. Er wurde. entweder in natura genommen oder aber im Verpachtungswege hintangegeben 11). Die Früchte kamen in die stiftlichen Schüttkästen,

1) Wird in einzelnen Orten in natura eingehoben.

2) Erscheinen zu Sievering, Ottakrin, Krizendorf, Grinzing, Ötting, Enzersdorf, aufm Perg zu Klosterneuburg, für eine Gaiss, Kitz, Kuh 4-8 den., für ein Kalb 2—6 den. In Tiemtal gibt jedes Ganzlehen dafür 3 Käse zu Pfingsten.

8) So erscheinen auch Gelddienste von Mühlen, und seit Anfang des XIV. Jahrhunderts von Badstuben, z. B. zu Pirawart neben einer Badstube mit jährlich fixirtem Dienste eine andere quae omni anno paciscit".

4) In dem ältesten Urbar erscheint keine nähere Bestimmung des Getreidemasses (blos bei Talhaim kömmt der Ausdruck: „antique mensure" vor), obwohl gleichzeitig (Rauch, SS. II.) ein St. Pöltner, Kremser, Tulner und Wiener Getreidemass erwähnt wird.

5) Die meisten Dienstkörner liefern Pirawart, Stoizendorf und Eipeltau.

6) Liefert Wielandsdorf, sie gehören zur Eleemosyna Marchionis (Spende am Sterbetage des Stifters).

7) Die Käse sind entweder Swaigchäse (grosse Käse) oder kleinere, bei beiden ist gewöhnlich der Werth festgesetzt.

8) Bei den Schafen erscheinen als Abgabstermine Viti und Johannis Baptistae. Bei Harras heisst es „in messe", vermuthlich zur Ausspeise für die Feldarbeiter. 9) Liefern Bruderndorf, Pirawart, Pfaffstetten. In dem letztern Orte lastet auf zwei Lehen eine besondere Abgabe von 30 den. „pro examinacione porcorum“. 10) Die gewöhnlichsten Abgabstermine sind die drei Hochzeiten (Hochfeste): Weihnachten, Ostern, Pfingsten; für die Hühner die Faschingstage (in carnisprivio); für die Käse jenseits der Donau St. Aegidi. In den entfernteren Orten findet gewöhnlich eine Ablösung im Gelde Statt, nicht blos für die Naturalien, sondern auch für die Befreiung von der Schuldigkeit, dieselben bis in das Stift zu führen (pro vectura). Als besondere Abgaben erscheinen 1340: Eblinus in domo Neusidel, que quondam fuit Friderici Gausrab 1 libr. cere michahelis Stephanus Carnifex in strata silicum (Kieslinggasse) de 11/2 macello 1 vrnam sepi — Dietmarus, gener Bertholdi, de macello in foro superiori tres assaturas tribus festis.

11) Siehe Anhang Nr. XV. NN.

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welche bei den einzelnen Wirthschaftshöfen und der grösste bei der Stiftspfisterei sich befanden. Der grösste Theil ging für den eigenen Gebrauch auf, der Hafer insbesondere reichte für den eigenen Bedarf nicht einmal aus, und der Ausfall musste durch Ankauf gedeckt werden.

Der Weinzehent war ebenso bedeutend, doch minderte er sich im Laufe der Zeit durch den Umstand, dass das Stift fort und fort auf Vermehrung seines Weingartenbesitzes bedacht war, wo sodann von den erkauften Weingärten der Zehent hinwegfiel. Die Bemessung des Zehents geschah durch die sogenannte Beschreibung. Abgesandte des Stifts (Zehentner, decimatores) 1) schätzten nach Beendigung der Weinlese den wirklichen Jahresertrag, und bemassen davon den Zehent. Zu diesem Behufe musste ihnen der Zutritt zu den Kellern der Zehentpflichtigen freistehen, was natürlich nicht selten zu Widerstand und Reibungen Veranlassung gab, in welchem Falle die Landesfürsten 2) und Herrschaftsbesitzer 3) einzuschreiten sich genöthigt sahen. Zur Niederlage der Zehentweine jenseits des Kahlengebirgs (das untere Gebirg) waren die Keller zu Heiligenstadt und Kahlenberg bestimmt, die übrigen aus dem oberen Gebirge und von jenseits der Donau wurden in die Stiftskeller eingelagert. Zum Überführen derselben hatten die Amtleute in einzelnen Ämtern den Wagen zu stellen. Die Überfuhr der Weinladungen, so wie des Getreides und Heu's über die Donau hatten die Klosterneuburger Schiffer gegen eine bestimmte Entschädigung zu besorgen *).

Die persönlichen Leistungen der Unterthanen bestanden in Hand- und Zugroboth; so in der Stellung von Mähern, Schnittern, Wandern (Gapler)5), Aufladern (Auffahrer)), Pflügen zum Ackern?),

1) Die Zehentner speisten während der Zeit ihrer Wirksamkeit stets an der Tafel des Prälaten. 2) Das Stift hatte das Kellerbeschaurecht zu Krizendorf und Klosterneuburg in Folge des Freiheitsbriefs der Herzoge Albrecht II. und Otto vom 19. October 1335 (Fischer, pag. 362), und das Recht, allen aus den ihm zehentpflichtigen Weingärten nach Wien bestimmten Most zu beschreiben, durch einen Freiheitsbrief Herzogs Albrecht III. vom 1: October 1372 (Fischer, pag. 401), dann das Kellerbeschaurecht zu Nussdorf, Heiligenstadt, Grinzing, Sievering, Salmansdorf, Neustift und Döbling durch den Freiheitsbrief H. Albrecht's II. vom 1. Sept. 1339 (Urkunde 283). 3) So Agnes von Rosenberg zu Krizendorf (Urkunde 466).

4) Siehe Anhang Nr. III und IV.

5) In Harmansdorf.

6) In Riekersdorf, Haselbach, Harmansdorf, Nieder-Hollabrunn.

7) In Riekersdorf, Ottenthal, Weitendorf, Talhaim zum Frühlings- und Herbst-Anbau.

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Wagen zur Lese und Schnittzeit und zum Überführen des Getreides und Heu's 1) nach Klosterneuburg oder in einen bestimmten Wirthschaftshof, für welche Leistungen 2) aber manchmal eine Ablösung stattfand 3). Diese Einkünfte zu erhalten und zu vermehren, war stets die eifrige Sorge der Stiftsvorstände. Waren Gründe öde geworden, so suchten sie neue Ansiedler dahin zu ziehen; ebenso wurden, wo es thunlich, Rodungen (Gereut, Reutacher, Haidacher, novalia) vorgenommen und für die erste Zeit gegen einen geringen Dienst verliehen 4).

Zur Entscheidung allfälliger Besitzstreitigkeiten, theilweise auch zur Einhebung von Gelddiensten waren die Taidinge (placita) bestimmt, welche der Propst oder an seiner Stelle den Oberkellerer abhielt; hierbei wurden auch bestimmte Zahlungen entrichtet 5). Ihre Zahl ist regelmässig drei ), ausnahmsweise erscheint nur ein Taiding des Jahrs 7). An einzelnen Orten mussten die Holden die Kosten der Mahlzeit tragen ) ebenso die Kosten der Übernachtung (Nachtfelde) 9). Auch erscheint eine Abgabe von Hafer

1) In Riekersdorf einspännige Wagen; in Haselbach, Nieder-Hollabrunn, Bruderndorf, Ottenthal, Felbern, Weitendorf, Talhaim vnam bonam vecturam. Eipeltau schickt Wagen zur Lese nach Kahlenberg.

2) Vereint erscheinen diese Naturalleistungen in Pirawart. Die Ganzlehen- Besitzer müssen die Äcker des dortigen Maierhofs dreimal im Jahre ackern, die Frucht schneiden, einheimsen und in das Stift führen, die Hofstattbesitzer aber die Frucht schneiden, die Mandeln binden und aufstellen. Der Schaffer hat die Aussaat, das Dreschen und die Löhnung der Arbeiten zu besorgen. Bezüglich der Wiesen liegt den Lehenbesitzern das Mähen und die Zuführung in das Stift, den Hofstattbesitzern aber das Zusammentragen und Aufstellen des Heu's in Schober ob. Nebstdem erscheint in Pirawart auch eine nach auswärts zu leistende Gabe: jedes Lehen gibt nach Schweinbart 8 Metzen Hafer propter venacionem luporum nach altem Brauch (ab antiquo). Eine ähnliche Abgabe nach auswärts findet sich bei Eipeltau, dessen Bewohner für die Mauthfreiheit über die Donaubrücken dem Richter von Stadlau bestimmte Abgaben zu leisten haben. Siehe Urbar von 1258 bei Eipeltau. 3) In Stannarsdorf vnum panem et 2 den. falcantibus foenum in obern wiss. It. pro messoribus et aratris. In Felbern 2 den. pro messore. In Talhaim 6 den. pro messore et falcatore foeni. In Eggenburg duo tagberch vel 4 den.

4) So zu Riekersdorf im Jahre 1258 für 15 Joch Reutacker 20 den.

5) So zu Eipeltau: 4 den. et vnum bonum pullum.

6) Zu Stallern, Gerlos bei Götzendorf, Naschendorf, Pirawart, Harras, Eipeltau, Ringelsee, Hausbrunn, Wilhelmsdorf, Riekersdorf, Haselbach, Harmansdorf, NiederHollabrunn, Bruderndorf, Peugstall, Trautendorf, Eberhartsdorf, Tiemthal, Neusiedel, Tattendorf, Hadwarsdorf, Pfaffstetten, Ottenthal, Bierbaum, Alreichsdorf, Stoizendorf. 7) Zu Lang-Enzersdorf.

8) Zu Lang-Enzersdorf.

9) Zu Haselbach, Pirawart.

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