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paraphrase des hohen liedes, obwohl erst in Ebersberg um 1065 verfasst, muss mit der Würzburger beichte (LXXVI) und den Bamberger stücken (XXX. XXXI. XCI) zu den ostfränkischen denkmälern gezählt werden. zu der Leidener hs. der paraphrase, die im letzten drittel des XI jh. geschrieben die alte consonantordnung der nördlichen an das niederdeutsche grenzenden dialekte, namentlich in der dentalreihe (s. XX vgl. s. xxv), noch mit grofser treue bewahrt und im vocalismus aufser i für ie und einigen ie für ê keine auffallende veränderungen zeigt, sind neuerdings für das gebiet vom mittlern Rhein oder der Mosel bis zur Elbe die Virgilglossen und die Darmstädter hs. des summariums Heinrici hinzugekommen und mit XXXIII-XXXVIII dieser samlung und dem Annolied beginnt hier eine litteratur, die sich in ansehnlicher fülle durch das ganze zwölfte und dreizehnte jahrhundert bis zum ausgange des mittelalters hinzicht. dass aber in ihr nur die hofsprache der letzten fränkischen kaiserzeit in verschiedenen abstufungen und mundartlichen gestaltungen sich fortsetzt, ist klar. in diesen denkmälern, die aufser dem etwas jüngeren Marienleich (XXXVIII) gewis noch in das ende des XI und den anfang des XII jh., also in die zeiten Heinrichs des vierten und fünften fallen, treten zuerst mehrere lautliche veränderungen, vor allem die verengung der diphthonge ie zu i i, iu zu û (ui s. 414; vgl. auch bei Williram bedrûzet fluich fruint fuihtan gebuitest usw.), uo zu û und der umlaut des langen â in ê (zu XXXIII, G3, 134), und im zusammenhang mit ihnen und der fortschreitenden abschwächung der XXVII endungen auch manche eigenheiten der orthographie und lautbezeichnung zuerst stärker hervor, die nachmals für das sogenannte mitteldeutsch und niederrheinische characteristisch bleiben. die litteratur war ohne zweifel schon zu anfang des XII jh. reicher als wir jetzt übersehen, und bei ihrer verbreitung nach dem oberen Deutschland dürfen gewisse erscheinungen in der orthographie süddeutscher hss., zb. in der Vorauer (s. 414), auf ihren einfluss zurückgeführt werden. das neufränkische oder mitteldeutsche behauptete auch noch unter Lothar von Sachsen seinen vorrang im reich: dafür können die hss. des Rulandsliedes, auch wohl die kaiserchronik zeugen, und es ist dem mittelhochdeutschen in der abschleifung der endungen, überhaupt in der entäusserung des altertümlichen in formen und worten vorangegangen und durch das medium des hoch- oder ostfränkischen auf seine entwickelung gewis von grofsem einfluss gewesen.

Die sprache hat sich in keinem teile Deutschlands isoliert und vom ganzen abgetrennt entwickelt, am wenigsten in den kreisen des höheren, höfischen lebens. als das reich durch die Staufer nach Süddeutschland kam, ward hier nicht erst die niedere volksmundart zur hofsprache erhoben. das mittelhochdeutsche kehrte nicht zu dem alten oberdeutschen consonantismus des VIII/IX jh. zurück, sondern gestattete den medien g und b im anlaut sogar noch freieren spielraum als Notker, obgleich es im auslaut überall, auch für d, die tenuis verlangte. nur das k und ck entzog sich nicht ganz, wie im fränkischen, der aspiration, Lachmann zur klage 941, vgl. zu Nib. 1464, 4, s. 255, zu Iwein 4098; im übrigen

aber stand der consonantismus ganz auf der stufe des ostfränkischen, nachdem hier das th (s. XXI) aufgegeben war. im vocalismus erhielt sich das mittelhochdeutsche nicht minder frei von den archaismen und lautlichen entartungen der alemannischen volksmundart, als von den mitteldeutschen verengungen der diphthonge und den auflösungen der langen vocale î und û in ei und au, die neben einer veränderten aussprache der diphthonge ei als ai, iu als eu, ou als au schon im XII jh., wenn nicht früher (vgl. zu LXXXVI B, 2, 5), nach den in hss., wie der von Karajan und Diemer herausgegebenen Milstäter und der Vorauer, vorkommenden spuren zuerst in Steier und Österreich, bald auch in Baiern sehr verbreitet waren. der mittelhochdeutsche vocalismus ist wesentlich derselbe, den wir im XI jh. im südosten sowie bei Notker, aber auch in Ostfranken finden, nur modificiert durch die vollständigere durchführung des umlauts und die gleichmässige abschleifung der vollen vocale in den tonlosen silben zu e, nicht zu i, das allerdings in manchen oberdeutschen hss. erscheint, doch nur im mitteldeutschen von anfang an (s. Anno und XXXIV-XXXVII) bis ins XV jh. ein übergewicht behauptete. an der entwicklung der sprache in Süddeutschland zu grösserer einheit, an der ausbildung und haltung der süddeutschen hofsprache muss das edle hochfränkisch den vornehmsten anteil gehabt haben, ja geradezu dafür einmal bestimmend und massgebend gewesen sein, so dass es naturgemäss selbst zuletzt fast in die einheit aufgieng. dass dann für die blütezeit des zwölften und dreiXXVIII zehnten jahrhunderts die sprache des kaiserlichen hofes und seiner näheren umgebung mafsgebend und bestimmend war, versteht sich von selbst und kann für keinen einigermassen einsichtigen und verständigen kenner der litteratur in frage kommen. eine deutsche zorry hat das mittelhochdeutsche freilich ebensowenig begründet als die Staufer eine feste reichsgewalt. nicht nur behielt die hofsprache im mittleren und nördlichen Deutschland im wesentlichen unverändert ihren besonderen mundartlichen typus, auch noch im süden artete sie je nach den landschaften verschieden und die mundart verrät bald mehr, bald weniger die heimat der dichter. aber es gab ein ideal sprachlicher vollkommenheit und reinheit, dem jeder nachtrachtete und dem die Alemannen von allen am nächsten kamen, von den ersten liederdichtern, die sich an den Pfälzer Friedrich von Hausen, den freund und genossen kaiser Friedrichs 1, in der von ihm zuerst festgestellten weise des höfischen minnegesangs anschlossen, und von Hartmann von Aue, der den feinen leichten gewanten ton' in die höfische erzählung brachte, an bis auf Konrad von Würzburg. wir finden bei ihnen die reinste und feinste ausbildung des mittelhochdeutschen und sehen sie als muster und mafsgebende meister der kunst in Österreich wie im mittleren Deutschland, bis hinein nach Niedersachsen anerkannt und nachgeahmt. für Österreich sei nur an das verhältnis Walthers zu Reinmar, Konrads von Fußsesbrunnen und selbst des volksepos (nach Lachmann über drei bruchstücke niederrhein. ged. s. 160 f.) zu Hartmann, für das nördlichere Deutschland an die schönen fragmente des Segremors und Bertold von Holle, sowie an die entschuldigungen und rechtfertigungen Albrechts von Halberstadt und Ebernands von Erfurt

erinnert. mit den Staufern kam das reine mittelhochdeutsch empor; sein verfall beginnt auch mit ihrem untergang. in Österreich, wo die hofsprache während der blütezeit selbst in der volksmässigen epik den einfluss der niedern mundart zurückgedrängt hatte, bricht dieser gleich nach dem fall der Babenberger hervor und mit dem ende des XIII jh. gewinnen dort und in Baiern schon jene veränderungen des vocalismus, die zuerst im XII jh. sichtbar werden, die oberhand. nur die gleichmässigere durchführung des umlauts und das tonlose e statt des i sollten der sprache vom mittelhochdeutschen her zuletzt noch zu gute kommen, indem sie zugleich mit den neuen baierisch-österreichischen diphthongen in das 'gemeine teutsch' des XV jh. übergiengen.

Um nicht etwa hören zu müssen, dass uns die zeiten vom XIII jh. abwärts wenig kümmern, will ich mir erlauben hier eine bemerkung einzuschalten, auf die, so nahe sie liegt, diejenigen, die heutzutage nicht müde werden, gewisse allgemeinheiten über die entstehung des neuhochdeutschen zu wiederholen, wie es scheint, noch nicht gekommen sind. in den urkunden der Lutzenburger, Johanns von Böhmen, Karls des vierten und Wenzels, weniger in denen Sigemunds, wohl aber in der in Wien aufbewahrten deutschen bibel Wenzels, soviel aus den mitteilungen des Lambecius und Denis zu ersehen ist, herscht eine sprache, die eine mitte hält zwischen den beiden mundarten, die sich schon im XIII jh. in Böhmen begegneten, als dort gleichzeitig der Meissner Heinrich von Freiberg und der Baier Ulrich von Eschenbach dichteten. sie hat von der baierisch-österreichischen gerade den bestand der diphthonge, der ins neuhochdeutsche XXIX übergegangen ist, dh. ei für i, eu für iu, au für à und ou, aber kein üe, auch behält sie das alte ei bei und gestattet dem ai selten eingang; aus dem mitteldeutschen aber hat sie u für uo, das constante e für æ, i für ie und umgekehrt häufig ie für kurz i. selbst in den urkunden, in denen wie in manchen märkischen in Riedels cod. diplom. Brandenb. 2, 3 der mitteldeutsche sprachtypus sonst vorherscht oder hochdeutsch und niederdeutsch sich mischen, kommen ei für i, eu für û (iu) zum vorschein. durch den einfluss der böhmischen hof- und kanzleisprache, in deren bereich auch die hs. und das gedicht selbst von der kreuzfahrt des landgrafen Ludwig fällt, verbreiten sich dann die ei, eu und au schon im XIV und beginnenden XV jh. nach Schlesien (Stenzel und Tschoppe urkundenb. nr. 189. 192 a. 1384-87; cod. diplom. Siles. 1 nr. 54. 56. 59. 67. 68 usw. a. 1390 ff. 2 nr. 28. 46 a. 1305. 1391), nach der Oberlausitz in den bis zum j. 1375 reichenden, dann von 1417 an von andern händen fortgesetzten jahrbüchern des zittauischen stadtschreibers Johannes von Guben, herausgegeben von EFHaupt, Görlitz 1837, im ersten bande der SS. rer. Lusatic., endlich nach dem Vogtlande, wenn die bei Märcker das burggraftum Meifsen, Leipzig 1842, abgedruckten plauischen urkunden nr. 140. 141. 144. 145 a. 1428 ff. den originalen aufzeichnungen entnommen sind. die neuen diphthonge sind hier freilich noch keineswegs zu einer ausschliesslichen herschaft gelangt, sie erscheinen bei Johannes von Guben nur als ausnahmen, dringen aber selbst in Meissen vor, bei Märcker nr. 126. 127 a. 1410 sey, gedreite, weisheit, vorDENKMÄLER I.

c

leihen, bey, treiben, vorczeien, freiunge, 132. 133 a. 1414 gebrauchen, das in deme dorffe leyt, 135 a. 1422 drei 4 mal, und sie würden sich ohne zweifel weiter verfolgen lassen, wenn grössere massen meifsnischer und herzoglich und kurfürstlich sächsischer urkunden aus dem XIV und XV jh. schon in zuverlässigen abdrücken nach den originalen vorlägen. es scheint, dass die umbildung des dialekts östlich an der Elbe sich schon früher vorbereitete, als in den übrigen mitteldeutschen landschaften, wo in Thüringen bei Johann Rothe, in der Frankfurter 'reichscorrespondenz' von 1376-1439 (hg. von JJanssen 1863), in den acten könig Ruprechts von der Pfalz (Chmel regesta 1834), der erzbischöfe von Mainz und Trier usw. noch der alte landübliche vocalismus herscht. die hauptursache aber für die entstehung einer 'reichssprache' im XV jh. lag gewis in der häufigen, fast regelmässigen wiederkehr der reichstage. man bedurfte eines 'gemeinen teutsch'. man fieng an sich nach der kaiserlichen kanzlei zu richten und diese sich wiederum in lauten und formen dem allgemeineren gebrauch anzubequemen, wofür der umstand namentlich ins gewicht fallen muste, dass die mehrzahl der angesehensten und mächtigsten reichsfürsten dem sprachgebiet des mittleren Deutschlands angehörte. sie gab das uo und üe auf oder gebrauchte für jenes nur vereinzelt ue und schränkte das ai ein. um 1500 ist was Luther sagt, dass ihr ‘nachfolgen alle fürsten und könige in Teutschland', beinahe schon zur wahrheit geworden. bei Chmel urkunden zur geschichte Maximilians 1, Stuttgart 1845, nr. 46 a. 1494 schreibt der herzog Wilhelm von Jülich und Berg aus Düsseldorf an den kaiser noch in seinem niederrheinischen dialekt, ebenso XXX nr. 116. 125 a. 1496 auch der kurfürst pfalzgraf Philipp bei Rhein aus Heidelberg in seiner mundart, der bischof Philipp von Speier aber sucht nr. 237 a. 1509 mit der neuen sprache zurecht zu kommen und vollständig bedienen sich ihrer der reichskanzler erzbischof Bertold von Mainz nr. 35. 36. 38 a. 1494, der graf Philipp zu Nassau nr. 100 a. 1496, die landgräfin Anna von Hessen nr. 300 c. 1510. ob wie Luther sagt kaiser Maximilian und kurfürst Friedrich herzog zu Sachsen im römischen reich die teutschen sprachen also in eine gewisse sprache gezogen haben, dass sie ein abkommen über den gebrauch derselben sprache in ihren kanzleien trafen, mag dahin gestellt bleiben. gewis genug ist, dass um den angegebenen zeitpunkt in Obersachsen und Thüringen nicht nur in den fürstlichen kanzleien wesentlich dieselbe sprache herschte wie in der kaiserlichen, sondern auch schon über jene hinaus in gebrauch war, in den städten wie Merseburg (urkunden des unterstifts SSixti von 1499-1506 in Förstemanns neuen mitteilungen 5, 3, 61), Leipzig (schreiben der scheppen von 1502 das. 1, 3, 81), Halle (vertrag des rates zu Halle und der predigermönche zu SPaul von 1501 in Dreyhaupts Saal-creys 1, 786; vgl. statuten von Halle von c. 1460 in Förstemanns mitteilungen 1, 2, 79 ff.) und Wittenberg (kämmereirechnungen von 1502 ff. und statuten von 1504 das. 3, 1, 104; 6, 3, 29 ff.). die mitteldeutsche mundart, deren man sich hier früher als hof- und schriftsprache bedient, hatte hauptsächlich durch eine veränderung ihres vocalismus eine neue gestalt angenommen und sich dadurch, sowie durch

eine consequentere durchführung des hochdeutschen t für d, das sie freilich längst besessen, der schon in einem grofsen teile Süddeutschlands und im gebrauch des reichs herschenden sprache gleichgestellt. durch Luther und die reformation emporgehoben ward sie im sechszehnten jahrhundert die massgebende sprache, die die reichssprache in sich aufnahm und bis in den anfang des XVII jh., wo noch Felix Platter in Basel alemannisch (Weinhold s. 55) und Neocorus in Ditmarschen niederdeutsch schrieben, die dialekte und mundarten überall aus der litteratur und dem schriftgebrauch verdrängte. wir besitzen seitdem eine xový, ein gemeines hochdeutsch, das von den volksmundarten fast in jeder landschaft gleichweit absteht und mundartliche einmischung nur in einzelnen ausdrücken gestattet. die entwicklung, die im VIII/IX jh. begonnen, ist damit zum ziele gelangt, aber nur indem sie dahin zurückkehrte, wo sie zuerst ansetzte, zu einem der mittleren dialekte, einer fortsetzung des fränkischen, der mit all seinen niederdeutschen bestandteilen in die neue sprache aufgieng und nun mit recht auch über das niederdeutsche die oberhand gewann. wie im staat, in religion, wissenschaft und kunst, so geht auch in der sprache das einheitliche leben der nation von dem gewaltigen manne aus, der zuerst ihre verschiedenen stämme zusammenfasste, ihre geschichte an die der alten welt anknüpfte und sie so in eine bahn wies, deren letztes stadium noch zu durchlaufen ist.

Dass auf dem wege, den wir für den Tatian und andre stücke eingeschlagen, sich noch manches für die geschichte unserer ältesten litteratur und sprache gewinnen lässt, ist keine frage. die mundart des Helands XXXI in London und des Heliands in München sowie anderer niederdeutscher denkmäler harrt noch immer der urkundlichen feststellung ihrer heimat. nicht minder fordert Scherers vermutung über die alten Sangaller arbeiten (s. 519) zu einer prüfung heraus und der kürzlich erschienene erste teil der Sangaller urkunden bietet dafür das erforderliche material. was mir schon bei der ersten bekanntschaft daran auffiel, wird jetzt keinem aufmerksamen entgehen. auch der reichtum der Freisinger urkunden, in denen mir neben den fuldischen zuerst (nordalbingische studien 1843/44 1, 11 ff. 210 ff.) die pracht der deutschen namen verlockend entgegentrat, reizt zu erneuerter betrachtung, schon wegen s. 505. 511. aber ich will einer geschichte der althochdeutschen litteratur und sprache, für die unsere arbeit einige vorarbeiten liefert und den weg hinlänglich bezeichnet, nicht weiter vorgreifen. nur ergibt sich für jene schon jetzt die merkwürdige tatsache, dass aus Alemannien kaum ein zusammenhangender deutscher satz aus dem achten und früheren neunten jh. vorliegt, es sei denn, dass man die Basler recepte (LXII), das eine mit allerlei spuren des niederdeutschen, das andre halbangelsächsisch, und das Sangaller paternoster und credo (LVII), das sich kaum von einer interlinearversion unterscheidet, für besondere alemannische stilproben gelten lässt. es kam hier zunächst darauf an, sich nur das notdürftigste verständnis des lateins zu verschaffen; daher

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