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SEINER HOCHWOHLGEBOREN

HERRN OBERJUSTIZRATH

ERNST AUGUST VON

WERLHOF

WIDMET DIESE BLÄTTER ALSEINEN SCHWACHEN BEWEIS INNIGSTER HOCHACHTUNG

UND VEREHRUNG

DER VERFASSER.

Vorwort.

Zwei formen der gerichtsverfassung sind in unsrer zeit in den ländern, über welche der germanische stamm sich ausgebreitet hat, entwickelt, die, obgleich aus derselben wurzel aufgewachsen, dennoch ganz widerstrebende richtungen bezeichnen, nämlich die formen der geschwornen - gerichte und der richter - collegien. Die gebiete, welche sie auf dem erdballe einnehmen, sind ungefähr von gleichem geographischen umfange, und in Deutschland, durch welches sich seit neueren ereignissen die gränzlinie hinzieht, hat man einen lebhaften streit über den werth der einen oder andern form erhoben. Mit einer zwiefachen art von waffen wird dieser streit geführt, und nicht selten zeigen die kämpfer nur die eine waffe, während sie doch ernstlich sich der andern zu bedienen gesonnen sind. Sehr verbreitet ist die meinung, dass diese formen der gerichtsverfassung in wesentlichem und nothwen

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