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suam u. s. w. noch bestätigt wird. Die sogenannte Glosse zu dieser Novelle steht an verkehrter Stelle und heisst anteotho (entstanden aus hamtheoto), chamutheuo, also, wenn die letztere Lesart die richtigere wäre, Hamthew, Dorfschaftsdiener? Sollte man den Heerdochs, der im Dienst des Dorfs die Rinderheerde leitet, wirklich so genannt haben? Ich zweifle sehr daran.

6. Der Rechtsausdruck lautet in greulich verunstalteten Formen so: malb. chamachito, chamitum, amitheoto, chegmene teo, chegmeneceo, chegme neteo, chami theuto. Ich habe eben theilweise darüber gesprochen; an in antheoto (Nov. 30) entstand aus cham und dieses aus ham (Heimstätte, Dorfschaft), ami in amitheoto und chegme in den andern Lesarten ebenfalls, teo aus theuo, dieses anscheinlich aus teotho, theoto, theuto oder eines aus dem andern, ceo aus teo, cito, chito, wer weiss aus welcher unsichtbar gewordenen Form. Das chegmene scheint mir eine Entstellung von Hamen, welche die tres villae im Text sind, zu sein. Es ist nicht so leicht zu entscheiden, ob das chario in chariocito ein verstümmeltes cham sei oder mit Heer, Heerde (auf keine Weise aber mit dem römischen Schweinkoben [hara]) zusammenhänge. Die Hamen, die drei Dorfschaften, sind hier mit dem Stier das Wesentliche, worauf der Rechtsausdruck hinweist. Die Deutung von teotho, theuto, theoto, theuo, chito, cito, welche Lesarten alle von einem und demselben verfälschten Ausdruck stammen, ist ebenfalls nicht so leicht. Theut heisst Volk und theuu Sklav, aber einen Heerdochsen so zu nennen, ist unnatürlich. In dem verstümmelten trespellius des Textes hat man sogar einen Bullen in der Gestalt eines wunderlichen Geschöpfs pellius erspäht! In Betreff des Ausdrucks trespellia verweise ich auf L. S. LXIII: So Jemand einen freigeborenen Mann auf der Heerfahrt (auf dem Feldzug) tödtet, büsst, weil der Getödtete unter salischem Recht lebt, aber in Herrenschutz nicht war, malb. leude, leodardi, leudardi trespellia, 24000 Pfenn. oder 600 Schill., ist der Getödtete dagegen in Herrenschutz, malb. mother, leudardi trespellia, so büsst er das gewöhnliche Wergeld dreifach, nämlich 1800 Schill. Hier steht leudardi an der rechten Stelle, da ein solches Verbrechen ein gemeinsames Interesse erregt. 7. Die sogenannte Glosse ist sunesta, sonista, sonesta, sonischalt. Der Ausdruck ward L. S. II besprochen.

8. Derselbe Rechtsausdruck findet sich auch hier, nämlich sonista, sunnista, sunnesta, sonischalt. Er findet sich beim Diebstahl einer ganzen Heerde oder des grössten Theils derselben.

IV. De furtis ovium.

1. Si quis agnum lactantem furaverit et ei fuerit adprobatum, malb. lammi, lap, leui, leue, lem, hoc est 7 denarios qui faciunt medio triante culpabilis iudicetur. 2. Si quis anniculum vel bimum berbicem furaverit et ei fuerit adprobatum,

malb. lamilam, lampse, inzymis, inzymus, ingzimus, inzimis, hoc est 120 dinarios qui faciunt solidos 3 culpabilis iudicetur excepto capitale et dilatura. 3. Certe si tres furaverit, malb. lampse, malb. faisseth, malb. fetus cheto, malb. fretus chaeto, malb. retus cetho, malb. feisfecho et fetischefo, 1400 dinarios qui faciunt solidos 35 culpabilis iudicetur excepto capitale et dilatura (ausser Wiedererstattung des Gestohlenen und den Gerichtskosten). 4. Qui numerus usque ad 40 berbices convenit observare. 5. Si vero 40 aut amplius furaverit et ei fuerit adprobatum, malb. sonista, sunnista, feto, freto, sonischalt, hoc est 2500 dinarios qui faciunt solidos 62 culpabilis iudicetur excepto capitale et dilatura.

IV. Von Schafdiebstählen.

1. So Jemand ein Sauglamm stiehlt und er dessen überführt wird, so soll er für schuldig erkannt werden, 7 Pfenn. zu zahlen, welche einen halben triens ausmachen. 2. So Jemand einen jährigen oder zweijährigen Hammel stiehlt und des Diebstahls überführt wird, so ist er für schuldig zu erkennen, 120 Pfenn. oder 3 Schill. zu zahlen, ausser cap. und dil. 3. Doch wenn er drei stiehlt, so hat er nach gerichtlichem Erkenntniss ausser cap. und dil. 1400 Pfenn. oder 35 Schill. zu zahlen. 4. Auf Zahlung dieses Strafbetrags ist bis zu 40 Hammeln der Uebereinkunft gemäss zu halten. 5. Stiehlt er aber 40 oder mehr und wird er dieses Diebstahls überführt, so soll er für schuldig erkannt werden, ausser cap. und dil. 2500 Pfenn. oder 622 Schill. zu zahlen.

Erklärungen. 1. Die entstellten Lesarten des ursprünglichen Rechtsausdrucks lauten lammi, lap, leui, leue (aus lemi), lem. Das lammi scheint den plur. vorzustellen, lap entstand aus lamp (bei Otfrid lamp), die andern Verstümmelungen scheinen etwas vom Diminutivum zu bezeichnen; das trians im Text ist das römische triens, woraus man folgern darf, dass zur Zeit der Abfassung des lateinischen Textes der L. S. diese Münze unter demselben Namen noch im salischen Frankenreich in Gebrauch gewesen ist. 2. Die Rechtsausdrücke in ihrer scheusslichen Verunstaltung lauten: lamilam, lampse, inzymis, inzimus, ingzimus, inzimis. Mit dem lam in lamilam und lampse hat es seine Richtigkeit, aber lami ist falsch. Für lamilam ist augenscheinlich zu lesen hamilam, d. i. Hammellamm. Ein Schaf beiderlei Geschlechts unter zwei Jahren führte früher in Deutschland den Na

men Lamm. J. Grimm in seiner Vorrede zu Merkel's L. S. XXII sagt: seltsam lamilam für berbex" (nein, nicht berbex, sondern berbix, denn die unwissenden Verstümmler schrieben berbicem, berbices für vervecem, verveces), und dabei lässt er es. Im Text ist von einem jährigen und zweijährigen Schöps die Rede.

3. Die greulich zugerichteten sogenannten Glossen heissen: malb. lampse, malb. faisseth, malb. fetus cheto, malb. fretus chaeto, malb. retus cetho, malb. feisfecho et fetischefo. Greulicher entstellte Formen kann es nicht geben. Im Text ist der Gegenstand der Diebstahl von drei Hammeln. Was soll das lampse? Hammellämmer bedeuten? Bei schefo (mit dem sch aus später Zeit) in fetischefo denke nur Niemand an Schafe und bei fetischefo nicht an fette Schafe; ceto, wenn bei cetho daran gedacht worden ist, ist ein italienischer Walfisch und cheto heisst auf Italienisch still und ruhig; fetus ist die römische Leibesfrucht, fretus das römische Vertrauen sowohl als der mittelalterlich lateinische Ausdruck für Friede, Friedensgeld. J. Grimm's Erklärungen hier sind völlig unbrauchbar.

5. Die verunstalteten Rechtsausdrücke sind sonista, sunnista, feto, freto, sonischalt. Es ist im Text von 40 oder mehr gestohlenen Hammeln, also von einer Heerde die Rede, in Nov. 183 von 50 und mehr solchen Hammeln, wobei ebenfalls die sogenannten Glossen feto, freto, sonischalt erscheinen. Auch hier im 5ten Abschnitt von L. S. IV ist feto, freto unerklärlich, doch sonista, sunnista, sonischalt, d. i. Sunegeld, Heerdegeld, bezeichnet die Strafe für den Diebstahl einer Schweine- Rinder- und Schafheerde.

V. De furtis caprarum.

1. Si quis tres capras furaverit et ei fuerit adprobatum, malb. lauxmada, lausmata, afrae sive lanphebrus mala vel pecti, haper, aper, lamp, afres sive lamphebros vel pectis, hoc est 120 dinarios qui faciunt solidos 3 culpabilis iudicetur excepto capitale et dilatura.

2. Si super 3 furaverit, malb. musci simada, roscimada, chene crudo, chanchurda, chanchus, chrenecruda, hoc est 600 dinarios qui faciunt solidos 15 culpabilis iudicetur excepto capitale et dilatura.

V. Von Ziegendiebstählen.

1. So Jemand drei Ziegen stiehlt und er dessen überführt worden ist, so soll er für schuldig erkannt werden, 120 Pfenn. oder 3. Schill. zu zahlen, ausser cap. und dil.

2. Wenn er über 3 stiehlt, so soll er für schuldig erkannt

werden, ausser cap. und dil. 600 Pfenn. oder 15 Schill. zu zahlen.

Erklärungen. 1. Die fürchterlich entstellten Lesarten des Rechtsausdrucks lauten lauxmada, lausmata, afrae sive lanphebrus mala vel pecti, haper, aper, lamp, afres sive lamphebros vel pectis. Das lanp, lamp erscheint wieder in dem allein stehenden lamp; bei haper, aper, afres, afrae, hebrus oder ebrus und hebros oder ebros hat der unwissende römische Verstümmler an Eber und römische apri gedacht; die pecti und pectis sollen offenbar Böcke vorstellen (ital. becco, Bock). Mit diesen falschen Formen afrae, afres, aper, haper, lanphebrus, lamphebros ist ungeachtet des Grimm'schen Versuchs nichts anzufangen. Sein beigebrachtes haper, haber, hafer, haefer sind hier an verkehrter Stelle und unrichtig gedeutet. Hier ist von Ziegen die Rede, nicht von einem römischen aper (Wildschwein) oder von einem altengl. haefer und neuengl. heifer oder jungen Kuh. Aber das alleinstehende und das in lamphebros und lanphebrus vorkommende lamp scheint ein Zicklein (Lamm) zu bezeichnen, sowie mala (männl. Ziege) vel pecti, pectis den Ziegenbock. Vor Grimm's Lauch- und Binsenesser (lauxmada, lausmata, roscimada) wird mir bange, obwohl die frisischen Rosken (engl. rushes) die langen Binsen sind, woraus die Drailar oder Dochte für Oellampen gestrichen werden, woran aber weder Schaf noch Ziege beisst. Mit diesen Lauch- und Binsenessern J. Grimm's, die er aus den falschen Formen lauxmada (lausmata) und roscimada für die Vielen, die daran glauben, sich ersann, will ich lieber nichts zu thun haben, da solche Namen mir in salischen Gerichten zu poetisch vorkommen. Die afrae, afres, hebrus, hebros, haper und aper sind unverkennbar verunstaltete caprae, Ziegen, die pecti, pectis, wie gesagt, Böcke, und die lamphebros Ziegen, die noch den Lammnamen führen. Eine der Lesarten lautet ja auch wirklich lamp, welches im ältesten Deutsch Lamp und Lamb und im Altenglischen lamb hiess. Die falsche Lesart lauxmada, lausmata, wovon J. Grimm so viel fabelt, ist aus lamps und mala entstanden, welches letztere Wort in den Formen mala vel pecti wieder erscheint, wo mala ebenfalls das männliche Ziegengeschlecht ausdrückt und noch jetzt male, normannisch-englisch male, heisst. Der roscimada oder der Binsen essenden Ziege (!) hätte der berühmte Sprachforscher noch den römischen Mäusedorn (ruscum) und selbst die altrömische Familie Roscius hinzufügen sollen.

2. Die eben so greulich entstellten Lesarten der sogenannten Glosse sind diese: musci simada, rosci mada, chene crudo, chanchurda, chanchus, chrenecruda nach Jacob Grimm's Auslegung grünes Kraut! Die 4 letzten Lesarten gehören nicht hieher, sondern sind, wer weiss wie, durch unwissende Finger an den verkehrten Platz gerathen. Das musci simada ist augenscheinlich aus dem verunstal

teten roscimada (ruscimada) noch ärger verunstaltet worden; roscimada habe ich besprochen; chanchus entstand aus chanchurda, chan in chanchurda aus chene in chene crudo und churda in chanchurda aus crudo, cruda. Nachdem sich dieses chene crudo, chrenecruda unter die Ziegendiebe verirrt hat, wird doch wohl Niemand mehr zu beweisen sich unterstehen, dass dieses Sprachungeheuer grünes Kraut, Ziegenfutter bedeute, welches chrenechruda, wovon ich weiter unten ausführlich handeln werde, in Jacob Grimm's Vorrede zu Merkel's Lex Salica „zu Ehren gekommen“ ist.

VI. De furtis canum.

1. Si quis sigusium magistrum furaverit aut occiderit cui fuerit adprobatum, malb. leudardi, leodardi, troitohen hunne, fhuuuichuus curnutu nechana, fluuuicushus cornutu nechanna, phuuuichuus cornutu nechana, leo dasdi, hoc est 600 dinarios qui faciunt solidos 15 culpabilis iudicetur. 2. Si quis canem qui legamine novit post solis hoccasum occiderit sicut superius diximus intemamus. 3. Si quis pastoralem canem furaverit aut occiderit, malb. leodardi, malb. theofoano, malb. leudardo, malb. leosdasdi sive theoprano, 120 dinarios qui faciunt solidos 3 culpabilis iudicetur excepto capitale et dilatura.

VI. Von Hundediebstählen.

1. So Jemand den segusischen Leithund stiehlt oder tödtet und dessen überführt wird, so soll er für schuldig erkannt werden, 600 Pfenn. oder 15 Schill. zu zahlen. 2. So Jemand den mit dem Halsband vertrauten Hund (das heisst einen Hund, der sonst an der Kette steht) nach Sonnenuntergang tödtet, so verfügen wir, wie oben bemerkt. 3. So Jemand einen Schäferhund stiehlt oder tödtet, der ist für schuldig zu erkennen, ausser cap. und dil. 120 Pfenn. oder 3 Schill. zu zahlen.

Erklärungen. 1. Die bis zur Unkenntlichkeit entstellten sogenannten Glossen lauten: leudardi, leodardi, troitohen hunne, fhuuuichuus cornutu nechana, fluuuicushus cornutu nechanna, phuuuichuus cornutu nechana, leo dasdi. Der Ausdruck leudardi (leo dasdi ist falsche Schreibart) ist auch hier am rechten Orte, da es sich um etwas Gemeinsames handelt, nämlich den Hund als magister. Dieser Hund, ein ursprünglich gallischer, von Segusien bei Lyon, denk' ich, heisst auf Italienisch segugio und ist der Jagdhund, nämlich der Spürhund oder der Leithund. Die Segusiani in Gallien, bei Cäsar so genannt, heissen bei Cicero auch Sebusiani. Der Spürhund, der englische spaniel, ist der spanische sabueso. Nov. 32 lautet: si quis

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