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172STE PUBLICATION

DES

LITTERARISCHEN VEREINS IN STUTTGART

(TÜBINGEN),

(39stes jahrgangs, 1886, 1te publication),

enthaltend

HANS SCHILTBERGERS REISEBUCH.

Unter der presse befinden sich:

Hans Sachs, band XV, herausgegeben von E. Götze.
Reinolt, herausgegeben von F. Pfaff.

La vida y las costumbres de los viejos filosofos, herausgege-
ben von H. Knust.

Zum drucke ist angenommen:

Hans Sachs, fortsetzung, herausgegeben von E. Götze.

Li romans d'Escanor, herausgegeben von H. Michelant.

Ulrich Füeterers prosaroman von Lanzelot, herausgegeben von A.

Peter.

DLEIAN
Die ältesten Indices librorum prohibitorum, herausgegeben von
F. H. Reusch.

Die mitglieder werden ersucht, von veränderungen ihres wohnorts dem mit der versendung der schriften beauftragten kassier (herrn kanzleirath Roller in Tübingen) anzeige zu machen. Unkosten, welche sonst aus irriger versendung erwüchsen, könnte die vereins kasse nicht übernehmen.

Der sitz der verwaltung des litterarischen vereins ist seit 1849 in
Tübingen.

Tübingen 6 Juli 1885.

W. L. Holland.

Statuten des litterarischen vereins.

1. Der litterarische verein in Stuttgart zu herausgabe älterer drucke und handschriften und ausschließlicher vertheilung derselben an die vereinsmitglieder, gegründet 1839 unter dem protektorate Seiner Majestät des Königs von Württemberg, hat den zweck, die jährlich von den mitgliedern zu leistenden beiträge auf die herausgabe werthvoller, sei es handschriftlicher, sei es älterer schon gedruckter, aber bereits aus dem buchhandel verschwundener und sehr selten gewordener werke zu verwenden, und zwar solcher, die dem germanischen oder romanischen sprachgebiete angehören und ein allgemeineres interesse darbieten, also vorzugsweise schriften geschichtliches oder poetisches inhalts.

2. Der eintritt in den verein erfolgt durch anmeldung bei dem präsidenten oder einem andern mitgliede der verwaltung.

3. Jedes mitglied hat zu anfang jedes jahres einen beitrag von 20 mark zu entrichten und erhält dafür ein exemplar der im laufe des jahres von dem verein herausgegebenen werke. Mehrere akzien berechtigen zu mehreren exemplaren. Sollte in einem jahre keine publikazion erscheinen, so gelten die einlagen zugleich für das folgende jahr. In diesem falle bilden zwei kalenderjahre ein verwaltungsjahr.

4. Wer für 1 akzie 260 mark einzahlt, wird lebenslängliches mitglied und erhält von da an ohne weitere jahresbeiträge 1 exemplar der vereinsschriften, so lange er lebt. Eine lebenslängliche akzie ist persönlich und kann nicht an andere abgegeben werden. 5. Alle beiträge müssen pränumeriert werden. Später einzahlende können bei der vertheilung der bücher nur soweit berücksichtigung erwarten, als der vorrath der exemplare reicht.

6. Der austritt aus dem vereine ist dem präsidenten anzuzeigen. Erfolgt die anzeige nicht vor dem 1 Februar des neuen verwaltungsjahres, so kann der austritt erst mit dem folgenden geschehen und ist der beitrag für das laufende noch zu entrichten. 7. Die zusendung der beiträge wird je im Januar durch posteinzahlung erbeten. Erfolgt die zahlung nicht vor dem 1 Februar, so wird angenommen, dass der einzug durch postvorschuss gewünscht werde.

8. Bei zusendung in papiergeld wird der etwaige überschuss dem übersender für den nächsten jahrgang gutgeschrieben.

9. Auf besonderes verlangen sendet der kassier eine quittung.

10. Die zusendung der publikazionen erfolgt im umkreise des deutschen reiches frei durch die post, und zwar unter einzug des jahresbeitrags mittels postvorschusses, wenn derselbe nicht schon voraus dem kassier übersendet worden ist. Auswärtige mitglieder werden ersucht, dem kassier den weg zu bezeichnen, auf welchem sie die publikazionen zu erhalten wünschen.

11. Die mitglieder werden ersucht, von veränderungen ihres wohnorts dem mit der versendung der schriften beauftragten kassier anzeige zu machen. Unkosten, welche sonst aus irriger versendung erwüchsen, könnte die vereinskasse nicht übernehmen.

12. Die schriften des litterarischen vereins werden nicht in den buchhandel ge. geben. Die zahl der veranstalteten abdrücke richtet sich nach der zahl der mitglieder.

13. Frühere publikazionen werden jahrgangweise nur an neu eintretende mitglieder gegen vorausbezahlung von 20 mark für den jahrgang abgegeben; dieser preis bleibt derselbe, auch wenn nicht mehr alle zu dem jahrgang gehörige bände geliefert werden können.

14. Eine einzelne publikazion kostet 20 mark. Die zusendung erfolgt portofrei, aber nur gegen direkte frankierte vorauseinsendung des betrags.

15. Die geschäfte des litterarischen vereines werden von einem präsidenten und einem kassier geleitet. Der kassier legt einmal jährlich öffentlich rechnung ab.

16. Der präsident wird vom ausschusse bestellt und abberufen. Der präsident bestellt und entlässt die beamten des vereins.

17. Einer der ersten publikazionen jedes jahrgangs wird ein rechenschaftsbericht beigegeben.

18. Wünsche und vorschläge über abzudruckende schriften sind an den präsidenten zu richten.

19. Über die wahl der abzudruckenden schriften entscheidet auf den antrag der verwaltung ein ausschuss von 12 vereinsmitgliedern.

20. Der ausschuss wird jährlich neu gewählt.

21. Jedes mitglied, das sich an der wahl betheiligen will, hat zu diesem zwecke vor dem 1 Januar einen stimmzettel portofrei an den präsidenten zu senden.

22. Der eintritt neugewählter mitglieder in den ausschuss unterliegt der bestätigung des präsidenten und des ausschusses.

BIBLIOTHEK

DES

LITTERARISCHEN VEREINS

IN STUTTGART.

CLXXII.

TÜBINGEN

GEDRUCKT AUF KOSTEN DES LITTERARISCHEN VEREINS

1885.

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