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des ersten gemachten Einwendungen zu widerlegen, die Untersuchung in dieser Fortseßung gewonnen habe, und ob es mit ihm wirklich nicht darum zu thun gewesen sey, daß der Verf. Recht habe, sondern daß die Sache, so es gilt, nur desko schårfer ins Auge gefaßt werde, und daß sie, wenn sie Recht hat, Recht behalte, mögen die unpartheiischen Leser beurtheilen. Uebrigens glaubte er, solchen Gegnern, die, wie der Recensent des ersten Hefts in der Leipziger Literatur-Zeitung, mit ihren Einwürfen offenbar nur ein Wegwerfen der zu beurtheilenden Schrift beab, fichtigen, keine Aufmerksamkeit schuldig zu seyn, uud hat daher auch von ihren zu diesem Zweck gebrauchten Argumenten weiter keine Notiz genommen. Heidelberg im Januar 1818.

D. Daub.

A.

Das Gesetz und das Evangelium,

oder

Kaiphas und Christus.

Drdnung

rdnung geht zwar nicht überall der Zeit nach, aber in der That dem Gesez, wodurch sie erhalten wird, voran. Wir verstehen nemlich unter Ordnung dasjenige Verhältniß der mannichfaltigsten und verschiedenartigsten Kräfte und Substanzen zu einander, in welchem sie, obwohl durch einander beschränkt, dennoch nicht die eine durch die andre in ihrer Wirksamkeit verhindert, und in ihrer Eigenthüme lichkeit zerstört werden. Erst durch die Möglichkeit der Vernichtung dieses Verhältnisses wird ein Mittel dagegen, daß es wirklich vernichtet werde, zum Bedürfniß, und dieses Mittel eben ist das Gefeß: es hat also, wie die Erhaltung der Ordnung das Gesez zu ihrer, so das Gesez die Ord

nung selbst und die Möglichkeit ihrer Vernichtung zu seiner Bedingung. Daher man z. B. nicht eigentlich sagen kann: der Staat (eine Ordnung der durch alle seine Glieder wirkenden Kräfte) sey auf Gefeße gegründet, und auf ihnen errichtet, (fein Grund liegt tiefer) fondern sagen muß, die im Staate geltenden Gefeße seven, wenngleich nicht aus, doch erst in ihm entstanden.

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Wir verstehen nemlich unter Geseß eine Macht, durch welche die Nothwendigkeit der Art und Weise be stimmt ist, wie Kräfte wirken, und unterscheiden das Gesetz, das diese Macht selbst ist, von der Macht, die es bat, von beyden aber diejenige, wodurch es die eine ist und die andre hat, und die als die Gefeßgebende bezeichnet wird. Der Unterschied jedoch zwischen einem Gefeß, welches Macht hat, und zwischen einer Macht, welche Geseß ist, hat seinen Grund nicht im Gesez selbst, sondern blos im Urtheil über dasselbe, denn Macht kann nur haben, was mächtig ist, und mächtig kann nur seyn, was Macht hat; daher besonders alle folche Verordnungen, die, von Menschen gemacht, nur den Schein der Gefeße haben, und in Ansehung deren es möglich ist, daß ihre Macht aufhöre, auch aufhören können, Verordnungen zu seyn, und Gefeße zu scheinen, und es von ihnen, wenn sie wirklich aufbören, wie z. B. von manchen kirchlichen, heißt, daß sie erlo schen sind, oder nicht mehr gelten. Anders aber verhält es sich mit dem Unterschied zwischen der Macht, die Geseß ist, und zwschen der, durch die sie Gefeß ist, oder was

das Nemliche, die das Gesetz giebt; er hat seinen Grund nicht in irgend einem Urtheil, sondern das Urtheil, mittelst dessen er gemacht wird, hat den feinigen in der ewigen Berschiedenheit alles dessen, was wird oder entsteht, von dem, welches den Grund des Werdens und Entstehens enthält, selbst aber dazu, daß es sey, des Werdens nicht bedarf es ist dieses das Göttliche, und in Ansehung des Verstandes und Willens, also der Persönlichkeit, Gott selbst, jenes hingegen ist das Natürliche, und in Ansehung eben derselben der von Gott ihm ähnlich, oder nach seinem Bilde erschaffene Mensch, die persönliche und vernünftige Creatur. Geseze giebt Gott allein, denn nur sein ist die dazu erforderliche Macht: Menschen vermögen zwar, wenn fie vernünftig sind und wollen, seine Gefeße zu erkennen, auszusprechen und einander zu lehren, aber fie vermögen selbst mit dem durchdringendßten Scharfsinne und dem fräftigsten Willen nicht, eine Macht zu erschaffen, dergleichen das Gesez ist.

Kräfte (die der Natur, der Freiheit und Vernunft) und Substanzen, deren Kräfte sie sind, (Körper und Intelligenzen) desgleichen Verhältnißse, in denen sie, durch einander nicht verhindert, und an ihrer Eigenthümlichkeit unverleßt, fich wirksam beweisen, haben den Grund ihrer Entstehung und Erhaltung in dem Einen, der den Grund, aus welchem er selbst ist, in sich selber hat, und dazu, daß er sey und bestebe, dessen, daß er entstehe und sich erhalte, nicht bedarf. Er ist aller Ordnung ewiger Anfang,

und der Ursprung aller Substanzen und Kräfte in ihr,

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und die ihn dafür anzuerkennen, troß der Gewalt des Böfen, Kraft behalten haben, sie sind seines Geschlechts. Mit Entstehung des Bösen aber ist zugleich nicht nur die Möglichkeit entstanden, daß Gottes Ordnung in der Natur, in der Welt und Menschheit vernichtet werde, fondern ist auch dieselbe, obzwar nicht vernichtet, doch wirklich gestört worden. Drum bat Er sein Werk, die Schöpfung, unter das Gefeß getban; sein Geseß aber, diese Machtbabende Macht, verbindert, indem es die Art und Weise bestimmt, wie Kräfte wirken müssen, daß sie, durch das Böse gegen einander aufgeregt und empört, sich an einander, oder auch nur ihr, wenngleich durch das Böse gestörtes, Verhältniß zu einander vernichten: Er bat ver ordnet, daß die Ordnung, wie gewaltig gegen sie das Böse ftets sich auflebne, dennoch bestehe, und daß dessen Stre ben, sie zu vernichten, ewig vergebens fen, ibre Störung aber, bewirkt durch dieses Streben, wider den Willen des Bösen ihr selbst zur Befestigung und Vollendung gereiche. Dieser Störung werden wir in dem Triebe der vernunft losen Creatur durch ihre willenlose Tendenz, theils zu unierlassen, was sie thun, theils zu thun, was sie unterlafsen muß, - in uns selbst aber werden wir ihrer durch den Hang inne, theils nicht-theils das Gegentheil zu wollen von dem, was wir müssen, und so wird uns erst durch das Beachten der Versuche, Gottes Ordnung zu vernichten, sein allmächtiger Wille als das Gefeß fund.

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