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G. G. F. LISCH,

Grossherzogl. meklenburgischem Archivar und Regierungs-Bibliothekar,
Aufseher der Grossherzoglichen Alterthümer- und Münzensammlung zu
Schwerin, der deutschen Gesellschaft zu Leipzig und der alterthums-
forschenden Vereine im Voigtlande, zu Stettin, Halle, Kiel, Salzwedel,
Sinsheim, Berlin, Kopenhagen und Hamburg Ehren und

correspondirendem Mitgliede,

auch

erstem Secretair des Vereins für meklenburgische Geschichte und
Alterthumskunde.

ZWEITER BAND.

URKUNDEN DES KLOSTERS NEUKLOSTER.

SCHWERIN, 1841.

IN COMMISSION IN DER STILLERSCHEN HOFBUCHHANDLUNG ZU
ROSTOCK UND SCHWERIN.

ARA

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Vorwort.

Es erscheint hier der zweite Band der meklenburgischen Urkunden, welcher die gesammten Urkunden des Klosters Sonnenkamp (Campus Solis) oder Neukloster umfasst. War es bei der Herausgabe des ersten Bandes Hauptzweck, die älteste Geschichte Meklenburgs und Pommerns und die Topographie des unbekanntern östlichen Theils des Vaterlandes aufzuklären, so ist es bei der Herausgabe des vorliegenden Bandes Hauptzweck, durch Mittheilung sämmtlicher Urkunden des Klosters Neukloster nach den Originalien im Grossherzoglichen Geheimen- und Haupt- Archive zu Schwerin die vollständige Geschichte der vorzüglichsten weiblichen Stiftung des Mittelalters in Meklenburg zu liefern: das CistercienserKloster Neukloster war das älteste und reichste Nonnenkloster im Lande und erfreute sich verhältnissmässig einer ähnlichen Gunst der Landesherren und eines ähnlichen Ansehens, wie das CistercienserMönchs-Kloster Doberan. Daher sind, auch um

überhaupt cinmal, zur Erkenntniss der viel besprochenen Einrichtung und Bestimmung der Nonnenklöster, die Geschichte eines uralten Instituts vollständig zu liefern, alle Urkunden der Stiftung mitgetheilt, die unwichtigern jedoch, namentlich die vielen immer gleichlautenden Rentenverkäufe aus dem 15. Jahrhunderte, in Auszügen, welche alles enthalten, was einigermassen wichtig ist. Diese Urkunden werden daher auch zugleich ein treues Bild der Entwickelung aller Zustände des Mittelalters geben. Für Topographie, Fürstengeschichte, Rechtsgeschichte und andere Seiten der Geschichte geben sie ebenfalls viel Ausbeute; interessant werden sie noch durch die Beziehungen mit der alten Handelsstadt Lübeck, welche in diesen Urkunden so oft hervorleuchten.

Bekannt war von der Geschichte dieses Klosters bisher sehr wenig. Es waren früher nur vier Urkunden vollständig gedruckt, nämlich die Fundations-Urkunde Heinrich Borwins und die Confirmations-Urkunde Brunwards, beide vom J. 1219, (Nr. I. und II.) in Schröders pap. Mekl. I., pag. 523 und 526, die Schenkungs-Urkunde der Fürstin Anastasia vom J. 1275 (Nr. XXVI.) in Schröders pap. Mekl. I., pag. 740 und die Urkunde über die Erwerbung des Klosterhofes in Wismar vom J. 1318 (Nr. LXII.) in Schröders pap. Mekl. I., pag. 975; diese Urkunden sind jedoch, wie alle alten Urkundendrucke, voll von Fehlern, namentlich in den Namen, auf welche für die ältesten Zeiten so viel ankommt. Ausserdem theilt Schröder hin und wieder noch

einige Nachrichten über Memorienstiftungen und Legate und einige andere Urkunden in dürftigen Auszügen mit, z. B. die päpstliche Confirmation vom J. 1267 (Nr. XXI.) I., pag. 675, Herzogs Barnim von Pommern Schenkung vom J. 1267 (Nr. XX) I, pag. 716, des Fürsten Nicolaus von Werle Confirmation vom J. 1272 (Nr. XXIV) I., pag. 733, der Fürsten von Werle Verleihungs-Urkunde vom 1. Oct. 1275 (Nr. XXVII) I., pag. 744, der Fürstin Anastasia Verleihungs - Urkunde vom J. 1283 (Nr. XXXII) I., pag. 771. Bei Gelegenheit dieser wenigen Mittheilungen führt Schröder die bekannte bittere Klage über die damalige (1739) Unzugänglichkeit des fürstlichen Archivs, indem er I., pag. 675 bei Mittheilung der päpstlichen ConfirmationsBulle sagt:

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Ist es doch Schade, dass die gantze Bulle ,,nicht ist abgeschrieben, Wo selbige ,,gantz zu finden, das weiss man vielleicht erhält

,, wohl, aber

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Grund genug, diese hundertjährige Aufforderung zum Besten der vaterländischen Geschichte zu erfüllen. Einen besondern Werth erhält der Neuklostersche Urkunden Vorrath noch dadurch, dass er einige alte Register (Nr. CLXXVIII bis CLXXXI) enthält, Documente, welche im Norden Deutschlands höchst selten sind.

Bei der geringen Theilnahme, welche auch gegenwärtiges Unternehmen, wie jede frühere Mittheilung von Urkunden, gefunden hat, hat der

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