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1354, Febr. 16. Trier.

Wie oben n. 63 vom 13. Februar.

67.

Si. Koblenz.

1354, Febr. 18. Trier.

Nimmt das (Benedictiner-) Kloster St. Matthias vor der Stadt Trier in seinen besonderen Schutz und befiehlt allen Reichsunterthanen, das Kloster im Genuss dieser besonderen Freiheiten zu lassen, indem er Zuwiderhandelnde mit einer Strafe von 20 Mark Gold bedroht, wovon die Hälfte dem Fiscus, die andere Hälfte dem genannten Kloster zufallen soll.

Sp. 'Per dnm. regem Heinr. Thesaur'. in v. 'R.'
1354, Febr. 20. Trier.

Koblenz.

68.

Für den niederrheinischen Landfrieden; der Inhalt ist folgender: 'nos ad obviandum maleficorum insultibus, qui stratas regias in rei publice detrimentum continuo depredantur, ipsorum temeritatem et presumptuosam audaciam deprimendam, fidelibus nostris dilectis juratis confederationis pacis publice et generalis principum et fidelium nostrorum, videlicet archiepiscopi Coloniensis, ducis Brabancie, civitatum Coloniensis et Aquensis, ad erigendum, sustentandum et deferendum publice victoriosum nostrum et imperiale vexillum insigniis regalibus decoratum in exercitibus et obsidionibus campestribus faciendis et ad prosequendum dictam pacem generalem, quociens et quando eis placuerit aut expedire videbitur, damus et concedimus auctoritate regia licenciam plenariam et virtute presencium facultatem liberam, donec illud specialiter duxerimus revocandum'.

69.

Sm. Pr. 'Luthomischl. episcopus'; in verso: 'R.' Stadtarchiv Köln. 1354, Febr. 26. Trier.

Notificiert dem Karthäuser-Kloster auf dem Beatusberge bei Koblenz, dass er ihm die aus den Abgaben, welche dasselbe an den Erzbischof Balduin zu entrichten hatte, herrührenden Schulden erlassen habe, und verspricht ihm, es gegen alle bezüglichen Ansprüche vertreten zu wollen.

Sp. Koblenz.

1354, Febr. 28. Trier.

70.

Beurkundet, dass ihm das Domkapitel zu Trier 2000 Gulden geliehen habe und weitere 3000 Gulden leihen wolle, falls der erwählte Erzbischof Boemund von Trier vom Papste bestätigt werde und das Pallium erhalte, dass er demselben dafür 1 grossen Turnos an der Zollstätte zu Boppard auf 4 Jahre verschrieben habe, dass aber, wenn der Erzbischof nicht confirmiert werden sollte, das Domkapitel nicht nur die 3000 Gulden ihm zu leihen nicht gebunden sei, sondern auch die 2000 Gulden von ihm zurückerhalten solle; dass endlich, wenn das Domkapitel in letzterem Falle ihm gleichwol die 3000 Gulden zu

leihen bereit sein werde, auch die Verschreibung des grossen Turnosen auf 4 Jahre giltig sein solle.

71.

Sp. 'Per dnm. Joh. epum. Luthomisl. epum (!) cancellarium Heinr. Thesaurar. R. Leonhardus'. Koblenz.

1354, März 4. Luxemburg.

Nimmt das Domkapitel zu Trier und das Erzstift in seinen besonderen Schutz.

Transsumpt. Koblenz.

1354, März 4. Luxemburg.

72.

Beurkundet sein Uebereinkommen mit dem Domkapitel zu Trier, demzufolge die Städte Boppard und Oberwesel, so lange er lebe, bei dem Erzstifte Trier verbleiben, nach seinem Tode aber an das Reich zurückfallen sollen.

Sp. 'R. Leonhardus'. Koblenz.

1354, März 28. Metz.

73.

Verschreibt dem Edeln Johann Herrn zu Rodemacheren, welchem er 2000 alte Schilde schuldet, 1 Turnosen an der Zollstätte zu Boppard mit der Bestimmung, dass derselbe diesen Turnosen so lange erheben soll, bis er einen der Schuld gleichen Betrag werde eingenommen haben.

Sp. Koblenz.

1354, Juni 14. 'Solzbach'.

Für Ulm.

74.

75.

Sp. 'Per dnm. regem Rudolphus de Frideberg'. In verso: 'R.' Stuttgart.

1354, Juni 20. Regensburg.

Nimmt die von ihm wegen ihrer Gutthaten gegen das Reich belobten Bürger der Stadt Köln mit Hab und Gut in seinen Schutz, verbietet besonders den Pragern, sie auf gerichtlichem oder ungerichtlichem Wege zu verfolgen und anzutasten und verheisst bekümmerte, aufgehaltene oder 'angegriffene' Kölner sofort los und ledig zu lassen.

76.

Sm. Pr. 'Per dam. regem Rud. de Frideberg'. In verso: 'R.' Stadtarchiv Köln.

1354, Juli 30. Zu felde bei Rotenbach'. Willigt ein, dass die Bürger von Gelnhausen, welche ihren Jahrmarkt nach seiner früheren Verstattung verlegt hatten, denselben, da es ihnen so am besten scheint, in alter Weise beibehalten.

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Für Stadt Sulzbach, dass deren Bürger allein vor kaiserlichen Landgerichten verrechtet werden sollen.

78.

Kopie, besiegelt von dem Kaiserl. Landrichter in Sulzbach. München.

1355, April 21, Siena.

Betr. Verleihung des Dorfes Priedemoss.

79.

Sm. Pr. 'R. Volpertus'. Stadtarchiv Glogau.

1355, Mai 10. Pisa.

Verschreibt Heinrich Beyer, dem Sohne des Ritters Simon Beyer von Boppard, für geleistete Dienste 1000 Mark Silber und verpfändet demselben bis zur Zahlung 1 grossen Turnos an der Zollstätte zu Boppard.

Transsumpt. Koblenz.

1355, Mai 10. Pisa.

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Beurkundet, Heinrich Beyer mit 1000 Mark Silber zum Lehnsmann genommen zu haben, und verschreibt ihm bis zur Zahlung dieser Summe einen grossen Turnos an der Zollstätte zu Boppard, an welcher er demselben bereits 1 grossen Turnos für eine Summe von 1000 Mark Silber verbrieft habe, mit der Verpflichtung, sobald jene Summe gezahlt sein werde, dem Reiche auf ein zu Boppard oder anderwärts belegenes eigenes Gut 100 Mark Silber zu Mannlehen aufzutragen.

Transsumpt. Koblenz.

1355, Juli 23. Regensburg.

81.

Bestätigt die Privilegien des Stiftes S. Florini zu Koblenz, nimmt es in seinen besonderen Schutz und bedroht dawider handelnde mit einer Strafe von 100 Mark Gold.

82.

Sm. schwg. Zeugen. 'Per dnm. imp. Rud. de Frideberg. R. Volpertus'. Koblenz.

1355, Juli 23. Regensburg.

Wie oben für das Stift St. Castor zu Koblenz.

Koblenz.

1355, Aug. 1. Sulzbach.

$3.

Privilegienbestätigung für Heilbronn.

84.

Sm. rothgelb. 'Per dnm. Joh. Luthom. epm. cancellar. Joh. Eystet.

R. Volpertus'. Stuttgart.

1355, Aug. 1. Sulzbach.

Privilegienbestätigung für Stadt Esslingen.

85.

Sm. rothgelb. Per dnm. Joh. Luthom. epm. cancellar. Joh. Eystet.

R. Volpertus'. Stuttgart.

1355, Aug. 24. Prag.

Bestätigt dem Herzoge Rudolf von Sachsen das Kurrecht und die Weitervererbung auf den Erstgebornen. [Deutsch, vergl. unten nr. 90].

86.

Sm. schwg. 'Per dnm. Joh. ep. Luthom. Jacobus Augustini'. Nicht registriert. Dresden.

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Befehl an den Grafen von Helfenstein, betr. Kloster Rot. 87. Si. 'Per dnm. cancell. Joh. de Glatz'. Stuttgart.

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Sm. schwg. 'Per dnm. imp. Luthomischl. episcopus. R. Hertwicus'.

Stuttgart.

1355, Dec. 18. Nürnberg.

Nimmt die Stadt Erfurt in seinen Schutz.

$9.

Sm. schwarzgelb. Zeugen. 'Per dum. cancell. Joh. Eystet. R. Hertwicus'. Berlin.

Nürnberg.

1355, Dec. 29. Bestätigung des Kurrechtes für Herzog Rudolf von Sachsen [lateinisch und mit n. 86 oben nicht übereinstimmend, in dem Satze: 'etatem quippe legitimam in voce eleccionis Romani regis decem et octo annos censeri statuimus', ist das Zahlwort mit stärkerer Schrift, wie es scheint nachträglich, doch von derselben Hand geschrieben].

90.

Sm. 'Per dnm. Joh. Luthom. ep. cancellar. Nicolaus de Chremsir. R. Hertwicus'. Dresden.

1356, Jan. 5. Nürnberg.

Bestätigt dem Erzbischofe Boemund von Trier die seinem Vorgänger verbriefte Pfandschaft der Städte Boppard und Oberwesel, der Hälfte der Burg Sternberg, der Vogtei Hirzenach und des Gerichtes Galgenscheid bis zur Zahlung der schuldigen Summe im Betrage von 30000 Mark Silber, sowie das Recht, an der Zollstätte zu Boppard 4 alte grosse Turnosen zu erheben und diesen Zoll an eine andere Stelle am Rheinufer zu verlegen. 91. Sm. schwg. Zeugen. 'Per dominum cancellarium. R. Hertwicus'. Koblenz.

...

(1356), Jan. 11. Nürnberg. Notificiert den Ganerben und den Lehnsleuten der Veste Elz, dass er den Erzbischof Boemund von Trier mit der Veste und allem Zubehör unter der Bedingung belehnt habe, dass sie ihre Reichslehen fortan von dem Erzstifte Trier zu Lehen tragen sollen, entbindet sie daher ihrer Lehnspflicht gegen ihn und das Reich und weist sie hinsichtlich derselben an Erzbischof und Erzstift.

Si. 'Per dnm. cancellarium'. Koblenz.

(1356), Jan. 11. Nürnberg.

92.

Wie oben an Ganerben und Lehnsleute der Veste Schönecken auf dem Hunsrück.

Koblenz.

(1356), Jan. 11. Nürnberg.

93.

Meldet der Stadt Boppard, dass seine Irrungen mit dem Erzbischof Boemund von Trier durch einen Vertrag ausgeglichen seien, und weist sie an, fortan demselben, wie dem verstorbenen Erzbischof Balduin, unterthan zu sein.

Si. Ohne Unterfert. Koblenz.

(1356), Jan. 11. Nürnberg.

Wie oben an die Stadt Oberwesel.

Koblenz.

94.

95.

1356, April 12. Prag.

Lehnsinvestitur des Stephan von Reichenbach.

96.

Stadtarchiv Frankenstein (verbrannt.)

1356, Aug. 3. Prag.

Verpfändung der kgl. Zölle und Renten zu Breslau und Lissa.

Sp. Stadtarchiv in Breslau.

97.

1356, Aug. 8. Prag.

Für Kloster Koenigsaal.

98.

Sm. schwg. Zeugen. 'Per dum. imp. cancellarius. R. Heinricus'. Wien.

1356, Aug. 17. Prag.

Für Kloster Koenigsaal.

99.

Sm. schwg. Zeugen. 'Corr. per Joh. de Prusnitz. Per dam. Joh. ep. Luthom. canc. Henricus Thesauri. R. Hertwicus'. Wien.

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Verbrieft dem Schöffenmeister Johann Wolf zu Trier die demselben für seine getreuen Dienste zugestandene Befugnis, an der Zollstätte zu Boppard ausser der dem Erzbischofe von Trier zustehenden Zollabgabe 6 Jahre hindurch von jedem. Fuder Wein 6 alte Heller und von anderen Waaren eine entsprechende Abgabe zu erheben.

100.

Sm. Pr. 'Per dnm. cancellarium Rud. de Frideberg. R. Hertwicus'. Koblenz.

1356, Nov. 23. 'Metze'.

Gestattet den Bürgern von Gelnhausen, die sog. Kaiserzinse, welche man von Reichswegen zu geben schuldig ist, aufzuheben, einzunehmen, zu geben und zu reichen wie bisher.

101.

Sp. 'Per dnm. magistrum imp. curie Rudolphus de Frydeberg. R. Hertwicus'. Marburg.

1357, Jan. 9. Luxemburg.

Nimmt das (Benedictiner-) Nonnenkloster 'zur Oeren', (S. Irminae) zu Trier in seinen besonderen Schutz und bestätigt demselben alle Rechte, bei einer Strafe von 100 Mark Gold.

102.

Sm. schwg. Zeugen. 'Per dnm. cancellarium Rud. de Frideberg. R. Hertwicus'. Koblenz.

1357, Jan. 17. 'Aquisgrani'.

Bestätigt und transsumiert der Stiftskirche zu Aachen eine Urkunde König Rudolfs und eine König Adolfs.

103.

Sm. schwg. Zeugen, ohne Unterfert. 'R. Hertwicus'. Berlin. 1357, März 6. Sulzbach. Verzichtet, nachdem der Erzbischof Boemund von Trier und sein Domcapitel Namens des Erzstiftes den Verzicht auf alle Ansprüche an Stadt und Burg Kaiserslautern, die Veste Wolfstein und das 'Koenigsland' daselbst, welche sie pfandweise besessen hatten, beurkundet haben, seinerseits auch auf alle Renten und Gefälle, welche der verstorbene Erzbischof Balduin, beziehungsweise das Erzstift Trier, während jenes pfand weisen

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