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Sifridus 'Byrnensis' prepositus, nicht 'Bunnensis', nicht 'Bingensis'.

Von Cornelius Will.

In Sifridi presbyteri de Balnhusin compendium historiarum, welches neuerdings von Holder-Egger in MG. SS. XXV, 679-718 herausgegeben wurde, nachdem es vielfach auszugsweise gedruckt seit langer Zeit unter dem Namen von Sifridus presbyter Misnensis in der mittelalterlichen Quellenlitteratur bekannt gewesen war, findet sich zum Jahr 1200 die Nachricht: 'Conradus archiepiscopus Moguntinus obiit; pro quo duo eliguntur, Lutpoldus Wormatiensis episcopus et Sifridus Byrnensis prepositus'. Zu 'Byrnensis' giebt der Editor, S. 699 die Textnote 'sic A. B. i. e. Bunnensis' und bemerkt in der Anmerkung 1 etwas undeutlich: 'Haec propius quam ad Chr. S. Petri accedunt ad Ann, Herbipol. SS. XXIV, p. 828'. Der betreffende Passus im Chron. Sampetr. lautet aber: 'Cunradus Moguntinus archiepiscopus obiit. Quidam elegerunt Lupoldum Wormaciensem episcopum consilio et auxilio Philippi, quidam prepositum sancti Petri, Sigefridum de Oppenstein', während es in den Ann, Herbipol. in: MG. SS. XXIV, 828 am Schluss der fraglichen Stelle heisst: .... et Syfridus prepositus de Bunna'. Hiernach ist es allerdings richtig, dass die Bezeichnung Sigfrids als prepositus 'Byrnensis' bei Sifridus de Balnhusin derjenigen in den Ann. Herbipol. 'de Bunna' hinsichtlich des Wortklangs näher steht als derjenigen im Chron. Sampetr. 'prepositus sancti Petri', ja wir sind sogar der Ueberzeugung, dass beide Bezeichnungen, die aber bis jetzt allgemein gänzlich missverstanden wurden, vollkommen identisch sind, und bemerken zugleich, dass auch die Bezeichnung 'prepositus sancti Petri' im Chron. Sampetr. richtig ist, da Sigfrid von Eppenstein notorisch Propst zu St. Peter in Mainz war. Dies geht uns hier aber nicht weiter an, sondern unsere Aufgabe muss vielmehr sein, den Beweis zu liefern, dass Sifridus wirklich 'prepositus Byrnensis' war, wie das Compendium historiarum überliefert, und dass jene Würde auch durch das 'de Bunna' in den Ann. Herbip. bestätigt wird.

Gehen wir zunächst auf die Ausgabe des Sifridus de Balinhusen oder Misnensis bei Pistorius - Struve zurück, so ist zu bemerken, dass in derselben steht: Sifridus 'Bingensis' prepositus, wozu der Herausgeber bemerkt: 'MStum: Byrnensis'. Diese Angabe ist vollkommen richtig, denn nicht nur die Manuscripte auf der Leipziger Universitäts- Bibliothek haben nach gefälliger Mittheilung des Herrn Bibliothekars Dr. Stübel diese Lesart, sondern auch im Codex Erlangensis findet sich dieselbe, wie Holder-Egger in seiner Ausgabe bestätigt. Die Correctur dieses nicht verstandenen Adjectivums beruht daher auf Willkür und muss um so mehr verworfen werden, als die Ueberlieferung 'Byrnensis' ihre volle Berechtigung hat. Jenes Adjectivum ist nämlich von dem slavischen 'Brno' herzuleiten, welches nach den Einen Furt', nach Anderen Lehmboden' bedeutet. (Vergl. Egli, Etymologisch-geographisches Lexicon, welcher die erstere Ansicht vertritt, und Brandl, Glossarium illustrans bohemico-moravicae historiae fontes, welcher sich jedenfalls mit mehr Autorität für die andere Erklärung ausspricht). Dieses Brno nun, welches auch in den Formen Brne, Brene, Brinne, Brünna u. s. w. erscheint (Erben und Emler, Regesta Bohemiae et Moraviae. Pars I. und II.) bezeichnet die Stadt Brünn. Für dieselbe kommt auch die Form 'Pyrn' vor (Boczek, Cod. dipl. Morav. V, 74), zu welcher dann das Adjectivum 'Byrnensis' sehr wohl passt.

In der Form 'Brunna' für Brünn liegt offenbar der Schlüssel für die Bezeichnung 'de Bunna' in den Ann. Herbipolenses. Denn wie leicht konnte es geschehen, dass durch einen Leseoder Schreibfehler das r in Brunna' verloren ging oder dass aus diesem unbekannteren Wort das bekanntere Bunna-Bonn gemacht wurde. Dass aber Sigfrid von Eppenstein zur Zeit seiner Erhebung auf den erzbischöflichen Stuhl von Mainz nicht Propst in Bonn war, ergiebt sich aus dem Umstand, dass zu der betreffenden Zeit Bruno, der nacherige Erzbischof von Cöln, jene Würde besass. Hiernach ist es also nicht gestattet, das 'Byrnensis' im Sifridus de Balinhusin unter Zuhilfenahme des de Bunna' der Ann. Herbipol. in 'Bunnensis' zu verwandeln.

Sollte es bedenklich oder gar undenkbar erscheinen, dass ein Sprössling der rheinländischen Dynasten der Eppensteiner eine Propstei in dem fernen Mähren besass, so müssten wir zu bedenken geben, dass Sigfried auch die Würde eines Propstes von Wyssehrad bei Prag inne hatte, mit welcher das Amt eines Kanzlers der Könige von Böhmen verbunden war.

Ueber das Verhältnis des Tolomeo von Lucca zu den

älteren Florentiner Chroniken.

Von H. Simonsfeld.

Otto Hartwig hat in dem 2. Bande seines verdienstlichen Buches Quellen und Forschungen zur ältesten Geschichte der Stadt Florenz' in einem eigenen Abschnitt 'Die Gesta Florentinorum und deren Ableitungen und Fortsetzungen' sich mit jener (verlorenen?) Quellenschrift beschäftigt, deren Existenz aus Vergleichung Tolomeo's von Lucca, Villani's u. s. w. besonders Scheffer-Boichorst in seinen 'Florentiner Studien' nachgewiesen hat. Indem ich hierüber auf Sch.-B.'s zuerst an dieser Stelle (Archiv Bd. XII, S. 427 ff.) erschienenen Aufsatz verweise, glaube ich zunächst Hartwig's Untersuchung, die mir zu den folgenden Bemerkungen den Anlass giebt1), in Kürze darlegen zu sollen.

Er geht aus von den Annales Lucenses des Tolomeo, wo allein Gesta Florent. als Quelle citiert werden, und untersucht zuerst die Frage nach der Abfassungszeit und Integrität dieser Annalen; weist nach, dass sie vor 1307 abgefasst sind und entscheidet sich gegenüber einer früheren Ansicht D. König's dahin, dass dieselben nach 1300 und in einem Zuge geschrieben worden seien. Daraus folge, dass, wenn Tolomeo die Gesta Flor. bis zum Schluss seiner bis 1303 gehenden Annalen von Lucca benutzt habe, auch seine Vorlage spätestens zwischen 1303 und 1307 ihr Ende erreicht haben müsse. Da Tol, im Zeitraum zwischen 1260 und 1303 die G. Flor. nicht mehr ausdrücklich als Quelle aufführt, da er ferner in dem früheren Zeitraum die G. Flor. wiederholt als Quelle für nicht speziell Florentinische Nachrichten nennt, so ist es schwierig aus dem Abschnitt von 1260-1303 bei Tolom. das auszuscheiden, was den G. Flor. entnommen ist. Dies kann nur durch Heranziehung der übrigen Florentiner Chronisten des 14. Jahrh. ermöglicht werden. Nach Vergleichung einiger weniger Stellen kommt H. zu dem vorläufigen Schluss (S. 252), dass die G. Flor., welche Tol. bei Abfassung seiner Annalen von Lucca benutzt hat, bis zum Schluss des 13. Jahrh., wenn nicht gar genau bis zum Jahre 1303 herabreichten'. H.

1) Sie waren zuerst für die 'Historische Zeitschrift' bestimmt, woselbst (NF. 13. Bd.) eine Anzeige über diesen 2. Theil des Hartwig'schen Buches erscheint, auf welche ich die Leser betreffs der dem Brunetto Latini zugeschriebenen Chronik verweisen muss.

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wendet sich dann zu den Florentiner Chronisten im einzelnen, die er ihrer Entstehungszeit nach so ordnet: 1) Paolino Pieri, der bis 1323 lebend sein Werk nach H. (S. 247, Anm. 1) erst nach 1308 verfasst haben soll; 2) die Chronik im Diario d'anonimo Fiorentino (Documenti di storia Ital. VI, 207-588, woselbst der Herausgeber Gherardi nachweist, dass dies Tagebuch aus zwei Hälften besteht, wovon die erste eine von 1080 bis 1341 reichende Chronik enthält); 3) Giov. Villani, der seine Chronik bis zum Jahr 1348 herabgeführt hat, nachdem er seit 1300 begonnen, Material dafür zu sammeln; 4) Simone della Tosa, der 1380 gestorben ist, dessen Chronik 1346 schliesst, deren Abfassungszeit aber nicht näher bestimmt werden kann. Diesen Chronisten stellt H. gegenüber oder an die Seite drei andere Werke, welche Aufzeichnungen zur ältesten Geschichte von Florenz enthalten: die Chronik des Pietro Corcadi der Name ist trotz der gewichtigen Bedenken Hegels in der 'Histor. Zeitschr.' Bd. 35, S. 38 beibehalten unvollständig und fehlerhaft veröffentlicht von Mansi in Baluzii Miscell. t. IV, S. 98 ff. eine Compilation, die 1290 begonnen und 1348 abgeschlossen wurde; dann die theilweise von ihm mitgetheilte Chronik des 'Pseudo- Brunetto Latini' und endlich die Chronik eines Anonymus, die Hartwig als die des Anonymus Neapolitanus bezeichnet, weil er hiefür wesentlich eine Handschrift auf der Biblioteca Nazionale zu Neapel Cod. XIII, F. 16 benutzt hat. (Eine andere Handschrift desselben Werkes in Florenz E. 5. 8. 12 der Palatina, jetzt in der Biblioteca Nazionale, hat H. wegen Mangel an Zeit nicht näher untersuchen können und von einer dritten ebendort, Nr. 28 Classe 22, Pal. 9 hat er erst nach Abschluss der Untersuchung Kenntnis erhalten). Diese Chronik ist von einem unbekannten Verfasser bis 1308 herabgeführt, aber erst nach 1316 geschrieben, da der Verfasser weiss, wie lange Clemens V. Papst gewesen und welche Sedisvacanz nach seinem Tode folgte. Diesen letzteren drei Werken ist dies gemeinsam, dass sie die Nachrichten über Florenz in Uebersetzungen des Martin von Troppau (im Cod. Neap. nach der Recension B) 'hineingearbeitet enthalten, so dass diese Uebersetzung den grössten Theil der Handschrift für sich in Anspruch nimmt, die Nachrichten über Florenz nur accessorisch sind und auf rein mechanische Weise in die Chronik eingeschoben oder nur zu derselben hinzugeschrieben wurden', oder wie es der Cod. Neap. ausdrückt, dass in die 'fatti de papi e dell' imperadori' 'de fatti d'alquanti sancti e de fatti di certi altri signori e de fatti di certe provinze e cittadi spezialmente in alcuna parte de fatti passati della citta di Firenze e della provincia di Toscana' eingeschoben sind. Diese Florentiner Chronisten und altflorentinischen Bearbeitungen des Martin von Troppau mit Nachrichten von Florenz will nun Hartwig (s. 256) noch 'sorgfältiger ver

Neues Archiv etc. VIII.

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gleichen, um die ihnen gemeinsame Quelle mit der Vorlage des Tolomeo zusammenzuhalten und hieraus sichere Endergebnisse im Einzelnen ableiten zu können', d. h. um insbesondere zu constatieren, ob Tol. die nämliche Vorlage benutzt hat und ob dieselbe lateinisch oder italienisch geschrieben war. Denn während Scheffer - Boichorst vermuthet hat, dass namentlich Tosa eine lateinische Quelle vor sich hatte, spricht Pietro 'Corcadi' von Quellen, welche in italienischer Sprache in voghare' abgefasst seien, und ebenso haben nach H. auch die übrigen Florentiner Chronisten schon 'eine oder mehrere Vorlagen in italienischer Sprache' vor sich gehabt. -Eine weitere Vergleichung der Florentiner Chronisten ergiebt nach H., dass es eine (italienisch geschriebene) Vorlage war, welche diese Florentiner benutzten, die mit dem Jahre 1080 und mit der Notiz über die Belagerung von Florenz durch Heinrich IV. begann; und dass eine der letzten Notizen, welche auf diese Vorlage zurückgehen, sich bei Villani, Paol. Pieri und im Cod. Neap. zum Jahre 1300 (Nachricht vom Einfall der Tartaren) findet, während sich bei Paol. Pieri für die Jahre 1300-1305 keine ähnliche Stelle mehr nachweisen lässt. Vielmehr konnte sich Paol. Pieri auch für diese Jahre des Cod. Neap. bedienen' (S. 268), den er nach H. schon für den früheren Theil seiner Chronik gelegentlich benutzt hat. Ebenso hat nach H. Villani die Compilation des Cod. Neap. benutzt. Da wiederum nach H. auch die Vorlage der Chronik im Diario des Anonymus zwischen 1297 und 1300 ihr Ende erreicht haben soll, weil Tosa, der dieselbe Vorlage ausgeschrieben, von 1300 an nicht mehr dieser gemeinschaftlichen Vorlage folge, und da endlich auf diese Zeit auch das Ende der Vorlage Tolomeo's zu bestimmen' sei, glaubt H. es als sicheres Resultat bezeichnen zu dürfen, dass die sogenannten Gesta Florentinorum, die eben jene Vorlage seien, bis zum Jahre 1300 herabgereicht.

Ich habe den Gang der Hartwig'schen Untersuchung möglichst treu wiedergegeben, um zu zeigen, dass an deren Ende immer noch die Frage bleibt, ob Tolomeo die nämliche Vorlage in italienischer Sprache benutzt habe. Und wenn nach H. die Vorlage Tolomeo's bis 1303 reichte, die Gesta Florent. aber schon 1300 schlossen, wie steht es dann mit dem Zeitraum von 1300 bis 1303 bei Tolomeo? Hat er hiefür die Fortsetzung der Gesta Flor. im Cod. Neap. benutzt, wie angeblich auch Paol. Pieri? Oder hatte seine Vorlage eine selbständige Fortsetzung? Darauf erhält man keine Antwort bei H., und ist so genöthigt, die keineswegs unerhebliche Arbeit der Vergleichung des Tolomeo mit jenen sechs Florentiner Chroniken selbst nochmals vorzunehmen.

Was jene erste Frage betrifft: sollte es nicht möglich sein, schon aus der Diction des Tol. auf die Sprache seiner Vorlage

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