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Grundlage

einer

christlichen Gemeinde

in

t. Galle u.

AZ SAQG3

St. Gallen, 1838.
Gedruckt in der 3. Fr. Wartmannschen Offizin.

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Als Vorwort.

Veranlassung.

Veranlassung zur Bildung dieser Gemeinde gab nicht

eine willkührliche Wahl des Bessern vom Guten, noch die Freiheit, der man sich bedient, wo je nach Umständen oder Verhältnissen etwas gethan oder unterlassen werden kann,

nicht etwa blos größerer Genuß, den man hofft, sondern Ueberzeugung von der Nothwendigkeit und absoluten Pflicht zur Trennung vom Abendmahl in der Nationalund Staatskirche, und zur Wiedervereinigung in eine nach Gottes Wort geregelte äußere kirchliche Gemeinschaft, Verlangen nach dem Segen einer solchen, dessen wir uns so sehr bedürftig fühlen, und den wir auch allen unsern Mitmenschen anwünschen, nebst eigner Erfahrung von der Unzulänglichkeit ungeregelter, religiöser Vereine zur Belebung, Erbauung und Förderung; Ueberzeugung, daß die Ursache: warum unter Gläubigen so viele Schwache und Kranke sind, und ein gut Theil schlafen, warum so wenig lebendiger Glaube, also auch so wenig Frucht und Erfahrung von der Kraft des Evangeliums (wie allgemein die Klage) ift, neben Anderm auch in den kirchlichen Mißbräuchen, der Nichtachtung deffen, was Gottes Wort in Bezug auf

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außere Gemeinschaft der Gläubigen lehrt und fordert, im Mangel an Kirchenzucht und rechtem Gebrauch des heiligen Abendmalhs liege.

Veranlassung gab demnach Gefühl des Mangels nicht etwa des Besserseins als Andere, des Weitergefördertseins im Christenthum, im Glauben, in der Heiligung, sondern die Institution der äußern Kirche als Mittel betrachtend, zum Wachsthum der noch Sünde und Elend an sich tragenden Menschen, denen die Gnade gegeben ist, ihr Elend und ihre Schuld zu erkennen, Buße zu thun, zu glauben an den, in welchem Gottlose vor Gott gerecht, Sünder selig sind; an Christum, der ihre Gerechtigkeit ist und in welchem in Ihm bleibend fie immer mehr gereinigt und geheiligt zu werden wünschen und getrost hoffen, damit sie auch der Welt immer mehr ein Licht und Salz sein möchten und der Vater im Sohne durch sie geehrt würde.

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Name.

Den Namen der Gemeinde oder Kirche (beide Ausdrücke sind eins!) anbelangend, glauben wir, daß, wo immer, wenn auch nur Zwei oder Drei (Math. 18, 20.) tm Namen Christi zu chriftlich-religiösen Zwecken und Handlungen, zur Erbauung auf den allerheiligsten Glauben, zu Handhabung der Kirchenzucht und zur Feier des heiligen Abendmahls sich verbinden, da eine Kirche Christi sei, und wir überlassen es einem jeden selbst, zu urtheilen, ob wir oder aber solche Kirchen oder Gemeinschaften, welche Gläubige von Gläubigen (die selbst als solche anerkannt wer

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