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irgend, auch am kleinsten Orte, Gläubige oder die nach äußern Kennzeichen als solche gehalten sein' dürfen und sollen, wenn auch nur Einige, fich im Namen Christi zu christlich - religiös fen Zwecken, zu Handhabung der Kirchenzucht und zum Abendmahle sich vereinen, da ist eine wahre äußere, christliche Kirche oder Gemeinde. Was wir aber nicht können, weil Andere nichtwollen, das ist auch nicht von uns gefordert, und was Gott-nicht will, das wollen auch wir nicht, daher wir mit Ruhe und Freude es Ihm überlassen, was Er noch ferner an uns thun und durch. uns auf Andere wirken wolle. Das wissen wir, daß er den Mißbrauch, das Unrecht nicht will; daß er hingegen will, daß jeder treu sei in dem, das er hat und erkennt; daß Gläubige, an einem Orte beisammen wohnend oder wo sie können, sich vereinen; also hier gar keine Frage, ist, ob das Werk aus Gott sei oder nicht.

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Wir halten unsere Sache, die Sache der Kirchen, für die des Herrn und für nichts außerordentliches blos im Blick auf das, was wire thun und, um uns her in der Nähe vorgeht, wohl. aber insofern die Zeit überhaupt; das immer mehr, in allen Klassen sich verbreitende Lesen und Selbstprüfen der heiligen Schrift, das Vergleichen ihrer Aussprüche mit dem National- und Staatskirchlichen Wesen, etwas Außerordentliches ist oder hervorbringen muß, eine immer größere Aufhebung der Unwissenheit und blinder Nachahmung und damit eine immer größere Offenbarmachung und Scheidung der Gläubigen und Uugläubigen. Was mit uns vor-2

geht ist nur ein sehr geringer Ausdruck von dem, was sich jeßt: in Tausenden von Gläubigen regt, denen es in der Nationalkirche nicht mehr heimisch ist, und auf verschiedene. Weise, theils noch a in den Herzen vorbereitend und kämpfend, ißt, theils auch äußerlich zan vielen andern Orten in Handlungen sich- offenbart, währends. eine immer größere Anzahl entschieden Ungläubiger | und Indiffe

rentisten, wenn noch nicht äußerlich, darum doch wirklich, in der That sich von der Kirche separirt.

Als dem Irrthum ausgeseßte, in der Erkenntniß keineswegs vollkommene, betrachten wir auch die hier aufgestellten Regeln, so wie überhaupt äußere, kirchliche Formen, nicht als unabänderlich und werden daher, ändern und zu verbessern suchen, so wie wenn uns, auch durch Gegner, etwas als Irrthum aus. Gottes Wort selbst aufgedeckt und klar gemacht würde.

Bei diesen Regeln der Gemeinde Jesu Christi in St. Gallen, der breiten Basis derselben, wie es nur immer Gottes Wort und der Zweck einer äußern, christlichen Kirche nach unserer Ueberzeugung juließ, wird kein Vernünftiger und Vorurtheilfreier den Gliedern derselben, den Vorwurf der Engherzigkeit, Unduldsamkeit und Lieblosigkeit, des Sektengeistes, des nicht Allen Alles sein wollen und eben so wenig den der Anbequemung des Zeitgeistes, der Unentschiedenheit und Unbestimmtheit machen, und Niemand mit Recht machen können. Immerhin wird es Einigen zu enge und Andern zu weit und frei sein, und so sehen wir den verfchiedensten Urtheilen, die uns selbst in eine rechte Mitte setzen, and den uns selbst früher gemachten oder auch neuen Einwürfen ent» gegen, welche zu prüfen, wir gewiß nicht ermangeln werden.

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Ueber Alles find wir innigst und lebendig überzeugt, daß ohne dringendes Gebet um den heiligen Geist und ohne lebendigen Glauben, auch die besten Regeln nichts helfen, kraftlos, kalt und todt laffen, ja nur zur Selbsterhebung, geistigem Stolz, Selbstäuschung

führen, keine wahre Erkenntniß seiner selbst und Chrifti, keine Herzensdemuth, keine ächte, einigende Liebe sein kann. Allein wir trachten doch darnach, daß eine äußere Kirche also verfaßt sei, daß ihr Zweck erreicht werden kann und die Schuld nicht an uns Allen liege, wenn derselbe an diesen oder jenen unter uns, den Gliedern, an andern Gläubigen und an den Ungläubigen nicht erreicht würde, und wir halten es schon für eine große Gnade und Segen bei dem, der sich dieses Aeußern der äußern Vereinigung zu einer, nach Gottes Wort geregelten, Kirchenzucht handhabenden Gemeinschaft Gläubiger in Gehorsam gegen Gott und Nichtachtung von Spott, Widerspruch und irdischen Nachtheilen, zu bedienen entschlössen hat, um, als schwach, eben durch dieses Mittel gestärkt und gefördert zu werden in Glaube und Liebe; oder in Freude und Liebe solche Gemeinschaft sucht, um Andern auch dadurch ein Segen zu sein.

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as das Verhältniß zur National- und Staatskirche anbelangt, so können sich in der Gemeinde Glieder finden :

1) Die sich nicht von der National- und Staatskirche selbst, sondern nur vom Abendmahl in ihr getrennt haben und getrennt. erklären.

2) Solche, die sich von dieser Kirche getrennt halten und erklären, jedoch nur allein die Abendmahlfeier als mit der Kirche, deren Gliedern allen förmlich verbindend halten, und

3) Noch solche, die sich ganz von der National- und Staatskirche getrennt haben; jeder Verbindung mit ihr sich entziehen zu müssen glauben.

Die von der Staatskirche getrennten, sind unter sich darin verschieden, daß die einten für direkte Verbindung oder offene Erklärung zur Staatskirche halten, was es den andern, nach ihrer Ueberzeugung nicht ist, so daß diese z. B. das Beiwohnen einer Predigt in der Nationalkirche, die Copulation und selbst die Taufe der Kinder in ihr, noch keineswegs für eine förmliche Erklärung zur Kirche halten, d. h., sich in dieser kirchlichen Handlung ganz,

und gar nicht als mit einer besondern Abtheilung, sondern nur als mit der allgemeinen christlichen Kirche verbunden glauben.

Von unwissenden und oberflächlichen, wenn nicht gar böswilligen Menschen aber werden selbst diefenigen, die sich ganz trennen, doch immer der Inkonsequenz oder des Widerspruchs beschuldigt werden, da bei dem Verbande der Kirche mit dem Staate und der Welt, eine wenigstens indirekte Verbindung nicht vermieden werden kann und dasjenige, was der Apostel von dem Umgange mit Ungläubigen oder der Welt sagt, auch auf die Staatsund Nationalkirche paßt, nämlich: daß man die Welt räumen müßte, wenn man mit dieser Kirche nichts mehr wollte zu schaffen haben, da sie ja eben zum größten Theile aus Weltkindern zusam mengesetzt oder in das, was der Herr, im Gegensaß zu seiner, wenn auch noch so unvollkommenen Gemeinde oder Kirche, die „Welt" neunt, aufgelößt und verschmolzen ist, — selbst Welt ist.

Besuch der Predigt in Staatskirchengebäuden oder das Anhören des Vortrags eines Staatskirchendieners steht nicht im Widerspruch mit der Trennung von der Staatskirche. oder dem Genuß des Abendmahls in ihr, da man sich damit keineswegs ́als Glied dieser Kirche erklärt, vielmehr, wie Jedermann` bekannt ist, auch Glieder anderer Kirchen beiwohnen dürfen, die Predigt allen offen und für Alle sein soll, Niemanden der Zutritt in die Kirchen verwehrt ist, nicht nur Gläubige und guten Wandel führende, sondern auch Juden und Heiden, Keßer, Ungläubige und Lasterhafte kommen dürfen, und daß solche kommen, man sogar wünschen soll und muß; selbst der aus der Kirchengemeinschaft und vom Abendmahl ausgeschlossene nicht abgehalten werden darf, die Predigt anzuhören; weil ferner Lehren und Predigen oder das sich zur Anhörung des Wortes versammeln, nicht eine Kirche

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