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und Gallier umgekehrt, und die lehteren dadurch die Sieger der ersteren geworden seyen, indem er auf diese den Adel, und auf die Gallier den dritten Stand zurückführt, hier, wahrscheinlich wegen der vielen ihm darüber gemachten Vorwürfe, nicht wieder aufgenommen. Indessen bleibt der Hauptsaß, auf dem seine ganze politische Theorie beruht, derselbe: »Das alte Frankreich ist durch die Revolution besiegt, die Revolution ist durch die Charte sanctionirt, mithin beruhen alle heutigen politischen Verhaltnisse in Frankreich allein auf den Rechten und Verbindlichkeiten, die aus der Revolution hervorgegangen sind.« Die große Frage, ob dem alten oder dem neuen Regime das Gouvernement gebühre, um die sich seit der Restauration der Kampf der Parteyen drehet, wird natürlich dahin entschieden, daß die sogenannte Partey der Ultraroyalisten den Konstitutionellen weichen müsse, und keinen Anspruch auf die Regierung machen dürfe. Zu Folge dieses Grundsages werden die einzelnen politischen Streitpunkte entschieden, und das Verfahren des lehten Ministeriums beurtheilt. Das Ganze zerfällt in siebenzehn Kapitel, deren Inhalt wir jest kurz angeben wollen.

Im ersten Kapitel (Ueberschr. Une double nécessité) bemüht der Verfasser sich, zu zeigen, daß es die Aufgabe der jeßigen Generation in Frankreich sey, die konstitutionelle Regierung zu begründen, und sich gegen das alte Regime zu vertheidigen; und in dieser doppelten Forderung sucht er die Schwierigkeit der jezigen Lage. Er sagt: » Die Revolution hat das Gouvernement des alten Regime vernichtet, aber nicht ihr eigenes an die Stelle gesezt« (pag. 2). »Die Grundfäße der Revolution sind noch nicht in positive Institutionen übergegangen; die Interessen, welche sie gegründet, sind zerstreuet, und nicht in gehörige Verbindung gefesta (pag. 3). »Findet man nicht in der Parten, welche der Re volution gegenüber steht, selbst in großer Zahl, Bürgerliche, Besizer von Nationalgütern, eine Menge Menschen, die durch ihr Interesse und ihre Absichten einer andern Sache angehören? « (pag. 5). Die Charte gab 1814 Frankreich die allgemeinen Formen des Gouvernements der Revolution. Aber zugleich erschien die Contre- Revolution auf dem politischen Kampfplage, und in demselben Augenblicke, wo in Frankreich das konstitutio= nelle System begann, fand es sich von neuem in eine revolutio náre Lage verscht« (pag. 6). Die erste Bedingung für die Bildung eines Gouvernements nach langjährigen Unruhen ist der politische Friede in der Gesellschaft, d. h. die schwächere Partey muß der Vergangenheit entsagen, und die mächtige für die Gegenwart und Zukunft Sicherheit finden. So würde Frankreichs Lage 1814 gewesen seyn, wenn es zur Zeit, da die Charte

gegeben ward, keine Partey der Contre - Revolution gegeben hatte (pag. 8). »Von 1789 bis 1800 betrachteten und behandelten sich das neue Frankreich und das alte Regime feindlich. Unter Buonaparte hielt sich das alte Regime für glücklich, den Frieden zu erlangen. Im Jahr 1814 fing es den Krieg von neuem an, weil es sich im Stande glaubte, den Sieg zu erlan gen. Hierauf sucht der Verfasser zu beweisen, daß der gegen. wärtige Zustand von Frankreich die Wiederherstellung des alten Regime nicht erlaube (pag. 8, 9.) Er sagt: »> Was durch die Revolution gebildet ist, reicht für sie zwar nicht hin; aber es ist doch genug, um dem alten Regime alle Aussicht zu nehmen, wenn es nicht das schon Bestehende vernichtet, « und spricht dann in derselben Art von den Einzelnen. Dann werden mehrere besondere Verhältnisse angegeben, bey denen sich die nachtheiligen Wirkungen der oben ausgesprochenen doppelten Forderung an das Gouvernement von Frankreich äußern, und nothwendig äußern müssen, wohin er vorzüglich die Preßfreyheit, wegen des von derselben durch die Vertheidiger des alten Regime gemachten Mißbrauchs rechnet (pag. 10). Der Verfasser verspricht endlich, im Folgenden zu zeigen, daß die Politik des jezigen (seitdem abgetretenen) Ministeriums nicht nur den beyden aufgestellten Forderungen an das Gouvernement nicht entspreche, sondern vielmehr im Gegentheil, die Vernichtung des alten Regime und die Begründung des konstitutionellen zu hindern suche (pag. 17).

Dem zufolge entwickelt er im zweyten Kapitel (du système du ministère actuel) das System des Ministeriums, und spricht feine Meinung darüber so aus: » Buonaparte versuchte, den Despotismus in Uebereinstimmung mit der Revolution und für ihre Sache zu begründen. Das jezige Ministerium versucht, mit Hülfe und im Vortheil des alten Regime die Trümmer des kaiferlichen Gouvernements zu erhalten.« Er entwickelt dieses weiter, indem er die Entstehung des jezigen Verhältnisses in folgender Art zu zeigen sucht: (pag. 20). »Die Regierung (le pouvoir) fürchtete sich 1820. Die Partey des alten Regime fürchtete sich auch. Sie verbündeten sich. Kaum verbunden, fürchteten sie sich einer vor dem andern. Beyde hatten die Verbindung nicht gewählt, sondern waren dazu durch die Noth gezwungen, und seit der Zeit lastet dieser Zwang auf ihnen. Ihre Verhältnisse sind unsicher und veränderlich gewesen. Und dennoch müssen sie zusammen bleiben; denn sie glauben sich, einer ohne den andern, verloren, und würden, wenn sie sich trennten, in dieselbe Unruhe zurückfallen, wodurch sie veranlaßt sind, sich zu vereinigen. Diesem Umstande schreibt der Verfasser die geringe positive Tha= tigkeit des Ministeriums zu, und will darin durchaus keinen Plan

erkennen, indem er sagt: » wäre die Partey der Contre Revolu tion allein, so würde sie handeln; aber das Ministerium will ihr die Direktion der Geschäfte nicht überlassen; und da es nun ohne die Verbindung mit dem alten Regime sich nicht halten, mit ihm nicht fortschreiten kann, so muß es wohl still stehen « (pag. 22). Und gerade dieses nothwendigen Stillstandes wegen hat das Ministerium sich dem System von Buonaparte ergeben, da dieses durchaus dazu bestimmt war, und diente, die politische Entwickelung Frankreichs aufzuhalten« (pag. 23).

In den drey folgenden Kapiteln (des vicissitudes et de la composition du ministère. Session de 1820 und Administration intérieure et politique extérieure en 1820 et 1821) sucht Herr Guizot in einzelnen Thatsachen diese Verbindung nachzuweisen, welche er nennt » cette alliance du Buonapartisme sans force et de la contre-révolution sans franchise« (pag. 32). Zuerst wird im dritten Kapitel die Art und Weise erzählt, wie nach Beendigung der neuen Wahlen für die Session von 1820 Villele und Corbieres als Führer und Repräsentanten der Partey des alten Regime in das Ministerium kamen wobey, wegen des Einflusses besonderer Coterien in dieser Partey, zu bemerken ist, daß, außer Chateaubriand (pag. 37), namentlich Benoist, zu dessen Gunsten vorzüglich die direction générale des droits réunis damals wieder hergestellt ward, zur Beendigung der Unterhandlungen zwischen der Reunion Piet und dem Ministes rium beytrug, so wie auch eben diese beyden sich kurz vorher das Verdienst erworben hatten, die Streitigkeiten, welche zwischen den beyden Parteyen wegen der in Paris vorzunehmenden gegenseitigen Wahlen entstanden waren, auszugleichen. Dann zeigt der Verfasser die falsche Stellung der rechten Seite, und namentlich derjenigen Mitglieder derselben, welche in das Gouvernement eintraten, gegen die Partey des Herzogs von Richelieu, und seht zuleht einige Bemerkungen über die Persönlichkeit der be deutendsten unter den Ministern hinzu, des Herzogs von Richelieu (pag. 40), Pasquier (pag. 42), Villele (pag. 48), de Serre (pag. 52).

Von der Session von 1820 sagt der Verfasser (pag. 56): » Im Anfange der Session hatte das neue Frankreich große Besorgnisse. Das Ministerium war nicht ohne Furcht, das alte Regime hoffte viel. Als sie zu Ende war, zog sich dieses voll Unwillen zurück; das Ministerium hielt sich zwar, aber ohne Zu versicht auf die Zukunft; das neue Frankreich, obgleich erstaunt, nicht Alles, was es gefürchtet, gegen sich ausgeführt zu wissen, sah sich doch in derselben Gefahr.« Die Ursache davon fucht er darin, daß die Minister bey den Verhandlungen der Kam

mern nicht das allgemeine Wohl des Landes, sondern augenblickliche und kleinliche Interessen, vornehmlich das Verhältniß zu der Partey der Ultraroyalisten, und öfterer bloß zu einzelnen Mitgliedern derselben vor Augen gehabt hätten, und daß sie, weder Willens, sich für die Prinzipien des alten Regime, noch im Stande, sich für die des neuen auszusprechen, die Fortbildung der Institutionen nicht hätten fördern können. Es folgt darauf eine Kritik des später zurückgenommenen Gefeßes über die Orga nisation der Departements und Kommunen, dessen Geist Herr Guizot so bezeichnet (pag. 68): »die Regierung überläßt der alten Aristokratie die Freyheit der Kommunen, unter der Bedingung, daß die Aristokratie ihre eigene Unabhängigkeit der Regierung opfere,« und einige weniger bedeutende Verhandlungen der Kammer der Deputirten. Günstiger wird (pag. 81) die Kammer der Pairs beurtheilt, zwar nicht, als Theil der geseßgebenden Gewalt, sondern als Gerichtshof, und es wird namentlich ihrem Verfahren das Verdienst zugeschrieben, die Verwaltung der Justiz von dem Einflusse der Politik wieder befreyt zu haben (pag. 102), über welchen Gegenstand der Verfasser während der lezten Session eine eigene Schrift, unter dem Titel: des conspirations et de la justice politique,a herausgegeben hat, und welche ganz speziell gegen den damaligen Justizminister de Serre gerichtet ist.

Der Verfasser unterscheidet im fünften Kapitel den état moral, und den état matériel de la société (pag. 92); und wenn er behauptet, daß der lehtere, worunter er vorzüglich die Wohlhabenheit der Einwohner versteht, in Frankreich Ursache der scheinbaren Ruhe sey, so schreibt er dem Mangel an Kraft in dem Verfahren des Ministeriums das Schwankende und Unsichere des état moral zu, und sucht zu beweisen, daß das alte Regime diese Schwäche des Ministeriums benuße, um sich allmählich in die Administration einzudrängen (s'infiltrer), nach und nach die einzelnen Zweige an sich zu bringen (pag. 93), und ihre Grundsähe dabey in die Praris einzuführen, wovon als Beyspiel namentlich die Verwaltung des öffentlichen Unterrichts unter Corbieres angeführt wird (pag. 95 u. pag. 383). In Beziehung auf den Lehten Punkt ist zu bemerken, daß der Verfasser selbst, so lange er im Staatsrath war, einen bedeutenden Theil der Verwaltung des öffentlichen Unterrichts in Händen hatte, eine Anordnung unter dem Ministerium von Decazes, die sich schwerlich vertheidigen läßt, da Herr Guizot ein sehr eifriger Protestant ist, und es in einem katholischen Lande wohl nicht für zweckmäßig, ja nicht einmal für schicklich zu halten seyn dürfte, wenn überhaupt einem Protestanten, und nun gar einem solchen, der Grund

fäge, wie pag. 196 und 222 ausgesprochen sind, vorträgt, die Aufsicht über den Unterricht anvertrauet wird. Von pag. 104 bis 118 betrachtet der Verfasser das Verfahren Frankreichs in der auswärtigen Politik. Er bezeichnet es dadurch, daß er sagt: Frankreich habe sich feindlich gegen die Besiegten gezeigt, und sey gegen die Sieger als untergeordnet erschienen, und erklärt dieses ebenfalls aus der Verbindung des Ministeriums mit der rechten Seite (pag. 111). Das übrige ist eine Wiederholung der gewöhnlichen Angriffe (meistens in Uebereinstimmung mit Bignon) gegen die Art und Weise, wie die Revolutionen in Neapel und Piemont bekämpft wurden, und eine etwas weniger, als in den lezten Ausgaben der Schrift: du gouvernement de lá France depuis »la restauration,« bestimmt ausgesprochene Vertheidigung der spanischen Revolution (pag. 116).

Das sechste Kapitel (vraie cause du système ministériel) zeigt noch näher die Nachtheile der Unthätigkeit des Ministeriums, namentlich für die regierende Dynastie, und wiederholt den schon oben ausgesprochenen Grund dieses Verfahrens: on s'y croit reduit; on ne sait pas mieux. Une double conviction possède nos ministres, ils jugent la révolution ingouvernable, la contre- révolution impossible (pag. 124).

Das ganze übrige Werk hat den Zweck, die Unrichtigkeit dieser Vorausseßung zu beweisen, und vielmehr zu zeigen, daß das neue Regime allerdings dem Gouvernement dienen könne, daß das Gouvernement darauf zurückkommen müsse, und daß es auf der andern Seite die Pflicht der jeßigen Opposition_sey, sobald wie möglich das Gouvernement an sich zu bringen. Der Verfasser gesteht (im siebenten Kapitel: des moyens du gouvernement en général) zu, daß ein gutes Gouvernement durch den Zustand des Volkes bedingt wird, und bey Verwirrung der gesellschaftlichen Verhältnisse von einem guten Gouvernement nicht die Rede seyn kann. Aber er läugnet, daß das neue Frankreich sich in einem so schlimmen Zustande befinde; er will nicht zugeben, daß die Revolution ingouvernable sen. Er sagt, daß alles Regieren sich zuerst auf die große Masse des Volkes, und dann auf die Verhältnisse gewisser einzelner Personen beziehen müsse, und will nun zeigen, daß in beyden Rücksichten das neue Frankreich dem Gouvernement feine unübersteiglichen Hindernisse in den Weg lege (pag. 133).

Die vier folgenden Kapitel (des opinions nationales en France. Des intérêts nouveaux. Des passions publiques. De Buonaparte et du Buonapartisme.) handeln von dem Verhält= nisse des Gouvernements zu der großen Masse; das zwölfte: des moyens du gouvernement dans les individus.

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