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Harrass 2-21-30 21326

XI.

Dominicus Dominici

aus

Viseu.

Vorbemerkungen.

Ohne alle und jede einleitung über die ars dictandi und nicht minder ohne irgend welche theoretische abhandlungen über die gegenstände rechtlicher oder prozessualischer natur, welche uns in den bisherigen arbeiten begegnet sind, tritt hier eine ohne zweifel auf der pyrenäischen halbinsel entstandene und speziell für die in den erzbischöflichen und bischöflichen kanzleien verwendeten individuen angelegte mustersammlung entgegen, in den handschriften selbst als gedrängte summa de cursu episcopali oder als summa dictaminis secundum quod notarii episcoporum et archiepiscoporum debeant notariae officium exercere bezeichnet.

Ihr urheber nennt sich im vorworte welches an ihrer spitze steht selbst als Dominicus Dominici, oriundus de civitate visentina, in arte dictatoria discipulus discreti viri domini Iohannis Severii bonae memoriae quondam archidiaconi calaguritanensis et thesaurarii visentini.

Das ist denn freilich auch so ziemlich alles was wir über ihn beizubringen wissen, insoferne die behelfe welche uns zur hand sind über Viseu und Calahorra für unseren zweck keine ausbeute gewähren.

So können wir denn auch hinsichtlich der zeit der abfassung des werkes vor der hand blos schlüsse aus seiner uns eben vorliegenden gestalt machen. sie selber aber sind dadurch wesentlich erschwert, dass wie nur bei wenig anderen formelbüchern mit ausserordentlicher

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