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ITER

ROMANUM.

IM AUFTRAGE

DES

HOHEN MÆHRISCHEN LANDESAUSSCHUSSES

IN DEN JAHREN 1852 UND 1853

UNTERNOMMEN UND VERÖFFENTLICHT

VON

DR. B. DUDÍK.

O. S. B.

II. THEIL.

DAS PÄPSTLICHE REGESTENWESEN.

WIEN, 1855.

IN COMMISSION BEI F. MANZ & COMP.

VORWORT.

Es mag wohl dies die erste Arbeit dieser Art sein, die in die Oeffentlichkeit tritt. Auszüge aus den päpstlichen Regesten wurden allerdings schon öfter publicirt, ob aber irgend Jemand über das päptliche Regestenwesen specielle Forschungen angestellt habe? Marini's Diplomatica pontificia verfolgt einen ganz andern Zweck. Weit entfernt sei es jedoch von mir, sich einbilden zu wollen, dass ich hier etwas Ganzes leiste

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um diess

zu thun, müsste man die ganze Reihe der Regestenbände durchgehen ich gebe und will auch nichts. anderes geben, als nur einen Beitrag zum päpstlichen Regestenwesen, einen Beitrag zur Geschichte jener welthistorischen Quelle, die in Innocenz' III. Zeiten entspringt, unter Honorius III. schon zum Bache wird, in Innocenz' IV. Tagen zum Flusse anschwellt, und seit Johann XXII. stromartig sich fortbewegt, das Zeitschiff auf seinem Rücken tragend, ruhig, sicher und entschieden, selbst stets rein und unverfälscht, weil im Felsengestein. Wie klein erscheint der Mensch vor dieser

*

IV

Grösse! und fast wie Frevel kam es mir vor, wenn ich, gleichsam secirend, chemisch untersuchend, die Echtheit dieser Quelle prüfte, einer Quelle, die fünf Welttheile tränkt und umspült! Welcher Staat, welche Körperschaft, welche religiöse Genossenschaft kann auch nur entfernt eine solche Quelle nachweisen! Ob die römische Kurie recht oder unrecht habe, diese Quelle so abzusperren, wie sie es thut, mag ich hier nicht entscheiden; aus Furcht thut sie es gewiss nicht — denn was die Quelle in sich birgt, hat ja die Welt längst gesehen, die Kirche schrieb ja nicht für sich, sie schrieb für Andere; wenn sie es aber doch thut, wenn sie den Zugang zu ihren Quellen erschwert, so handelt sie ganz nach den Gesetzen der Moral, sie restringirt den Gebrauch, um nicht Ursache zu werden am Missbrauch. Möchte doch diese Schrift die hie und da noch sich kund gebenden Vorurtheile wider die Authenticität der römischen Urkunden wenn nicht ganz verscheuchen, doch wenigstens schwächen! möge sie ein Zeichen werden meiner Achtung, meiner Dankbarkeit für den gelehrten und würdigen Präfekten der geheimen päpstlichen Archive, Monsignor Marini, der mir so viel Erleichterung, so viel Freundlichkeit gewährte!

Die mitgetheilten Auszüge und Urkunden beschränken sich streng bloss auf Mähren und Böhmen; die Oesterreich und Ungarn angehenden hoffe ich bei einer anderen Gelegenheit zu veröffentlichen. Ich weiss, dass manche dieser Auszüge den Benützer nicht ganz befriedigen werden mich befriedigen sie auch nicht; ich

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