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scheint das Deutsche (den Kopf bedeckt und dergleichen) zu lehren.

Besonders aber wären unter dem Accusativ, wie es in andern, sonst weit weniger gründlichen Grammatiken geschehen ist, die Verba aufzuführen gewesen, von denen es § 540 heisst: „Die Präposition to fällt im Englischen nach vielen Verben weg, deren Begriff im Deutschen nach sich den Dativ erheischt, von denen aber mehrere stets ohne dieselbe gebraucht zu werden scheinen." Denn dadurch, dass diese Verba stets ohne to gebraucht werden, unterscheiden sie sich von den § 539 angeführten, wozu noch kommt, dass fast alle diese Verba auch im Lateinischen, Griechischen, Französischen, Italienischen oder wenigstens in einer oder der andern dieser Sprachen entschiedene Transitiva sind. Handelte es sich indess bloss um die Stellung dieser Lehre, so wäre dieses von untergeordneter Bedeutung. Aber erstens stehen unter diesen Verben mehrere, bei denen es nicht schwer werden würde auch Beispiele des to nachzuweisen, und bei welchen der Accusativ der Person schon deshalb nicht angenommen werden kann, weil sonst die Construction des doppelten Accusativs entstehen würde, die nach Wörtern wie to cause, to procure, to occasion und ähnlichen nach keiner Sprachanalogie gestattet werden kann. Auf der andern Seite fehlen unter den von Wahlert § 516 und andern Grammatikern als ächte Transitiva aufgeführten to follow (sequi, suivre), to flatter (adulari, wnever und xoλaxever, flatter), to imitate (μuetodai, imitari, imiter), to help, succour, aid (@qελɛiv, iuvare, aider, secourir), to thank (remercier), to brave (braver), to curse (xaxoλoyɛîv, maudire), to hurt (ßhántew), to waylay (λοχαν und λοχίζειν nebst ἐνεδρεύειν) u. s. W. Dass hierzu auch to serve gehört, was unter Anm. 4 mit einer gewissen Bedenklichkeit gesagt ist, scheint nach der Analogie von 9ɛαлεvε und servir qn. nicht zweifelhaft.

Auch würde der Verfasser dieser Zeilen kein Bedenken tragen, hierher einige Verba zu rechnen, bei welchen einzelne Beispiele des Dativs für eben solche Anomalien einzelner Schriftsteller zu halten sind, wie oben for bei gewissen doppelten Accusativen anzusehen war. Dieses hat unser Grammatiker von to obey Anm. 1 zu § 539 selbst anerkannt. Dasselbe

möchte ich aber auch von dem Beispiele it is necessary and assisting to all our other faculties Anm. 5 desselben Paragraphen bemerken, da der Accusativ bei to assist (assister) durch die Analogie der oben angeführten Verba des Helfens genügend geschützt wird, auch in unserer Stelle der adjectivische Gebrauch des Particips assisting zumal in Verbindung von necessary dem to zur Entschuldigung dient.

Gehen wir nun zu dem Dativ selbst fort, so scheint mir die Angabe von dem Gebrauch desselben für den Genitiv, er stehe, wo von einem Zustande oder Verhältnisse die Rede sei, aus dem gute oder nachtheilige Folgen für den hinzuzufügenden Gegenstand hervorgingen, zwar im Allgemeinen richtig, doch zu unbestimmt bezeichnet zu sein. Wenigstens sollte noch hinzugesetzt sein, er stehe so namentlich entweder bei Wörtern, die eine Verwandtschaft bedeuten, oder ein amtliches oder dienstliches Verhältniss zu einem ausdrücken, nebst einigen andern solchen Bestimmungen, wie sie bei Wahlert § 192 ff. zu finden sind.

Ob es zweckmässiger ist, wie es § 539 geschehen ist, Beispiele von Auslassung des to vor dem Dativ, wenn dieser gleich auf das Verbum folgt, zu geben, oder, wie derselbe Wahlert gethan hat, lieber die Verba aufzuzählen, bei welchen to nicht weggelassen werden kann, will ich zwar nicht entscheiden; aber schwerlich wird sich doch die Auslassung des to auf die angeführten Verba beschränken. So finden sich to secure (every one fair treatment, Scott), to forgive, to deliver u. a. nicht aufgeführte Verba mit Auslassung von to. Wenigstens werden in der Anmerkung 1 ausser den genannten Verbis noch einige andere zu besprechen sein, bei welchen man die Auslassung von to nach der Analogie vermuthen konnte, obgleich sie nicht gebräuchlich ist.

Leicht könnte man auch aus den nach Lloyd unter 3 gegebenen Regeln und den Beispielen schliessen, bei Vorsetzen des Dativs vor den Accusativ bei solchen Verbis müsse das to fehlen. Allein dieses widerlegt sich durch ein solches Beiopiel, wie das letzte der unter 5 angeführten ist, und durch andere, wie besides restoring to him the revenues of his see Hume, who should bring to him the oxen of Iphiklos Grot. I,

S. 150 (vgl. das. S. 492), he has never rendered to himself account Grot. VIII, S. 678.

Beim Genitiv füge ich erstens zur Anm. zu § 557 hinzu, dass, wie nach dozen und score zuweilen of wegbleibt, so Shakspeare auch one half his goods zu sagen gewagt hat Merch. of Ven. IV, 1.

Von der § 558 gegebenen Regel über die Anwendung von of nach island, city und ähnlichen Worten finden sich besonders bei Leake viele Ausnahmen. So heisst es the islands Zacynthus, Cephalonia, Ithaca Mor. II, S. 171 (vgl. S. 457 fg.), a town Scollis S. 184, the village Marathon S. 289, the city Phalanthus S. 300. Vgl. noch S. 304. 307. III, S. 23. Umgekehrt steht bei mit river, mount und ähnlichen Appellativen verbundenen Eigennamen, die nach § 483 und 485 in der Regel kein of vor sich haben, bisweilen doch diese Partikel. S. the river of the Asopus Bulw. Ath. II, S. 143, of Cydnus Shaksp. Anton. II, 2, of Jordan Ev. Marc. zu Anf., of Rhine Thack. H. Esmond I, 338. (Also wie rivière und fleuve vor weiblichen Namen.) Desgleichen the mountain of Haemus and Rhodope Montag. Brief 25, the mountains of Taunus Fergus., the cape of Lecythos Grot., wie auch the promontory of gesagt wird und französisch montagne und promontoire mit dem Genitiv.

Eine Erwähnung verdienten auch Worte wie name, title und andere ähnliche mit dem Genitiv, gleichfalls mit dem Französischen und dem Lateinischen übereinstimmend. So heisst es, um von jenen beiden überall so vorkommenden Worten nicht erst Beispiele anzuführen, Euripides in his play of Meleager Grot. Hist. I, S. 194, the drama of Antiope das. S. 360, eben so the tragedy of u. s. w. Endlich ist wegen einer Anzahl Verba, die, wie im Griechischen αἰσθάνεσθαι, ἐνθυμεῖσθαι, ἀκού ɛw u. a. bald mit dem Accusativ, bald mit dem Genitiv construirt werden, neben dem Accusativ auch of nach sich haben, auf die 4. Anm. zu § 878 zu verweisen.

Wenn § 561 gelehrt wird, ein Substantiv, welches sich auf mehrere Subjecte oder Objecte bezieht, werde gemeiniglich in den Plural gesetzt, so bedurfte erstens das Gemeiniglich einer Erklärung, etwa wie sie bei Wahlert in der Anmerkung a) zu § 209 gegeben ist, damit man nicht etwa sage the Ro

mans derived their religions from the Greeks, oder the Germans defended their liberties against the Romans. Aber auch, wo der durch das Substantiv ausgedrückte Gegenstand jedem Einzelwesen im Besondern zukommt, finden sich einzelne merkwürdige Beispiele des Singulars. So bei Scotts Abbot Cap. 13, S. 115: one or two bent their knee und bald darauf individuals folding their arms and bending their head, wo die Verbindung von head mit arms wohl gewählt ist, weil der Mensch zwei Arme, aber einen Kopf hat, wiewohl hiernach auch knees erwartet werden könnte.

Gehen wir zu dem Abschnitt über die Adjectiva fort, so ist zwar nicht zu bezweifeln, dass der Unterschied des Adjective und des Adverbs bei intransitiven Verben im Allgemeinen {566 richtig bezeichnet ist; es scheint sich jedoch der Sprachgebrauch bei einzelnen Verben mehr zu dem einen oder dem andern vorzugsweise zu neigen. Nehmen wir z. B. das in unsern Grammatiken angeführte Beispiel you look pale to day, so ist offenbar, dass genauer das Aussehen des Mannes, als der Mann selbst als blass bezeichnet würde, da ja nicht von einer dauernden, sondern von einer an einem bestimmten Tage sich zeigenden Gesichtsfarbe die Rede ist. Aber bei to look herrscht, wie in ὀξὺ βλέπειν, δριμὺ δέρκεσθαι, voir clair, das Adjectiv vor, doch nicht ohne Schwanken. Shakspeare trägt sogar kein Bedenken, adjectivische und adverbiale Bestimmungen bei diesem Worte zu verbinden. So heisst es Richard III. Act II, Scen. 3 You cannot reason with a man that looks not heavily and full of dread, und in einer andern Scene dieses Stückes his face looks cheerfully and smooth. Auch kommt man mit der Bestimmung, dass das Adjectiv auf das Subject bezogen werden müsse, nicht immer aus. Denn wenn Eliot Rom. II, p. 170 sagt, she slept deep, so kann niemand deep auf das Subject beziehen; es steht vielmehr für a deep sleep (βαθὺν κοιμᾶσθαι).

Unter § 569 Anm. 1-4 sind eine Anzahl Fehler oder scheinbarer Fehler gegen den Gebrauch des Adjectivs für das Adverbium angeführt. Aus Shakspeare liessen sich diese sehr vermehren, da dieser z. B. grievous sick Rich. III., horrible steep K. Lear IV, 8, wondrous well believed, honorable Ant.

V, 1 und anderes entschieden adverbial gesagt hat. Schwierig wird aber oft die Angabe der Grenze des beiderseitigen Sprachgebrauchs dadurch, dass manche Adjectiva entschieden auch ohne Veränderung der Form als Adverbia gebraucht werden, worüber auf die Anmerkungen zu § 824 verwiesen werden musste.

Dass Adjectiva im Singular mit Hinzutritt des Artikels ohne Beifügung eines Substantivs oder one substantivirt werden, worüber Anm. 1 zu § 572 zu vergleichen, ist besonders in der Bibel häufig. So the poor und the wicked Psalm X, 9. 13, Sprüchw. XIV, 20. 32, the just Habak. II, 4. u. s. w.

Zu den § 577 angegebenen Ausnahmen, wo zu Adjectiven, zu welchen das Substantiv aus dem Vorhergehenden zu ergänzen ist, one nicht hinzugefügt ist, lassen sich einige Beispiele verschiedener Art nicht nur aus der Bibelsprache (z. B. Exod. XIV, 22. 23, Zacch. VI, 6), sondern auch aus neuen Schriftstellern anführen, wie the modern town, like the ancient Leak. Mor. III, S. 260, the brazen race quite different from the silver Grot. Hist. I, S. 89.

In Beziehung des Superlativs, bei welchem die Klasse, zu der Individuen gehören, nicht mit of angegeben ist, konnte man nach den in früheren Ausgaben gegebenen Beispielen glauben, es gälten die von Wahlert § 243 und Anm. gegebenen Regeln. Diesen widerspricht nun zwar das aus Irving hinzugefügte Beispiel. Da aber dergleichen selten sind und in dem Irvingschen die zwei vorhergegangenen of verhindern konnten, of heads zu schreiben, so mögen noch the wisest Protestants aus Macaul. Hist. II, S. 332 beigefügt werden. Auch kann hier die Frage berührt werden, ob wohl der Superlativ wie im Griechischen und Lateinischen als blosser Elativ gebraucht werden könne. So verstanden scheinen wenigstens die Worte the most noble Lady werden zu müssen Eliot Rom. II, p. 179.

In der Anm. zu § 385 sind einige Beispiele des Gebrauches des Superlative auch von zwei Gegenständen angeführt. Dergleichen lassen sich noch einige aus den besten Classikern beibringen. So Grot. Hist. IV, S. 557 fg. Though both were powerful Sybaris seems to have been decidedly the greatest.

Wenn § 586 gelehrt wird, das Maass des Unterschiedes einer Vergleichung werde, wenn die Bestimmung des Unter

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