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blieben, und ihr Grundherr sie in seinem eigenen Interesse gegen Dritte vertreten und schügen mußte. Waren die Bauern früher Grundeigenthümer, so gaben sie in diesem Verhältniß ihr Grundeigenthum an den Herren auf und wurden seine Pächter und Hörigen. Als diese mußten sie auf dem Grundstück bleiben (glebae adscripti), als Erbpächter aber waren sie vor der willkürlichen Steigerung des Zinses der Zeitpachte geschüßt. Die Geldaristokratie heutiger Zeit kann bei der Ueberlastung des Bodens keine ähnliche Rettung bewirken, denn sie hat weder einen erblichen Bestand, weil sie keine Körperschaft ist, noch Steuerfreiheit, wie früher die Geistlichkeit und der Adel; um dem Bettel und Hunger zu entgehen, tritt also jezt die Auswanderung der Armen und die freiwillige Derjenigen ein, welche die Kosten dazu noch bestreiten können, und das Grundeigenthum, das seiner Bestimmung nach bei einer Familie bleiben soll, wird eine bewegliche Waare, die in ihrem Preise fortwährend sinkt, je mehr sie gezwungen umgesezt wird. Wenn der Staat durch den Erwerb des Grundeigenthums an die Stelle jener alten Corporationen tritt, so kann er für die Erhaltung des Bauernstandes nicht erreichen, was damals möglich war; denn er hat weder Steuerfreiheit noch Hörige, noch ist es ihm möglich, niedere Erbpachte einzurichten, was seine Bedürfnisse nicht erlauben.

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Die Geistlichkeit des Bistums Speier erklärte sich im Jahr 1321 bereit, ihrem Bischof eine außerordentliche Geldhülfe zu gewähren, und schlug die festbestimmte Summe von 1000 Pfd. Heller auf ihre Corporationen nach dem Verhältniß ihres Einkommens aus 20 Um sowol diese Summe als ihre Repartition richtig zu beurtheilen, find für die Reduction folgende Punkte zu bemerken. Seit 1303 wurden zu Frankfurt 3 Heller für 1 Pfenning gerechnet (Zeitschr. 2 400) und 1350 machten zu Speier 32 Heller einen Turnos (ibid. 2, 401), der 1345 zu Frankfurt 23 kr. werth war. Nach dem Verhältniß der Heller zum Pfenning wie 3 zu 1 hatte also damals der Pfenning einen Werth von 2% Kreuzern und dieses stimmt überein mit der Straßburger Währung, nach welcher der d in den Jahren 1344 bis 1362 276/91 Kreuzer werth war. Demnach darf man den Straßburger Münzfuß von 1319 als den genauesten für obige Reduction annehmen, wonach der Pfenning 33⁄41⁄2 (rund 3%) Kreuzer, also der Heller 127 Kreuzer werth war. Der Schilling Heller berechnet sich also auf 12% Kreuzer (12%) und das Pfund Heller auf 4 fl. 88% fr. (rund 4 fl. 9 kr.). Obige 1000 Pfd. Heller betrugen daher nach unserm Gelde 4150 Gulden. Daran zahlte das Domkapitel 207 Pfd. 5 § 9 H. (860 fl. 65% kr.), das Stift S. German

zu Speier 43 Pfd. 3 ß 8 h. (179 fl. 12% kr.), das Stift S. Weiden 34 Pfd. 11 ß 3 h. (143 fl. 24 fr.), das Stift Allerheiligen 25 Pfd. 18 § 2 h. (107 fl. 32 kr.), die Pfarrer sämmtlicher Kirchen zu Speier 22 Pfd. 8 ß h. (92 fl. 58 kr.). Die Domprobstei 172 Pfd. 7ß h. (815 fl. 151⁄2 kr.); dieser Betrag wurde auf folgende Landkapitel vertheilt, die zur Domprobstei gehörten. Haslach 39 Pfd. 14 ß h. (164 fl. 46 kr.), Minfeld 54 Pfd. 14 ß 8 h. (227 fl. 91⁄2 fr.), Maikammer 57 Pfd. 9 ß h. (238 fl.), Weißenburg 18 Pfd. 13 ß h. (77 fl. 24 fr.). Der Probft des S. Weidenstifts 162 Pfd. 9 ß h. (674 fl. 10 fr.); dazu trugen folgende Landkapitel bei, welche zu seinem Archidiaconat gehörten. Bretten 30 Pfd. 8 ß h. (126 fl. 10 kr.), Bruchsal 42 Pfd. 13 ß h. (177 fl.), drei ungenannte Landkapitel 29 Pfd. 13 ß, 41 Pfd. 15 ß, 20 Pfd. (121 fl. 23 fr., 173 fl. 16 fr., 83 fl.). Der Probst des S. Germanstiftes 64 Pfd. 16 ß h. (268 fl. 50 fr.). Dazu trugen bei die Landkapitel Durlach 26 Pfd. 1 ß h. (108 fl. 6 kr.), Kuppenheim 38 Pfd. 15 ß h. (160 fl. 59 fr.). Der Probst des Dreifaltigkeitstiftes oder Allerheiligen 104 Pfd. (431 fl. 36 fr.), wozu beitrugen die Landkapitel Häfnerhaslach 34 Pfd. 6 ß (142 fl. 21 kr.), Markgröningen 23 Pfd. (95 fl. 27 kr.), Weil die Stadt 45 Pfd. 7 ßh (188 fl. 12 kr.). Jede der Abteien Ovenheim, Hirschau und Sinsheim wurde angelegt mit 25 Pfd.h. (103 fl. 45 kr.), die von der Steige in Landau, die Abtissin von Seebach und der Abt von Gottsau, jedes mit 6 Pfd. (24 fl. 54 kr.), Backnang 15 Pfd. (62 fl. 15 fr.), Abtissin von Oberstenfeld 18 fl. (74 fl. 42 fr.), Frauenalb 16 Pfd. (66 fl. 24 kr.), Abt von Limburg 28 Pfd. (116 fl. 12 fr.), Abt von Klingenmünster 14 Pfd. (58 fl. 6 kr.), Probstei Hörd 17 Pfd. (70 fl. 33 kr.), Abtissin von Schönfeld 4 Pfd. (16 fl. 36 fr.).

Zählt man die Theilsummen zusammen, so gibt es 1041 Pfd. 7 ß 6 h., welche Ueberzahl für die Erhebungskosten bestimmt war, die also etwas über 4 Procent der Steuersumme betrugen und zu derselben gerechnet wurden, während jegt die Erhebungskosten von der Steuersumme abgezogen werden. Bei dem Allerheiligenstift beträgt die ganze Summe 104 fl., die Theilsummen zusammen aber nur 102 fl. 13 fr., es wird also hierin ein Schreibfehler liegen, denn bei den andern Stiftern sind die Steuerquoten zusammen jedesmal größer, als die Hauptsumme. Auf die Corporationen vertheilt, stellt sich folgendes Verhältniß heraus: die 4 Stifter in Speier gaben 310 Pfd. 18 ß 6 h., die Pfarrgeistlichkeit zu Speier 22 Pfd. 8 ß, die Landkapitel 503 Pfd. 11 ß, die Klöster 205 Pfd. Es waren aber weder alle Klöster noch

alle Landkapitel des Bistums in dieser Umlage begriffen, denn es fehlen die Cistercienserklöster Maulbronn, Herrenalb, Eußersthal u. A., die man ihrer päbstlichen Freiheiten wegen nicht beizog, und die Mendicantenklöster, die man nach dem ausgesprochenen Grundsag der Urkunde ihrer Armuth wegen frei ließ, so wie auch die Ritterorden, daher diese Umlage nur einen Theil der Besteuerung der Geistlichkeit des Bistums darstellt.

Im Jahr 1341 ließ der Bischof Gerhart von Speier eine Finanzstatistik seines Landes aufstellen, die sich im Karlsruher Archiv befindet, und woraus ich die Angaben über die Bet oder Grundsteuer hier mittheile. Da zu jener Zeit der Straßburger Schilling Pfenning nur noch 351⁄2 fr. und das Pfund Pfenning 12 fl. 25 kr. werth war, To darf man den Schilling Heller zu 12 kr. und das Pfd. Heller zu 4 fl. 8 kr. ansehen. Die erste Zahl bei folgenden Orten ist die Maibet, die zweite die Martini- oder Herbstbet.

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Herrheim 10 Pfd.. 20 Pfd. (41 fl. 20. 82 fl. 40). Venningen 3. 4 (12 fl. 24. 16 fl. 32). Fischlingen 31⁄2. 6 (14 fl. 28. 24 fl. 48). Kirweiler 10. 18 (41 fl. 20. 74 fl. 24). Maikammer 30.40 (124 fl.. 165 fl. 20). Diedesfeld 12.20 (49 fl. 36.82 fl. 40). S. Lamprecht 3. 3 (12 fl. 24). Ruppersberg 10. 12 (41 fl. 20. 49 fl. 36). Deidesheim 40. 40 (165 fl. 20). Schifferstatt 16.24 (66 fl. 8. 99 fl. 12). Walsee 9.14 (37 fl. 12. 57 fl. 52). Rinkenberger Hof 1. 1 (4 fl. 8). Berghausen 3.5 (12 fl. 24. 20 fl. 40). Duttenhofen 3. 5 (ebenso). Hanhofen 3.6 (12 fl. 24. 24 fl. 48). Geinsheim 12. 18 (49 fl. 36. 74 fl. 24). Hambach 30. 40 (wie Maikammer). Harthausen 22. 4 (10 fl. 20. 16 fl. 32). Summa der Maienbet 201 Pfb. 10 B (832 fl. ß 52 fr.), der Herbstbet 280 ft. (1157 fl. 20 kr.), zusammen jährliche Grundsteuer in obigen 18 Dörfern 1990 fl. 12 fr.

Folgende Angaben betreffen nur die Herbstbet, die Maienbet ist dabei nicht bemerkt, vielleicht weil sie im Betrage gleich war. Scheibenhart bei Lauterburg 2 Pfd. (8 fl. 16). Lauterbach 4 (16 fl. 32). Motheren 5 (20 fl. 40). Ottenherd 1 (4 fl. 8). Siegen und Kentmar (jezt ausgegangen) 21⁄2 (10 fl. 20). Schweinheim 6 (24 fl. 48). Rheinzabern 5 (20 fl. 40). Rülsheim 14 (57 fl. 52). Hagenbühl 6. Haina 20 (82 fl. 40). Scheid 15 (62 fl.). Salmbach 6. Summa 8612 Pfd. h., in der Hs. steht aber 86 Pfd. 16 ß 8 h., es fehlen also einige kleine Posten.

Rechtes Rheinufer. Horrenberg 10 Pfd. 10 ß 10 h. (43 fl. 33). Kronau 12 Pfd. 13 ß (52 fl. 12). Forst 2 Pfd. (8 fl. 16). Roth

ß

15 Pfb. 8 h. (62 fl. 8). S. Leon 11 Pfb. 18 h. (45 fl. 35). 3eutern 43 Pfd. 10 ß h. (179 fl. 48). Ubstatt 20 Pfd. 7 ß (84 fl. 4). Stettfeld 8 Pfd. 8 § 8h (34 fl. 21). Mingolsheim 12 Pfd. 13 ß (52 fl. 11). Langenbrücken 15 Pfd. 16 ß 3 h. '(68 fl. 12). Malsch 20 Pfd. 2 ß 9 h. (83 fl. 12). Deftringen 45 Pfd. 16 ß 8 h. (189 fl. 19). Kirlach 16 Pfd. 6 § 10 h. (67 fl. 29). Mühlhausen 6 Pfd. (24 fl. 32). Hambrücken 14 Pfd. 4 ß 8 h. (58 fl. 45). Odenheim und Tiefenbach 7 Pfd. (28 fl. 56). Summa betarum 262 Pfd. 16 ß h. (1084 fl.) in 17 Orten.

K.

Ich bemerke zu obigen Dörfern des rechten Rheinufers, daß die Größe ihrer Bet zu der jezigen Einwohnerzahl und der Größe der Gemarkungen in keinem richtigen Verhältniß steht, indem kleine und arme Gemeinden höher als große angelegt sind, die besseren Boden haben. Diese Ungleichheit der Steueranlage zeigt sich auch noch in der späteren Zeit, und wurde schwerlich durch die Naturalbeten in das richtige Verhältniß gebracht. Denn das Dorf Rothenberg bei Wiesloch zahlte nach der Landesaufnahme von 1658 gar keine Betz zu Mingolsheim betrug die Herbstbet 122 fl. 13 Bazen 2 A, die Maibet 94 fl.; dagegen in dem kleineren Kronau die Maibet 403 fl. und die Herbstbet 603 fl. 8 Bg. 12 . Horrenberg mit Balzfeld zahlte damals jährliche Bet 18 fl. 4 Bg. 6 K und Malsch verhandelte jedes Jahr mit der Landschreiberei über die Summe seiner Bet. Das Amt Bruchsal zahlte im Jahr 1465 an Bet 1000 fl. (b. i. 4026 fl. 40 fr.), das Amt Grombach 137 fl. (551 fl. 39 kr.), das Amt Udenheim (Philippsburg) Maienbet 109 ft., Herbstbet 166 (zus. 1173 fl. 20 fr.), das Amt Lauterburg für beide Beten 639 fl. (2726 fl. 24 fr.). Die Stadt Waibstadt für beide Beten 19 Pfd. 14 h (jegt in runder Summe 22 fl., denn der Gulden stand auf 17 ß 11 K), dazu aber auch 69 Mltr. 2 Simri Betkorn, angeschlagen zu 341⁄2 fl., alfo im Ganzen nach unserm Gelde 169 fl. 12 fr. (Lib. secretor. Matth. episc. fol. 241).

Eine wenn auch nur annähernde Vergleichung mit dem jegigen Steuerverhältniß in obigen Ortschaften ist schwer anzustellen, da jedoch von späteren Jahren die Einwohnerzahl derselben angegeben wird, so mag es möglich sein, Anhaltspunkte zur Vergleichung zu finden, wozu dann diese Notizen brauchbar sind. Einzelne Beispiele des Steuerfußes im Mittelalter, die unter besondern Umständen vorkommen, darf man nicht für eine allgemeine Regel erklären. So machte das Kloster Bebenhausen im Jahr 1257 mit der Stadt Eßlingen einen Vertrag, wonach es von seinen Gütern in Eßlinger Gemarkung eine jährliche

Martinibet von 5 Pfd. I der Stadt entrichten sollte, mit dem Beis fügen, wenn das Kloster dort mehr Güter erwerben würde, bis zum Schäzungswerth von 50 Pfd. d, so sollte es 10 ß Bet mehr bezahlen und umgekehrt, wenn sein Grundvermögen alda um 50 Pfd. abnehme, 10 ß weniger. Dieser Steuerfuß ist 1 Procent des Steuerkapitals, also über dreimal höher als die jeßige Grundsteuer in Baden, aber man darf daraus doch nicht schließen, daß die 5 Pfd. Bet zu dem Güterwerth von Bebenhausen auf Eßlinger Gemarkung in demselben Berhältniß gestanden seien, sondern die weitere Bet von 10 f konnte einerseits den ferneren Gütererwerb erschweren, und anderntheils im Fall des Nachlaffes eine Rücksicht auf die Vermögensabnahme sein.

Bei außerordentlichen Steuern war der Betrag der Steuerpflichtigen noch höher. Da solche Steuern bei Nothfällen, z. B. zur Tilgung drückender Schulden, ein für allemal gegeben wurden, so mußte natürlich die Steuersumme so groß sein wie das Bedürfniß, welches durch sie gedeckt werden sollte. Ein Beispiel dieser Art im Bistum Speier vom Jahr 1439 ist oben Bd. 1, 163 flg. angeführt, wonach die Geistlichkeit von ihrem Steuerkapital 10 Procent, die weltlichen Unterthanen 5 Procent beitrugen, um die Schulden des Bistums zu bezahlen. Da man noch keine Schuldentilgungskaffe eingerichtet hatte, so gab es weder eine allmählige Rückzahlung, noch eine regelmäßige Auffündung, wodurch der Schuldenstand durch die anwachsender Zinse so drückend wurde, daß man ihn auf einmal zu entfernen fuchte 21.

In der Markgrafschaft Baden blieb die Bet im 16. Jahrh. eine für jeden Ort firirte Summe, wodurch es kam, daß die Gemeinden am Ende des Jahrhunderts weniger Grundsteuer an Geld bezahlten als am Anfang, weil die Anzahl der Gulden blieb, der Werth des Geldes sich aber verringert hatte. So gab z. B. Grögingen bei Durlach im Jahr 1532 auf Georgi 44 fl. und auf Micheli 112 fl. an Bet, welche Summe von Alters her dieselbe war und damals nur zur Erleichterung der Gemeinde in zwei gleiche Zieler von 78 ft. getheilt wurde. (Durlacher Lagerb. fol. 144.) Im Jahr 1577 zahlte der Ort noch dieselbe Bet (Gröginger Lagerb. f. 196), aber damals hatte der Gulden einen geringeren Werth als 1532. Es machten nämlich 14 ß d einen Gulden, gewönlich gerechnet nur 14 ß, der Schilling Pfenning hatte einen Werth von 911⁄2 Kreuzer und der damalige Gulden in heutigem Gelde war 2 fl. 17 kr. Die ganze Bet von Grögingen betrug also im Jahr 1577 nach unserm Gelde 356 fl. 12 fr. Durlach und Aue zahlten jährlich zusammen an Bet 600 ft. (unserer Währung 1217 fl.), Dürren-, jegt Hohen-Wettersbach, von seinen 32 Hofftätten

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