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1 Hospites. Böhmer font. 2, 95. Armigeri castrenses oppidi Luterburg, von 1344. Remling's Urk.-Buch der Bisch. von Speier 2, 19. Dies waren Burgmänner. 2 Juftinger 183. 3 Vitodur. p. 35. Tschachtlan 204. 207. 5 Senkenberg selecta 2, 20. 6 Viele Beispiele solcher Burgwachen in Frid. v. Hohenlohe's Bamberg, Rechtsbuch v. Höfler. S. 152, 156. 159, 164. 181, 192 u. A.

Die Besagung der Städte war wegen der Kriegspflicht der Bürger und durch ihre Verbündeten viel größer, doch wird sie selten in bestimmten Zahlen angegeben. Erzbischof Gerlach von Mainz machte 1349 mit dieser Stadt einen Vertrag, wodurch er derselben zur Vertheidigung 50 Ritter und Edelknechte, wohl beritten und gerüstet, auf seine Kosten, Schaden und Verlust zu stellen versprach, für einen Feldzug aber mit seiner ganzen Macht helfen wollte 1. Die Besagung zu Bingen bestand 1301 aus homines fortes, quinque comites et electi eorum, qui exercitati erant in preliis, et alii 500, qui si in campo plano fuissent et circa se sepem habuissent, ab infinita hominum multitudine sese diutius defendissent 2. Rappersweil hatte 1388 eine Besagung von 30 Spießen, 30 Schügen und 600 Mann Fußvolk 3. Zu Thiengen lagen 1000 Reiter und 2 Fähnlein Fußvolk als Besagung 4.

1 Senkenberg selecta 2, 150. 2 Böhmer 1, 94. 3 Quellensamml. 1, 325. Juftinger S. 223 gibt über 700 Mann an. Pirckheimer bell. Helv. 2 p. 16.

Beute. Sie war ein großes Hinderniß, der Disziplin und durch unzeitige Habgier gieng manches Gefecht und mancher Vortheil verloren. In der Regel wurde die Beute unter die Kampfgenossen vertheilt, da dies Geschäft aber viele Schwierigkeiten hatte, so wurde zuerst ausgemacht oder war herkömmlich festgestellt, was zur Vertheilung kommen sollte. Gebäude und Geschüße mit deren Munition und Bespannung gehörten dem siegenden Kriegsherrn und wurden nicht unter die Streitgenossen vertheilt. Bei Eroberung der Burg Ramstein 1420 gab der Graf v. Fürstenberg den Straßburger Helfern 100 Gulden in die Beute, das Uebrige behielt er selbst. Gewöhnlich kamen zur Vertheilung Lagerzelte, Kleider, Handwaffen, Hausrath und Naturalien, auch die Brandschagung mußte regelmäßig unter die Soldaten vertheilt werden 2. Die Schweizer stellten Beutemeister auf, um Lebensmittel, Hausrath und Waffen zu theilen, die sie 1444 auf der Burg Greiffensee erobert hatten 3. Man versteigerte auch die Beute und theilte das erlöste Geld aus 4. Bei der Belagerung von Weißenburg 1469 dienten die Fußknechte und Bürger dem Stadtrath, die Beute an Naturalien, welche bei einem Ausfall in dem Dorfe Altstadt

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gemacht wurde, gehörte deshalb dem Rathe, der sie auf die Zunftstuben gab, wo sie an die Einzelnen vertheilt wurde 5.

Quellensamml. 1, 275. 2 Pirckheimer 2 p. 27. 3 Tschachtlan 206. 4 Bad. Arch. 2, 284. 5 Bad. Arch. 2, 282. Eine Verordnung über die Theilung der Beute im burgundischen Krieg von 1476 fteht in Chmel's Monum. Habsburg. 1, 216. Theilung der Beute. Juftinger 347. Totus exercitus hujus prædæ copia esset ditatus. Von 1159. Böhmer 3, 433. Spolia castrorum in papilionibus, in vestibus, in armatura. Von 1228. Böhmer 1, 106. Die Beute von Regensberg wurde unter die Eidgenoffen vertheilt. 1443. Tschachtlan 153. Theilung der Beute nach der Eroberung von Mainz 1462. Quellenfamml. 1, 478. Und nam fin búte also ein ander reisiger. 1392. Quellenfamml. 1, 270.

Bewaffnung. Darunter sind hier die Handwaffen verstanden, über die Geschüße folgt ein besonderer Artikel. Es gab Schuß- und Trugwaffen, die man auch passive und aktive nennen kann, jene schügten durch Bedeckung des Körpers den Streiter und sein Pferd, diese wurden mit der Hand geführt. Die Bedeckung oder Rüstung gieng bei dem Ritter über den ganzen Körper, bei dem Fußvolk über die edleren Theile, Kopf und Rumpf. Die ältere von den Römern herrührende Rüstung bestand in einem Helme, Panzerhemd und Panzerhosen von in einander gestrickten eisernen Ringen 1. Der Helm unterschied sich von der Bickelhaube dadurch, daß er keinen Vor- und Rückenschild hatte, sondern nur ein eisernes Schugband über die Nase oder ein Visir, die Bickelhaube hatte beides nicht, sondern vorn und hinten einen Schild wie eine Hutkrempe und ein Sturmband um das Kinn 2. Für die Panzerhemden kamen die Harnische mit Eisenplatten in Gebrauch, deren Verfertiger man Platner oder Harnischer nannte. Die Haubenschmiede waren auch ein besonderes Gewerbe für die Bickelhauben 3. Edelknechte und zuweilen auch das Fußvolk trugen nur Kürasse, die man Krebse hieß, wenn sie aus eisernen Platten oder Blechen bestanden, die durch ihre Zusammenfügung den Krebsschalen ähnlich waren 4. Um das Gewicht und die Bewegung zu erleichtern, wurden diejenigen Theile der Rüstung von Leder gemacht, die sich da zu eigneten, namentlich die Fußbekleidung. Die mit einer schügenden Decke versehenen Pferde hieß man equi phalerati oder dextrarii, französisch destriers, teutsch Meiden oder Meidem, sie entsprechen unsern Pferden für die schwere Reiterei 5.

1 Zeitschr. 4, 486. 2 Bei dem Schweizer Fußvolk waren die Helme offen und das Geficht nur durch ein Nasenband geschüßt, das man auf- und ab= schlagen konnte. Juftingers Bern. Chron. 113. 3 Die Waffenschmiede Coi negì tỷv inlonoiηrızýv) hatten schon in der römischen Zeit Privilegien (ražén

olɑ) wie bei uns im Mittelalter. Gregor. Naz. or 20. p. 354. Zeitschr. 5, 412. 5 Equi phalerati seu dextrarii. Böhmer 1, 145. Multi habebant dextrarios, id est equos magnos, qui inter equos communes quasi Bucephalus Alexandri inter alios eminebant. hi equi cooperti fuerunt coopertoriis ferreis, id est veste ex circulis ferreis connexa. assessores dextrariorum habebant loricas ferreas, habebant et caligas, manipulos ferreos et in capitibus galeas ferreas. Böhmer 2, 86.

Man machte mancherlei Versuche, die Rüstung gegen Hieb und Stich zu sichern, denn sie gehörte nothwendig zur Bewaffnung, da vor Anwendung des Pulvers der Kampf Mann gegen Mann geführt wurde 1. Die Schwere der Rüstung war jedoch ein großes Hinderniß der raschen Bewegung, man suchte sie daher durch andere nicht metallische Stoffe zu ersegen, die ebenfalls hart oder undurchdringlich genug waren, um damit den Kampf auszuhalten. Schon im 12. Jahrh. gebrauchte man dazu Hornplatten, später vielleicht auch Hornguß, denn die Horngießerei war bereits im Jahr 1408 bekannt 2. Dichter Filz wurde auch angewandt, weil er gegen den Hieb einigen Schuß gewährt. Da aber keine Erfindung hieb- und stichfest machte, so war im Allgemeinen der Harnisch als Rüstung vorgeschrieben, und ein Ritter von Konstanz hatte im Kampfe gegen die Appenzeller sogar drei Panzer an 3. Rüstung und Handwaffen gehörten zusammen und wurden daher als gegenseitige Ergänzung der Bewaffnung betrachtet +.

1 Armati reputabantur, qui galeas ferreas in capitibus habebant, et qui wambasia, id est tunicam spissam ex lino et stuppa vel veteribus pannis consutam, et desuper camisiam ferream, id est vestem ex circulis ferreis contextam, per quæ nulla sagitta arcùs poterat hominem vulnerare. Dies betrifft das Heer des Königs Adolf von 1298. Böhmer 2, 86. Zur Bewaff= nung gehörte wenigftens galea et gladius. Böhmer 3, 127. 2 Erat in exercitu imperatoris (Heinrici V) quædam legio, quæ loricis corneis, ferro impenetrabilibus utebatur. Von 1114. Böhmer 3, 415. Den Beweis für das Alter der Horngießerei gedenke ich bei anderer Gelegenheit zu geben. Breisach und Straßburg hatte im 15. Jahrh. jeder Bürger seinen Harnisch. Quellensamml. 1, 279. 275. Juftinger S. 248. 4 Das Contingent des Erzbischofs von Mainz zum Reichsheere 1158 wird so geschildert: omnes erant pugnatores robustissimi in clipeo et hasta, in lorica et gladio, pharetra et arcu, funda et lapide, gerebantque ferventissimam et virilem ætatem. Böhmer 3, 286.

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Die Handwaffen wurden entweder für die Entfernung gebraucht als Handgeschüße oder in die Nähe. Die Handgeschüge waren Schleudern, die bei uns nach dem 12. Jahrh. nicht mehr erwähnt werden, die Pfeilschügen mit gewöhnlichem Bogen hatten einen unsichern

Schuß und waren am Oberrhein nicht gebräuchlich 1. Die Armbrustschügen, balistarii oder Bogener, wurden hauptsächlich gegen die Reiterei gebraucht und von den armati unterschieden 2. Nach Anwendung des Pulvers hieß man die Armati Wepener, sie waren in der Pfalz Büchsenschügen, welche die Wagenburg vertheidigten und auch milites pyxidiferi genannt wurden 3.

1 Ungari et Cumani pugnare cum sagittis et arcubus consueverunt. Böhmer 2, 86. Wenn die Pfeile verschoffen waren, mußten fie fliehen, weil fie keine andern Waffen hatten. Ibid. 1, 37. 2 Mangel an Pfeilen nöthigte die Berner zum Rückzug aus Wallis. 1419. Juftinger 361. Böhmer 2, 23. 186. Juftinger S. 229. 3 Pirckheimer 2, S. 26. Quellenf. 1, 450.

Die hauptsächlichste Waffe des Fußvolks für die Nähe des Feindes war die Streitart entweder mit kurzem oder mit langem Stiele. Jene mit kurzer Handhabe brauchten schon die Franken und nannten sie francisca scil. securis oder bipennis, sie hatte eine fichel- oder mondförmige, aber auswärts gekehrte Schneide (lunata bipennis), wodurch ihre Wirkung verstärkt wurde 1. Die Streitärte mit langem Stiele waren Spieße und Beile an einem Stücke und besonders am Oberrhein und in der Schweiz gebräuchlich, bekannt unter dem Namen der Hellebarden, bei den Franzosen aber haches Danoises. Gegen die Reiterei wurden sie manchmal mit großem Vortheil gebraucht 2. Die ganze Kriegsrüstung oder Kriegsbereitschaft hieß man Schicklichkeit, d. i. Mobilisation 3.

1 Barchones ferriferi lunatis bipennis in tetris lævigatisque manubriis, manuariis securibus feriunt portas. Von 1160. Böhmer 3, 312. 2 Longiorem bipennem halapardam vocant. Pirckheimer bell. Helv. 2 p. 16. Erant in pedibus (Swicenses) secundum eorum consuetudinem quibusdam instrumentis, pedicis ferreis, induti, quibus faciliter gressum vel gradum in terra fixerant in montibus quantumcunque proclivis, inimicis et inimicorum equis minime pedes suos sistere valentibus. habebant quoque Swicenses in manibus quædam instrumenta occisionis gesa, in vulgari illo appellata helnbartas, valde terribilia, quibus adversarios firmissime armatos quasi cum novacula diviserunt et in frusta conciderunt. Joh. Vitodur, ad ann. 1315. p. 26. Es steht im Druck pedicis et ferreis, aber et ift fehlerhaft. Acies virorum de Glarus, eorum instrumenta bellica 'dicta gesa, in vulgari helnbarton. Um 1330. Joh. Vitodur. 29. Argentinenses sibi ascias fecerunt fabricari, quos Franci haches Danoises appellant, quibus exercitum episcopi Argentinensis ita detruncaverunt, ut nec scutum, nec galea, neque lorica, nec demum alia armatura durare posset. Von 1263. Richer. chron. 5, 15. 3 Archiv für Kunde österr. Gesch. Quellen. 7, 118.

Disciplin. Diese war im Mittelalter schlecht beschaffen, denn sie kann nur bei stehenden Heeren gehandhabt werden. Den Mangel

an Disziplin bei jungen Truppen beklagten schon die Anführer im 15. Jahrh., und wenn sie daher es machen konnten, so wählten sie ihre Leute bei der Musterung aus und nahmen nur gediente Söldner, weil sie an Waffenübung und Disziplin gewöhnt und deswegen mehr mit ihnen auszurichten war, als mit andern, welchen diese Eigenschaften fehlten 1. Da die Schweizer im 14. und 15. Jahrh. mächtige Feinde hatten, so mußten sie auf strenge Disziplin im Kriege sehen, um sich ihrer Feinde zu erwehren, die ihnen mehr als einmal durch ihre Zuchtlosigkeit erlagen, besonders die Reichstruppen 2. Der Mangel an Disziplin lag an den Führern, wie an den Truppen, denn beide benugten den kurzen Feldzug zu ihrer Bereicherung durch Raub, was auf dem Schlachtfelde am gefährlichsten war, indem die Schaaren aus einander liefen, um Beute zu machen und dadurch oft aufgerieben wurden. Die Raubsucht auf dem Schlachtfelde war auch bei den Schweizerknechten ein großes Hinderniß der Disziplin, daher die Führer solche Freibeuter manchmal ohne Hülfe von dem Feinde nieder machen ließen 3. Durch Kriegsartikel allein konnte man diesem Unwesen nicht steuern, wenn nicht ein mächtiger Kriegsherr ihnen Nachdruck gab.

1 Armis egregie muniti (Nurenberg.) ac instructi, veterani omnes et e multo electi numero, magna ex parte cæsari noti, sub quo multis annis strenue dimicarant, præcipue tribuni ac centuriones. Pirckheimer 2 p. 18. 23, 2 (Helvetii) severe militarem servabant disciplinam. (Helvetii) diligenter ordines servabant. Pirckheimer bell. Helv. 2, p. 14. 15. 3 Ju= ftingers Bern. Chron. 125.

Einquartierung. Das Wort hospitium bedeutet in Urkunden und Chroniken überhaupt Einquartierung, wie das teutsche Herberg, es ist aber darunter nur ein kurzer Aufenthalt verstanden. Hospitia hieß man auch die Baracken der Soldaten bei einer Belagerung 1. Die Burgbesagung hatte für ihren ständigen. Aufenthalt eigene Wohnungen und in den Städten besondere Häuser, worin sie gegen Bezahlung verpflegt wurde 2. Auf dem Marsche wurden im 13. und 14. Jahrh. hauptsächlich die Klosterhöfe mit Einquartierung der Reisigen beschwert, weil sie regelmäßig Stallung und Futter hatten 3. In den Städten wurden den Truppen Quartierbillete ausgetheilt wie heutzutage. Zu Worms und Mainz stellte sich das Straßburger Contingent zur Reichsarmee 1475 auf den öffentlichen Plägen auf, welches man ein Rädlein machen" nannte, weil sie mit Wachposten umgeben waren, und empfingen in dieser Stellung die Billete oder Anweisung zu den Duartieren 4.

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