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1 Böhmer 3, 296 flg. 2 Milites, qui archiepiscopum Maguntiam comitati fuerant, sparsim in civitate per hospitia sua degebant. Von 1160. Böhmer 3, 307. 3 Die Höfe des Klosters Fürstenfeld wurden sehr bedrückt per steurarum exactionem et victualium administrationem hospitibus supra modum. Böhmer 1, 32. Kaiser Heinrich VI erließ dem Kloster Arnsburg omnes hospitalitates, quibus a familia nostra apud Frankenvort in curte sua posset aggravari. Von 1191. Guden. cod. 3, 1075. Vgl. Siebenkees Mate= rial. zur nürnberg. Gesch. 1, 90. 4 Quellensamml. 1, 278. ung das fi von

den stattknechten zür herberg gewisen wurden.

Entlassung des Heeres. Die ständige Burgmannschaft einer Besagung wurde nicht entlassen und wohl auch nicht die Leibwache, welche der König und auch hie und da Dynasten hatten 1. Der reifige Zug diente für einen bestimmten Zweck auf unbestimmte Zeit; war der Zweck erreicht, so wurde das Heer entlassen, konnte er nicht erreicht werden, so mußte man die Kriegsleute ebenfalls verabschieden 2. So schickte König Rudolf nach dem Friedensschluß mit Ottokar 1278 sein Heer nach Schwaben heim, und als er zum König gewählt wurde, entließ er sein Belagerungsheer vor Basel und der dortige Bischof seine Besagung (congregatio) 3.

1 Regii corporis custodes, unter Maximilian. Pirckheimer 2 S. 24. An= felm v. Rappoltstein hatte eine Art Leibwache von 30 Armbrustschüßen (balistarii). Böhmer 2, 77. 2 Solutis exercitibus omnes loca propria repetebant. Von 1320. Böhmer 2, 58. 187. 1, 58. 3 Böhmer 1, 115. 2, 7.

Fahnen. Die Fahnen dienten im Gefecht als Signale, zu wel chen sich die zersprengte oder zerstreute Mannschaft wieder sammeln konnte, was bei einer Kriegführung, die oft in Handgemenge übergieng und dadurch die geschlossenen Reihen auflöste, von großer Wichtigkeit war. Deswegen waren die Bannerführer die erprobtesten Kriegsleute und oft von gutem Adel 1. Man unterschied Banner und Fähnlein, jenes war die Kriegsfahne des Landes und der Kriegsherr, dem sie gehörte, hieß in so fern auch Bannerherr; das Fähnlein aber war das Heerzeichen für die Mannschaft eines Ortes 2. So hatte Zürich als Kanton ein Paner, als Stadt ein Fånli, Frauenfeld als Stadt ein Fähnlein, als Hauptort des Thurgaus ein Banner 3. Unter dem Banner von Luzern standen 1100 Mann, unter einem Fähnlein derselben 200, also eine starke jegige Compagnie 4. Die Berner hießen ihre Bannerführer Venner, also Fahnenträger, Fähndriche 5. Durch Fahnen mit ähnlichem Wappen täuschte man daher die Feinde, weil sie entweder keinen Widerstand machten, oder einem falschen Signale zuliefen. Für die römischen Heerzeichen der Adler,

Drachen u. dergl. wurden schon im 4. Jahrh. Kreuze eingeführt, und im Mittelalter hatten die Städte gewöhnlich ihre Kirchenpatrone auf ihre Fahnen gemalt 7.

1 Dux militiæ et vector vexilli civitatis Argentinensis. Böhmer 1, 113. Vexilliferi. Ibid. 1, 141. 145. 2 Bannerherren. Quellensamml. 1, 275. Banner und Fähnlein. Tschachtlan 245. 250. 3. Tschachtlan S. 260. 271. ↑ Tschachtlan S. 256. 5 Juftingers Bern. Chron. 102. 6 Vitodurani chron. S. 12. 7 Die Würzburger hatten die Fahne des h. Kilian, ihres Pa= trons. Böhmer font. 1, 458. Königshofen von Schilter S. 1099 flg. Vexilla militum crucis insignia sunt, fagt Hieronymus ep. 107, 2 im Jahr 403. Imago s. dei genitr. Mariæ fuit in vexillo (episcopi Argentinensis) depicta. In dem Gefecht bei Bladolsheim 1228. Böhmer font. 3, 28.

Fußvolk. Was wir Colonne heißen, wird in den Chroniken cuneus genannt und meistentheils vom Fußvolk verstanden 1. Zu dem Fußvolk wurden gewönlich Bauern genommen und von ihrem Herrn bewaffnet (pedites armati), d. §. mit einer Bickelhaube und einer Lanze versehen (Lanzknechte) 2. Es scheint, daß man sie auch geringes Volk hieß 3. Man erkannte schon im Mittelalter ihre große Brauchbarkeit, denn ihre bedeutende Anzahl und wohlfeile Ausrüstung war ein Vorzug, den man rasch benügen konnte. So hatte der Landvogt im Elsaß 1298 ein Heer von vielen tausend Bauern, womit er die Besigungen des Bischofs von Straßburg eroberte und zerstörte 4. Sie wurden auch gegen die Reiterei gebraucht, indem sie mit ihren Lanzen die Pferde niederstachen und dadurch den schweren geharnischten Ritter fampfunfähig machten 5. Auf diese Weise entschied das Fußvolk die Schlacht bei Mühldorf im J. 1322 6.

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1 Conclusi ab omni parte ab hostium cuneis. Joh. Vitodur. p, 13. 2 Pedites armati. Böhmer 2, 36. 72. Vgl. die Ordnung der teutschen Landsknechte in Spanien von 1552 im Arch. f. österr. Gesch. Quell. 9, 368. migeri nobiles, qui nominati fuerunt sperknappen, unt geringez volk. Böhmer 1, 145. 4 Böhmer 2, 35. Die Ann. Columb. ad an. 1288 führen an, der König Rudolf habe bei Bruntrut 100,000 Mann gehabt, was aber wohl eine übertriebene Zahl ist. 5 Equi inimicorum lanceis perfodiantur. Böhmer 2, 90. Rustisi multos dextrarios confoderunt, milites videntes se dextrarios amisisse, rusticos gladiis invaserunt et pæne 300 occiderunt. Von 1298. Es waren Bauern des Grafen v. Haigerloch. Böhmer 2, 87. 6 Tandem multi pedites optime præparati supervenerunt, cum impetu in prælium irruentes Australes debilitaverunt, equos eorum secantes et perfodientes, ut assessoribus ruentibus super terram necessario succumbere oporteret. Böhmer 1,61%

Da die Lanze die Hauptwaffe für Reiterei und Fußvolk war, so konnte die Reiterei auch zu Fuß kämpfen, was manchmal geschah, um

das Fußvolk in einen geordneten Kampf zu führen. Der Graf von Wirtenberg hatte bei Döffingen 800 Ritter und 2000 Bauern. Jene stiegen ab und kämpften zu Fuße 1. Gegen überlegene Reiterei konnte das Fußvolk nicht gebraucht werden 2.

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1 Juftinger S. 238. Ab equo cataphracto descendi depositisque armis equestribus sumptisque pedestribus præire cœpi. Pirckheimer 2, p. 20. Es ist nicht deutlich gesagt, was Pirckheimer hier unter Waffen des Fußvolks _ver= stand. Armbrusten waren wohl keine Ritterwaffen. Milites et balistarii episcopi Argent. unterscheidet Richer. chron. 5, 14. Also Ritter und Armbrustschüßen. 2 Australes in superioribus partibus apud Renum se munierunt auxilio pugnatorum; dantes larga munera, donativa plurima pollicentes, collegerunt magnum exercitum equitum, sed multo pauciores quam rex, sed habentes numerosam multitudinem peditum armatorum, de quorum virtute confisi perrexerunt. . . cum viderent regem fortiorem in multitudine equitum, mandabant ei: se velle pugnare cum eo solotenus (zu Fuße), et dimissis equis cum eo pedestre bellum inire, ut securius dimicarent. respondebant vero de exercitu regis: se nolle pugnare cum rusticis, sed miles contra militem, ut moris est et ubique hactenus est consuetum. Von 1320. Böhmer font. 2, 57.

Gefangene. Weil der Krieg mit Brand und Zerstörung, mit Raub und Mord geführt wurde, so mußte jeder Theil den andern als Verbrecher ansehen und demgemäß wurden auch die Gefangenen in Kerker und Bande gelegt und zuweilen härter und grausamer behandelt als die Verbrecher. Zum Beweise dieser Säge genügen einige Thatsachen. Der Graf von Zollern legte die gefangenen Bürger von Rotweil auf seiner Burg in schweres Gefängniß (herte stöcke), so daß ein Theil derselben starb. 1416. Graf Schaffrit von Leiningen lag gefesselt zu Lügelstein gefangen. 1452. Die in der Schlacht bei Seckenheim gefangenen Fürsten von Baden und Wirtenberg wurden in Ketten gelegt 1. Der gefangene pfälzische Hauptmann Peter von Albich wurde von den Weißenburgern 1469 in Fesseln gelegt und durch 3 Wächter, einen vom Adel, einen vom Rath und einen von der Gemeinde gehütet 2. Da man die Stadtbürger bis zu den Fürsten hinauf in der Gefangenschaft so behandelte, so ist die Grausamkeit nicht zu wundern, die man gegen andere Gefangene verübte 3. Bei den Schweizern war es im 15. Jahrh. geradezu Kriegsgesez, während der Schlacht keinen Gefangenen zu machen, also keinen Pardon zu geben. Zwar hatte dies Gesez nicht den Zweck der Grausamkeit, sondern wollte die Habgier verhüten, damit nicht jeder seine Reihen verließ, um einen reichen Gefangenen zu bekommen, von welchem er ein großes Lösegeld erpressen konnte, aber es hatte nothwendig die Grausamkeit

zur Folge. Bei der Belagerung von Zürich 1444 wurden mehrere Gefangene enthauptet, noch viel größer war die Schlächterei bei der Uebergabe von Greifensee, welcher man die Niedermegelung der Bauern zu Kirchhofen durch den Rheingrafen Otto Ludwig im Jahr 1633 zur Seite stellen kann 5.

Die Gefängnißthürme wurden zur Aufbewahrung der Kriegsgefangenen gebraucht, da ihr Raum aber oft nicht ausreichte, so mußte man sie anderwärts unterbringen 6. Zu Straßburg legte man sie im 13. Jahrh. in den Münsterhof und in die Schlafsäle auf dem Kreuzgang des Münsters, verrammelte Thüren und Fenster, so daß die Gefangenen mit Niemand als ihren Wächtern verkehren konnten. Sie lagen gefesselt auf Stroh ohne Rücksicht auf ihren Stand 7. man sie milder behandeln, so erlaubte man ihnen, eine Herberg in der Stadt zu beziehen, aus der sie aber bei ihrem Eide nicht kommen durften, wie es zu Weißenburg geschah 8. Dies war daffelbe, was die freiwillige Schuldhaft oder das Einlager, womit man die Kriegsgefangenschaft gleichstellte, weil sie durch Bezahlung des Lösegeldes wie das Einlager oder die Leistung durch die Bezahlung der verbürgten Schuld aufhörte. Wenn man den Gefangenen keinen Tag der Auslösung bewilligen wollte, so ließ man sie ebenfalls schwören, das Einlager in der Herberge einer bestimmten Stadt zu halten 9. Daß es bei der Härte der Gefangenschaft und der Größe des Lösegeldes nicht an Versuchen fehlte, sich durch List aus der Haft zu befreien, davon gibt es auch Beispiele 10.

Das Lösegeld war entweder privatrechtlich oder staatsrechtlich, je nachdem Unterthanen oder Kriegsherren gefangen wurden. Ein gefangener Fürst als Kriegsherr war seinem Sieger haftbar für die Kriegsentschädigung, darum erhob der gefangene Fürst sein Lösegeld von seinem Lande als Kriegssteuer oder Landschaden. So wurde es nach der Schlacht bei Seckenheim 1462 gehalten 11. Die Auslösung anderer Gefangenen bestimmte man nach ihrem Stande, den Unterhaltungs- und Bewachungskosten (Agung und Hut) während ihrer Gefangenschaft 12. Wo man kein Lösegeld zu erwarten hatte und der Krieg fortdauerte, steckte man die gefangenen Söldner unter die Regimenter des Siegers. Im dreißigjährigen Kriege mußten die Gefangenen oft im Heere des Siegers Dienste nehmen; man nannte diesen Uebergang „sich underhalten lassen" 13. Gefangene, die man zur Ausspähung des Feindes machte, waren jedenfalls nur wenige, und ihre Behandlung hieng wahrscheinlich von den Eröffnungen ab, die sie machten 14,

Zeitschrift, VI.

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1 Quellensamml. 1, 285. 385. 472. 2 Bad. Arch. 2, 282. 3 Grausamkeit gegen Gefangene. 1426. Quellensamml. 1, 330. 4 Pirckheimer de bello Helv. 2 S. 13. 5 Tschachtlan S. 206. 219. Quellensamml. 2, 543. 6 Tschacht= lan S. 87.7 Argentinenses in civitatem secum captivos deduxerunt et in claustro majoris ecclesiæ in compedibus ferreis missos detinuerunt, obstruentes fenestras et ostia, ita ut nulli daretur exeundi vel introeundi facultas, exceptis his, qui ipsis captivis ministrabant. Von 1263. Richer. chron. 5, 15. Captivi positi fuerunt super dormitorium et ambitum majoris ecclesiæ Argentinensis et cum magna diligentia et vigiliis custodiebantur. Von 1262. Böhmer 3, 182. & Bad. Arch. 2, 294. 9 Quellensamml. 1, 466. 10 Venientes ad captivos respexerunt unicuique vincula sua et circulos ferreos et catenas, quibus ligati erant. et invenerunt, quod omnia vincula eorum erant scissa et rupta per limas subtiliter factas. Von 1262. Böhmer 3, 133. 11 Quellensamml. 1, 482. 12 Sechs von dem Markgrafen Rudolf I von Baden gefangene Wormser Bürger wurden im Jahr 1257 um 254 Mark ausgelöst. Böhmer 2, 190. Eilf andere Bürger wurden für 350 Mark aus der Gefangenschaft der Leininger erlöst. Ibid. 191. Durchschnittlich kam das Lösegeld für einen Bürger auf 351⁄2 Mark, was damals über 500 fl. machte. Der Truchsäß von Alzey wurde um 400 Mark aus der Gefangenschaft erlöst. Böhmer 2, 199. Die Wormser Bürger, die acht Monate gefangen lagen, wur= den für 300 Mark ausgelöst. Ibid. 200. Die Verköftigung der Gefangenen hieß man auch Zehrung. Arch. f. österr. Gesch. Quellen. 6, 160. 13 Quellensamml. 2, 540. 14 Jussit cæsar præconis voce centum promitti aureos, si quis hostem captivum adducere posset, quo certior fieret, quid in animo volverent Helvetii. sed frustra hoc fuit præconium. interfici potuere, capi nequaquam, nemini quoque parcebant, sed indifferenter omnes, qui in manus eorum deveniebant, obtruncabant. Pirckheimer 2 p. 22.

Geschüße. Die Feuergeschüße hieß man im Allgemeinen Büchsen vom Lateinischen pyxides, bei den Italiänern wurden fie bombardæ vom Schall genannt, wonach dás teutsche Wort Donnerbüchse gemacht wurde 1. Der Vorstand des Geschüßwesens war der Büchsenmeister (pyxidum magister), den man anfänglich, als die Kanonen aufkamen, Feuerschüß (ignis sagittarius)] nannte. Ein solcher Feuerschüß war bereits 1344 bei dem Erzbischof zu Mainz 2. Am Ende des 14. Jahrhunderts wurde am Oberrhein schon großes Belagerungsgeschüß gebraucht, denn das Reichsheer, welches 1399 die Burg Hattstein in Nassau acht Tage lang belagerte, konnte sie nicht erobern, quia originem habuerunt magnæ bomdardæ, die man also damals anfieng zu brauchen 3. Im 15. Jahrh. gab es vielerlei Geschüge mit verschiedenen Namen, die nicht mehr alle genau erklärt werden können, weil man für manche Gegenden keine Eremplare mehr hat. Unter einer großen Hauptbüchse ist wohl ein schweres Positionsgeschüß verstanden, ebenso unter einer Terrasbüchse, wenn auf einer Burg nur eine einzige erwähnt wird, wie zu Rötteln im Jahr 1420 4. Die Ableitung

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