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an der Urkunde von 1299 ist sein Siegel erhalten. Dasselbe zeigt den Hachenburger Rautenschild; oberhalb und unterhalb der Rautenreihe je drei Lilien ; 1; Umschrift: S. Philippi de Grifensteyn.") Durch dieses Wappen ist seine Zugehörigkeit zum Stamme Hachenburg erwiesen. Am 29. April 1306 war er Zeuge bei der Stiftung des Kollegiatstifts zu Düsseldorf.) Im Nekrologium des Kölner Domstifts ist sein Todestag nicht eingetragen.")

4. Christian von Greifenstein, 1297-1305. Derselbe befand sich in den genannten Jahren im Streite mit dem Stifte S. Simeon zu Trier, dessen Weinvorräte zu Höningen er raubte. Erzbischof Boemund von Trier schritt deshalb gegen ihn ein.80) Am 2. Dezember 1305 war er Zeuge in der Eheberedung zwischen Bruno IV. von Isenburg-Wied und der Gräfin Heilwig von Katzenelnbogen.) Weitere Nachrichten über ihn liegen nicht vor. Seinen Todestag verzeichnet das Nekrologium von Marienstatt zum 23. Januar mit der Eintragung: Obiit Cristianus nobilis de Gryfinstein qui multum favorabilis fuit nobis. Von einer Nachkommenschaft Christians ist nichts bekannt.

5. Wigand von Greifenstein, 1299-1328, elfter Abt des Klosters Marienstatt oriundus de Grifenstein. 2) Wann seine Amtsführung begann oder mit seinem Tode endete, ist nicht festzustellen. Als Abt nennen ihn die Urkunden des Klosters von 1299, Juni 28, 1309, 1312, 1317, 1321, 1327, August 22, 1328, August 5. Am 6. April 1337 erklären die Ritter Johann und Manegold von Mudersbach, Wigand von Mudersbach, Wigand Kornigel, dessen Bruder Eckart, Eberhard von Haiger und Heinrich, Conrads Sohn die wir wohl als des Abts Geschlechtsgenossen, Verwandte und Erben anzusehen haben dass die Güter zu Oberrod, Sonnenbach, Guntersdorf, Dapurch und Herborn Eigentum des Klosters Marienstatt aus der Erbschaft des Abtes Wigand seien.83)

Endlich wird

6. Gertrudis de Gryffinstein, 1311, Juli 26 als Nonne zu Vilich genannt.4)

c) Haus Isenburg-Greifenstein.

Von diesem etwa um 1408 erloschenen Stamme des Hauses Greifenstein ist im vorstehenden schon kurz die Rede gewesen. Für die älteren Forscher war es in der That schwer, zu der Feststellung dieses Stammes zu gelangen; es ist dies keinem möglich gewesen. Die einzige bis vor kurzem bekannte Urkunde, welche sich auf diesen Stamm bezieht, genügte nicht, den Sachverhalt erkennen zu lassen. Es ist dies eine Urkunde von 1340, November 5, durch welche die Brüder Eberhard, Herr zu Limburg und dessen Bruder Kraft auf

77) Vergl. die Abbildung Taf. I, No. 4.

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78) Lacomblet III, No. 39; Hammersteinsches Urk.-Buch No. 219. 79) Mitteilung des Herrn Geheimen Archivrats Dr. Harless. 80) Goerz, Regg. der Trierer Erzbischöfe, S. 60; Mittelrh. Regg. IV, No. 2672, 2735; Hammersteinsches Urk.-Buch No. 184. 81) Fischer, Geschlechtsregister, Urk. No. 174, S. 206; Simon II, 83. 82) Marienstatter Relation, Mittelrh. Urk.-Buch III, No. 34. 83) Ungedruckte Urkunden, 84) Lacomblet III, No. 109,

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alle Ansprüche, welche sie bisher an die Herrschaft Greifenstein hatten, zu Gunsten von Nassau-Dillenburg verzichten und dem Grafen dieserhalb gegen ihren Neffen von Greifenstein dieser wird leider nicht mit Namen genannt beistehen zu wollen erklären.) Arnoldi, der die ihm des Inhaltes wegen. auffällige Urkunde abdruckte, beschränkte sich ohne Erfolg darauf, die Personalien beider Limburger und den Rechtsgrund der von ihnen auf das Greifensteiner Gut erhobenen Ansprüche zu ermitteln. Beides ist ihm nicht gelungen. Die Frage, wie die Brüder Eberhard und Kraft in den Stammbaum des Hauses Isenburg-Limburg einzuordnen sind, die Arnoldi zunächst erörtert, kann bei der vorliegenden Untersuchung unberücksichtigt bleiben. Bei Beantwortung der zweiten Frage, auf welchen Grund diese Limburger ihre Rechtsansprüche an Greifenstein gestützt haben können, hilft Arnoldi sich mit der Annahme, diese Ansprüche hätten sich auf das Erbgut ihrer Mutter bezogen; als solche sieht er dann eine Gräfin von Diez an, weil die Grafen von Diez in der Herrschaft Greifenstein begütert gewesen seien. Dieser durchaus willkürlichen Hypothese Arnoldis steht kein Beweismittel zur Seite; es wird von Arnoldi auch nicht erläutert, weshalb die Limburger hier ein angebliches Erbgut ihrer Mutter als Eigentum ihres Neffen von Greifenstein bezeichnen. Arnoldi hat durch seine Hypothese die Frage nicht gelöst.

Der neueste Forscher Hillebrand) ist hier über Arnoldis Ergebnisse nicht hinausgekommen und steht noch auf dessen Standpunkte, aber wie es scheint, widerwillig und nur gezwungen durch Mangel an urkundlichen Nachrichten. Es geniert ihn hier besonders, dass der wichtigste Teil des Solmsischen Archivs verbrannt ist." Der scharfsinnige Forscher wäre hier doch wohl auf die richtige Spur gekommen, wenn er die Bemerkung von Seyler über das Siegel Krafts von Greifenstein an einer Urkunde von 1301, Oktober 29 gekannt hätte.) Freilich hat auch Seyler selbst es unterlassen, hier aus seiner Angabe, dass dieser Kraft nicht mehr den Greifensteiner Schild, sondern zwei Querbalken, bedeckt mit dem Turnierkragen, im Wappen fübre, die naheliegenden Folgerungen zu ziehen; er beschränkt sich auf die kurze Beschreibung dieses Siegels.

Das von Kraft von Greifenstein geführte Siegel, von welchem eine grössere Zahl von Abdrücken erhalten ist, zeigt in der That das von Seyler angegebene Wappen, zwei Querbalken, von einem fünflatzigen Turnierkragen bedeckt; es ist das Wappen des Hauses Isenburg-Limburg und zwar, wie der Turnierkragen anzeigt, einer Nebenlinie desselben.

Hierdurch erhalten wir eine andere und völlig zufriedenstellende Erklärung dafür, dass die Herren von Limburg 1340 den von Greifenstein ihren Neffen nannten.

85) Arnoldi, Histor. Denkwürdigkeiten, S. 95; Philippi, Siegener Urk.-Buch No. 236, wo der Druck bei Arnoldi nicht verzeichnet ist. -86) Hillebrand, Zur Geschichte der Herrschaft Limburg; Programm des Gymnasiums zu Hadamar 1892/93, S. 12. — 87) „Herold“ 1873, S. 36. Die von Allmenröder aus dem Wetzlarer Stadtarchive im Regest zuerst mitgeteilte Urkunde jetzt auch bei Reimer, Hess. Urk.-Buch II, 2, No. 8.

Die Linie des Hauses Greifenstein, welcher dieser Kraft und die weiteren, noch zu besprechenden Glieder angehörten, stellt sich somit als eine Linie des Hauses Isenburg-Limburg dar; die Linie ist begründet durch die Ehe eines Isenburg-Limburg mit einer dem Namen nach nicht bekannten Tochter des Rorich Vogt von Hachenburg und der Guda von Greifenstein.

Dieser Annahme, dass diese Linie Greifenstein aus dem Hause IsenburgLimburg hervorgegangen, widerspricht anscheinend eine in Farben ausgeführte Zeichnung des Wappens der Greifenstein in dem sogenannten Vasallenbuche der Stadt Köln. Die Nachbildung ist nur mit der Bezeichnung „Griffenstein" versehen, doch kann wohl nur das Wappen Krafts von Greifenstein gemeint sein. Der Schild des Wappens hat zwei rote Querbalken in Silber, als Helmschmuck zwei silberne Greifenköpfe mit roten Ohren.") Sind die Farben durch den Wappenmaler richtig angegeben, so müsste Kraft der jüngeren Linie Isenburg, der sogenannten Niederisenburger Linie angehören, da die ältere Linie, somit auch das Haus Limburg, zwei schwarze Querbalken führte. Indessen ist die Darstellung nicht als zuverlässig anzusehen, wenn auch für die Zeichnung des Schildes ein Siegel Krafts im Stadtarchiv als Vorlage gedient haben wird. Das Vasallenbuch gehört frühestens dem 16. Jahrhundert an; der Wappenmaler wird damals, dreihundert Jahre nach Krafts Lebenszeit, schwerlich gewusst haben, welcher Linie des Hauses Isenburg derselbe angehört hat; er wählte bei Kolorierung des Schildes die ihm zufällig bekannten Isenburger Farben und geriet hierbei auf die unrichtigen. Der Helmschmuck ist höchst verdächtig, eine Vorlage für denselben hat der Maler nicht gehabt, sondern ihn zweifellos frei erfunden und mit den durch die Heraldik geforderten Farben versehen. Hier ist die Abbildung ein Werk des 16. Jahrhunderts. Nach allem diesem kann die Abbildung uns in unserer Meinung nicht wankend machen.

Kraft V. und Rorich von Isenburg-Greifenstein nennen Gerhard I., das Haupt der Linie Hachenburg-Greifenstein, ihren „consanguineus“ und „neben“; wir folgern auch hieraus die nahe Stammesverwandtschaft.

Dass ein Isenburg-Limburg als Vater Kraftos anzusehen, scheint nach Lage der Sache zweifellos. Über die Person desselben fehlt jede urkundliche Nachricht, aber nach unserer jetzigen Kenntnis dieses Hauses kann überhaupt nur einer in Frage kommen, Gerlach, Sohn Gerlach I. und der Gräfin Imagina von Blieskastel.

Dieser Gerlach von Isenburg ist fast allen älteren Forschern völlig unbekannt geblieben, erst Hillebrand hat einige wenige Nachrichten über denselben zusammenstellen können.") Urkundlich erwähnt wird er in den Jahren 1267 und 1273; in diesen Jahren soll er Lehnsmann des Herzogs (Johann) von Brabant geworden sein.") Hillebrand bezeichnet es als auffallend, dass

88) Nach Mitteilungen des Herrn Ed. Rosenkrantz, sowie des Stadtarchivs Köln. 89) Programm des Gymnasiums zu Hadamar 1892/93, S. 11, No. 5.90) Butkens, Trophées de Brabant; Grüsner S. 16; Hillebrand a, a, O,

er in der Bestimmung seines Vaters Gerlach I. von 1279, Juli 4 über die Verteilung des Nachlasses und in dem Vertrage Gerlachs I. mit der Stadt Limburg von 1279, Oktober 17 neben seinen Brüdern Johann und Heinrich nicht genannt wird, sowie auch, dass bei Verleihung der weiblichen Erbfolge in die Reichslehen durch König Rudolf 1285 dieses Recht nur Gerlach I., dessen Sohn Johann und dessen Descendenz erteilt wird. Für alles dieses sucht Hillebrand die Erklärung durch die Annahme, dass Gerlach vor dem Erlass der Erbordnung vom 4. Juli 1279 und zwar kinderlos verstorben war. Erstere Annahme mag richtig sein, der zweiten aber, dass Gerlach kinderlos gestorben sei, brauchen wir nicht beizutreten. Wir finden eine andere Lösung, wenn wir berücksichtigen, dass Gerlach durch seine Erbfolge in der Herrschaft Greifenstein und als Herr von Greifenstein von der unmittelbaren Verbindung mit seinem Stammhause losgelöst war und erbrechtliche Ansprüche an den Besitz desselben doch erst in letzter Linie geltend zu machen hatte. Erwägen wir dies, so sind wir auch wohl nicht gezwungen, seinen Tod vor den Erlass der Erbordnung vom 4. Juli 1279 anzusetzen; der vom Stamme abgeteilte Herr von Greifenstein kam hier nicht mehr in Betracht.

Da wir über dieses Gerlach Gattin, deren Namen wir nicht einmal wissen, ebenso wenig unterrichtet sind, bleibt nichts anderes übrig, als diese unter den. Schwestern Krafts IV., über die das Marienstatter Nekrologium zum 31. Oktober berichtet), zu suchen und sie als Tochter des Rorich Vogt von Hachenburg und der Guda von Greifenstein anzusehen.

Da Kraft IV. von Greifenstein keine direkten Erben besass, werden diese beiden, Gerlach von Limburg und Gattin, zugleich mit Gerhard I. von Greifenstein, dem Vetter Krafts IV. und der Gemahlin dieses Gerlach von Limburg, oder deren Descendenz, mit diesen zur Ganerbschaft und Erbfolge auf Greifenstein gelangt sein. Als Kinder dieses Gerlach von Limburg und der N. von Hachenburg-Greifenstein kennen wir urkundlich die Brüder Krafto und Rorich von Greifenstein.

1. Kraft V. von Isenburg-Limburg-Greifenstein, 1284-1326. Bevor wir uns der Darstellung des sehr bewegten Lebens dieses Kraft zuwenden, haben wir eines schon vorhin bei Gerhard I. berührten Ereignisses zu gedenken, einer angeblichen, um 1280 angesetzten ersten Zerstörung des Schlosses Greifenstein, der im Jahre 1298 die zweite endgiltige folgte.

Die um 1280 erfolgte Zerstörung wird von allen Forschern, welche die Geschichte der Greifensteiner behandelt haben, angenommen oder richtiger von dem einen dem andern nachgeschrieben; die Belege hierfür zusammenzustellen, können wir uns füglich ersparen. Nur Arnoldi scheint von Zweifeln nicht ganz frei gewesen zu sein; er berichtet zwar das Ereignis, bemerkt jedoch vorsichtig, dass Quellenbelege für die Richtigkeit desselben fehlen.") Ich glaube, dass wir hier weiter wie Arnoldi gehen und die Zerstörung des Schlosses 1280 mit ruhigem Gewissen aus der Geschichte der Greifensteiner streichen können. Quel'e dieser Erzählung ist lediglich die von Knoch veröffentlichte Solmsische

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Genealogie des Solmsischen Sekretärs M. Johann Hayl aus Speyer"); dessen Erzählung ist, wie bemerkt, bis jetzt von Fall zu Fall abgeschrieben worden.")

Selbst Abicht, dessen Buch sonst im ganzen brauchbar ist, findet kein Bedenken darin, dem Johann Hayl nachzuerzählen), dass die Grafen Otto von Nassau und Heinrich von Solms 1280 Greifenstein angegriffen und zerstört hätten, weil die Greifensteiner in dem Kampfe der Könige Adolf und Albrecht auf des letzteren Seite getreten seien. Es bedarf hier keiner weiteren Untersuchung, um zu erkennen, dass Hayl, wenn er aus Versehen das Jahr 1280 wirklich angiebt), doch nur das spätere Ereignis meint. Und mit dieser einen, im Jahre 1298 erfolgten Zerstörung des Schlosses können wir uns fortab begnügen. Zur Unterstützung dieser Ansicht können wir uns ausserdem auf die Limburger Chronik beziehen, die nur eine gegen das Ende des 13. Jahrhunderts erfolgte Zerstörung kennt, wenngleich diese Angabe nicht ausschliesslich beweisend ist.")

Wir dürfen also annehmen, dass Kraft V. von Greifenstein und seine Geschwister, namentlich sein Bruder Rorich, nach ihres Vaters Tode in den ungeschmälerten Besitz von Schloss und Herrschaft Greifenstein, den sie mit ihren uns schon bekannten Ganerben teilten, eingetreten sind. Um welches Jahr dies geschah, wissen wir nicht.

Kraft V., dessen Geburt wir vor das Jahr 1260 ansetzen können, begegnet uns zum erstenmale 1284, Februar 5 als Zeuge in einer Urkunde des Klosters Thron.") Am 30. Dezember 1286 ist er Zeuge für Wittekind von Lichtenstein bei dem Verkaufe von Daubhausen.") Mit seinem Bruder Rorich bürgte er 1287, Januar 28 für Eberhard und Johann von Haiger; er besiegelte die Urkunde auch für seinen Bruder.100) Am 13. November d. J. stellte er mit seinem. Bruder Rorich und seinem Stammesvetter die in vorstehendem schon mehrfach besprochene Urkunde101) für das Kloster Marienstatt aus. Die Urkunde ist die älteste, an der ein Abdruck des Siegels Krafts, leider ein sehr beschädigter, erhalten ist. Das Bruchstück lässt jedoch erkennen, dass der gebrauchte Stempel dreieckig war; von dem Schilde ist soviel erhalten, dass zwei Querbalken deutlich sichtbar hervortreten; von der Umschrift erhalten: . . . aft.. ... e Gr.....

Dass Kraft von den für den Mittel- und Niederrhein so bedeutsamen Vorgängen des Jahres 1288 nicht unberührt blieb und namentlich am 5. Juni des Jahres bei Worringen mitfocht, können wir, auch wenn kein Quellenbeleg hierfür vorliegt, unbedenklich annehmen. Ebenso können wir annehmen, dass er mit seinen Burgmännern bei Worringen auf der Seite der Gegner des Erzbischofs stand; seine Beziehungen zum Grafen Walram von Jülich und später zur Stadt Köln machen dies zweifellos. Am 11. Dezember 1288 war er auf

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99) Knoch, Ungedruckte Nachrichten von den alten Grafen von Solms etc., in den Marburger Beiträgen 1749, I, S. 40. Über den Verfasser Joh. Hayl vergl. Ulmenstein, Gesch. von Wetzlar I, 118. 94) Auch Schliephake ist hier zu nennen. 95) Kreis Wetzlar, S. 105. 96) Hayls Handschrift im Archive zu Braunfels habe ich nicht eingesehen. Eine andere, gleichfalls bedenkliche Angabe Hayls wird unten besprochen. 97) Limburger Chron., edd. Wyss, S. 77. -98) Nass. Urk.-Buch I, No. 1022. 99) Gudenus II, 253.109) Wyss, Hess. Urk.-Buch I, 469. 101) Ungedruckte Urkunde; Vogel S. 693 und Allmenröder, ,Herold“ 1873, No. 3 falsch mit 1297.

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